Eine Mitführungspflicht für Identitätsdokumente besteht in Deutschland nicht. Doch wer im Gebiet der Rigaer Straße in Berlin mal kurz ohne Personalausweis zum Bäcker geht, muss damit rechnen, von der Polizei kontrolliert und durchsucht zu werden. Hat man dann keinen Ausweis dabei, kann sich das Brötchenholen durch einen Umweg über die Polizeiwache verzögern.
Identitätsfeststellung im Gefahrengebiet
Warum das Ganze? Weil die Polizei die Rigaer Straße und umliegende Bereiche als kriminalitätsbelasteten Ort deklariert hat, an dem sie verdachtsunabhängige Personenkontrollen durchführen darf. Solche kriminalitätsbelasteten Orte, die auch Gefahrengebiete genannt werden, gibt es viele in Berlin. Doch sie werden geheim gehalten, von ihrer Existenz erfährt man lediglich, wenn sie zu Journalisten durchgestochen werden oder die Kontrollen so massiv werden, dass sich der Zusammenhang nicht mehr leugnen lässt.
Vom 1. März bis 30. Juni 2016 fanden unter diesem Vorzeichen 500 Identitätsfeststellungen im Bereich der Rigaer Straße statt, die zur Speicherung von 469 gespeicherten Datensätzen im Berliner Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) landeten. Das ergab die Antwort des Berliner Innensenats auf eine Schriftliche Anfrage des Piraten-Abgeordneten Christopher Lauer. Aufgenommen wurden Name, Geburtsdatum und Wohnanschrift. Vom 13. Januar bis zum 29. Februar 2016 waren es noch 1.883 Identitätsfeststellungen. Doch der Eindruck, dass die Kontrollintensität rapide abgenommen habe, trügt. Die Kontrollhäufigkeit verläuft in Wellen. Genau nachvollzogen werden kann das nicht. Der Senat gibt an, keine genauere Aufschlüsselung geben zu können, da personenbezogene Daten in POLIKS „nur nach den Vorgangsnummern automatisiert recherchierbar“ seien.
Speicherung für ein Jahr ohne Anlass
Während und nach einer umstrittenen „Begehung“ und einer Durchsuchung in dem Hausprojekt Rigaer94 und den darauffolgenden Wochen im Januar herrschte massive Polizeipräsenz und ein hohes Kontrollaufkommen. Danach wurde es ruhiger in der Straße, die Polizeipräsenz sank, Personenkontrollen gab es nur noch sporadisch. Das änderte sich schlagartig am 22. Juni, als Polizei und Securities eine Teilräumung in der Rigaer Straße 94 durchführten, die sich im Nachhinein vor dem Landgericht Berlin als rechtswidrig herausstellte. Es gab keinen Räumungstitel für die Räume, die von einem Verein seit mehreren Jahren genutzt wurden. Das hielt die Polizei nicht davon ab, mit Rückendeckung des Innensenators Frank Henkel drei Wochen lang vor Ort die Umbauarbeiten zu „beschützen“ und dabei praktisch jede Person zu kontrollieren und zu durchsuchen, die das Haus betreten wollte, darunter auch Kinder.
Das Problem der Verletzung der informationellen Selbstbestimmung liegt hier nicht nur in der Identitätsfeststellung an sich. Einher geht oft auch eine Durchsuchung der mitgeführten Gegenstände. Die erhobenen Daten werden darüberhinaus ein Jahr lang im Informationssystem POLIKS gespeichert. Dadurch erfolgt eine Vorverurteilung der kontrollierten Personen, obwohl sie nichts anderes taten als an einem als Gefahrengebiet deklarierten Ort angetroffen zu werden. Das kritisiert auch Fragesteller Lauer:
Wenn man nur zur falschen Zeit am falschen Ort ist, ohne dass man irgendetwas gemacht hat, wird man sofort in einer Polizeidatenbank gespeichert.
Es ergibt sich für die Polizei außerdem die Möglichkeit, festzustellen, wer mit wem in Verbindung steht oder wen wann besucht und so Beziehungsnetzwerke zu analysieren.
Daten gelangten in die Hände von Rechtsradikalen
Wie problematisch die Datensammelei der Berliner Polizei ist, zeigt ein Vorfall von Ende Juni. Auf einer rechtsradikalen Website wurden Daten von in der Rigaer Straße angetroffenen Personen veröffentlicht, die laut Polizei aus echten Ermittlungsakten stammten. Gehackt worden sei POLIKS nicht, daher muss davon ausgegangen werden, dass die Daten unrechtmäßig weitergegeben wurden.
Noch mehr Eingriffe in die Privatsphäre in den sogenannten Gefahrengebieten wollte der Senat mit der Ermächtigung der Polizei zur Videoüberwachung des öffentlich zugänglichen Raumes durchsetzen. Dieser Vorschlag ist aber gescheitert, sowohl an dem Eiltempo mit dem das Gesetz durchs Berliner Abgeordnetenhaus gepeitscht werden sollte als auch an der zahlreichen Kritik von Datenschützern, Juristen und Uneinigkeit mit dem Koalitionspartner SPD.
