Interview: Die Informationsfreiheit an „kriminalitätsbelasteten Orten“

rigaer strasse
Das Gebiet um die Rigaer Straße in Berlin.
Foto: CC BY-NC 2.0 via flickr Agent Smith.

Eine Informationsfreiheitsanfrage zu „kriminalitätsbelasteten Orten“ in Berlin hat ein Nachspiel: Mit einer Klage soll die Aufhebung eines Bescheides des Berliner Polizeipräsidenten erreicht werden, der Informationen auf eine Anfrage zur Rigaer Straße mit pauschalen Begründungen verweigert hatte. In einem Interview fragen wir den Kläger nach seiner Motivation und den Erfolgsaussichten.

An den sog. kriminalitätsbelasteten Orten darf die Berliner Polizei gemäß dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) anlassunabhängige Kontrollen durchführen. Das bedeutet praktisch, dass sie Menschen und ihre Sachen sowie Objekte jederzeit durchsuchen kann, außerdem ist auch das Festsetzen von Personen und die Personalienfeststellung ohne Grund möglich. In einer Polizeidatenbank zu landen, kann somit jedem beliebigen Passanten passieren. Die Berliner Schnauze bezeichnet entsprechend die Rigaer Straße halb spöttisch, halb furchtsam nach dem Innensenator Frank Henkel (CDU) „Henkels Truppenübungsplatz“.

Ob und warum unter den immerhin 95 Berliner Ortsteilen gerade das Gebiet um die Rigaer Straße als kriminalitätsbelasteter Ort heraussticht, sollte eine Informationsfreiheitsanfrage (IFG-Anfrage) zu Tage bringen. Gefragt wurde nach:

  • Bestätigung der Einstufung des Gebietes rund um die Rigaer Straße als „kriminalitätsbelasteter Ort“ durch die Berliner Polizei,
  • Details zur geographischen Ausdehnung des kriminalitätsbelasteten Ortes,
  • Begründung und Rechtsgrundlage für diese Einstufung,
  • Ziele der Maßnahme, erhoffte Situation nach Beendigung,
  • Auflistung der dadurch ermöglichten Sonderbefugnisse für das Polizeipersonal,
  • Beteiligung der Polizeien anderer Bundesländer/Bezirke,
  • Geplantes Ende der Einstufung,
  • Abschätzung der Gesamtkosten der Maßnahme.

Die Polizei lehnte das Ansinnen ab und argumentierte, ein ganzes „Maßnahmenbündel“ solle der Öffentlichkeit nicht bekanntwerden. Dagegen erwidert der Anwalt des Klägers, Ansgar Koreng:

Die Auskünfte […] sind konkret und eng umrissen. Er will keine Auskunft über einzelne Maßnahmen, er will Auskunft zu der Frage, ob es sich bei dem Gebiet um die Rigaer Straße um ein Gefahrengebiet handelt, warum dies ggf. der Fall ist, welche Ausdehnung dieses ggf. hat und welche Folgen sich daraus ergeben.

Das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e. V. (FIfF) startet zur Finanzierung der Klage heute ein Crowdfunding, um den Kläger zu unterstützen. Denn mit der Zunahme an inhaltsleeren Ablehnungen will sich auch das FIfF nicht abfinden:

Symptomatisch ist die Begründung der Geheimhaltung durch die Polizei. Wie so oft ist die „allgemeine Sicherheit“ die Generalausrede, die keine echte Argumentation enthält oder zulässt. Diese Tendenz zu leeren Phrasen bei der Begründung der Ablehnung einer Auskunft zu staatlichem Handeln zeigt sich seit Langem. Wir finden, dass gerade derartige Eingriffe in Persönlichkeitsrechte detailliert begründet werden müssen, und lassen uns daher nicht so einfach mit Floskeln abspeisen.

Wenn die Klage vor Gericht zugunsten des Klägers entschieden wird, muss die Berliner Polizei die Auskünfte erteilen.

Wir sprachen mit Rainer Rehak, der die Klage einreichte. Er engagiert sich im Vorstand des FIfF, in der Themengruppe „Menschenrechte im digitalen Zeitalter“ von Amnesty International, Sektion Deutschland, und im Leitungsgremium der Fachgruppe „Informatik und Ethik“ der Gesellschaft für Informatik.

Bemerkenswerte Begründung der Ablehnung der IFG-Anfrage

netzpolitik.org: Was hat Dich und das FIfF bewogen, sich mit einem Widerspruch gegen die Antwort auf Deine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu wehren?

Rainer Rehak: Als ich die Anfrage nach dem Gefahrengebiet im Februar stellte, war diese ganze Geschichte um die Rigaer Straße noch nicht so politisch aufgeladen, weswegen ich eigentlich eine knappe, aber korrekte Antwort erwartet hatte. Berlin hat leider noch kein Transparenzgesetz, daher war die Informationsfreiheitsanfrage ein normales Vorgehen, um an solche Dokumente zu kommen. Als dann aber der Widerspruch kam, war ich überrascht. Nicht die gänzliche Absage an sich war so bemerkenswert, sondern die Begründung. Da finden sich Formulierungen wie „staatliches Handeln, insbesondere polizeiliches Handeln darf nicht kalkulierbar oder voraussehbar sein“, was das glatte Gegenteil eines modernen Staatsverständnisses ist, zumal ich nicht einmal nach der detaillierten Einsatzkonzeption mit Führungsverantwortung oder Meldewegen gefragt hatte.

Deswegen legte ich Widerspruch ein und bestätigte der Polizei, dass die effektive Durchführung behördlicher Maßnahmen unstrittig ein hohes Gut sei, doch ebenso wichtig sei, dass Bürgerinnen und Bürger erfahren, in welchen Bereichen die Polizei sich selbst erweiterte Eingriffsmöglichkeiten gibt, und auch, warum das geschieht, wie lange das voraussichtlich der Fall sein wird und welche Grundrechtseinschränkungen das genau umfasst. Nichts anderes ist ja das anlasslose Durchsuchen von Rucksäcken oder Kinderwagen. 

Der Widerspruch schloss mit dem Wunsch, dass ein Staat, der seine Institutionen genauso ernstnimmt wie die Rechte seiner Bürgerinnen und Bürger, selbstverständlich offen agieren sollte.

netzpolitik.org: Welche Reaktion seitens der Polizei gab es auf diesen Widerspruch?

Rainer Rehak: Mein Widerspruch wurde abgelehnt, und die Begründung wurde noch hanebüchener: Nun wurde argumentiert, dass die Veröffentlichung zum Schutze der Anwohner und Anwohnerinnen verweigert werden müsse, damit deren Sicherheitsgefühl nicht beeinträchtigt würde. Das ist eigentlich keine ernstzunehmende Antwort, aber liegt wohl im Trend, wenn wir uns an die Aussage des Bundesinnenministers erinnern, dass „die Antwort die Bevölkerung verunsichern“ würde.

Ich bin der Meinung, man sollte sich das einfach nicht mehr gefallen lassen. Da auch das FIfF derartige Themen für wichtig erachtet, bereiteten wir zusammen mit unserem Anwalt Dr. Ansgar Koreng eine Klage vor, die wir am Mittwoch eingereicht haben. Ich glaube nicht, dass diese Art von Polizeigebaren auf Berlin beschränkt ist, man denke nur an die Hamburger Diskussion um Gefahrengebiete. Ich hoffe, dass unsere Bemühungen in ihrer Wirkung nicht auf Berlin beschränkt bleiben.

netzpolitik.org: Welche Chancen auf Erfolg siehst Du?

Rainer Rehak: Das ist naturgemäß schwer zu sagen, aber in der Sache haben wir natürlich Recht. (lacht). Aber im Ernst: Im Jahre 2012 hat das Verwaltungsgericht Berlin schon einmal eine Anfrage nach allen kriminalitätsbelasteten Orten abgelehnt, nach IFG und Presserecht (VG 27 L 180.12, pdf). Die Richter begründeten die Ablehnung damals auch damit, dass es für die Anfrage keinen konkreten Anlass gäbe. Dies ist bei unserer Klage nun anders: Es ist Wahlkampf in Berlin, die Polizeiaktionen in der Rigaer Straße – bis hin zu illegalen Räumungen – sind ein Politikum geworden, mit dem sich der CDU-Innensenator Frank Henkel zu profilieren versucht. Allerdings haben sich auch Polizeiführer und Gewerkschafter medial in dem Sinne zu Wort gemeldet, dass sie sich verheizt und für Wahlkampfzwecke missbraucht fühlen. Laut deren Aussagen können andere Orte in Berlin nun nicht mehr ordentlich gesichert werden. Deshalb sehen wir die Klage auch in großem öffentlichen Interesse.

Wir glauben, in der ersten Instanz gute Chancen zu haben, um diese grundsätzlichen Fragen staatlichen Handelns zu klären. Ich bin also verhalten optimistisch.

netzpolitik.org: Welche Kosten entstehen denn dabei?

Rainer Rehak: In der ersten Instanz müssen wir mit knapp 2.500 Euro rechnen, danach steht dann finanziell viel mehr auf dem Spiel, falls wir eine weitere gerichtliche Instanz brauchen. Genau können wir das jetzt noch nicht sagen, aber wir werden das natürlich alles transparent aufschlüsseln. Wir wollen ja mit gutem Beispiel vorangehen.

Interessant ist übrigens noch, dass der Polizeipräsident in Berlin in dem erwähnten Verfahren 2012 so ganz nebenbei äußerte, dass die Gefahrengebiete mit erhöhten Grundrechtseinschränkungen durch die Polizei ja nicht statisch sind, sondern sich jederzeit aus unterschiedlichen Gründen ändern können. Das öffnet zusammen mit der Geheimhaltung ja Tür und Tor für Willkür.

Das Sicherheitsgefühl der Berliner

netzpolitik.org: Was hat Dich an der Ablehnung der Informationsfreiheitsanfrage besonders überrascht oder gestört?

Rainer Rehak: Aus meiner Sicht sehen wir generell eine Zunahme an pauschalen Ausreden ohne nähere Begründung, um sich der Pflicht zur Informationsherausgabe zu entziehen. Beispielsweise befinden sich in den Ablehnungen Aussagen, dass „die Veröffentlichung schwerwiegende Nachteile für das Wohl des Bundes oder eines Landes oder eine schwerwiegende Gefährdung für das Allgemeinwohl nach sich ziehen würde“ oder dass es Informationen seien, „deren Offenbarung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Bestand sowie Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen“ gefährden würden.

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, denn wir reden hier von ein paar Häusern, deren Bewohner immer ordentlich ihre Mieten zahlen. Auch wenn die Polizei die dort wohnenden Personen teilweise der linken Szene zuordnet, sehe ich das Argument einfach nicht als gerechtfertigt. Jedenfalls hatte ich in der Anfrage angeboten, dass die Polizei lebensrettende Informationen gern schwärzen könnte, doch darauf ist sie nicht wesentlich eingegangen. Diese Tendenz zu derartig inhaltsleeren Begründungsbausteinen finde ich besorgniserregend, denn wenn man den Anfragen dann nicht hinterherklagt, schaffen sich die Sicherheitsbehörden auf nicht legitimierte Weise quasi selbständig komplette Bereichsausnahmen – in demokratischer Hinsicht skandalös.

Rainer Rehak
Rainer Rehak,
Informatiker und im Vorstand des FIfF.

netzpolitik.org: Berlin veröffentlicht ja den Kriminalitätsatlas, in dem tatsächliche Kriminalitätsfälle verzeichnet sind und auch die Art der Verbrechen und Vergehen. Wie ist denn zu erklären, dass das Sicherheitsgefühl der Berliner davon nicht betroffen sein soll, aber bei Angaben zu den Berliner „Gefahrengebieten“ im Rahmen der Informationsfreiheitsanfrage schon?

Rainer Rehak: Bring die Polizei nicht auf komische Gedanken! (lacht) Ich vermute, dass die Antwort weniger mit einem ominösen Sicherheitsgefühl zu tun hat, als mit Rechtfertigungsdruck. Für schon geschehene Kriminalitätsfälle muss sich die Polizei weniger erklären als für Entscheidungen, bei denen sie sich selbst an bestimmten Orten Sonderbefugnisse ausstellt.

Genau diese Art von Ausführungen, Erklärungen und Überlegungen hätte ich mir in einer Ablehnung auch gewünscht. Stattdessen kommen Platitüden. Deswegen finde ich die Klage auch so wichtig: Es geht um gesellschaftliche Diskutierbarkeit und Rechenschaftspflicht staatlichen Handelns.

netzpolitik.org: Vielen Dank für das Interview und viel Erfolg!

2 Ergänzungen

  1. @Rainer:
    Dazu gab es im letzten Jahr eine Anfrage:
    http://www.hakan-tas.de/themen/im_parlament/kleine_anfragen/detail/zurueck/kleine-anfragen/artikel/grundlagen-und-praxis-der-gefaehrderansprachen-in-berlin/
    Aufgrund der Anfrage wird von Seiten der Polizei die Begründung der Ausweisung dieser Bereich immer über das ASOG erfolgen: https://www.berlin.de/imperia/md/content/seninn/abteilungiii/vorschriften/081103_asog.pdf?start&ts=1252489038&file=081103_asog.pdf
    Dem gegenüber steht eindeutig die Unschuldsvermutung, die körperliche Unversehrtheit, welche natürlich in den Gefahrenbereichen nicht mehr gelten soll, was allein schon – ohne belegbare Gefährdung – juristisch ein Nullsummenspiel wird. Da ist also viel Luft, um hier juristisch zu Punkten.

    Ich würde daher das ASOG der Verfassung des Landes Berlin gegenüber stellen und prüfen, ob das ASOG verfassungskonform ist. Wenn nicht, sind auch alle Herleitungen aus dem ASOG ggf. Verfassungswidrig, denn das ASOG kann nicht der Ersatzrahmen für Notstandszenarien bzw. Notstandgesetze sein, da ein Notstand vom Parlament und nicht von einer Exekutive ausgerufen/erklärt werden muss.

    Der aktuelle Kriminalitätsatlas von Berlin (2015) spricht von 30 bis 70 Fälle pro Tag, je nach Kategorie: https://www.berlin.de/polizei/_assets/verschiedenes/pks/kriminalitatsatlas_berlin_2015.pdf
    Erstaunlich find ich darin die Aussage bzgl „Grundsätzliche Bewertungskriterien“, Zitat:
    Das Zahlenmaterial des vorliegenden Berichtes ist so umfangreich, dass der Versuch einer all-
    umfassenden Betrachtung und Bewertung scheitert. Die vielfältigen Kombinationsmöglichkei-
    ten der Parameter Delikt, Bezirksregion, Jahr, absolute Fall- bzw. Häufigkeitszahl und deren
    Entwicklungen eröffnen unüberschaubare Auswertungsmöglichkeiten. Eine Bewertung nach
    gleichen Kriterien für jede Bezirksregion würde einen enormen Arbeitsaufwand bedeuten,
    viele Doppelungen enthalten und eben nicht die Besonderheiten jeder Bezirksregion berück-
    sichtigen und außerdem nicht jeder Betrachtungsweise gerecht werden. Das gleiche gilt für
    eine ebenfalls mögliche an den Delikten orientierte Bewertung.
    Daher werden im Folgenden lediglich einige grundsätzlich zu beachtende Faktoren für die Be-
    wertung der vorliegenden statistischen Daten erläutert.‘

    Übersicht der Floskeln/pauschalen Rechtfertigungen für die nicht durchgeführte Analyse:

    1) „…. der Versuch einer allumfassenden Betrachtung und Bewertung scheitert.“
    Kommentar: Nun, wir hatten bei der techn. und fachlichen Austattung der Polizei nichts anderes erwartet ( ;

    2) „Die vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten der Parameter Delikt, Bezirksregion, Jahr, absolute Fall- bzw. Häufigkeitszahl und deren Entwicklungen eröffnen unüberschaubare Auswertungsmöglichkeiten.“
    Kommentar: Allein aus diesem Satz könnte ein Mathematiker im 2 Semester schon einer Formel für die (unüberschaubare) max. mögliche Anzahl an Kombinationen durch referenzierbare Parameter erstellen – aber, wenn die EDV der natürliche Feind des Beamten ist ….

    3) „Eine Bewertung nach gleichen Kriterien für jede Bezirksregion würde einen enormen Arbeitsaufwand bedeuten …“
    Kommentar: Wie, ist ein Diebstahl in Neuköln anders zu bewerten als in Mitte, nur weil er dort 10 mal häufiger vorkommt und daher ’scheinbar‘ von der Bevölkerung anders wahrgenommen wird, was die Tat an sich, in Ihrer statistischen Wertigkeit, eine andere ‚Aussage‘ verleiht – ja, welche denn ?! Ich bin verwirrt und etwas entsetzt, über so eine stinkend, faule Ausrede, um sich hier vor der Arbeit zu drücken.

    Scheinbar hat die Polizei Berlin überhaupt keine fachliche Kompetenz in Bezug auf Datenanalyse. Wie soll Sie denn dann erst valide Begründungen zur Ausweisung/Festlegung eines Gefahrenbereiches machen. Wahrscheinlich ist Begründung der Ausweisung gleich dem Wortlaut der Dienstanweisung, welche natürlich geheim ist. Also muss ja auch die Begründung ebenfalls geheim sein, da ja die Dienstanweisung zitiert werden müsste – och gottchen – welch ein Dilemma ( ;

  2. @Berlin
    Anscheinend scheint Innensenator Henkel und in dessem Fahrwasser Polizeipräsident Klaus Kandt eine Exklusivvereinbarung mit der „BLÖD“ getroffen zu haben,denn der Aufmacher der „BLÖD“ ist heute die Bekanntgabe der kriminalitätsbelasteten Orte in Berlin.
    Das Gespann Henkel/Kandt liefert anscheinend für gute Presse von Polizei und Henkel exklusive Informationen an „BLÖD“.
    Ab und an kann es aber auch vorkommen das Polizeiinterna wie Personendaten der Rigaer Strasse 94 Anlieger, auf rechtsradikalen Internetseiten landen „Ein Schelm der Böses dabei denkt „.
    „Der polizeiliche Staatsschutz prüft den Vorgang derzeit“,heißt es dazu in der Innenverwaltung.
    Was dabei herauskommen soll, wenn die Polizei gegen die Polizei ermittelt,kann man sich auch ohne allzuviel Phantasie ausmalen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.