Die mutmaßlichen Betreiber von linksunten.indymedia.org wehren sich nach dem Verbot von vergangenem Freitag vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) gegen die Maßnahme des Bundesinnenministeriums (BMI).
In der Pressemitteilung des Anwalts Sven Adam heißt es:
Die Klagen vor dem dafür unmittelbar zuständigen BVerwG richten sich nun einerseits gegen die Feststellung, dass linksunten.indymedia.org ein Verein ist, der vereinsrechtlich verboten werden kann, und andererseits gegen die Zuordnung der Klägerinnen und Kläger zu diesem Verein. „Aus den uns bislang vorliegenden Unterlagen ist nicht ersichtlich, wie das Bundesinnenministerium die Einordnung von linksunten.indymedia.org als Verein belegen will geschweige denn was die Betroffenen der Durchsuchungen damit zu tun haben sollen“, so Rechtsanwalt Sven Adam aus Göttingen, der einen der Kläger rechtlich vertritt. „Die Klageverfahren und die enthaltenen Akteneinsichtsanträge sollen daher auch bei der Aufklärung der Frage dienen, ob das Bundesinnenministerium das Vereinsrecht missbraucht, um sich eines unliebsamen Nachrichtenportals zu entledigen, welches selbst gar keine Straftatbestände erfüllt hat“, so Adam weiter.
Das Verbot des Portals war unter anderem von Reporter ohne Grenzen kritisiert worden. Das vom Bundesinnenministerium verwendete Konstrukt eines Vereins wurde von Juristen angezweifelt. Die CDU hingegen kritisiert die Kritiker des Verbots. Sie zeigten ihr wahres Gesicht, so der innenpolitische Sprecher der Partei, Stephan Meyer. Streit gibt es auch darüber, ob die beschlagnahmten Gegenstände wirklich bei den mutmaßlichen Betreibern gefunden wurden.
