Amtsgeheimnis vs. Informationsfreiheit: Österreichs Regierung bricht Versprechen

Österreichs Bundeskanzler Werner Faymann

Das Forum Informationsfreiheit (FOI) kritisiert die Verzögerungstaktik der österreichischen Regierung bei der Abschaffung des Amtsgeheimnisses. Zwar versprachen SPÖ und ÖVP vor drei Jahren, innerhalb von wenigen Wochen mit einem neuen Informationsfreiheitsgesetz mehr Transparenz in die Verwaltung zu bringen. Trotzdem wurde seitdem kein neues Gesetz beschlossen.

In Österreich ist das Amtsgeheimnis, also die grundsätzliche Geheimhaltung von amtlichen Informationen, in der Verfassung verankert. Unter anderem deswegen belegt Österreich im „Right to Information Index“ von Access Info Europe und dem Centre for Law and Democracy, der die Gesetzeslage zur Informationsfreiheit verschiedener Länder misst, von 103 Staaten den letzten Platz (während Deutschland auf Platz 99 ebenfalls eine schlechte Figur macht).

Dazu kommentiert Mathias Huter, Generalsekretär von FOI:

Während die Regierung seit drei Jahren immer wieder verlautbaren lässt, dass sie nun aber wirklich für Transparenz sorgen werde – einmal mehr nun wohl auch in Reaktion auf diese Aussendung -, ist in Wahrheit seit drei Jahren noch überhaupt nichts passiert: das Amtsgeheimnis gilt heute noch genau so wie vor fast 100 Jahren. Lippenbekenntnisse hin oder her.

Ein derzeit diskutierter Gesetzentwurf der Regierung zur Informationsfreiheit würde die Lage nicht ausreichend verbessern. Access Info Europe kritisiert unter anderem, dass das Gesetz zu große Ausnahmetatbestände vom Zugang zu Informationen vorsieht und keine Abwägungspflicht zwischen Geheimhaltung und öffentlichem Interesse vorgesehen ist. Außerdem fehlt in dem Entwurf die Einrichtung einer Beauftragten für Informationsfreiheit, die Behörden kontrollieren und bei Konflikten vermitteln könnte.

Teilweise würde das neue Gesetz die Auskunftspflicht von Behörden sogar abschwächen. Derzeit sieht das Auskunftspflichtgesetz von 1987 eine Antwortfrist für Behörden von acht Wochen vor. Der neue Entwurf behält dies bei und macht eine Erweiterung der Frist um weitere acht Wochen möglich. Zum Vergleich: Behörden in Deutschland müssen auf Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz innerhalb von vier Wochen antworten, EU-Behörden innerhalb von 15 Arbeitstagen. Dänemark sieht eine Frist von sieben Tagen vor, Schweden gibt Behörden zwei Tage Zeit.

Mit der Kampagne „Transparenzgesetz statt Amtsgeheimnis“ versucht FOI, ihrer Forderung nach Transparenz mehr Druck zu verleihen. Eine Petition an die österreichische Bundesregierung haben bisher mehr als 13.000 Personen unterzeichnet.

2 Ergänzungen

    1. Stimmt. Ich schäme mich mittlerweile Österreicher zu sein. Ich lebe zwar seit 25 Jahren in Deutschland, habe bisher aber keinen Grund gesehen, die Staatsangehörigkeit zu ändern. Bei aller Kritik, die in Deutschland angebracht ist, bin ich mittlerweile ernsthaft am Überlegen, die Deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen.

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