Fragdenstaat.de hat dem Jobcenter Nürnberg-Stadt unverhofft eine eigene Verlagsseite geschenkt, auf der die neuesten Publikationen der Behörde angepriesen werden. Sogar der Bundesinnenminister ist als Rezensent mit an Bord. Hintergrund der Aktion ist eine abgelehnte Informationsfreiheitsanfrage:
Das Jobcenter Nürnberg-Stadt will seine internen Weisungen und Arbeitshilfen nicht auf Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz herausgeben, weil das Urheberrecht dem entgegenstünde.
Genauer: Die Weisungen seien „durch Lernen, Forschen, Nachdenken, Lesen oder auch Diskutieren erstellt“ und somit ein urheberrechtlich geschütztes wissenschaftliches Werk, das man nicht herausgeben könne.
Ob das Jobcenter ihre „Internen Weisungen und Arbeitshilfen“ doch noch per Informationsfreiheitsanfrage rausgeben muss, wird sich spätestens vor Gericht klären. Die Chancen dafür stehen gut.
Und wieder kostet mich die Bockigkeit einer Behörde unser aller Steuergeld. Naja, was will man auch aus Nürnberg mit seiner Vergangenheit auch anderes erwarten. Die reagieren erst bei Fackelmärschen.
…genau deswegen nennst Du Dich auch Lebkuchenmann, Vollidiot!
Beim Sozialamt der Stadt Heidelberg hat man mir das mal erklaert, wie sowas aussieht:
Wenn der Antragsteller kommt: Ablehnung.
Wenn er Widerspruch einlegt: Ablehnung mit ausfuerlicher Begruendung, vorzugsweise aus kaum zugaenglichen Quellen.
Wenn der Kerl klagt: Klageabweisung beantragen, kurz vor der muendlichen Verhandlung aufgeben. Praezedenzfall vermeiden.
Genau das ist die Taktik
sehr aufschlußreich. Wir müssen also bloß hart bleiben? Müssen uns ein Vergnügen daraus machen, die Ämter zu nerven? Mach ich.
Soviel zum Rechtsverständnis der Bundesregierung oder zur Frage, ob man klaren Verstandes
CDUCSU, SPD oder Grüne wählen kann.