LuxLeaks: Prozess gegen Whistleblower und Journalisten beginnt

Sie enttarnten Steuerbetrüger und steuerflüchtige Unternehmen. Doch statt derer stehen ab heute zwei Whistleblower und ein Journalist in Luxemburg vor Gericht, berichtet tagessschau.de:

Edouard Perrin und Antoine Deltour: So heißen die beiden Schlüsselfiguren in dem Fall, der europaweit für Schlagzeilen sorgte. Der eine ist Journalist, hat als Erster über LuxLeaks berichtet und den Skandal ins Rollen gebracht. Der andere war sein Informant, ein ehemaliger Mitarbeiter der renommierten Unternehmensberatung PriceWaterhouseCoopers, kurz PwC. Er soll dem Reporter die brisanten Dokumente beschafft haben. Insgesamt rund 28.000 Seiten Material über dubiose, aber meist legale Steuerdeals, mit denen große Konzerne jahrelang viele Milliarden Euro sparten. Zusammen mit einem weiteren Ex-PwC-Angestellten müssen sich die beiden ab heute vor einem Luxemburger Bezirksgericht verantworten.

Solche Prozesse werden leider mit der neuen EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Zukunft eher häufiger als seltener werden.

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13 Ergänzungen

  1. Ich denke das man als Whistleblower sich nicht an Journalisten wenden sollte egal ob dieser Jounalist gut oder schlecht ist. Es ist einfach zu gefährlich. Die meisten Journalisten haben von technischen Dingen wie Tor und dergleichen keine Ahnung. Statt dessen sollte man das Material anoym via Tor an Wikileaks hochladen. Die haben eine anonyme Adresse zum Hochladen der brisanten Dateien. Dazu muss man die vorgefertigten Fagen beantworten. Außerdem kann man sich vorher über deren anonymen Chatkanal mit Wikileaks anonym austauschen bzw. in Kontakt treten. So bleibt der Whisleblower geschützt. Das ist momentan die einzig wirklich sichere Sache.

  2. Was wäre wenn?

    „Zwei Mitarbeiter einer Internetfirma werden angeklagt, weil sie 28.000 Seiten an Material welches über dubiose, aber meist legale sexuelle Vorlieben von tausenden Menschen auskunft gibt an einen Journalisten weitergegeben haben.“

    Der springende Punkt ist es war legal was dort gemacht wurde, damit haben sich die Mitarbeiter und der Journalist nun mal Strafbar gemacht in dem sie diese Geschäftsgeheimnisse veröffetlich/gestohlen haben.

    1. Dein Beispiel hinkt an der Stelle, wo es verschweigt wer die Daten erfasst hat. Das wäre ggf. die aufzudeckende Sauerei.
      Abgesehen davon ist es eine absolute Frechheit, daß es keinen Whistleblowerschutz gibt, sondern diese noch nach Kräften verfolgt und eingeschüchtert werden.
      Einzig gut daran ist, daß immer deutlicher wird und irgendwann auch für den letzten Deppen erkennbar sein muß, welche schrägen Wege (um das mal sehr zurückhaltend zu formulieren) diese verselbständigten Apparate beschreiten.

      1. Die Internetfirma wäre z.b. ein Partnervermittlungsportal, daher sehe ich nicht das die Erfassung der Daten eine Frechheit ist, sondern eben zum normalen Geschäftsbetrieb nötig sind.

        Whistleblowerschutz ist zu diskutieren, aber in dem hier erwähnten Fall haben die Banken völlig legal gehandelt, wie in meinem Beispiel das Partnervermittlungsportal. Die Daten wurden geleakt ohne das ein tatsächlicher Misstand (illegaler Zustand) vorlag. Wer für die hier angeklagten Whistleblowerschutz verlangt, liegt meiner Meinung nach falsch. Sonst können sich auch Haker (wie diese hier: http://www.golem.de/news/nach-hack-von-dating-webseite-1-1-millionen-zugangsdaten-stehen-zum-verkauf-1604-120559.html) ja auch als Whistleblower verstehen.

        1. Ja, kann man, wenn man Whistleblower diskreditieren und kriminalisieren möchte.
          Dann wirft man die, die Gutes für die Gesellschaft wollen, mit den „echten Verbrechern“ in einen Topf und schützt damit die ganz großen Verbrecher.
          Auch der Einwand, daß die Banken legal gehandelt haben, zieht nicht, da es erstens darum geht, auch Lücken in den Gesetzen aufzuzeigen und zweitens das heute „legale“ Verhalten z.B. morgen dafür sorgen kann, eine Vermögenssteuer zu „umgehen“.

        2. Du machst bei Deinem Vergleich leider einen eklatanten (von Konzernen aber durchaus gewollten) Fehler. Nämlich: Die Gleichstellung von Privatpersonen und Firmen.
          Eine Firma hat keine Menschenrechte, kein Wahlrecht (auch wenn es in den USA bereits versucht wurde, durchzusetzen), keine Persönlichkeit, keine Schamgefühle, die verletzt werden könnten. Bitte immer differenzieren!

          Und in einer demokratischen Republik hat die Bevölkerung durchaus das Recht, zu erfahren, welche „Deals“ ihre Regierung mit welchem Konzern/Verein/Staat eingeht. DAS ist die Transparenz, welche die Demokratie am Leben erhält. Und nicht umgekehrt. Der Bürger wird immer mehr überwacht und ist Restriktionen ausgesetzt, während Konzerne von „Betriebsgeheimnissen“ und Ähnlichem schwadronieren dürfen.

          Ach, und noch was: Briefkastenfirmen an und für sich sind legal, ja…aber was mit den Geldern dort gemacht wird, meistens nicht. Oder kennt jemand ein positives Beispiel für eine solche Briefkastenfirma?

  3. „Support Antoine Deltour!“
    Wieso wird meine Zustimmung verhindert?: There was an error submitting your signature.

    PS:
    Im Uebrigen nuetzt es wenig, schlagfertig durch das Jahr 2016 zu kommen; wichtig ist eine bestaendige Verbreiterung – und zwar nicht ausschliesslich ueber FB, Twitter, g+1, etc, das ist naemlich von unliebsamer Seite her einsehbar.

  4. Die LuxLeaks verdeutlichen das Dilemma: Einerseits möchte man einzelne anprangern dürfen, die existierende Regelungslücken völlig legal ausnutzen, wenn es moralisch legitim erscheint oder schlicht populär ist, während man andererseits genau solche Regelungslücken oder Freiheit vehement fordert. Solange wie es lukrativer erscheint, auf Wellen mitzuschwimmen, wird sich nicht ändern. Wenn das alleinige Motto „Bloß nichts abgeben“ ist, muss man mit den Nebenwirkungen leben.

      1. Naja, ich vertraue hier der Tagesschau, die von legaler Rechtsanwendung spricht. Vielleicht sollte man statt „Beispielen“ Belege für die hier im Artikel verwendete Formulierung „enttarnte Steuerbetrüger“ fragen? Ich behaupte gar nichts, ich kritisiere – sehr komfortable Position wie ich zugebe.

        1. Gut, anders gefragt:
          „Einerseits möchte man einzelne anprangern dürfen…“ Wer ist „man“? UNd wo werden „einzelne“ „angeprangert“?
          „Wenn das alleinige Motto „Bloß nichts abgeben“ ist“ Wessen Motto soll das sein?
          Zu der Legalität durch Gesetze nochmal, weils so schön ist, aus der Känguruoffenbarung:
          M.-U. Kling: Was könnten wir uns für schöne Gesetze kaufen, wenn wir schweinereich wären?!
          Känguru: Wenn wir schweinereich wären, wären wir mit den bestehenden Gesetzen wohl ganz zufrieden.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.