Verfassungsgericht stärkt Rechte von Demonstrationsbeobachtern

Die Beweissicherungs und Festnahmeeinheit filmt.

(CC BY-NC-ND 2.0) airsoenxen via flickr

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem heute veröffentlichten Urteil entschieden, dass die Dokumentation von polizeilichen Filmteams legal ist. Wer die Arbeit der Polizei filmt oder fotografiert, etwa bei Kontrollen, darf dafür nicht per se auch einer Identitätsfeststellung unterzogen werden.

Geklagt hatte ein Mitglied der Göttinger Gruppe „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“. Dieser wurde im Januar 2011 auf einer Versammlung von der Polizei kontrolliert, als er dort mit einem Beobachtungsteam auftrat. Eine Begleiterin, die den Einsatz der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) ihrerseits filmte, wurde daraufhin ebenfalls kontrolliert. Darin sah das BverfG einen nicht gerechtfertigten Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Roland Laich von der betroffenen Gruppe freute sich in einer Stellungnahme darüber, dass das Karlsruher Urteil die Rechte von DemonstrationsbeobachterInnen stärkt:

Dieser Beschluss ist insbesondere wichtig für Bürgerrechtsgruppen wie die unsere. In der Vergangenheit wurde unsere Arbeit immer wieder stark durch die Polizei behindert oder unmöglich gemacht. Wir waren Einschüchterungen und Unterbindungen von Foto- und Filmaufnahmen, erzwungenen Löschungen von Aufnahmen, Androhungen von Kamerabeschlagnahmen, Personalienfeststellungen, Platzverweisen und sogar Einkesselungen ausgesetzt.

Der Beschluss geht in seiner Tragweite sogar noch weiter, denn er bezieht sich ausdrücklich auf alle TeilnehmerInnen an öffentlichen Versammlungen

Wie das Bundesverfassungsgericht feststellte, darf die Polizei nicht rein präventiv gegen das Filmen und Fotografieren ihrer Arbeit vorgehen. Das Urteil stärkt stattdessen insbesondere das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung von DemonstrationsteilnehmerInnen. Die gefilmten BFE-BeamtenInnen dürfen nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass die Dokumentation ihrer Arbeit veröffentlicht wird, sie kann auch anderen Zwecken, etwa der Beweissicherung dienen. Daher müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die einen Schutz des Rechts am eigenen Bild geltend machen. Die eingesetzten BeamtInnen hatten in den vorangehenden Instanzen wahrheitswidrig behauptet, dass der Kläger Portraitaufnahmen von ihnen angefertigt habe. Seitens der Gerichte wurden die PolizeibeobachterInnen in vorherigen Verfahren sogar pauschal als „Störer“ betitelt.

Die Gruppe „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“ betonte stattdessen die Wichtigkeit ihrer Arbeit, der Polizei auf die Finger zu schauen:

TeilnehmerInnen an Demonstrationen werden immer wieder von PolizeibeamtInnen wahrheitswidrig beschuldigt wegen Beleidigung, Widerstand u.ä.. Vor Gericht werden diese falschen Beschuldigungen dann wiederholt und RichterInnen folgen oft den abgesprochenen und der jeweiligen Prozesslage angepassten Aussagen der BeamtInnen. Aus diesen Gründen beobachten und begleiten wir seit mehreren Jahren Demonstrationen, dokumentieren sie durch Fotos und Videos und stellen dieses Material Betroffenen von Polizeigewalt bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Verfügung.

17 Ergänzungen

  1. Danke!! Mein Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht ist wieder gestiegen.
    Es ist anscheint noch nicht alles verloren und der Polizei, die immer, aber auch immer vor Gericht die Wahrheit und nichts als die Wahrheit sagt, kann mehr auf die Finger geschaut werden.

  2. Ein starkes Urteil, Stärkung für die Bürgerrechte, ein Stück wiederhergestelltes Gleichgewicht!

    Warum bloß habe ich das ungute Gefühl, dass es eine Frage der Zeit ist, bis die Politik auch dieses verfassungsgerichtliche Urteil dreist außer Acht lässt oder keck in sein Gegenteil uminterpretiert, um das genaue Gegenteil in ein neues Polizeigesetz zu schreiben?!

  3. Das nützt auch nichts. Solche Beschlüsse kann man Monate später zwar vor Gericht anbringen, aber die Polizei schafft vor Ort Fakten. Die Kamera ist weg, man bekommt eins auf die Mütze, oder Pfefferspray in die Linse, die Aufnahmen werden gelöscht, das Equipment „leider“ beschädigt, man erhält einen Platzverweis…etc.

    Und man kann sich vor Ort nicht wehren. Tut man es doch, ist das Widerstand und Schlimmeres und man wird auf Staatskosten untergebracht. Es wird sich zwar in einigen Monaten herausstellen, dass das falsch war, was aber ad hoc nichts hilft.
    Das ist ebenso hilfreich wie die U-Bahn-Kamera, die filmt, dass man gerade zusammengeschlagen wird und über die man die Täter identifiziert…der Kiefer ist trotzdem gebrochen und die Milz gerissen.

    Was man braucht ist eine Möglichkeit, sofort in der Situation die Polizei davon abzuhalten, das Filmen zu behindern. Wie man weiß sind Bereitschaftspolizisten auch nicht gerade die beste Zielgruppe für juristische Diskussionen. Und wenn man noch so oft mit Beschlüssen herumwedelt…die müssen zu dem Zeitpunkt gelesen und verstanden werden und dann auch noch die richtigen Handlungen daraus resultieren. Good luck with that…

    Wenn wenigstens die Strafen abschreckend wären…Aber selbst wenn nach Monaten oder Jahren feststeht, dass Beamter X falsch gehandelt hat, gibt es genug Möglichkeiten, sich da rauszuwinden. Unwissenheit (die eben doch vor Strafe schützen kann), Stresssituation, anderslautende Befehle, gefährliche Gegenstände, die erahnt wurden…da geht doch kaum einer mit mehr als einem „Dududu!“ raus….wenn überhaupt eine bestimmte Person zu ermitteln ist, dank Vermummung und ohne Dienstnummer.

    Das ist also kein Grund zum Feiern. Das hätten seit Jahrzehnten eine Selbstverständlichkeit sein müssen. Es ist ein Armutszeugnis, dass das jetzt erst passiert ist.

    1. Aus diesem Grund sollten solche Filmaufnahmen immer direkt an einen sicheren Ort übertragen werden. Auch werden wesentlich mehr Menschen jetzt filmen. Die Masse macht es dann wieder.
      Hilfreich kann es auch sein, dass aus Wohnungen gefilmt wird. Dann wird es schon wieder schwierger für die Polizei und sie kann sich nicht sicher sein, nicht gefilmt worden zu sein.
      Auch direkte Sprachaufzeichnungen die direkt gesendet werden, helfen bei der Aufklärung von Polizeigewalt. Das mobile Zeitalter macht es möglich. :-)

    2. Video auf dem zu sehen ist, wie 5 Polizisten auf einen wehrlos am Boden liegenden mit Schlagstöcken schlagen, Kommentar Polizeigewerkschaftsführer: war nicht dabei, kann man so nicht sagen, muss man genauer analysieren, Polizei hat keinen Fehler gemacht. Erinnert auch daran, dass in der Polizeistatistik, die vom Innenminister immer so gerne vorgetragen wird, es keinen Punkt Straftaten durch Polizeibeamte gibt.

  4. Hallo,

    es dürfte nur noch ein Frage der Zeit sein, bis man gegen die Brandstifter in Karlsruhe vorgeht.
    Ungarn hat es vorgemacht. Im Übrigen haben Sie nicht über die Supergrundrechte zu entscheiden, das darf nur der Innenminister.

    mfg

    Ralf

  5. Diese Aufnahmen weisen eine schöne Parallele zur Voratsdatenspeicherung auf. Fragt man Polizeivertreter (z.B. GDP), sprechen diese sich dafür aus. Speichert ein Verein vorsichtshalber Filme (um Sie ggf. als Beweismittel einsetzen zu können), ist das aus deren Sicht ein Angriff auf die Privatsphäre der Polizisten und man liefere sie Gefahren aus.

  6. Tja, schönes Urteil, aber die Realität ist noch viel schlechter. Z.B. bei den 1.Mai Demos in Nürnberg oder München. Da wird gut die Hälfte der Leute kontrolliert die aus den U-Bahnaufgang kommen. Es reicht völlig nur nicht systemkonform gekleidet oder frisiert zu sein und man wird kontrolliert.

  7. Ich glaube, der Artikel ist leider am Thema vorbei:

    Es geht darum, daß man nicht gleich wegen des Filmens kontrolliert werden darf. (In der Theorie, in der Praxis werden sich die Prügel-Hundertschaften damit den Hintern abwischen, und halt ’n anderen „Verdachtsmoment“ als Begründung wählen…)

    Filmen per se ist erlaubt. Das ganze ist ein öffentlicher Aufzug (KUrhG). Und dazu gehören auch die Polizisten, auch wenn sie im Amt und nicht als Demonstranten dabei sind. Sie demonstrieren natürlich nicht, gehören aber nun mal zum öffentlichen Aufzug dazu.

    ( Zum Glück haben wir noch keine Verhältnisse, wie in der englischen und spanischen Ex-Demokratie, wo selbst Journalisten keine Polizisten fotografieren dürfen, ohne horrende Geldstrafen zu fürchten… ja, mitten in unserer „Wertegemeinschaft EU“. google: „ley mordaza“)

  8. …das vernünftigste Szenario wäre dann wohl, die obige Idee etwas abzuwandeln und die Arbeit des dokumentierenden Filmteams aus einer sicheren Wohnung heraus zu filmen, und dann zu veröffentlichen, wie gegen diese Filmteams vorgegangen wird…so schlüge man zwei Fliegen mit einer Klappe.

  9. Da viele hier vieles durcheinander werfen, nochmal zusammengefasst:

    1) Polizei darf (eigentlich) nur bei konkreter Gefährdung filmen, eben weil das polizeiliche Filmen einschüchternd wirkt, seine (Demonstrations)grundrechte überhaupt wahrzunehmen (➪entsprechende BVG-Urteile…). Lügt sich dann je nach Bundesland gern mal mit „Übersichtslage“, „Trainingszwecke“ oder eben auch recht frei definierter „Gefährdung“ raus… wer hat schon Lust, ein bürgerkriegsähnlich bewaffnetes Kommando von der Seite anzusprechen, und sich eventuell „wegen Widerstand“ verprügeln zu lassen?

    — ist ja auch nicht immer jemand dabei, der dickes Geld und dicke Nerven hat, jahrelang über x Instanzen dagegen anzuprozessieren. (Gegen eine Gegenseite der das sch…egal ist, zahlt ja der Steuerzahler, niemand aus seiner privaten Kasse, niemand in seiner privaten Zeit…) Und Niederlagen bleiben folgenlos.

    2) Polizei darf bei ihrer Arbeit gefilmt werden, nicht nur bei Demos. (Dienstausübung, Presse- und Informationsfreiheit): ➪ http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/03/28/polizisten-mssen-sich-fotografieren-lassen/ Es muss schon SEHR konkrete Gefahren oder schwerwiegende Gründe dagegen geben. In der Theorie.

    3) Demonstrationen dürfen ansonsten jederzeit und von jedermann gefilmt werden („öffentlicher Aufzug“, Kunsturhebergesetzt). Auch for fun, ohne Berichterstattungsinteresse. Auch bei einem Faschingsumzug oder Sportfest gilt das im Übrigen. Wenn Du in der Öffentlichkeit mit anderen etwas tust, das „von einem gemeinsamen Willen getragen ist“ (also mehr als U-Bahn und Fahrstuhl fahren)

    siehe auch
    ➪ gute Einführung: http://www.karsten-chudoba.de/wp-content/uploads/2013/10/Fotorecht-Fotografen.pdf
    ➪ öffentlichkeits-Schmerzen lokaler „Sozial“-„Demokraten“ in einem Bezirksparlament (mit Erläuterung): http://www.elbe-wochenblatt.de/eimsbuettel/lokales/eklat-in-der-bezirksversammlung-eimsbuettel-um-die-pressefreiheit-d13980.html

  10. Das Urteil des BVerfG ist eindeutig begrüssenswert. Maßgebend für eine ihren Namen verdienende Demokratie ist Gewaltenteilung zwischen Exekutive,Legislative und Jurisdiktion.So weit die hübsche Theorie. Dass die Exekutive kurzerhand Fakten schafft, auch dreist am Gesetz vorbei, zeigte ja in aller Deutlichkeit der Abwurgeversuch gegen netzpolitik.org mit der mehr als fadenscheinigen Bezichtigung angeblichen „Landesverrats“, an dem nichts zu halten war. Jeder Jurastudent im 1. Semester hätte das durchschauen können. Wenn die Öffentlichkeit nicht kritisch hinsieht, würden Eskapaden der Exekutive glatt durchgehen. Dass solches anwendbar ist, konnte in diesem Fall bewiesen werden. In womöglich bevorstehenden hoffentlich auch, darin dürfen wir uns durch obiges Urteil ermuntert fühlen.

  11. Kein Polizist wird es in DE mehr wagen, anlasslos einen sie filmenden Demonstranten zu kontrollieren. – Die Konsequenzen wären ihnen einfach zu schrecklich.

  12. Gibt es einen Grund das so offen zu machen?
    „OBSERVER“ etc..

    Viel effektiver wäre es doch es möglichst unauffällig bzw. unsichtbar zu machen.

    Natürlich nicht, indem man sich €20-Knopfkameras von eBay mit „HD“-Auflösung ansteckt.
    Schon gute Kameras, mindestens gutes 720p, besser 1080p oder UHD.
    60 Bilder pro Sekunde sind wegen der möglichen schnellen Bewegungen wichtig.

    Und mindestens ein externes Mikrofon, aber auch zwei wären möglich.
    Lavaliermikrofone (Ansteckmikro, „Krawattenmikro“), aber auch Stereophonie-Mikros für in die Ohren wären möglich.
    Letzte sehen aus, als wären es Ohrknöpfe.
    „Echtkopfsterophonie“ oder bei einem Hersteller „Originalkopfmikrofon“ („OKM“).
    Die erzeugen ein räumliches Klangbild dass per Mikrofon abgehört einen Surroundeffekt erzeugt. Weil durch die Abschirmung des Kopf und der Ohrmuscheln der Ton genau so aufgezeichnet wird, wie er beim live hören das Innenohr erreichte.

    Gerade das was die Polizei sagt, kann sehr „aufschlussreich“ sein.
    Wenn einer oder mehrere glauben dass aggressive Drohungen (bis Invalidität und Leben) etc. im Krach untergehen, kann ein guter rauschfreier Rekorder bzw. Mikrofon das evtl. noch verwertbar aufzeichnen.
    Aber wie richtet man z.B. eine „shotgun“ auf einen Polizisten?
    Ein Richtmikro, diese „Stäbe“ mit schlitzen vorne an der Seite.
    So auffällig wie eine 40cm lange Eisenstange.

    Wie versteckt man eine gute Kamera möglichst unauffällig am Körper?
    Ein Smartphone vorne in eine präparierte Hemdtasche mit Kameraloch (evtl. drei nebeneinander, dann fällt es weniger auf), und laufen lassen.

    Aber bessere Kameras? Auch Actioncams sieht man. Auch die Action-„Stifte“ am Kopf etc. getragen könnten auffallen.
    Idealerweise sollte die Kamera ja in Kopfhöhe sein.
    Am besten genau die Sichtrichtung abdeckend.
    Perfekt wäre ein Kontrolldisplay in einer Brille. Zur reinen Kontrolle An/Aus würde eine LED in der Brille reichen.

    Eine Fernbedienung die man ohne hinsehen in der Tasche, oder Handfläche bedienen kann wäre nötig.

    Gibt es eigentlich keine Möglichkeiten von „Außerhalb“ auf einer erhöhten Stelle mit viel Zoom und Stativ zu filmen und fotografieren?
    OK, wenn die sich bewegen ein Problem.
    An Plätzen könnte man so etwas aber planen, und auch Anwohner mit Balkon etc. einbeziehen.

    Auch interessant wäre eine App und/oder ganz simpel PMR-Funk. Kann die Polizei theretisch mithören, aber praktisch ist das nicht vorgesehen.
    Beobachter werden von einer Zentrale (erhöhtem Beobachter etc.) abner auch anderen Beobachtern schnell an eine Stelle gerufen.
    Es gibt extra Headsets mit gekringeltem Luftschlauch und Mikro die daran passen.

    Eine App würde das ganze einem geschlossenen Kreis ermöglichen, und weitere Daten wie Textnachrichten etc. ermöglichen.

    @ Mort76

    Exakt, man könnte einige offen erkennbare Filmer beibehalten, aber am besten auf einen offenen „Observer“ je einen verdeckten unauffälligen heimlichen Filmer und Audioaufzeichner.

    Und dazu wenn möglich wie schon beschrieben, sich vorher auf der gesamten Strdcke und am Platz hohe Stellen suchen, wo Dokumentartoren mit Kameras mit gutem optischen Zoom auf Stativen stehen.

    Also Drei Stufen: Offen, Verdeckt (die die Polizei, aber auch die offenen zu deren Sicherung filmen) und aus der Übersicht mit optischem Zoom.

    Theoretisch kann man später dann auch noch die Audiospuren aus Kameras und Audiorekordern (Zoom H2n z.B.) aus der Nähe in die Videos aus der ferne reinschneiden.
    Es gibt mit PluralEyes auch ein Videoschnitt-Plugin dass dies automatisch kann.
    Der Grundkrach der Demo dürfte reichen, damit dies möglich ist.
    Die Audio- und Video-Spuren werden auf die höchstmögliche Übereinstimmung des Audio Synchronisiert.

    Leider verschwand ja auch die App „Sukey“, bzw. sie wurde nie öffentlich verteilt.
    Die App zeigte in Echtzeit umd mit „RADAR“ Einkesselungsversuche und Fluchtwege koordiniert von einer Basis.
    Ich glaube als die App ausprobiert wurde, wurde die Basis (Hotelzimmer?) von der Polizei gestürmt. Kann aber auch nur die Twitterei in einem anderen Fall gewesen sein.

    Hier sollte man wirklich mal einen „Cyborg“ entwickeln, dem man aber die Technik nicht ansieht.
    Der auch sonst absolut konform und unaufällig aussieht.

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