Im Februar wurde bekannt, dass der Berliner Senat die Videoüberwachungsbefugnisse für die Polizei auf öffentlichen Plätzen erweitern will. Diese Pläne konkretisieren sich nun in einem Vorschlag zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Berlin (ASOG Bln), die der Senat am letzten Dienstag beschlossen hat und die am nächsten Montag im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses besprochen werden.
In einem Modellversuch soll die Überwachung am Alexanderplatz geprobt werden. Doch dabei wird es nicht bleiben. Innen-Staatssekretär Bernd Krömer von der CDU verneinte nicht, dass ihm auch Orte wie der Görlitzer Park, das Kottbusser Tor und die Rigaer Straße in Friedrichshain-Kreuzberg „vorschweben“ würden. Im Jahr 2011 war die Videoüberwachung in der Rigaer Straße schon einmal Thema. Damals hatte die Polizei mit vier Schwarz-Weiß- und einer Infrarotkamera von einer Grundschule aus das Haus Liebigstraße 14 an der Kreuzung von Rigaer und Liebigstraße überwacht. Die Kameras mussten nach zufälligem Bekanntwerden der verdeckten, unabgesprochenen Beobachtung entfernt werden und wurden unter anderem vom damaligen Berliner Datenschutzbeauftragten Alexander Dix als rechtswidrig bezeichnet.
Nach der geplanten Änderung soll die Kameraüberwachung zwar nicht verdeckt stattfinden, sondern gekennzeichnet. Dafür ist sie jetzt ganz legal. Die Polizei könnte dann 24 Stunden am Tag in sogenannten Gefahrengebieten, …
[…] wenn sie öffentlich zugänglich und gefährlich sind, personenbezogene Daten durch Anfertigung von Bildaufnahmen erheben und die Bilder zur Beobachtung übertragen und aufzeichnen.
Gesetzesänderung soll übers Knie gebrochen werden
Die geplante Änderung des ASOG kommt kurz vor knapp. Im September stehen Wahlen in Berlin an, vorher wird es nurmehr zwei Plenarsitzungen des Abgeordnetenhauses geben, in denen das Gesetz verabschiedet werden kann. Die Eile dürfte auch Wahlkampfzwecken und der Profilierung in der Sicherheitspolitik dienen – die Partei von CDU-Innensenator Frank Henkel befindet sich in Berlin auf dem absteigenden Ast. Aktuellen Umfragen zufolge liegt sie derzeit bei 18 Prozent und damit etwa fünf Prozent unter ihrem letzten Berliner Wahlergebnis.
Das überstürzte Vorgehen findet Christopher Lauer, innenpolitischer Sprecher der Piraten im Abgeordnetenhaus, untragbar:
Dass Henkel die Änderung des ASOG kurz vor dem Ende der Legislatur einbringt, belegt deutlich, dass er das Parlament nicht ernst nimmt und keinen Wert auf eine angemessene parlamentarische Beratung legt. Vor dem Hintergrund, dass es sich bei Videoüberwachung um einen Eingriff in Grundrechte handelt, ist dies ein besonderer Ausweis dafür, dass Henkel die Eignung und Qualifikation zum Innensenator fehlt.
In all der Eile wird auch ignoriert, ob Videoüberwachung überhaupt zielführend zur Steigerung der tatsächlichen Sicherheit ist. Eine Evaluierung von Videoüberwachung fand und findet nicht statt. Diese Verweigerungshaltung gegenüber faktenbasierter Sicherheitspolitik wurde bereits vorher offensichtlich. 2011 wurde die Speicherdauer bei Videoaufzeichnungen im ÖPNV von 24 auf 48 Stunden erhöht und gleichzeitig eine Evaluierung der Maßnahme nach einem Jahr vorgesehen. Doch zu dieser kam es nie, nach den Wahlen 2011 fiel der Passus unter den Tisch.
Kritik von der Berliner Datenschutzbeauftragten
Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk hatte das massiv kritisiert und auch mit dem neuen Vorschlag des Senats ist sie unglücklich. Ihr wurde der Entwurf zwar vorgelegt, doch für eine Prüfung blieb ihr nur eine Woche Zeit. Daher muss diese vorerst kursorisch ausfallen. Sie bestätigte netzpolitik.org gegenüber schon jetzt, dass der Gesetzesvorschlag massive Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung enthält, sowie in die Möglichkeit, sich frei in der Öffentlichkeit zu bewegen:
Mit dem Gesetz könnten große Teile der Innenstadt überwacht werden. Nicht nur der Verkehrsraum, auch öffentlich zugängliche Räume wie Einkaufszentren, Schwimmbäder und Museen.
Denn die öffentliche Zugänglichkeit knüpft sich nach Begründung des Senats nicht daran, dass die Nutzung nicht an Bedingungen geknüpft sind. Als Beispiele für öffentlich zugängliche Räume nennt er zusätzlich öffentliche Straßen, Plätze und Grünflächen, Kaufhäuser und Restaurants. Wer sich also beispielsweise im Görlitzer Park, einem als gefährlich deklarierten Ort, zum Picknick trifft oder in einem Restaurant in der Rigaer Straße zu Abend isst, dürfte dabei bald von der Polizei beobachtet werden.
Smoltczyk spricht sich dafür aus, den Entwurf zu ändern, vor allem in drei Punkten:
- Die Videoüberwachung muss dokumentiert und auf ein Jahr befristet werden. Soll die Überwachungsmaßnahme danach verlängert werden, soll dies nur für ein weiteres Jahr und nur nach Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahme stattfinden dürfen.
- Nur der öffentliche Verkehrsraum, nicht öffentlich zugängliche Räume im Allgemeinen, sollen überwacht werden dürfen.
- In das Gesetz soll die Pflicht zur Evaluierung der Maßnahmen durch einen unabhängigen, wissenschaftlichen Sachverständigen verankert werden, die zwei Jahre nach dessen Inkrafttreten fällig wird.
Nützlichkeit der Videoüberwachung fragwürdig
Das sind nur Mindestforderungen, die ein weiteres Ausufern verhindern sollen. Die bereits bestehenden circa 15.000 Überwachungskameras in Berlin – privat angebrachte nicht mitgezählt – verschwinden dadurch nicht, denn die gibt es bereits. Die meisten davon befinden sich in Bahnhöfen, U‑Bahnen und Co.
Smoltczyk stellt auch in Frage, ob Videoüberwachung überhaupt dazu geeignet ist, Kriminalität zu bekämpfen und verweist auf das Beispiel London, eine Stadt mit einer der höchsten Überwachungskamera-Vorkommen der Welt. Doch die führten nicht zu mehr Sicherheit. „Man müsste erstmal die Erfolge der bestehenden Überwachung evaluieren, bevor man weitere Maßnahmen einführt“, meint sie.
Vor einer Evaluation scheut man sich wohl nicht ohne Grund. Denn Untersuchungen, die die Wirksamkeit von Videoüberwachung bekräftigen, muss man lange suchen. Zahlreich sind hingegen die Gegenstimmen. In Berlin wurde eine 2006 in Auftrag gegebene Studie zur Effektivität der Videoüberwachung in U‑Bahnen nach dem ersten Zwischenbericht eingestellt. Die Berliner Verkehrsbetriebe versuchten, auch diesen Bericht unter Verschluss zu halten. Kein Wunder: Wie sich später herausstellte, attestierte er nämlich, dass die Videoüberwachung keinen Effekt auf die Kriminalitätsrate habe. Bei Sachbeschädigungen seien die Zahlen im Untersuchungszeitraum sogar angestiegen.
Was bleibt, sind die massenhaften Eingriffe in die Privatsphäre und die Freiheit tausender Menschen, wenn das Abgeordnetenhaus dem Entwurf des Senats zustimmen sollte.
