BKA-Gesetz-Urteil: De Maizière will gesetzte Grenzen „vollumfänglich ausschöpfen“

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Staatstrojaner.
CC BY-NC 2.0 via flickr/zenedikt

Heute vor einer Woche erging das Urteil zum BKA-Gesetz, zum Staatstrojaner und weiteren Überwachungsmethoden wie dem Lausch- und Spähangriff auf Wohnungen und der Rasterfahndung. Das Gesetz vom 25. Dezember 2008, das der Abwehr von Gefahren des „internationalen Terrorismus“ dienen sollte, ist in Teilen verfassungswidrig. Das Urteil stärkt den grundrechtlichen Schutz gegen Überwachung. Ein Blick auf die Reaktionen zu dem Urteil lohnt sich vor allem wegen der Äußerungen von Bundesinnenminister Thomas de Maizière.

Fällt das Gericht dem Gesetzgeber in den Arm?

Der Minister hatte einige grundsätzliche Anmerkungen zum Grundgesetz, zum Bundesverfassungsgericht und zur Gewaltenteilung gemacht. Insbesondere hatte er verlautbart, das Gericht würde dem Berliner Gesetzgeber in Sachen Sicherheit ständig in den Arm fallen.

Dazu stellte Dieter Wonka der stellvertretenden Sprecherin der Bundesregierung, Christiane Wirtz, eine konkrete Nachfrage und erhielt eine denkbar knappe Antwort:

Dieter Wonka: Frau Wirtz, fällt das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber in Berlin ständig in den Arm?

Christiane Wirtz: Nein.

Wonka richtete an Tobias Plate vom Bundesinnenministerium (BMI) auch eine ganz ähnliche Frage in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung:

Dieter Wonka: Wann ist eigentlich mit dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung zu rechnen? Sehen Sie ein erhöhtes Risiko dafür, dass Karlsruhe dem Gesetzgeber wieder in den Arm fallen wird?

Tobias Plate: Vielleicht erst einmal zu der Frage nach dem Zeitplan: Mir liegt diesbezüglich kein konkreter Zeitplan vor.

Tilo Jung und einige Kollegen stellten gestern (Video aus der Bundespressekonferenz) an Tobias Plate einige weitere Fragen zum Urteil und zur Kommentierung durch den Minister. Plate sagte zum Urteil und zu den Äußerungen von de Maizière:

Die Terrorbekämpfung wird dadurch sicherlich zunächst nicht leichter werden. Das hat der Minister ja wörtlich so auch schon gesagt.

Andererseits ruderte Plate in der Bundespressekonferenz aber auch teilweise zurück und erklärte:

Der Minister hat schon am Tag der Urteilsverkündung gesagt, dass er die Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht in allen Details teilt. Bekanntlich ist er selbst in der mündlichen Verhandlung aufgetreten und hat seine Rechtsauffassung gegenüber dem Senat dargestellt. […] Er hat aber auch gesagt, dass er das Urteil des Verfassungsgerichts selbstverständlich respektiert und umsetzt. Das ist völlig klar und steht völlig außer Frage. Weder die Kompetenz noch die Entscheidungsgewalt des Verfassungsgerichts werden dadurch angezweifelt.

Bei der Interpretation und Analyse des Urteils wurde trotz mehrerer Nachfragen keine inhaltliche Aussage gemacht, die Beurteilung sei „noch nicht vollständig abgeschlossen“. Die Nicht-Antworten erweckten den Eindruck, als hätte man mit dem Lesen des Urteils noch gar nicht begonnen.

Thomas de Maizière bestätigte unterdessen seinen Dissens mit dem Gericht und betonte im „Spiegel“, dass er jedenfalls beim Geheimdienst-Datenkarussell seine Linie nach dem Urteil nicht ändern wolle:

Das Verfassungsgericht hat allerdings auch Bedenken geäußert, die ich nicht teile. Bei der Frage des Informationsaustausches mit unseren internationalen Partnern bleibe ich dabei: Der Informationsaustausch ist einer der Schlüssel im Kampf gegen den internationalen Terrorismus. Alle Experten erkennen das an. […] Ich werde daher die vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Handlungsmöglichkeiten bei der Nacharbeit an dem Gesetz vollumfänglich ausschöpfen.

„Vorwärts immer, rückwärts nimmer!“, denn ein Grund zum Innehalten scheint das im BMI noch nicht analysierte Urteil jedenfalls nicht zu sein. Verfassungswidriges Gesetz hin oder her, die Devise lautet weiterhin: Hart am Rande des verfassungsrechtlich gerade noch Erlaubten handeln.

Staatstrojaner als Gefahr für Leib und Leben

Das FIfF (Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung) hat zusammen mit dem Chaos Computer Club in einer Pressemitteilung auf einen Umstand im Urteil hingewiesen, der bisher wenig Beachtung fand:

Im Urteil herrscht eine Vorstellung von informationstechnischen Systemen, die sich auf konkrete technische Geräte, soziale Netzwerke, E-Mailprovider bis hin zur „Cloud“ bezieht. Doch anzugreifende Systeme mit IP-Adresse sind auch heute schon nicht mehr nur Laptops oder Mobiltelefone: „Das können Autos, Kraftwerke, Notrufsäulen oder Herzschrittmacher sein. Somit könnte also nicht nur Höchstpersönliches abgegriffen werden, sondern tatsächlich Gefahr für Leib und Leben verursacht werden, wenn solche Systeme infiltriert werden. Die im Urteil attestierte ‚geringe Streubreite‘ der Staatstrojaner muss nicht immer gegeben sein“, kommentiert Rainer Rehak, Vorstandsmitglied des FIfF.

Aus den Dokumenten von Edward Snowden ist nämlich auch hervorgegangen, dass die NSA und ihre Partner-Geheimdienste weltweit Computer und Mobiltelefone automatisch angreifen. Spionagesoftware und Verwanzungen müssen also nicht zwangsläufig als Angriffswerkzeuge auf bestimmte informationstechnische Systeme gesehen werden, sondern können durchaus eine gewisse Streubreite entfalten.

Das BKA-Gesetz und der Staatstrojaner

Das BKA-Gesetz war im Bundestag mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Staatstrojaner am 27. Februar 2008 verabschiedet worden und am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Schon kurz vor dem Urteil und damit auch vor Inkrafttreten des Gesetzes hatte das BKA das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) um technische Unterstützung gebeten. Man brauche Hilfe beim Einsatz von staatlichen Trojanern, deren Zweck die Manipulation des Computers insbesondere zur Umgehung der Verschlüsselung und weiterer Sicherheitsmaßnahmen ist. Das BSI willigte ein. Als eine Art „Übergangslösung“ prüfte das BKA auch kommerzielle Produkte, etwa von fragwürdigen Anbietern wie Elaman und FinFisher.

Seit dem Staatstrojaner-Hack im Jahr 2011 sollen seitens des BKA keine Trojaner mehr im Einsatz sein, die eine sog. „Quellen-TKÜ“ durchführen, also im betroffenen informationstechnischen System ausschließlich laufende Telekommunikation mitlauschen dürfen. Ob sich das mit dem Urteil ändert, werden wir wohl spätestens erfahren, wenn das BKA den Berichtspflichten nachkommt, die das neue Urteil festschreibt.

11 Ergänzungen

  1. „Seit dem Staatstrojaner-Hack im Jahr 2011 sollen keine Trojaner mehr im Einsatz sein, die eine sog. „Quellen-TKÜ“ durchführen, also im betroffenen informationstechnischen System ausschließlich laufende Telekommunikation mitlauschen dürfen. Ob sich das mit dem Urteil ändert, werden wir wohl spätestens erfahren, wenn das BKA den Berichtspflichten nachkommt, die das neue Urteil festschreibt. “

    ZON Februar 2016:

    „Ab heute darf der neue Staatstrojaner eingesetzt werden. Das Innenministerium hat die umstrittene Software zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) freigegeben.“

    http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2016-02/staatstrojaner-bundestrojaner-bka-quellen-tkue

    Verstehe ich das richtig: seit 2011 war Quellen TKÜ nicht im Einsatz, seit Februar 2016 ist sie möglich?

  2. Immer hart am Rande der Legalität.
    Ausschöpfen, was eigentlich unausschöpfbar ist.
    Umgehen, was als unumgänglich gesetzt war,
    sich Freiheiten nehmen, die keine sein dürften.

    Beschreibung einer Gratwanderung der Rückgratlosen, mit einem Bein im Gefängnis, Winkeladvokaten, schillernde Figuren, narzisstische Egomanen?

    Was hier umrissen wird, sind nicht etwa Merkmale einer mafiösen Struktur, Elemente einer Randgesellschaft oder Akteure einer längst vergessenen Vereinigungskriminalität, sondern ein Randgängertum mit radikalisierter Ausschöpfungsbereitschaft eines bundesdeutschen Ministeriums der Gegenwart.

    Wenn juristische Grenzen keine mehr sind, höchstrichterliche Urteile mit Ansage ausgehebelt werden, welche Grenzen sollen die Bürger dieses Landes noch respektieren? Welche Regierungsvertreter als legitimiert respektieren?

    Merkel: Sicherheitsbehörden im Anti-Terror-Kampf Spielraum geben
    26. April 2016, 16:18 Uhr

    Berlin (dpa) – Kanzlerin Angela Merkel hat den Sicherheitsbehörden im Kampf gegen die Terrorbedrohung jede Unterstützung zugesagt.

    Es geht um Spielraum-Erweiterung. Die Spielwiese ist das Verfassungsrecht. Sie wird als zu eng empfunden.

    Ein Foul, der Ball im aus, wen interessiert das schon?
    Das Stadion ruft Platzverweis!

    1. Wieso sollte sich eine gelernte FDJ-Sekretärin für Agitation und Propaganda der DDR-SED Angela Merkel groß um eine Verfassung kümmern? Das hat sich ihre SED doch auch nicht.

      Faschismus und Kommunismus sind sich in vielen Dingen ähnlicher, als man auf den ersten Blick meinen mag. In jedem Fall sind beides Diktaturen und haben mit Bürgerrechten wenig am Hut.

      1. Den Weg über die Ostvergangenheit halte ich nicht für das Kriterium.
        Das begründe ich damit, daß es in der Politik jede Menge Darsteller gibt, die sich ohne diese Vergangenheit oder (A)Sozialisation ähnlich oder gleich verhalten.

  3. Ich denke im ersten Absatz sollte statt „und stärkt“, „und das Urteil stärkt“ stehen?

  4. Was möchte die Mehrheit von CDU/CSU und SPD mit der Ausschöpfung der Grenzen erreichen?
    Mehr Sicherheit?
    Für Wen? Warum?
    Bis zum Mauerfall, standen wir am Rand des Atomaren Abgrunds!
    … sind wir Heute einen Schritt weiter?
    Es sieht so aus, nicht?
    Die Dienste haben Terror versprochen und die Politik liefert ihn!
    … ist es nicht merkwürdig, das Terroristen unter Aufsicht der Dienste machen dürfen, was sie wollen?
    Es wird behauptet, das dem Terror unsere Freiheitliche Lebensweise nicht gefällt!
    So soll es sein!
    Was erdreistet sich unsere Politik?
    Sie schränkt unsere Freiheitliche Lebensweise ein, so wie es der Terror von ihnen verlangt!
    Warum eigentlich?
    Warum Dienen unsere Vertreter dem Terror?
    Warum Dienen sie nicht mehr … uns, dem „Souverän“?

  5. Zitat:2…ständig in den Arm fallen..“
    Ich stelle mir das GG kurz als Person vor, an deren Hals sich Politiker eines Schlages „de Maizère, Seehofer, sämtliche Bundesinnenminister, usw“ mit ausgestreckten Armen darum bemühen auch das letzte Fünkchen Leben heraus zu drücken. Da bin ich doch froh über eine andere Person (hier BVG), der es sich zur beruflichen Aufgabe gemacht wurde ,wenigstens das Leben des Angegriffenen zu retten und in den Arm des Angreifers zu fallen.

    Das wir diese Art von Lebensrettern überhaupt brauchen, ist nur den Menschen (hier Politiker) geschuldet die unbedingt Verbrechen gegen den Staat (das Volk) begehen WOLLEN.

    @Gesetzgebung an der Grenze der Legalität
    Hammergeil ausgedrückt !

    @Habo
    Danke für den sehr unterhaltsamen und lehrreichen Link.
    Dahin sind wir genau unterwegs.
    Von der Parallele zur Deckungsgleichheit ist ein ganz kurzer Weg.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.