Mutmaßliche Linksunten-Betreiber klagen vor Bundesverwaltungsgericht

Screenshot aus dem Jahr 2016.

Die mutmaßlichen Betreiber von linksunten.indymedia.org wehren sich nach dem Verbot von vergangenem Freitag vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) gegen die Maßnahme des Bundesinnenministeriums (BMI).

In der Pressemitteilung des Anwalts Sven Adam heißt es:

Die Klagen vor dem dafür unmittelbar zuständigen BVerwG richten sich nun einerseits gegen die Feststellung, dass linksunten.indymedia.org ein Verein ist, der vereinsrechtlich verboten werden kann, und andererseits gegen die Zuordnung der Klägerinnen und Kläger zu diesem Verein. „Aus den uns bislang vorliegenden Unterlagen ist nicht ersichtlich, wie das Bundesinnenministerium die Einordnung von linksunten.indymedia.org als Verein belegen will geschweige denn was die Betroffenen der Durchsuchungen damit zu tun haben sollen“, so Rechtsanwalt Sven Adam aus Göttingen, der einen der Kläger rechtlich vertritt. „Die Klageverfahren und die enthaltenen Akteneinsichtsanträge sollen daher auch bei der Aufklärung der Frage dienen, ob das Bundesinnenministerium das Vereinsrecht missbraucht, um sich eines unliebsamen Nachrichtenportals zu entledigen, welches selbst gar keine Straftatbestände erfüllt hat“, so Adam weiter.

Das Verbot des Portals war unter anderem von Reporter ohne Grenzen kritisiert worden. Das vom Bundesinnenministerium verwendete Konstrukt eines Vereins wurde von Juristen angezweifelt. Die CDU hingegen kritisiert die Kritiker des Verbots. Sie zeigten ihr wahres Gesicht, so der innenpolitische Sprecher der Partei, Stephan Meyer. Streit gibt es auch darüber, ob die beschlagnahmten Gegenstände wirklich bei den mutmaßlichen Betreibern gefunden wurden.

5 Ergänzungen

  1. Sicher ist das Konstrukt als Verein selbst windig. Eine Klage hat gute Chancen durchzukommen. Das ändert nichts an den Inhalten der Seite, die teilweise mindestens fragwürdig gewesen sein dürften. Wer Verbote anderer mißliebiger Seiten fordert, muss sich nicht wundern, wenn er für mindestens genauso üble Hetze selbst vom Netz genommen wird. Dieses Verbot heißt nur „gleiches (Un-)Recht für alle“. Aus dem Blickwinkel ist das Verbot nicht zu beanstanden. Ihr kämpft ja wie die Weltmeister gegen vermeintlich Rechte, nur, wenn ihr die plattgemacht habt, seid ihr GARANTIERT selbst dran! Selbstredend ist sowas nicht Sinn und Zweck eines freien Internets. Also überlegt euch, ob ihr wirklich für Zensur seid. Auch Monster, wie facebook, google und Twitter mit quasi – Monoplostellungen waren nie wünschenswert.

  2. Wer hier sein wahres Gesicht zeigt, sind die sogenannten christlichen Uniosparteien, die mit Rechtsstaat und freier Meinungsäußerung nichts am Hut haben. Es erinnert mich an sehr dunkle Seiten, wenn Kritiker und politisch Andersdenkende in die Ecke von Verbrechern und Staatsfeinden gestellt werden. Sogar an sehr dunkle Zeiten.

  3. Das sind nicht nur sogenannte Christen, sondern auch sogenannte Sozialdemokraten. Sogar Grüne schwafeln ziemlichen Unsinn. Die Linken haben die klarste Linie. Aber die standen zumindest als sie am Ruder waren auch nicht im Verdacht für Recht und Demokratie zu stehen. Von daher kann man nur den Götz von Berlichingen zitieren.

    Die Zeiten, in denen wir leben, sind in der Tat keine Sommerferien. So üble Hetze und Propaganda wie in den vergangenen Jahren gab es in D tatsächlich nur in dunkelsten Zeiten.

  4. Trotzdem muss ich sagen: Wehret den Anfängen! Die Klage ist zwar notwendig, jedoch habe ich keine Hoffnung, das sie vor der Wahl entschieden wird. Unabhängig von der Entscheidung des Gerichts, das war unzulässiger Wahlkampf. Das hat eine demokratische Partei nicht nötig. Karl-Heinz.

  5. Jetzt mal unabhängig von der Rechtmäßigkeit einer „Verein“-Unterstellung.
    Muss man da vorher eine bestimmte Anzahl „Mitglieder“ nachweisen?

    Wenn Ich eine Suizidwebseite betreibe, dann bin Ich da der Admin, Mod, Supermod, alles in Personalunion.
    Und da es keinerlei rechtliche Handhabe gegen so eine Seite gäbe, auch wenn sich jede Woche drei Personen gemeinsam zum Suizid verabreden, auch wenn da Jugendliche bei wären, auch wenn die Polizeien in Deutschland ständig fälschlich an Orte führen, wo jemand vorher seinen Suizid ankündigte…
    Ja, nicht mal dann, wenn es bewusst falsche Ankündigungen von Sockenpuppen wären, wäre es verfolgbar.

    Könnte man einfach z.B. mal sagen „Terminal-Decision ist ein Verein, den verbieten wir“?
    Was genau müsste man eigentlich auf so einer Seite machen, um gegen den neuen StGB 217 zu verstoßen.
    Gute Anleitungen sind keine „Hilfe“ in dem Sinne wie sie es wäre wenn Ich Pillen verschicken würde…
    OK, Pillen sind meist auch duch BTMG etc. geschützt.
    Wie wäre es wenn Ich „Suizidmaschinen“ verschicke?
    Oder nur „Exit-Bags“. Das sind Gefrierbeutel, da näht man einen Faden zum zuziehen ein, und schon bietet man die für 50 Euro an…
    Eine über 90-jährige nähte die, und verdiente über 90.000 Dollar mit ihrem Onlineversand…
    Erst als sich ein Richtersohn umbrachte, tickte der US-Richter aus. Nicht unbedingt nach Recht und Gesetz…
    Die Suizidenten ziehen es über den Kopf, stecken den Gasschlauch (Helium) drunter und legen sich hin…

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