Bundestagsanhörung zum Wettbewerbsrecht bei Online-Plattformen

Markt ist in Deutschland nur, wenn mit Geld bezahlt wird. Wer mit Daten bezahlt, befindet sich bislang auf einem „Markt ohne Gegenleistung“ angesehen. Foto: CC-BY-NC-ND 2.0 Angelo Antonelli (Flickr)

Am vergangenen Mittwoch hat der Ausschuss Digitale Agenda zum Thema „Wettbewerbsrecht bei Online-Plattformen“ öffentlich getagt. Als Sachverständige waren Andreas Mundt (Präsident des Bundeskartellamtes), Dr. Michael Menz (Zalando), Ansgar Baums (HP), Prof. Dr. Justus Haucap (Düsseldorf Institute for Competition Economics) und Dr. Miika Blinn (Verbraucherzentrale, Bundesverband) geladen.

Im Kern (Tagesordnung, PDF) ging es um die Frage, ob das Instrumentarium des nationalen und europäischen Kartell-, Wettbewerbs- und Fusionskontrollrechts ausreiche, um den Wettbewerb bei Plattformanbietern sicherzustellen – und ob es Bereiche gäbe, die reguliert werden sollen.

Andreas Mundt machte klar, dass die wirtschaftliche Macht mancher Unternehmen „für die Konsumenten und für das Funktionieren von Märkten tatsächlich gefährlich werden“ könne. Er wies dabei explizit auf das Verfahren des Bundeskartellamts gegen Facebook hin:

[..] Facebook ist besonders gelagert, weil die Nutzerdaten, die Facebook erhebt von ganz herausragender Bedeutung für das Geschäftsmodell von Facebook sind – und deswegen sind wir der Ansicht, dass wir einen Link haben, wenn wir Marktbeherrschung feststellen, dass dann eine ganz besondere Pflicht auf Facebook ruht, die Datenschutzgesetze tatsächlich einzuhalten.

Grundsätzlich habe man es bei den neuen Plattformen sehr oft mit „Märkten ohne Gegenleistung“ zu tun, weil die deutsche Rechtsprechung unentgeltliche Dienste nicht als Markt sehe. Das Bundeskartellamt halte das „für nicht zeitgemäß und nicht richtig im Hinblick auf die Märkte, die wir im Internet vorfinden. Im Bundeskartellamt möchte man eine Regelung, „dass Märkte auch dann vorliegen, wenn die Leistung unentgeltlich erbracht wird, respektive wenn Daten als Zahlungsmittel gegeben werden.“ Dazu werde das Bundeskartellamt einen Vorschlag machen.

Deutsche Rechtsprechung sieht es nicht als Markt an, wenn unentgeltlich mit Daten bezahlt wird

Der nächste Sachverständige, Michael Menz von Zalando, nutzte seine fünf Minuten Redezeit vornehmlich dazu, die Größe und Wichtigkeit seines Arbeitgebers zu betonen. Am Ende forderte er, dass die vorhandene Regulierung genutzt werden und die digitale Ökonomie national gestärkt werden solle.

Ansgar Baums von HP warnte vor einer Zuspitzung des Begriffes digitale Plattform auf Unternehmen, die personalisierte Werbung als Geschäftsmodell hätten. Sonst könne dies zu einem Kollateralschaden bei Industrie 4.0 führen. Er halte zudem die Gleichsetzung von Plattform und Monopol für falsch und plädierte dafür, keine Veränderungen im Wettbewerbsrecht vorzunehmen.

Professor Justus Haucap formulierte seine Sorge vor Konzentrationsprozessen. Es sei deshalb auch sehr wichtig, sehr kritisch mit Exklusivklauseln umzugehen. Solche Exklusivklauseln beinhalten, dass zum Beispiel ein Taxifahrer nur bei einer Plattform sein dürfe. Großen Anpassungsbedarf sah er dafür im Kartellrecht aber nicht. Haucap fragte auch, ob Daten heute „Essential Facilities“ seien. Es stelle sich die Frage, wie z.B. ein Unternehmen an Daten rankomme um auch zielgerichtete Werbung zu machen.

Marktmacht ins Verhältnis zu Datenmacht setzen

Miika Blinn von der Verbraucherzentrale Bundesverband, betonte dass Wettbewerb ein „solider Schritt zum Verbraucherschutz“ sei. Bei der Marktmacht von Unternehmen, die quasi alternativlos seien, könnten die Betreiber der Plattform vor diesem Hintergrund die Entgelte, also die Menge an Daten, die erhoben wird, erhöhen. Es sei wichtig Marktmacht ins Verhältnis zu Datenmacht zu setzen. Er verglich das mit der Situation, dass es nur noch einen Cola-Produzenten gäbe und dieser dann 50 Euro für eine Flasche des Getränks verlange.

Alle Statements und die nachfolgende Debatte lassen sich im Archiv bei bundestag.de als Mitschnitt verfolgen.

5 Ergänzungen

  1. Wenn man offiziell zulässt, dass mit den eigenen Daten bezahlt wird (und der Datenraub nicht nur in den AGBs über die Vertragsfreiheit legalisiert wird), müsste der Gesetzgeber dann nicht auch anfangen darüber nachzudenken, wie der Einzelne sein Dateneigentum insgesamt besser vor z.B. Missbrauch (Regress-Androhung in Missbrauchs-abschreckender Höhe) und Wucher (Nonsense-Dienst gegen komplettes Adressbuch und vollständige Profilbildung ..) schützen kann?

    In dem Maße, in dem die Daten zu einem handelbaren Wert werden, muss der Einzelne doch Möglichkeiten bekommen, dem Dienste-Anbieter in die Schranken zu weisen. Z.B. müsste es möglich werden, beliebige geschäftsfähige Identitäten zu schaffen und bei Bedarf sterben zu lassen, so dass Dienste-Anbieter authentische höchstens fragmentarisch bekommen – vorzugsweise noch auf einem Weg ausgedünnt und verändert, dass ihr Wert sinkt.

    Das Problem scheint mir auch ein Stück weit zu sein, dass der Staat prinzipiell ein ähnlich hohes Interesse an konsistenten totalüberwachungs-Daten der Bürger hat. Hier und da gibt es dann Datenschutz-Vorbehalte, die aber gerne umgangen oder ignoriert werden, so dass sich insgesamt eine unheilige Allianz aus Datenkraken auf staatlicher und privatwirtschaftlicher Ebene zusammen tun – die gerade kein Interesse haben, die Marktposition des Bürgers zu stärken, sondern eher im Gegenteil: Ihn nach Bedarf aushorchen, seine Lebensweise protokollieren und sein zukünftiges Verhalten vorher berechnen wollen ..

    Wie könnten dann Gegenstrategien aussehen, die den Bürger als Erzeuger und IMO auch Eigentümer der Daten mit den Unternehmen und dem Staat wieder auf Augenhöhe bringt? Wie kann der Bürger wieder zum aktiven Teilnehmer der Marktwirtschaft werden, statt zum passiven Rezipienten und Konsumenten? Die gegenwärtige „Passivierung“ läuft doch absehbar auf eine immer weiter gehende Passivierung und damit Entmachtung des Souveräns hinaus, was dem Gedanken von Demokratie und Freiheit diametral entgegen läuft.

    1. Wenn man offiziell zulässt, dass mit den eigenen Daten bezahlt wird (und der Datenraub nicht nur in den AGBs über die Vertragsfreiheit legalisiert wird), müsste der Gesetzgeber dann nicht auch anfangen darüber nachzudenken,…

      Das Nachdenken dem Gesetzgeber zu überlassen, tun alle, die unbedarft das Internet nutzen. Man kann diese Mehrheit auch nützliche Idioten nennen. Sie werden gescannt, vermessen, kategorisiert, gewogen, gewichtet und gemolken. Nach Jahren der Fürsorge zum Wohle der Ignoranten, Deppen und Ungebildeten gibt es zumindest bei mir ein Umdenken. Man hätte eigentlich erwarten können, dass der Snowden-Event mehr und tiefere Einsichten auslösen würde. Wenige wurden aufgeweckt, der Rest schläft tiefer als je zu vor. Warum sollte ich mich also für diese Trottel einsetzen? Schafe gehören geschoren.

      Und der „Gesetzeber“ ist auch nicht klüger geworden, eher noch im Gegenteil. Vielleicht würde es helfen, den Austausch von Daten als geldwerten Ausgleich zu betrachten. Diese Betrachtungsweise könnte die Grundlage für die Besteuerung kostenloser Leistungen eröffnen. So könnte der Staat eine Art Daten-Quellensteuer erheben, und so steuerfreie Gewinne von Google, Amazon &Co. abschöpfen, da diese Unternehmen, wie auch andere ohnehin nicht gewillt sind Steuern zu zahlen.

    2. Jeder Handwerker der eine Leistung erbringt und dafür 100,- EUR bekommt muss dafür Steuern zahlen. Hm, wie sieht das hier aus, müssen die Unternehmen 40% der eingenommenen Daten an den Staat abführen …

  2. Wäre es nicht passender gewesen, anstatt Facebook als einen „Markt ohne Gegenleistung“ zu sehen, endlich zu bemerken, dass die „Bezahlung“ unwissentlich stattfindet und den Betroffenen nicht einmal der Wert bekannt ist, und somit eher von Diebstahl bei den Nutzern zu sprechen, mit anschließender Datenhehlerei?

    Ansonsten würde sich jeder Einbrecher am „Markt ohne Gegenleistung“ bedienen, um die Beute hinterher straffrei verkaufen zu können. Von dene kann sich doch auch keiner das Einverständnis in die AGB schreiben!

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