Twitter, Polizei und die Grundrechte

Das "Social Media Team" der Frankfurter Polizei.
Das „Social Media Team“ der Frankfurter Polizei. Foto: Polizei Frankfurt

Twittern bei der Polizei kann mit den Grundrechten kollidieren. Das stellte gerade auch der aktuelle Grundrechte-Report fest.

Seit der polizeilichen Twitterei bei den Blockupy-Protesten im März 2015 in Frankfurt, hat sich viel Kritik an der Art und Weise des Twitterns entzündet. Diese Kritik reicht vom Twittern von Vorverurteilungen über die notorische „Du“-Ansprache bis hin zu unerlaubten Meinungsbekundungen. Darüber hinaus wird kritisiert, dass die Tweets teilweise Durchsagecharakter hätten und dass Persönlichkeitsrechte z.B. von Demonstrierenden verletzt würden. Polizei und Twittern bewegt sich in jedem Fall in einem grundrechtlichen Spannungsfeld, wie Zeit Online unter dem Titel „Offen, transparent, verfassungswidrig“ feststellte.

Faz.net widmet sich der Debatte des letzten Jahres im Artikel „Twittern in der Grauzone?“ noch einmal ausführlich und stellt fest:

Eine Regelung dazu, was die Polizei bei Twitter, Facebook und Instagram darf, gibt es in den Polizeigesetzen nicht. Dabei wäre die dringend nötig, finden einige Juristen und Politiker, die sich mit dem Thema auseinander gesetzt haben.

4 Ergänzungen

  1. Das Internet braucht nicht immer eine „Cyber“-Sonderregel. Was bisher verboten/erlaubt war, ist es auch im Internet – vgl. „rechtsfreier Raum“, den es nicht gibt.

    Die Polizei könnte ihre Stellungnahmen auf Twitter also genau so handhaben, wie Pressemeldungen oder Medienauskünfte bisher.

    Durch diese „Social“-Media-Sachen fühlen sich immer mehr Unternehmen und Institutionen dazu gedrängt, wie sich wie Teenies zu geben. Warum eigentlich? Warum soll ich Fan einer Zahnpasta (o.Ä.) werden und weshalb glaubt die Zahnpastamarke, dass sie im Leben ihrer Kunden so bedeutend wie eine Rockband ist?

  2. Das notorische Du ist eher eine Darstellung der Macht des Uniformierten. Ich wurde auch schon Polizisten geduzt, von denen ich locker deren Vater hätte sein können.

    Grundrechte interessiert bei den Polizei Behörden nur wenige.

  3. Hm, wann schaut sich die passende Behörde die Aktionen des Väteraufbruch an?
    Sie stehen im Netz, sie erscheinen bei Oberlandesgerichtsterminen und verweisen auf ihr Interview vor dem Gebäude mit dem SWR.
    Sie unterstützen pädagogisch bei Beratungsstellen, Umgangsbegleitung und in Jugendämtern.
    Ist das wirklich alles Hilfe für das Kind, oder geht es um die Erhaltung von Mandaten für die eigene Lebenssicherung als Jurist (Familienrecht), als Umgangsbegleiter (Pädagoge) oder in Jugendämtern (Sicherung des Arbeitsplatzes)???

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