Wie von Wikimedia Deutschland per Blogeintrag verkündet und iRights und Heise berichten, sprach das Landgericht den Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen ein einfaches Lichtbildrecht an Digitalisaten gemeinfreier Bilder zu (vgl. Kommentar zum Prozess „Rechtlich unklar, politisch falsch“). John Weitzmann, Jurist bei Wikimedia, im oben verlinkten Blogeintrag:
Das Gericht aber entschied, dass die Fotos des Museumsfotografen unabhängig vom Motiv nach dem deutschen Urheberrecht zumindest als Lichtbilder geschützt seien und daher das Gemeinfreisein der Vorlage unerheblich sei.
Betroffen von dem Urteil ist aber nicht nur die Wikipedia, sondern auch andere, die im Vertrauen auf die Gemeinfreiheit der Vorlage Bilder aus Wikimedia Commons in ihre eigenen Webseiten eingebunden haben. Im konkreten Fall zählten beispielsweise das Internet-Radio detektor.fm und die gemeinnützige Mitmach-Webseite für Kinder und Jugendliche „Musical & Co“ zu den Abgemahnten – letztere ist seit der Abmahnung offline.
Ob der Prozess letztlich durch den Bundesgerichtshof (BGH) in Form eines Grundsatzurteils entschieden wird, steht noch nicht fest, ist angesichts des grundlegenden Charakters der Fragestellung – sind bloße Digitalisate gemeinfreier Werke urheberrechtlich geschützt? – aber nicht unwahrscheinlich.
