Netzneutralität und Autos: Die drei Irrtümer des Günther Oettinger

plakat_03Auf dem DLD in München hat sich EU-Digitalkommissar Günther Oettinger wieder für (ein bisschen) Netzneutralität ausgesprochen. Dabei wiederholte er die bei Netzneutralitätsabschaffern beliebte Argumentation, dass sonst die autonom fahrenden Autos crashen würden. Die FAZ berichtet daüber:

Netzneutralität und Überholspuren im Internet: Dürfen manche Unternehmen ihre Daten schneller durch die Internetleitung schicken, wenn sie dafür extra bezahlen? Oettinger sprach sich dagegen aus. „Es kann keine Diskriminierung geben. Wir brauchen Netzneutralität.“ Gleichzeitig sprach sich Oettinger aber dafür aus, gewissen Diensten Vorrang auf den Datenleitungen einzuräumen. Als Beispiel nannte er ein Auto der Zukunft mit Internetanschluss, das im Schwarzwald unterwegs sei. Dort könne die Internet-Verbindung auch mal schwach sein – dann müssten die sicherheitsrelevanten Fahrsysteme Vorrang haben vor den Filmen für die Kinder auf der Rückbank

Der IT-Journalist Torsten Kleinz hat bei Google+ gleich drei Irrtümer in dieser Argumentation aufgeschrieben:

  1. Ein bisschen Netzneutralität ist keine Netzneutralität. Er ist für regulierte Priorisierung.
  2. Die Kinder auf der Rückbank kommen der Automotive-IT kaum in die Quere. Denn die wichtigen Informationen wie Glatteiswarnungen und Co kommt nicht über das Internet, sondern über Kommunikation mit der Straßeninfrastruktur. Die Ampel funkt und das Auto empfängt. Autonom fahrende Autos brauchen keine Internetverbindung, sonst würden sie in Tunnels stehen bleiben.
  3. Nutzerautonom kann man Datenpakete trotz Netzneutralität priorisieren. Wenn der Fahrer also einen 3D-Echtzeit-Atlas auf sein Windschutzscheiben-Display projezieren will und die Kinder parallel Netflix gucken wollen, dann kann das im Auto geregelt werden statt beim Provider. Jede Fritzbox hat die Funktion schon seit Jahren eingebaut.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

9 Ergänzungen

  1. Obwohl ich euren Standpunkt zur Netzneutralität teile ist der fritz.box Vergleich schlecht.
    Die fritz.box kann eingehenden Traffic nicht priorisieren. Dies ist nur für ausgehenden Datenverkehr möglich.

    Ziel muss es sein, dass die eingehende Bandbreite so groß ist, dass aller Traffic dadurch abgedeckt werden kann.

    1. Du hast dir die Konfigurationsmöglichkeiten deiner Fritzbox vielleicht noch nicht angesehen: Da kann man den vom Router drahtlos ausgehenden Datenverkehr je nach im Heimnetz vorhandenen Gerätetypen priorisieren.

      1. Ja das stimmt, man kann den ausgehenden Traffic auf dem Wireless Interface priorisieren. Aber nur, wie du schon schreibst, für ausgehenden Traffic.
        Eingehenden Traffic muss die Box annehmen wie er kommt. Hier müssen sich die Clients um die Priorisierung kümmern.

        Das Beispiel im Artikel zielt aber auf die „WAN“ Seite der fritz.box und hier gilt weiter: Die fritz.box kann nur ausgehenden Traffic priorisieren.
        Traffic vom Provider zur fritz.box oder auch jedem anderen CPE kann nur vom Provider priorisiert werden.

    2. und jetzt erklär mal in deinem Beispiel warum man den eingehend Traffic priorisieren sollte?
      Und warum das dann auf Provider Seite noch besser gehen sollte als auf der Fritzbox?

      1. Weil du als Empfänger eingehender Traffic nicht priorisieren kannst.
        Das siehst du sogar auf der fritz.box im Online Monitor unter Internet.
        Dort wird für Internet nur zwischen IPTV und Internet unterschieden.
        Du kannst ausgehenden Traffic und somit auch ausgehende Ack Pakete priorisieren.
        Das hat aber nur marginalen Einfluss auf den eingehenden Traffic
        Wenn dir aber eingehender Traffic die Leitung voll macht hast du keine Chance darauf Einfluss zu nehmen. Deshalb funktionieren DDOS Angriffe. Da kannst du auch nichts machen.

        Es kann nur ein Ziel geben. Es muss für alle von dir angeforderten Dienste genügend Bandbreite zur Verfügung stehen.

    3. Du meinst also, für die lokale Priorisierung müsste man mit dem Diensteanbieter, dessen Dienst aus dem Wagen heraus genutzt wird, eine Bandbreite aushandeln, die dem lokal zugewiesenen Anteil an der verfügbaren Bandbreite entspricht. Allerdings würde ein (sich wohl verhaltender) Diensteanbieter den Traffic zum Abnehmer doch auch drosseln, wenn wenig durchkommt? Solche Informationen kommen doch über die gehaltene Verbindung. Insofern müsste man doch auch lokal steuern können.

  2. Meinetwegen kann der Internetanbieter sogar zu einem gewissen Teil priorisieren. So lange, wie er tatsächlich im „Besitz“ der zu übertragenen Information und Infrastruktur ist, etwa als TV-Anbieter nur eigene Leitungen nutzt und so lange er da keine marktbeherrschende Stellung ausnutzt. Im Besitz des Internet oder fremder Server und Leitungen ist er jedoch definitiv nicht. Anders lautende Verträge zum Nachteil Dritter, also zum Nachteil der Informationsfreiheit, sind (nicht nur) kartellrechtlich relevant.

    Die Regel ist: einmal im Netz, einmal auf nicht eigener Infrastruktur, einmal öffentlich adressiert (man nennt das i.d.R URL oder öffentliche IP-Adresse) und jede Einmischung, besonders auf den eigenen Leitungen, ist nicht mehr gerechtfertigt. Es gilt da Art. 5. GG. Was ist unklar an „ungehindert“?

    Bandbreite, Volumen, technische Parameter sind Gegenstand des Vertrags mit dem Kunden. Internet ist klar durch IP und Dinge wie Routing definiert. Gesperrte Ports, Manipulationen (etwa DNS, Routing, DPI usw.) bedeuten: das ist kein Internetzugang. Derart unerwartete Klauseln einer AGB sind nicht legal. Wer meint, Internet sei eine Teilmenge von WWW oder das Wort „Web2.0“ undifferenziert in den Mund nimmt, der kann unmöglich als „Internetzugangsanbieter“ oder „Netzpolitiker“ auftreten. Zu inkompetent, nicht vertrauenswürdig. Punkt.

    Verträge mit youtube und Co. dürften schnell dem Wettbewerbsrecht widersprechen, weil sie andere Geschäftsmodelle, Innovation und private Anbieter extrem benachteiligen. Zudem ist das Kommunikationsgeheimnis zu wahren. No way, das irgend einem Geschäftsmodell zu opfern.

    Wenn das klar ist, Oettinger, dann können wir reden.

  3. „sonst würden sie in Tunnels stehen bleiben“
    sehr schoen, damit kann ich das auch meinen eltern erklaeren :)

  4. Also ich hätte ja nix dagegen wegen 2 Klassen Internet – muss es aber genauer erklären:

    Und zwar wäre ich dafür dass alles vonner Leistung so bleibt wie jetzt, nur dass die die mehr zahlen auf z.B. Glasfaser zugreifen dürfen. Oder auf 5G. Sprich dass normale Leute oder Firmen immer noch schnell unterwegs wären und eben nicht lahm dafür aber die anderen noch schneller.

    Und dass diese Priorisierung auch NUR wichtigen oder notwendigen Firmen und Dienstleistern vorbehalten werden soll z.B. Krankenhäusern aber eben NICHT Unterhaltungsindustrien oder Brokern oder Trading und Investment Banking.

    Ansonsten sind die Argumente bei Google Plus den PO-litikern natürlich NICHT bekannt

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.