Bürgerrechtler ziehen gegen Bayerisches Verfassungsschutzgesetz nach Karlsruhe

Als erstes Bundesland erlaubt Bayern seinem Inlandsgeheimdienst den Zugriff auf die Vorratsdaten. Dagegen klagt jetzt die Gesellschaft für Freiheitsrechte vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Auch eine wunderbare Natur – wie hier am Königsee – kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass es in Bayern gerade mit den Grundrechten bergab geht. CC-BY-NC 2.0 W***

Die Bürgerrechtler der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) koordinieren eine Verfassungsbeschwerde gegen das Verfassungsschutzgesetz in Bayern. Als erstes und einziges Bundesland erlaubt Bayern seinem Landesamt für Verfassungsschutz auf die Vorratsdatenspeicherung zuzugreifen. Das entschied der Bayerische Landtag im Juli vergangenen Jahres mit der Verabschiedung des neuen Verfassungsschutzgesetzes (BayVSG).

Die GFF kritisiert das neue Verfassungsschutzgesetz des Freistaats:

Mit diesem Gesetz stattet der Freistaat Bayern seinen Inlandsgeheimdienst mit einem in der Geschichte der Bundesrepublik beispiellosen Arsenal an Überwachungsbefugnissen aus, das ohne effektive rechtsstaatliche Kontrolle nach Gutdünken eingesetzt werden soll.

Während die Polizei für den Zugriff auf die Vorratsdaten immerhin noch einen richterlichen Beschluss benötigt, soll der bayerische Inlandsgeheimdienst dies nach eigenem Gutdünken tun dürfen. Das Gesetz erlaubt zudem eine Online-Durchsuchung und den Einsatz von Staatstrojanern gegen Kontakt- und Begleitpersonen, also Menschen, die sich möglicherweise nichts zu Schulden kommen lassen haben.

Die Beschwerdeschrift (PDF) richtet sich gegen folgendes:

Beschwerdeführer sind Personen, die Funktionsträger bzw. Mitglieder von im Bayerischen Verfassungsschutzbericht erwähnten Organisationen sind. Solche Personen können glaubhaft machen, Gegenstand der geheimdienstlichen Überwachung zu sein.  Einer der Beschwerdeführer ist der Augsburger Oberarzt Dr. Harald Munding, Landessprecher der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten
(VVN-BdA), ein anderer ist Kerem Schamberger, der Mitglied der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) ist. Sowohl der VVN-BdA wie auch die DKP werden in Bayern vom Verfassungsschutz beobachtet.

Geschrieben hat die Verfassungsbeschwerde Prof. Dr. Matthias Bäcker von der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz. Die Beschwerde ist seit Ende Juli 2017 beim Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts anhängig (Aktenzeichen: 1 BvR 1619/17).

Die GFF hat Hintergrundmaterial zur Klage veröffentlicht.

11 Ergänzungen

  1. 1. Der Kläger kann zeigen, dass er überwacht wurde: das Bundesverfassungsgericht kann sich nicht herausreden mit „Sie können nicht beweisen, dass Sie betroffen sind“;
    2. Es geht um deutsche Gruppen ohne internationale Zusammenhänge: das Bundesverfassungsgericht kann nicht wieder Artikel 10 Grundgesetz hinter die „Third-Party-Rule“ stellen;
    3. Der Kläger selbst hat nichts Bedenkliches vorzuweisen, sondern ist nur in einer Gruppe, in der eben auch MDLP-Anhänger o.ä. teilnehmen: das Bundesverfassungsgericht muss also über die Metadaten-Frage nachdenken: verdächtig, weil man jemanden angerufen hat, der jemanden kennt, der … ?

    Ich finde diese Klage der GFF wirklich sehr spannend, weil sie das „Gewissen“ des Bundesverfassungsgerichts wiederbringen könnte, welches dieses bei Edward Snowden und bei der Entscheidung Third-Party-Rule > PKGR/G10/Opposition-im-Untersuchungsausschuss meiner Ansicht nach verloren hat!

    Schlussfrage:
    wie lange dauert es diesmal, bis das BVerfG geruht, ein Urteil zu finden ?

    1. Ach, machen wir uns nix vor, das Justizsystem von Ägypten ist der feuchte Traum nicht nur der Bayrischen Obrigkeit!
      Hier ein gutes Beispiel für Terrorprävention http://mobil.n-tv.de/politik/Dreijaehriger-zu-lebenslanger-Haft-verurteilt-article17061301.html aus dieser Demokratie! (Sarkasmus, Ironie? Nieeee nicht!)

      Bayern hat dieses Gesetz ja schon, das diese Form der Prävention ermöglichen könnte, wäre da nicht die Altersbeschränkung der Strafmündigkeit, aber bei mutmaßlichem Terror wird die bayrische Regierung auch diese aktuellen Missstände ihrer Justiz auch noch aus dem Weg räumen, nicht?

      1. „Lustige Posse“, ein Bekannter von mir wurde mal von „Rrechts’schaffenden“ Leuten drangsaliert, er ging zur Polizei, die „untersuchten“ diesen Fall und konnten, trotz Nachweisen, quasi nichts feststellen!
        Mit etwas Social Engeneering, bekam ich denn heraus, woher der Wind wehte!
        Mein Bekannter wollte ein Grundstück nicht verkaufen, der Angepisste war ein Beamter, der wiederum einen seiner „Bekannten“ darauf angesetzt hatte!
        Nun, haben wir uns zusammengesetzt und entsprechende Papiere an eine passende Stelle lanciert, worauf das Mobbing ein Ende nahm!
        Die Genesung dieses V-Manns dauerte mehr als 4 Wochen, falls jemand nach der „passenden Stelle“ Fragen wollte! ;-)

        1. Ein Missbrauch findet ja nicht statt!

          Mir sind auch einige Einzelfälle bekannt, in der Beamte ihre Vorteile zu nutzen wussten!

    1. Wichtig für unsere Regierungen (Bundesrepublik/Bayern) ist hier erstmal, das auch die aktuell „unsinnigen“ Gesetze etabliert und gefestigt werden.
      Diese aktuell „unsinnigen“ Gesetze gelten evtl. mit anderen Gesetzen verstärkend, Kombinationen, an die ein braver Bürger nicht im Traum denken, aber unsere „Gesetzgeber“ fest mit einkalkuliert haben!

      Zitat:“In dem Maße, in dem der Staat immer mehr seiner Befugnisse abgibt, verliert er beim Bürger an Glaubwürdigkeit. Da „Wirtschaft in der Wirtschaft passiert“ und die „global player“ den Staat, mit Herbert Wehner gesprochen, nicht einmal mehr ignorieren, hat dieser ohnehin kaum Möglichkeiten, die Entwicklungslinien der Wirtschaft zu steuern. Außerdem sind entscheidende Gesetze häufig genug wenig mehr als Blaupausen von Strategiepapieren der Verbände. Wenn der Bürger drum mit den Achseln zuckt und nicht zur Wahl geht, dann haben wir es heuer weniger mit Politikverdrossenheit, denn vielmehr mit Staatsverdrossenheit zu tun. Dies sollte uns zu denken geben.“
      Quelle: http://mobil.n-tv.de/politik/politik_kommentare/Privatisierung-von-ganz-oben-article193007.html

      Im übrigen werden Gesetze mittlerweile von Anwaltskanzleien erstellt, deren „Herrchen“ explizite wirtschaftliche Vorstellungen haben, wie der Bürger zu gängeln ist!
      Schön zu Lesen http://mobil.n-tv.de/politik/dossier/Das-hat-ein-Geschmaeckle-article457564.html

  2. Irgendwie ein Ausdruck von Dummheit / Überheblichkeit der Bayern. dass sie ihre Schweinereien schriftlich ausformulieren und zum Gesetz erklären.

    Die Frage die sich mir ungewollt stellt ist, wie viele dieser Schweinereien in anderen Bundesländern von diversen Diensten / Behörden unter Missachtung geltenden Rechts gemacht werden nach dem Motto „wo kein Kläger da kein Richter“ (und wenn Richter, dann tun Richter / Staatsanwälte notfalls auch was dieser Staat für opportun hält (aktuelle Beweise für diese Annahme finden sich im Verhalten der Generalbundesanwaltschaft im NSU Verfahren).

    Was man dagegen tun könnte? Dazu werde ich im Land der Gedankenpolizei in dem man für noch nicht realisierte Pläne in Haft kommen / verurteilt werden kann sicher nichts sagen.

  3. „Verfassungsbeschwerde gegen Verfassungsschutzgesetz“

    Ja aber ist das Gesetz nicht da, um die Verfassung zu schützen?
    Oder muss die Verfassung jetzt auch mal vor sich selbst geschützt werden?
    Und wer schützt die Verfassung eigentlich vor dem Verfassungsschutz?

    1. Öhm, aus Wikipedia ( https://de.m.wikipedia.org/wiki/Verfassungsschutz ):
      „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (§ 4 Absatz 1 Buchstabe c) BVerSchG)

      Im Sinne dieses Gesetzes sind Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung solche politisch bestimmten, ziel- und zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, einen der in § 4 Absatz 2 BVerfSchG genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. Für einen Personenzusammenschluß handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachdrücklich unterstützt.“

      Nun ja, die Bürgerrechtler wollen ja das aktuell gültige Verfassungsschutzgesetz quasi „beseitigen“, also sind diese Bürgerrechtler explizit der Feind der freiheitlichen demokratischen Grundordnung!
      Alles klar?

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