Das zentrale Schengener Informationssystem (SIS II) könnte zukünftig auch DNA-Daten speichern. So steht es in einer „Roadmap zur Verbesserung des Informationsaustauschs und des Informationsmanagements“, die bei der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch online ging. Laut dem von der Europäischen Kommission verfassten Dokument könnten auch Passkopien, biometrisch auslesbare Gesichtsbilder und andere biometrische Daten („biometrics“) im SIS II gespeichert werden. Statewatch weist darauf hin, dass die geplanten Erweiterungen keine Befassung des Europäischen Parlamentes erfordern würden.
Auch die zentrale Visumsdatenbank (VIS) soll mit Technologie zur Gesichtserkennung ergänzt werden. Zwar enthält das Informationssystem bereits entsprechende Bilddaten, die Möglichkeit zum Durchsuchen existiert jedoch nicht. Es fehlt an entsprechender Software, auch der rechtliche Rahmen müsste geändert werden.
Welche Technologie zur Abfrage der Gesichtsbilder genutzt werden könnte, ist unklar. Derzeit macht die Bilderkennungs-Software FindFace Furore, die sämtliche existierenden Verfahren (etwa von Google oder Facebook) übertreffen soll. FindFace ist inzwischen auf der gesamten VKontakte-Plattform nutzbar. Einer der russischen Entwickler erklärte, man habe „auch mit Firmen verhandelt, die im europäischen Grenzschutz involviert sind“.
Umsetzung bereits 2017
Die von der Kommission umrissenen Pläne sollen die 2013 eingeführten neuen Funktionen des SIS II nutzen. Nach jahrelangen Vorbereitungen können in der größten europäischen Polizeidatenbank auch Anhänge gespeichert werden. Hierzu gehören auch Fingerabdrücke. Um diese nutzen zu können, soll das SIS II bis 2017 ein „Fingerabdruckidentifizierungssystem“ (AFIS) erhalten. Wie das SIS wird auch das AFIS als zentrales System angelegt.
Die im Schengener Informationssystem gespeicherten Gesichtsbilder und DNA-Daten sollen dem Vorschlag zufolge zunächst nicht durchsuchbar sein, sondern erst im Trefferfall zur Verfügung gestellt werden. Damit soll die Identifizierung von Personen bei einer Kontrolle erleichtert werden. Möglich sei eine Umsetzung bereits 2017. Der Zugriff auf die Daten aus den nationalen SIS-Zentralstellen könnte ab 2018 erfolgen.
Die Erweiterung des Zentralsystems würde von der Kommission finanziert, für ihre dezentralen Kontaktstellen können die Mitgliedstaaten EU-Mittel aus dem „Fonds der Inneren Sicherheit“ beantragen. Ebenfalls geplant ist die Einführung neuer „Marker“, also einheitlicher Kommentare zu den betreffenden Personen. Im Gespräch ist beispielsweise die Kennzeichnung als „ausländischer Kämpfer“.
Gesichtsbilder bald auch im Prüm-Verfahren und EURODAC
Derzeit werden DNA-Daten nur über das dezentrale Prüm-System getauscht. Im „Treffer/ Kein Treffer-Verfahren“ können die DNA-Datenbanken der Mitgliedstaaten abgefragt werden. Die dazugehörigen Personendaten müssen dann aber gesondert angefordert werden. Über Prüm können auch Fingerabdrücke und Kraftfahrzeugdaten abgeglichen werden, allerdings ist das Verfahren noch nicht in allen Mitgliedstaaten umgesetzt.
Im April wurden Pläne bekannt, das dezentrale Prüm-Verfahren ebenfalls auf Gesichtsbilder zu erweitern, auch hierfür soll 2017 ein Vorschlag erfolgen. Im Gegensatz zum SIS II sollen die Fotos via Prüm schon jetzt durchsuchbar sein. Nun sollen die Mitgliedstaaten die Möglichkeiten zur Umsetzung der Erweiterung prüfen.
Anfang diesen Monats hat die Kommission einen Vorschlag zur Neufassung der EURODAC-Verordnung vorgelegt. Die Datenbank speichert Fingerabdrücke von Asylsuchenden und soll Mehrfachanträge verhindern. Nun soll auch das EURODAC-System Gesichtsbilder speichern und mit einer Software zur Gesichtserkennung ausgestattet werden. Auch hier ist noch nichts zur möglicherweise genutzten Technologie bekannt.
„Kernsystem“ für SIS II, EURODAC, VIS und ECRIS
Die von Statewatch veröffentlichte „Roadmap“ geht auf eine Forderung des deutschen Bundesinnenministers Thomas de Maizière (CDU) zurück, der im März diesen Jahres die Zusammenlegung von „Datentöpfen“ gefordert hatte. Der deutsche Vorschlag sieht die Einrichtung eines „Kernsystems“ für alle Informationssysteme vor, in denen biometrische Daten verarbeitet werden.
Hierzu soll auch das Europäische Strafregisterinformationssystem (ECRIS) gehören, in dem strafrechtliche Urteile aus den EU-Mitgliedstaaten gespeichert werden. Geplant ist der Ausbau auch auf Drittstaatsangehörige, derzeit wird eine entsprechende neue Richtlinie diskutiert. Zu den verpflichtend zu speichernden Daten kommen nun Fingerabdrücke hinzu. Dies ist eine wesentliche Neuerung, denn für EU-Staatsangehörige ist dies nicht vorgeschrieben. Ursprünglich sollten die daktyloskopischen Daten des ECRIS dezentral in den Mitgliedstaaten verbleiben, jedoch haben die EU-InnenministerInnen nun die zentrale Speicherung auf EU-Ebene beschlossen.
Das von de Maizière gewünschte „Kernsystem“ wird also zunächst für die Systeme SIS II, EURODAC, VIS und ECRIS eingerichtet. Nach gegenwärtigen Plänen wird die biometrische Sammelstelle bei der Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen in Estland angesiedelt, die Abfrage der Daten erfolgt über sTESTA-Netzwerk. Es bleibt aber nicht bei den vier biometrischen Datenbanken im „Kernsystem“: Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf ein neues „Einreise-/Ausreiseregister“ verständigt, in dem als fünfte Datenbank ebenfalls biometrische Daten aller EU-Drittstaatenangehörigen erfasst werden sollen.
Ein nicht-EUler (z.B. Engländer) der in der EU lebt wird gespeichert (unter strengsten Datenschutzbedingungen), und wenn sie EUlerin geworden ist (z.B. Deutsche) wird sie komplett aus der Datenbank gelöscht (volle Rechte und Pflichten), endlich mal ein guter Vorschlag vom Tomas (wenn denn verfassungsmäßig möglich, gerade dna).
Vatikan Today News: Der Papst kann sich das Elend mit den ertrinkenden Flüchtlingen nicht mehr länger ansehen, er chartert Schiffe, rettet die Flüchtlinge und verteilt sie mit christlicher Appunterstützung in Kirchenimmobilien über die ganze Welt.
Erst die Asylanten, dann wird es auf alle Bürger erweitert. Das dürfte eigentlich nur ein Mausklick sein. Sehr bedenklich! Man wehre den Anfängen.
… erst die Asylanten und dann alle Anderen!
Jupp, des könnte hinhauen!
… weil … wegen … vor dem Gesetz sind alle Gleich und wegen die Gleichen Rechte/Pflichten für alle und so!
… nur wird es den Politikern gaanz plötzlich auffallen … oder das Bundesverfassungsgericht die Politiker vor die Wahl stellt, entweder abschaffen … oder für alle Bürger!
Ratet mal, für was sich unsere Politiker entscheiden werden … ist wie eine Preisfrage im Mainstream TV …
cdu 30%, spd 18, afd 21, fdp 7, grüne 14, linke 10. Der nächste Innenminister wird ein AfDler sein, da ist es gut mit dieser Partei zu koalieren damit man verhindern kann, dass sie diese ganzen von den „Demokraten“ geschaffenen Instrumente wie VDS, Staatstrojaner, BKA-Gesetz, Entzug des Personalausweises und des Reisepasses gegen ein gebrandmarktes Ersatzpapier, nicht gegen einen selber einsetzen, die SPD generiert sich schon mal vorsorglich wieder mal als unschuldiges Opfer.
Wie so oft: es wird erst an Randgruppen und Minderheiten wie z.B. Asylsuchenden ausprobiert, weil es so zunächst niemanden groß interessiert. Später, nachdem hierbei genug Erkenntnisse gesammelt wurden und das System ausreichend praxistauglich ist, weitet man das dann auf alle Bürger aus. Begründung natürlich wieder Terrorgefahr und dringend notwendige Mittel zur Strafverfolgung. Beängstigend!