Das Bundesverfassungsgericht hat in einem heute veröffentlichten Urteil entschieden, dass die Dokumentation von polizeilichen Filmteams legal ist. Wer die Arbeit der Polizei filmt oder fotografiert, etwa bei Kontrollen, darf dafür nicht per se auch einer Identitätsfeststellung unterzogen werden.
Geklagt hatte ein Mitglied der Göttinger Gruppe „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“. Dieser wurde im Januar 2011 auf einer Versammlung von der Polizei kontrolliert, als er dort mit einem Beobachtungsteam auftrat. Eine Begleiterin, die den Einsatz der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) ihrerseits filmte, wurde daraufhin ebenfalls kontrolliert. Darin sah das BverfG einen nicht gerechtfertigten Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Roland Laich von der betroffenen Gruppe freute sich in einer Stellungnahme darüber, dass das Karlsruher Urteil die Rechte von DemonstrationsbeobachterInnen stärkt:
Dieser Beschluss ist insbesondere wichtig für Bürgerrechtsgruppen wie die unsere. In der Vergangenheit wurde unsere Arbeit immer wieder stark durch die Polizei behindert oder unmöglich gemacht. Wir waren Einschüchterungen und Unterbindungen von Foto- und Filmaufnahmen, erzwungenen Löschungen von Aufnahmen, Androhungen von Kamerabeschlagnahmen, Personalienfeststellungen, Platzverweisen und sogar Einkesselungen ausgesetzt.
Der Beschluss geht in seiner Tragweite sogar noch weiter, denn er bezieht sich ausdrücklich auf alle TeilnehmerInnen an öffentlichen Versammlungen
Wie das Bundesverfassungsgericht feststellte, darf die Polizei nicht rein präventiv gegen das Filmen und Fotografieren ihrer Arbeit vorgehen. Das Urteil stärkt stattdessen insbesondere das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung von DemonstrationsteilnehmerInnen. Die gefilmten BFE-BeamtenInnen dürfen nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass die Dokumentation ihrer Arbeit veröffentlicht wird, sie kann auch anderen Zwecken, etwa der Beweissicherung dienen. Daher müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die einen Schutz des Rechts am eigenen Bild geltend machen. Die eingesetzten BeamtInnen hatten in den vorangehenden Instanzen wahrheitswidrig behauptet, dass der Kläger Portraitaufnahmen von ihnen angefertigt habe. Seitens der Gerichte wurden die PolizeibeobachterInnen in vorherigen Verfahren sogar pauschal als „Störer“ betitelt.
Die Gruppe „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“ betonte stattdessen die Wichtigkeit ihrer Arbeit, der Polizei auf die Finger zu schauen:
TeilnehmerInnen an Demonstrationen werden immer wieder von PolizeibeamtInnen wahrheitswidrig beschuldigt wegen Beleidigung, Widerstand u.ä.. Vor Gericht werden diese falschen Beschuldigungen dann wiederholt und RichterInnen folgen oft den abgesprochenen und der jeweiligen Prozesslage angepassten Aussagen der BeamtInnen. Aus diesen Gründen beobachten und begleiten wir seit mehreren Jahren Demonstrationen, dokumentieren sie durch Fotos und Videos und stellen dieses Material Betroffenen von Polizeigewalt bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Verfügung.
