Schon mehrmals hatten wir hier über die Pläne dreier Landeskriminalämter berichtet, Anwendungen zur polizeilichen Vorhersage von Straftaten zu testen oder sogar einzuführen. In Bayern läuft eine Versuchsreihe zum „Predictive Policing“, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben sich noch nicht auf eine konkrete Software festgelegt. Wie das Bundeskriminalamt holen die LKÄ aber Informationen zu Erfahrungen von Polizeibehörden in anderen Ländern ein. Niedersachsen hat überdies eine lesenswerte Studie in Auftrag gegeben.
Über Umwege hat uns nun eine Ausschreibung aus Nordrhein-Westfalen erreicht. Das Bundesland definiert dort eine Leistungsbeschreibung für die gewünschte Software, und die ist durchaus interessant. Gesucht wird ein „System zur frühzeitigen Erkennung, Prognose und Darstellung von Kriminalitätsschwerpunkten und Tatorten“. Umgangssprachlich firmiert eine solche Anwendung als Vorhersagesoftware. Nordrhein-Westfalen beschreibt das so:
Das System soll auf der Basis verschiedener, kriminalitätsrelevanter Datenquellen unter Nutzung komplexer mathematischer Verfahren prognostizieren, wo sich in Zukunft Brennpunkte im räumlichen und zeitlichen Kriminalitätsgeschehen entwickeln.
Die Vorhersagen sollen in einem Geoinformationssystems grafisch angezeigt werden. Auch dies gehört zum Leistungsumfang der Ausschreibung. „Wünschenswert“ sei demnach die Software ArcGIS. Die neue Software soll also auf vorhandenen Kapazitäten aufbauen,. Hierzu gehören Crime Mapping-Systeme, die seit den 90er Jahren in den meisten Landeskriminalämtern genutzt werden.
Das zu beschaffende System soll bis auf weiteres nicht in die bestehende „Softwarelandschaft“ der Polizei NRW eingebunden werden, sondern wird in einem „speziell dafür errichteten Sondernetz“ betrieben. Trotzdem werden anfallende Daten „zwingend innerhalb des Rechnerverbunds der Polizei NRW“ gespeichert und verarbeitet. Die „Installation, Inbetriebnahme, Übergabe sowie Einweisung“ soll beim LKA in Düsseldorf erfolgen. Als Angebotsende wird der 19. März angegeben. Spätestens Ende April soll das System betriebsbereit sein.
Wie andere Anwendungen rund um „Big Data“ soll das neue Vorhersagesystem skalierbar sein. Die „predictive Analysen“ sollen maximal 15 Minuten dauern. Die Oberfläche soll deutsch- oder englischsprachig und benutzerfreundlich sein, die Erstellung von Analysen und Prognosen soll einen „wenig geringen Ausbildungsaufwand“ erfordern. Rätselhaft ist allerdings die Beschreibung der Lernfähigkeit des gewünschten Systems:
Aufgrund denkbarer Veränderungen im Täterverhalten während des Analysezeitraums soll das System Möglichkeiten des überwachten, des unüberwachten und des bestärkenden Lernens beinhalten.
In der Ausschreibung wird die Formulierung „Analyse unstrukturierter Daten“ verwendet. Hierunter wird gewöhnlich Data Mining verstanden, also die Auswertung bereits vorhandener Daten und der Versuch, daraus neue Informationen zu gewinnen. Weiter heißt es:
Mit dem zu beschaffenden Analyse- und Prognosesystem „Predictive Policing“ werden auf der Grundlage nicht-personenbezogener Daten und unter Zuhilfenahme modernster Data-Mining-Software, durch Erkennen von Korrelationen und Mustern zukünftige Kriminalitätsbrennpunkte prognostiziert. Die erstellten Prognosen sollen so zu visualisieren sein, dass die Planung zielgerichteter präventiver Maßnahmen durch die Form der Darstellung unterstützt wird. Das System muss so variabel sein, dass Änderungen beim Gegenstand der Analysen keinen anbieterseitigen Programmieraufwand erfordern.
Beim polizeilichen Data Mining bewegen sich die Behörden in einer rechtlichen Grauzone, denn die Polizei wird dadurch zur Daten-Produzentin. Zwar haben sich Gerichte noch nicht mit dem Phänomen befasst, doch kann es sein dass hierfür eigentlich gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden müssten. Denn Formulierungen wie „Erkennen von Korrelationen und Mustern“, „erstellte Prognosen“ und „Darstellung erkannter Muster“ ähneln einer Rasterfahndung, die mitunter sogar in Echtzeit vorgenommen wird.