Dem Chauffeurdienst Uber wurde vom Berliner Senat die Tätigkeit in der Bundeshauptstadt untersagt. Die Firma vermittelt über eine Smartphone-App Chauffeure und Privatleute als Fahrer und ist damit ein (oft billigerer) Wettbewerber für Taxiunternehmen. Die MoPo schreibt:
Die App verstoße gegen das Personenbeförderungsgesetz, heißt es zur Begründung. Uber will dennoch weitermachen und kündigte an, die Entscheidung des Senats anzufechten. Die Senatsbehörde droht bei Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld von 25.000 Euro an.
[…] Fahrern, die weiter ohne Taxischein Personen befördern, drohe nun ein Bußgeld von bis zu 20.000 Euro.
