Gute Nachrichten vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV): Die Firma Niantic, die das Augmented-Reality-Spiel Pokémon Go entwickelt hat, will seine breit kritisierten Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen laut VZBV überarbeiten. Die Verbraucherschützer hatten im Juli 15 Klauseln abgemahnt und Niantic hat jetzt eine Unterlassungserklärung für alle beanstandeten Punkte abgegeben.
Somit darf sich die Firma auf zentrale Passagen der AGB und Datenschutzerklärung nicht mehr berufen. Dazu zählt unter anderem, dass die Google-Ausgründung sich das Recht herausgenommen hatte, personenbezogene Daten von Spieler*innen ohne deren Zustimmung nach eigenem Ermessen auch an private Dritte weiterzugeben und die gesammelten Informationen als Geschäftsvermögen im Falle einer Übernahme an ein neues Unternehmen zu übertragen. Außerdem mahnte die Verbraucherschutzorganisation Formulierungen ab, nach denen Niantic den Vertrag jederzeit einseitig verändern beziehungsweise kündigen konnte und eine Rückerstattung von In-App-Käufen in Form von richtigem Geld ausschloss. Ungültig ist jetzt zudem die Regelung, nach der Rechtstreitigkeiten nicht über den Rechtsweg geklärt, sondern ausschließlich durch ein Schiedsverfahren entschieden werden sollten.
Grundsätzliche Kritik bleibt bestehen
Das Unternehmen hat nun drei Monate Zeit, um die Änderungen umzusetzen. Ob die neue Fassung tatsächlich verbraucherschutzfreundlich genug ausfällt, wird sich freilich erst dann klären. Der VZBV hat bereits angekündigt, die Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen wieder prüfen zu wollen. Die grundsätzliche Kritik an dem Spiel gilt zudem ohnehin weiter: Es sammelt eine große Menge hochsensibler Informationen und lässt sich nicht ohne Anmeldung mit einem Google-Konto oder einem Pokémon-Trainer-Club-Account nutzen. Falls Monate nach dem Hype also noch jemand darüber nachdenkt, mit dem Spiel anzufangen: Diese Nachricht ist zwar ein Erfolg für den Verbraucherschutz, stellt in Sachen Privatsphäre aber keine echte Entwarnung dar.
Wer das Spiel ohnehin nicht mehr spielt, sollte im Sinne der Privatsphärehygiene nicht vergessen, den eigenen Account zu löschen und die App zu deinstallieren. Dass Niantic in dem Löschformular die Angabe eines Grundes verlangt, dürfte nach deutschem Recht übrigens auch unzulässig sein. Weil ein Absenden des Löschauftrags ohne Angaben in dem entsprechenden Feld nicht möglich ist, sollte man es zwar ausfüllen – aber nicht zu viel Zeit damit verbringen. Zudem sollte man sich mit einer formlosen Mail an pokemongo-privacy@nianticlabs.com wenden und dort unter Verweis auf Punkt 4c der Datenschutzrichtlinie die Löschung aller in Verbindung mit der eigenen Person gespeicherten Daten veranlassen.
Ich glaube, das TaschenMonster aktuell unser kleinstes Problem sind,
doch schön, wenn sich wer kümmert.
Ich kämpfe auch gerne gegen Geister,
um wenigstens das Gefühl zu bekommen, etwas verbessert zu haben.
P.S. Einen Account zu löschen, ist ja fast wie die Fotos vom letzten Urlaub zu löschen.
App ja; Account never! Alleine schon um den PG-User besetzt zu halten.