Noch ein weiter Weg: Open Data in der deutschen Verwaltung

Bis zu großflächig offenen Verwaltungsdaten ist es noch ein weiter Weg.

Wer von euch nutzt regelmäßig govdata.de? Das Datenportal, das bereitgestellte Daten aus Bund, Ländern und Kommunen zentral verfügbar machen soll, ist de facto weitgehend unbekannt. Die Nutzerzahl betrug laut der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken im August 2015 lediglich rund 7.700 Nutzer. Und das obwohl sich alle einig zu sein scheinen, dass die Förderung offener Daten eine wichtige Voraussetzung für eine transparente Verwaltung ist. Aber woran liegt es: Interessiert sich die Bevölkerung schlichtweg nicht für die Daten oder ist die Umsetzung mangelhaft?

Die Probleme haben diverse Ursachen. Zum einen differiert die Bereitstellung der Daten stark in Abhängigkeit der einzelnen Länder und Behörden. „Die Daten selbst liegen weiterhin dezentral bei den jeweiligen Bereitsteller“ – das führt auch dazu, dass manche viel beitragen und andere eben beinahe nichts. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung stellt nur zwei Datensätze zur Verfügung, das Ministerium für Bildung und Forschung dafür 405. Bisher ist die proaktive Datenveröffentlichung freiwillig, die Frage, ob es eine standardmäßige Verpflichtung geben soll, umschifft die Bundesregierung, es handele sich „um einen Prozess, der eng mit Fragen der Digitalisierung verzahnt ist“. Ein Transparenzgesetz, wie etwa in Hamburg durchgesetzt, das einen gesamtdeutschen verbindlichen Rahmen bieten könnte, ist von der Regierung zumindest nicht geplant.

Diese Inhomogenität kritisiert auch Anfragestellerin Petra Sitte:

Deutschland ist trotz Fortschritten immer noch zu langsam beim Öffnen von Daten. Der Bund gibt die wichtigste übergreifende Plattform an eine Gruppe von Bundesländern ab. Während manche Bundesministerien Vorreiter sind und große Datenmengen freigeben, mauern andere ganz offensichtlich. Negativspitzenreiter ist es etwa das Ministerium für Arbeit und Soziales mit lediglich zwei eingestellten Datensätzen. Zu „Open Data by default“ sind wir mangels verbindlicher Regelungen noch weit entfernt, auch wenn Deutschland eigentlich bis Ende diesen Jahres alle Ziele der G8-Charta umgesetzt haben wollte.

Ein weiteres Problem ist die Relevanz der veröffentlichten Daten. Viele dürften nur eine kleine Menge an Menschen interessieren. Das ist nicht tragisch, denn auch die Daten zum Projekt „Nette Toilette“ in Bremen haben ihre Daseinsberechtigung. Aber wenn dem nur wenig allgemein-relevante Datensätze gegenüberstehen, hält das die Nutzerbasis verständlicherweise klein.

Das Ziel, bis „bis zum 1. Quartal 2015 aus jeder Bundesbehörde mindestens zwei Datensätze verfügbar zu machen“, wirkt dementsprechend auch wenig ambitioniert. Doch was tut die Bundesregierung, um Open Data in der Verwaltung voranzutreiben und öffentlich sichtbarer zu machen? Sie gibt an, dass es in allen Ressorts nun eine „Open-Data-Ansprechperson“ gibt, außerdem gebe es Fortbildungen und Vorträge durch das Innenministerium. Das betrifft hier aber wieder primär die Stellen des Bundes, über die Situation in den Ländern ist nichts erwähnt. Bezüglich der Bewerbung von govdata.de zieht sich die Regierung zurück, Werbemaßnahmen lägen in der Verantwortung der Finanzbehörde Hamburg, die für den operativen Betrieb der Plattform zuständig ist. Sie selbst setze „weniger auf klassische Werbemaßnahmen als auf den Dialog mit potenziellen Nutzern“. Als Beispiel nennt sie das Partizipationsverfahren im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der Open-Data-Charta der G 8.

Was schade ist: Für offene Verwaltungsdaten wurde eine eigene Lizenz geschaffen, die Datenlizenz Deutschland 2.0. Warum nicht auf international bekannte und ähnliche Lizenzen wie CC BY 2.0 zurückgegriffen wird ist schleierhaft und inkonsistent. Denn zumindest wenn die kommerzielle Nutzung verboten ist, wird auf CC BY-NC 2.0 zurückgegriffen.

Zusammengefasst: Bis in Deutschland offene Verwaltungsdaten zum Standard werden, ist es noch ein weiter Weg. Bis dahin bleibt es ein „Open-Data-Schwellenland“. Und das obwohl viele gute Vorschläge, die Sache voranzutreiben, existieren. Wir sind auf jeden Fall gespannt, wie die bis Ende des Jahres geplante Umgestaltung und Funktionserweiterung des Portals aussehen wird und ob sich damit mehr Nutzer angesprochen fühlen, selbst aktiv Daten anzufragen. Bisher sind nämlich leider lediglich fünf Datensätze als Ergebnis von Nutzeranfragen veröffentlicht worden.

Anfrage im Volltext aus dem PDF befreit

Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte u. a. und der Fraktion
DIE LINKE.

Entwicklungsstand beim Open-Data-Portal govdata.de

BT-Drucksache 18/5909

Vorbemerkung der Fragesteller:

Open Data ist die zentrale Zukunftsressource für eine innovative Bundesverwaltung. Dabei profitieren von einem offenen Zugang zu Verwaltungsdaten nicht nur die Verwaltungen selbst, sondern auch öffentlich betriebene Einrichtungen wie Krankenhäuser und Schulen sowie alle interessierten Bürgerinnen und Bürger. Die Umsetzung von Open Data ist einer der Grundpfeiler einer gelungenen Gestaltung der Digitalisierung in Deutschland und kann zu einem Aushängeschild mit globaler Reichweite werden.

Es ist entscheidend, Open Data sowohl als technische als auch als soziale Innovation zu begreifen und zu gestalten. Das heißt im Besonderen, die Verzahnung von Datenbereitsteller- und Datennutzerperspektive um eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten zu gewährleisten. Hierbei ist es hilfreich, sich an bereits bestehenden und erfolgreichen Open-Data-Projekten zu orientieren. Denn die offene Bereitstellung von Daten darf nicht nur als Zusatz der traditionellen Verwaltungsarbeit implementiert werden, vielmehr ergibt sich durch die Digitalisierung ein Strukturwandel mit zahlreichen Chancen für Gesellschaft und Wirtschaft. Im Fokus steht dabei die Entwicklung einer engeren und partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Gesellschaft. Dieser Kulturwandel und Open Data gehen Hand in Hand und bedingen einander, wenn sie erfolgreich sein sollen.

Deshalb sind neben der technischen Umsetzung, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Einstellung mit der Open Data von der Bundesverwaltung umgesetzt wird von entscheidender Bedeutung. Das heißt unter anderem, größtmögliche Rechtssicherheit bei Datenbereitstellern und -nutzern zu schaffen und auf international anerkannte Lizenzen zu setzen. Aber auch die Einsicht, dass Informationen für deren Erhebung bereits Steuergeld bezahlt wurde, ihren größten volkswirtschaftlichen Nutzen haben, wenn sie grenzen- und kostenlos genutzt werden können, da für die Mehrfachnutzung von Daten keine weiteren Kosten anfallen. Dies kommt im wirtschaftlichen Sektor vor allen Dingen KMUs und Start-Ups entgegen und erhöht damit die Innovationsfreundlichkeit Deutschlands. Aber auch andere gesellschaftliche Gruppen können davon bei ihrer täglichen Arbeit profitieren.

Daher ist es notwendig gerade die wertvollsten und relevanten Datenbestände jeder Bundesverwaltung bei der Transformation zu Open Data zu priorisieren.

Das Portal ist am 1.1.2015 aus dem Probebetrieb in den beginnenden Regelbetrieb überführt worden und wird vom Bund sowie acht Bundesländern getragen. Die Führung der Geschäftsstelle ging zu diesem Zeitpunkt auf die Freie Hansestadt Hamburg über. Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, bis zum 1. Quartal 2015 aus jeder Bundesbehörde mindestens zwei Datensätze verfügbar zu machen („Digitale Verwaltung 2020. Regierungsprogramm 18. Wahlperiode“, S. 59). Im 4. Quartal 2015 soll der Regelbetrieb von govdata.de mit einer kompletten Neuaufsetzung der Seite vollendet werden.

Vorbemerkung:

Das Bundeskabinett hat am 17. September 2014 den „Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Open-Data-Charta der G 8“ beschlossen. Zu einem solchen Aktionsplan hatten sich die G8-Mitgliedstaaten beim Gipfel am 17./18. Juni 2013 mit Unterzeichnung der G8-Open-Data-Charta verpflichtet. In der Charta verständigten sich die G8-Staaten auf fünf grundlegende Prinzipien zur Umsetzung von Open Data, darunter das Kernprinzip, Verwaltungsdaten künftig standardmäßig offen bereitzustellen („Open Data by default“). Der Aktionsplan sieht vor, das Prinzip „Open Data als Standard“ langfristig und Schritt für Schritt umzusetzen. lm Aktionsplan sind konkrete Verpflichtungen benannt, die schrittweise bis Ende 2015 zu erfüllen sind, um die Ziele der G8-Charta zu erreichen.

Für die Förderung und Sichtbarkeit von Open Data in Deutschland spielt das Datenportal GovData als ebenenübergreifende technische Infrastruktur eine zentrale Rolle. Es handelt sich um einen Metadatenkatalog, auf dem Datenbeschreibungen (Metadaten) zu bereitgestellten Daten aus Bund, Ländern und Kommunen zentral verfügbar sind. Das ursprünglich von BMI initiierte und finanzierte Portal wird seit dem 1. Januar 2015 als Anwendung des IT-Planungsrates in gemeinsamer Verantwortung des Bundes und der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Bremen betrieben und finanziert. Die Verantwortung für den Betrieb hat die gemeinsame Geschäfts- und Koordinierungsstelle GovData mit Sitz in der Finanzbehörde Hamburg übernommen. Strategische Entscheidungen zu GovData trifft der IT-Planungsrat.

1. Wie hoch sind die Zugriffszahlen auf govdata.de je Monat seit Januar 2015?

Antwort zu Frage 1:

Die Zugriffszahlen ergeben sich aus der folgenden Tabelle:

Monat Unterschiedliche
Besucher
Anzahl der
Besuche
Seiten Zugriffe
Januar 2015 6.842 15.782 266.865 1.910.690
Februar 2015 7.332 15.942 293.430 2.084.237
März 2015 8.816 18.569 347.079 2.531.711
April 2015 8.616 19.647 303.772 2.144.303
Mai 2015 9.163 20.071 308.860 2.412.485
Juni 2015 8.914 20.710 300.406 2.336.470
Juli 2015 8.088 20.201 278.661 2.062.028
August 2015 7.668 19.497 295.313 2.072.427

2. Welche zehn Datensätze haben derzeit die höchsten Downloadzahlen auf govdata.de?

Zu 2.

Wie in der Vorbemerkung erläutert, handelt es sich bei GovData um einen Metadatenkatalog, d.h., er beinhaltet nur Datenbeschreibungen. Die Daten selbst liegen weiterhin dezentral bei den jeweiligen Bereitstellern. Entsprechend finden die Downloads auf den Internetseiten der Bereitsteller statt. Aus diesen technisch-konzeptionellen Gründen liegen daher bei GovData keine Zahlen zu den Downloads der Datensätze vor. Zum Teil wird, wie etwa bei der Deutschen Digitalen Bibliothek oder der Rechercheanwendung des Bundesarchivs „Invenio“, über die zu diesen Diensten bei GovData hinterlegten Metadaten letztlich der Zugang zu vielen Tausenden von Datensätzen auf den Seiten der jeweiligen Betreiber eröffnet.

3. Gibt es Planungen ein Institut ähnlich dem Open Data Institute (ODI) in Großbritannien zu gründen, um die Entwicklung einer Open-Data-Kultur voranzutreiben?

Zu 3.

Eine konkrete Planung der Bundesregierung zur Gründung eines dem Open Data Institute (ODI) vergleichbaren Instituts in Deutschland besteht zurzeit nicht.

4. Plant die Bundesregierung ein noch weitergehendes Transparenzgesetz des Bundes – wie es auf Landesebene etwa in Hamburg etabliert ist – zu erarbeiten und wie weit ist dies fortgeschritten?

Zu 4.

Ein solches Gesetz ist von der Bundesregierung nicht geplant.

5. In welchem Stadium befindet sich die geplante rechtliche Regelung zu Open Data und welche konkreten Vorgaben soll diese enthalten?

Zu 5.

Der für Open Data relevante Rechtsrahmen wurde durch das Erste Gesetz zur Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes vom 8. Juli 2015 an die europarechtlichen Vorgaben, die sich durch die Richtlinie 2013/37/EU vom 26. Juni 2013 (Änderung der PSI-Richtlinie) geändert hatten, angepasst. Das Änderungsgesetz ist am 17. Juli 2015 in Kraft getreten.

6. Wann wird der Übergang von freiwilliger Datenveröffentlichung und Einzelfreigaben zu einer standardmäßigen Veröffentlichung von Daten, sofern es nicht gewichtige Gründe dagegen gibt, verwirklicht? Wenn dies nicht geplant ist, warum nicht?

Zu 6.

Wie in der Vorbemerkung dargelegt, sieht der „Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der Open-Data-Charta der G 8“ die Umsetzung des Prinzips „Open Data als Standard“ langfristig und Schritt für Schritt vor. Die Bundesverwaltung hat sich mit der Umsetzung des Aktionsplans auf den Weg gemacht, dieses Prinzip zu verwirklichen. Es handelt sich hierbei um einen Prozess, der eng mit Fragen der Digitalisierung verzahnt ist und auch mit einem KultunNandeI einhergeht. Die im Aktionsplan vorgesehene Fortschreibung des Aktionsplans wird den Prozess anknüpfend an die bisherigen Fortschritte und Erfahrungen weiter voranbringen.

7. Wie viele Datensätze wurden auf Nachfragen an Verwaltungen (Einzelfreigaben) veröffentlicht?

Zu 7.
Auf Grund von Nachfragen wurden fünf Datensätze veröffentlicht.

8. Wie viele Datensätze wurden bereits von den jeweiligen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf govdata.de veröffentlicht (bitte auflisten)?

Antwort zu Frage 8:

Die Anzahl der veröffentlichten Datensätze ergibt sich aus folgender Tabelle:

Ressort/Behörde Anzahl
AA 2
AA 2
BK 2
BK 2
BKM 5
BKM (inkl. DDB*) 2
BStU 2
BArch (inkl. Invenio*) 1
BMAS 6
BMAS 2
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2
Bundesversicherungsamt 2
BMBF 405
BMBF 405
BMEL 28
BfR 2
BLE 11
BMEL 2
BSA 2
BVL 2
Friedrich-Loeffler-Institut 2
Julius-Kühn-Institut 2
Max-Rubner-Institut 2
Thünen-Institut 3
BMF 16
BMF 5
BADV 2
Bundesausgleichsamt 2
BZSt 2
Zoll 5
BMFSFJ 8
BAFzA 2
BMFSFJ 4
BPjM 2
BMG 7
BfArM 2
BMG 3
BzgA 2
BMI 2.986
BAMF 4
BBK 2
BDBOS 2
BeschA 2
BIB 2
BKA 3
BKG 16
BMI 5
BpB 5
BPol 3
BSI 2
Bundesverwaltungsamt 2
StBA 2.936
THW 2
BMJV 133
BFJ 129
DPMA 4
BMUB 15
BBSR 2
BfN 2
BfS 5
UBA 6
BMVI 36
BAG 1
BASt 2
BfG 12
BFU 2
BSH 2
DLZ IT BMVI 2
DWD 2
EBA 5
KBA 2
LBA 2
WSV 2
BMWi 18
BAFA 1
BGR 3
BKartA 2
BMWi 5
BAM 2
BNetzA 3
PTB 2
BMZ 2
BMZ 2
BPA 2
BPA 2
Bundeswahlleiter 2
Bundeswahlleiter 2
Gesamtzahl 3.673

* Sowohl über die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) als auch über die Rechercheanwendung des Bundesarchivs „Invenio“ wird der Zugriff auf viele Tausende von Datensätzen eröffnet.

9. Wie viele weitere Datensätze aus Bundesbehörden werden bis zum Ende diesen Jahres zur Veröffentlichung vorbereitet (bitte auflisten)?

Zu 9.

Die Anzahl der Datensätze, deren Bereitstellung bereits konkret geplant ist, ergibt sich aus folgender Tabelle. Es ist davon auszugehen, dass zahlreiche weitere Datensätze im Rahmen des Erstellungsprozesses als open-data-geeignet identifiziert und bereitgestellt werden.

Ressort/Behörde Anzahl
BKM 1
BArch 1
BMAS ca. 33
BMAS ca. 33
BMEL 9
BLE 9
BMF 1
BMF 1
BMI 56 + weitere Datensätze StBA
BIB 30
BPoI 26
StBA laufende Aktualisierung und Erweiterung des Angebots
BMUB 15
BMUB 4
UBA 11
BMWi 2
BGR 2
BMVI 4
BMVI 2
BSU 2

10. Aus welchem Grund soll das Portal zum Ende des Jahres komplett neu gestaltet werden?

Zu 10.

Wie in der Vorbemerkung ausgeführt, handelt es sich bei GovData um eine Anwendung des IT-Planungsrates, die vom Bund und acht Ländern betrieben und finanziert wird. Die Entscheidungen über Ausgestaltung und Fortentwicklung von GovData werden entsprechend der Regularien des IT-Planungsrates im Steuerungsgremium von GovData (Fachgruppe GovData) bzw. vom IT-Planungsrat getroffen. Die fachlichen Gründe für eine Neuentwicklung sind folgende: GovData wurde im Auftrag des Bundesinnenministeriums als Prototyp im Rahmen eines Forschungsprojektes von Fraunhofer FOKUS entwickelt und als Prototyp pilotiert. Der im Rahmen des Pilotbetriebs und einer externen Evaluierung des Portals erkannte Verbesserungsbedarf soll im neuen Portal umgesetzt werden.

11. Welche neuen Funktionen sind bei der Neuaufsetzung von govdata.de geplant?

Zu 11.

Ein wesentlicher Teil der Neu-Entwicklung besteht in der Aktualisierung des verwendeten CMS-Systems Liferay sowie des Datenkatalogs CKAN. Beide Software-Produkte liegen mittlerweile in neueren Versionen vor, die jedoch im Rahmen des Upgrades erheblichen Aufwand verursachen. In diesem Rahmen werden auch Ergebnisse der Evaluation von GovData, die bislang nicht umgesetzt werden konnten, einbezogen.

Das neue System wird u.a. folgende neue wesentliche Funktionalitäten beinhalten:

  • Geobasierte Suche
  • Suche über sämtliche Portalinhalte mit einer zentralen Suchmaske
  • Erweiterte Experten-Suche
  • Inkrementelles Harvesting
  • Verbesserung der Nutzbarkeit mit mobilen Endgeräten
  • Verbesserung der Usability, u.a. im Bereich der internen Redaktions-Schnittstelle

12. Sollen weitere Bundesländer in die Finanzierung und Koordinierung des Portals einbezogen werden?

Zu 12.

Möglichst viele Länder sollen sich an Betrieb und Finanzierung von GovData als Anwendung des IT-Planungsrates beteiligen. Der Beitritt des Landes Schleswig-Holstein steht – vorbehaltlich nach Landesrecht erforderlicher parlamentarischer Entscheidung – unmittelbar bevor. Das Land Mecklenburg-Vorpommern bereitet den Beitritt vor.

13. Gibt es Überlegungen, die Datenlizenz Deutschland 2.0 langfristig in die international anerkannte Creative-Commons-Lizenzen zu überführen? Wenn nein, warum nicht?

Zu 13.

Nein. Die Datenlizenz Deutschland wurde von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Open Government als passgenaue Standardlösung für das Bereitstellen von Verwaltungsdaten entwickelt. Sie ist in der Version 2.0 als offene Lizenz anerkannt und inzwischen in Bund, Ländern und Kommunen etabliert.

14. Wie viele der bereits veröffentlichten Datenbestände auf govdata.de dürfen nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden (Bitte nach Bundesverwaltung/-behörde aufschlüsseln)?

Zu 14.

51 Datensätze des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) dürfen nicht zu kommerziellen Zwecken genutzt werden.

15. Sollen Datenbestände mit derzeit eingeschränkter kommerzieller Nutzungsmöglichkeit zukünftig auch für eine kommerzielle Nutzungsmöglichkeit zugelassen werden?

Zu 15.

Nein. Das BMBF besitzt nicht die Rechte, die Daten auch zu kommerziellen Zwecken freizugeben.

16. Welche Datensätze wurden von Firmen im zumindest teilweisen Besitz des Bundes seit 2012 als Open Data veröffentlicht und was war der jeweilige Beitrag des Bundes zur jeweiligen Freigabe?

Zu 16.

Der Bundesregierung sind keine Veröffentlichungen von Firmen im Sinne der Fragestellung bekannt.

17. Welche Fälle der nicht lizenzkonformen Nachnutzung von Datensätzen der Bundesverwaltung sind bekannt und wie wurde jeweils seitens des Bundes darauf reagiert (z.B. Aufforderung zur Einhaltung der Lizenzbedingungen, Abmahnung, Klage)?

Zu 17.

Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt.

18. Welche Datensätze der Bundesverwaltung mussten nachträglich depubliziert werden (bitte aufschlüsseln nach Grund der Depublikation)?

Zu 18.

Der Bundesregierung sind keine Datensätze bekannt, die nachträglich depubliziert wurden.

19. Welche Informationen zur tatsächlichen Nutzung der Anwendung und der Webseite Geolizenz.org liegen der Bundesregierung vor (insbesondere aufgeschlüsselt nach jeweiliger Variante und Versionierung der Geolizenz)?

Zu 19.

Von 544 registrierten Datenanbietern und potenziellen Nutzern, die auf www.GeoLizenz.org registriert sind, wurden 256 Lizenzen abgeschlossenen. Diese verteilen sich auf die verschiedenen Varianten der Geolizenz wie folgt:

Variante Ia Ib IIa IIb IIIa IIIb IVa IVb
Anzahl 101 3 144 1 0 2 0 5

Darüber hinaus wird die Geolizenz (z.B. OpenData-Variante) auch unabhängig von der Anwendung www.GeoLizenz.org genutzt. Da diese Anbieter sich nicht registrieren müssen, liegen hierzu keine Zahlen vor.

20. Welche Datensätze (unabhängig von ihrer Verfügbarkeit als Open Data) wurden von der Bundesverwaltung seit 2012 an Dritte lizenziert (bitte auflisten nach Art der Daten, jeweilige Lizenzbedingungen, Lizenznehmer und ggf. erfolgte Lizenzzahlungen)?

Zu 20.

Im Rahmen einer Abfrage wurden von den Ressorts folgende Datensätze genannt:

Ressort Art der Daten Lizenzbedingungen Lizenznehmer/Lizenzzahlungen
BMI/BKG bis Ende 2012: Georeferenzdaten des Bundes (DLM250, DLM1000, DTK250V, DTK500V, DTK1000, VG250, GN250) Bis Ende 2012: Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV). 2012: 365 Datenabgaben; 69.663,03 € Einnahmen, Seit 2013: Open Data
BMEL Bundeslebensmittelschlüssel (BLS): enthält Nährstoffdaten, d.h. durchschnittliche Nährstoffwerte von fast 15.000 Lebensmitteln geregelt in den Liefer- und Nutzungsbedingungen für die BLS-Datenbank, siehe http//www.bls.nvs2.de/ Institutionen der Länder, des Bundes und der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (gebührenfreie Nutzung); Journalisten, Berater, Unternehmen, Verbände etc. insbesondere aus dem Sektor der Medizin- und Ernährungsberatung, der Gemeinschaftsverpflegung und aus anderen Wirtschaftssektoren. Lizenzeinnahmen (ohne MwSt) nach Haushaltsjahren:

2012: 58 019 €

2013: 60 550 €

2014: 104 200 €

2015: bisher 35 600 €

BMUB Vor 2014 INKAR CD/DVD: 640 Einzelindikatoren zu den Themenbereichen Arbeitslosigkeit, Bauen und Wohnen, Beschäftigung und Erwerbstätigkeit, Bevölkerung, Bildung, Privateinkommen und private Schulden, Flächennutzung und Umwelt, medizinische und soziale Versorgung, öffentliche Finanzen, raumwirksame Mittel, Siedlungsstruktur, Sozialstruktur, Verkehr und Erreichbarkeit, Wirtschaft und Zensus 2011/GWZ 2011. Ferner weitere rd. 200 Indikatoren für Gemeindeverbände, Mittelbereiche, IHK-Bezirke und Stadt- und Gemeindetypen Vor 2014: mit dem Erwerb der CD/DVD erhielt der Käufer die bei der Bestellung angegebene Anzahl von Lizenzen und war berechtigt, die Inhalte auf der entsprechenden Anzahl von Rechnern zu installieren, Vervielfältigungen/ Bearbeitungen der Inhalte der CD/DVD oder Teilen daraus waren ausschließlich zum persönlichen / eigenen Gebrauch gemäß § 53 UrhG erlaubt. Ohne schriftliche Einwilligung des BBR war es nicht erlaubt, Inhalte der CD/DVD oder Teilen daraus zu veröffentlichen, verbreiten, vervielfältigen oder verwerten sowie die Nutzungsrechte auf Dritte zu übertragen. 2012: 358 Lizenzen

2013: 462 Lizenzen

Einnahmen:
2012: rd. 16.000 €
2013: rd. 20.000 €.

22. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Transformation hin zu Open Data bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesverwaltungen zu unterstützen?

Zu 22.

Im Rahmen der Umsetzung des Open-Data-Aktionsplans haben alle Ressorts eine Open-Data-Ansprechperson benannt. Die Ressortansprechpersonen tauschen sich fachlich aus und vernetzen ihr Wissen. Hierfür werden neben regelmäßigen Arbeitsbesprechungen auch elektronische Zusammenarbeitsmöglichkeiten genutzt. Die Ansprechpersonen wirken in den Ressorts und Geschäftsbereichsbehörden als Berater und Multiplikatoren für Open Data.

Sie stellen Informationsmaterial zur Verfügung, beraten zum Open-Data-Prozess, usw. Das Bundesministerium des Innern unterstützt die Ressorts durch Vorträge und Fortbildungen. Die Ansprechpersonen tragen auch zur Vernetzung anderer Daten- und Transparenzinitiativen der Bundesregierung mit Open Data bei, beispielsweise im Bereich Forschungsdaten oder im Rahmen der Transparenzinitiative „Extractive Industries Transparency Initiative Deutschland“ (D-EITI).

22. Welche Werbemaßnahmen wurden bisher unternommen, um einen größeren Teil der Bevölkerung auf govdata. de aufmerksam zu machen?

Zu 22.

Wie in der Vorbemerkung ausgeführt, erfolgt der operative Betrieb von GovData durch die Finanzbehörde Hamburg. Werbemaßnahmen speziell zu GovData liegen in der dortigen Verantwortung. Zur Förderung des übergreifenden Themas Open Data setzt die Bundesregierung weniger auf klassische Werbemaßnahmen als auf den Dialog mit potenziellen Nutzern. Als Beispiel sei hier das gemeinsam mit der Initiative D21 durchgeführte Partizipationsverfahren im Rahmen des „Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der Open-Data-Charta der G 8“ genannt (www.open-data-aktionsplan.de).

23. An welchen Treffen und Veranstaltungen der Open Government Partnership inklusive der regionalen Sektionen haben Vertreter des Bundes seit OGP-Gründung teilgenommen?

Zu 23.

Vertreterinnen und Vertreter des Bundes haben bislang nicht an Treffen und Veranstaltungen der Open Government Partnership teilgenommen.

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5 Ergänzungen

  1. Vielen Dank, dass Ihr so manchen Text vom PDF befreit.
    Darf man erfahren mit welchem Tool ihr das macht?
    Müssen Tabellen o.ä. nachgearbeitet werden?

  2. „… Was schade ist: Für offene Verwaltungsdaten wurde eine eigene Lizenz geschaffen, die Datenlizenz Deutschland 2.0. Warum nicht auf international bekannte und ähnliche Lizenzen wie CC BY 2.0 zurückgegriffen wird ist schleierhaft und inkonsistent. …“

    Vergleichen wir doch mal die beiden Lizenztexte:

    Datenlizenz Deutschland 2.0 : https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0
    CC BY 2.0 : https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/de/legalcode

    Welche Lizenz ist schneller gelesen und verstanden?

    Aus meiner sicht ist die Datenlizenz Deutschland 2.0 sehr schön kurz und verständlich.

  3. Alles schön und gut. In den Statistiken z.B. Strafverfolgung steht ganz oben dieser Tatbestand und Verurteilungen. -> In den Straftaten gegen Staat, öffentl. Ordnung, im Amt Widerstand gegen die Staatsgewalt<-. Darin sind keine Zahlen zu Straftaten von Beamten im Dienst gegen die Bevölkerung enthalten.
    Ach bin ich dumm, soetwas gibt es ja gar nicht. Sorry, mußte etwas länger darüber nachdenken und kam dann selbst auf die Lösung.

  4. Ein Transparenzgesetz, wie etwa in Hamburg durchgesetzt, das einen gesamtdeutschen verbindlichen Rahmen bieten könnte, ist von der Regierung zumindest nicht geplant.

    Bietet das Hamburger Transparenzgesetz bereits einen „verbindlichen Rahmen“ – im Sinne einer Veröffentlichungspflicht – hat die (Hamburger?) Justiz bereits darüber befunden?

    2015-01-19 Heute hat der Chaos Computer Club (CCC) den Rechtsweg beschritten und Klage beim Verwaltungsgericht gegen die Handelskammer Hamburg erhoben. [2] Die Klage ist darauf gerichtet, daß die Handelskammer in vollem Umfang ihre Daten in das Informationsregister nach dem Transparenzgesetz einstellt. Vertreten werden wir vom Hamburger Justizsenator a. D., Rechtsanwalt Dr. Till Steffen.

    Quelle: http://www.ccc.de

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.