Kleine Anfrage zeigt: Bundesregierung sollte ihre Präsenzen in Sozialen Medien kritischer reflektieren

Wenn der Regierungsvogel zwitschert…

Längst haben die Bundesregierung und viele Ministerien erkannt, dass in Twitter, Facebook und Co. eine große Chance steckt, eine Vielzahl an BürgerInnen zu erreichen. Der Umgangston ist dabei oft locker. Smileys, Scherze, teilweises Duzen und „!?!“-Anhäufungen finden sich auf den Kanälen. Doch wo ist die Grenze zwischen bürgernaher Information und Übernahme von Aufgaben der Presse? Die scheint manchesmal zu verschwimmen und es wird deutlich, dass man noch keine einheitlichen Regeln gefunden hat, wie mit den Sozialen Medien umzugehen ist. Das wird auch in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des netzpolitischen Sprechers der Grünen, Konstantin von Notz, ersichtlich (unten im aus dem PDF befreiten Volltext).

196.350 Euro für eine Social-Media-Strategie

Im Juni 2015 berichtete der Tagesspiegel: „Bundesregierung ließ sich Facebook und Co. 120.000 Euro kosten“. In der aktuellen Antwort erfahren wir, es seien sogar 196.350 Euro gewesen, die für den Entwurf der Social-Media-Strategie ausgegeben wurden. Derzeit arbeiten acht MitarbeiterInnen im Bundespresseamt an der Betreuung der Regierungskanäle auf YouTube, Facebook, Flickr, Instagram, allein Regierungssprecher Steffen Seibert kümmert sich auf weitestgehend eigene Faust um seinen Twitter-Auftritt. Er hat auch mit Abstand die meisten Follower, derzeit rund 432.000.

In den Ministerien und den nachgeordneten Bereichen erfolgt die Betreuung der Social-Media-Accounts hauptsächlich nebenbei durch MitarbeiterInnen, die darüber hinaus noch mit anderen Aufgaben betraut sind.

Erscheinen offizielle Pressemitteilung der Bundesregierung oder ihrer Ministerien, geht diesen meist ein ausführlicher Abstimmungsprozess voraus, bis der genaue Wortlaut veröffentlicht wird, bei den Social-Media-Kanälen veröffentlicht „die Social-Media-Redaktion […] Posts in eigener redaktioneller Verantwortung“. Dadurch wird eine schnellere Reaktion auf Fragen der BürgerInnen möglich, aber gleichzeitig tauchen einige Probleme auf.

Genaue Kriterien für Löschung undurchsichtig

Es existiert ein „Vier-Augen-Prinzip“ und eine Netiquette für Facebook, manches bleibt aber im Unklaren. Unerwünscht und zur Löschung vorbehalten sind „Beleidigungen, Verleumdungen und persönliche Provokationen […] üble Nachrede, Schmähungen von Personen oder Organisationen oder vulgäre Beiträge“. „Gewaltverherrlichende, diskriminierende, rassistische, fremdenfeindliche, sexistische, menschenverachtende oder verfassungsfeindliche Beiträge haben hier keinen Platz,“ heißt es in der Netiquette. Die Beurteilung nehmen die MitarbeiterInnen des Bundespresseamtes selbst vor, Statistiken oder Historien gelöschter Beiträge gibt es nicht, auch nicht darüber, welche davon an Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden.

Fraglich ist die Lösch-Policy besonders in Bezug auf andere Sprachen: Englischsprachige Kommentare werden aufgrund der „weltweiten Verbreitung“ der Sprache akzeptiert. Anderssprachige Kommentare werden entfernt, auch wenn die Netiquette dazu keinen Hinweis gibt.

Werbung, Berichterstattung, Information?

1977 hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, wo die Grenze zwischen Öffentlichkeitsarbeit und Werbung liegt:

Die Öffentlichkeitsarbeit der Regierung findet dort ihre Grenze, wo die Wahlwerbung beginnt. […] Tritt der informative Gehalt einer Druckschrift oder Anzeige eindeutig hinter die reklamehafte Aufmachung zurück, so kann das ein Anzeichen dafür sein, daß die Grenze zur unzulässigen Wahlwerbung überschritten ist.

Darüber hinaus gilt der Grundsatz der Staatsferne des Rundfunks. Doch wo liegen die Grenzen zwischen Rundfunk und Internetauftritten, die oftmals Nachrichtencharakter besitzen und mit Videoberichterstattung ergänzt sind? Die Bundesregierung antwortet nur knapp:

Die Bundesregierung kennt die Diskussion um den Rundfunkbegriff und beachtet die verfassungsrechtlichen Vorgaben.

[…]

Die Bundesregierung beachtet in eigener Verantwortung die verfassungsrechtlichen Vorgaben für regierungsamtliche Öffentlichkeitsarbeit.

Fazit: Eine Chance, aber bitte kritisch hinterfragen!

Die Präsenzen der Regierung in den Sozialen Medien sind zweifelsohne eine große Chance dafür, mit BürgerInnen in Kontakt zu treten und dabei auch eine eher politikferne Öffentlichkeit zu erreichen. Es bedarf jedoch einer kritischeren Auseinandersetzung mit den eigenen Auftritten, um zu vermeiden, dass aus den Internetrepräsentationen „Regierungsfunk“ wird.

Der Fragesteller Konstantin von Notz resümiert:

Insgesamt wird deutlich: Die Bundesregierung ist äußerst umtriebig in den sozialen Netzwerken. Rechtliche Bedenken hat sie dabei offensichtlich nicht. Dabei stellen sich verfassungsrechtlich tiefgehende Fragen bezüglich dieses Engagements. Denn einen Regierungssender, Staatsfernsehen oder das bewusste Umgehen kritischer medialer Diskurse der Exekutive darf es in einer freiheitlichen Demokratie nicht geben. Offensichtlich hat sich die Bundesregierung mit diesen Fragen bislang nicht ausreichend beschäftigt. Niemand will ihr verbieten, sich auch in den sozialen Netzwerken mit Bürgerinnen und Bürgern auszutauschen, im Gegenteil. Gleichzeitig muss sie sich zwingend an verfassungsrechtliche Vorgaben halten. Denn diese Vorgaben sind nicht zuletzt das Resultat negativer Erfahrungen aus unserer Geschichte.

Um das Thema weiterzuverfolgen, haben wir erst einmal die Social-Media-Strategie per Informationsfreiheitsanfrage angefordert. Wir sind gespannt.

Volltext auf dem PDF befreit

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abg. v. Notz, Rößner u.a. und die Fraktion Bündnis 90 – DIE GRÜNEN

Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung auf Social Media Kanälen

BT-Drucksache: 18/06464

Vorbemerkung der Bundesregierung:

Die Bundesregierung nutzt erfolgreich Social-Media-Angebote auf Facebook, YouTube, Flickr, Instagram und Twitter als zeitgemäße Erweiterung ihrer Öffentlichkeitsarbeit. Sie kommt so ihrem verfassungsmäßigen Auftrag zur Information der Bürgerinnen und Bürger über ihre Tätigkeit, Vorhaben und Ziele nach. Diese Angebote sind bürgernah und dialogorientiert. Sie ermöglichen einen unmittelbaren Einblick in das Regierungshandeln und sorgen damit für mehr Transparenz.

Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) betreibt Social-Media-Accounts im Namen der gesamten Bundesregierung, die durch eine Social-Media-Redaktion im BPA betreut werden. Die Bundesministerien stellen darüber hinaus im eigenen Namen Informationen im Rahmen ihrer Ressortzuständigkeit über Social-Media-Accounts bereit. Die nachfolgenden Antworten beziehen sich daher, soweit nicht ausdrücklich andere Behörden genannt sind, auf die Nutzung von Social Media im Namen der Bundesregierung durch das BPA.

Frage 1:
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten im Social Media Team des Bundespresseamtes insgesamt?

Antwort:
In der Social-Media-Redaktion im BPA arbeiten acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Frage 2:
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in Social Media Teams der einzelnen Bundesministerien (bitte nach Ministerien aufschlüsseln), und wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Bundesministerien in das Bundespresseamt abgeordnet?

Antwort:
Die angefragten Mitarbeiterzahlen in „Social Media Teams“ der einzelnen Bundesministerien sind der als Anlage beigefügten Tabelle zu entnehmen, wobei diese Aufgabe häufig nur in Zeitanteilen neben sonstigen Aufgaben erledigt wird. Es wurden keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das BPA abgeordnet.

Frage 3:

Wurde das Social Media Team des Bundespresseamtes gänzlich neu gegründet, oder wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus anderen Arbeitseinheiten zusammengezogen (vgl. hierzu Artikel auf www.tagesspiegel.de vom 23.06.2015 „Bundesregierung ließ sich Facebook und Co. 120.000 Euro kosten“)?

Antwort:
Die Social-Media-Redaktion wurde mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anderer Arbeitseinheiten im BPA neu gebildet.

Frage 4:
Sind diese Stellen ausschließlich im Bundespresseamt angesiedelt, und gibt es darüber hinaus weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, beispielsweise im Bundeskanzleramt?

Antwort:
Es handelt sich ausschließlich um Stellen im BPA.

Frage 5:
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten im Social Media Team der Bundes-
regierung

a) für die Einrichtung und Betreuung des Facebook-Accounts der Bundesregierung,

b) für die Einrichtung und Betreuung des Youtube-Accounts der Bundesregierung,

c) für die Einrichtung und Betreuung des Flickr-Accounts der Bundesregierung,

d) für die Einrichtung und Betreuung des Instagram-Accounts der Bundesregierung,

e) für die Einrichtung und Betreuung des Twitter-Accounts von Regierungssprecher
Steffen Seibert,

f) für die Einrichtung und Betreuung des Twitter-Kanals der deutschen G7-Präsidentschaft?

Antwort:

Die Social-Media-Redaktion betreut gemeinsam die unter a), b), c), d) und f) aufgeführten Social-Media-Angebote.

Der unter e) aufgeführte Twitter-Account „@RegSprecher“ wird von StS Seibert selbst geführt. Inhaltlich und technisch unterstützt wird er von der Arbeitseinheit „Chef vom Dienst“.

Frage 6:
Nach welchen Kriterien der beruflichen Qualifikation wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Social Media Teams des Bundespresseamts ausgewählt, und in welchem Angestelltenverhältnis sind sie beschäftigt?

Antwort:
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Social-Media-Redaktion wurden aufgrund ihrer fachlichen Eignung (Social-Media-Kompetenz, redaktionelle Erfahrung, Erfahrung in der politischen Kommunikation) ausgewählt.
In der Social-Media-Redaktion arbeiten ausschließlich Beamte sowie unbefristet angestellte Tarifbeschäftigte.

Frage 7:
Wird der Twitter-Account von Regierungssprecher Steffen Seibert ausschließlich von ihm selbst betreut? Falls nein, wie viele Personen betreuen den Account zusätzlich, und auf welche Weise werden die von ihnen geposteten Beiträge kenntlich gemacht?

Antwort:
Der Twitter-Account „@RegSprecher“ wird von StS Seibert selbst geführt. Inhaltlich und technisch unterstützt wird er dabei von der Arbeitseinheit „Chef vom Dienst“. Eigene Tweets der Chefs vom Dienst werden mit dem Zusatz „(BPA)“ gekennzeichnet.

Fragen 8 und 9:
Wie hoch ist das Budget für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung insgesamt?

Wie hoch ist das Budget für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung auf Social Media Kanälen?

Antwort:
Der Gesamtetat der Bundesregierung für Öffentlichkeitsarbeit beläuft sich im Jahr 2015 auf 57,606 Millionen Euro (Summe der Sollansätze für Öffentlichkeitsarbeit – Funktionskennziffer 13 – in den jeweiligen Einzelplänen). Auch die Ausgaben für Social-Media-Angebote werden daraus geleistet.

Das Budget des BPA für Öffentlichkeitsarbeit ist im Einzelplan 04 – Kapitel 0403 bei Titel 542 01 – Öffentlichkeitsarbeit veranschlagt. Im Haushaltsjahr 2015 stehen dort Mittel in Höhe von 16,74 Millionen Euro zur Verfügung.

Frage 10:
Wurde im Vorfeld der Einrichtung des Social-Media-Teams des Bundespresseamtes eine Social-Media-Strategie entworfen? Wenn ja, durch wen, und zu welchen exakten Kosten (vgl. hierzu Artikel auf www.tagesspiegel.de vom 23.06.2015 „Bundesregierung ließ sich Facebook und Co. 120.000 Euro kosten“ und eine entsprechende Anfrage auf www.fragdenstaat.de/)?

Antwort:
Im Vorfeld der Einrichtung der Social-Media-Redaktion im BPA wurde durch die European Web Video Academy GmbH eine Social-Media-Strategie entworfen. Die Vergütung betrug 196.350 Euro einschließlich Umsatzsteuer.

Fragen 11 und 12:
Welche Kosten sind bislang für die Erstellung und Betreuung der Social Media Kanäle der Bundesregierung insgesamt angefallen?

Welche Kosten sind bislang

a) für die Einrichtung und Betreuung des Facebook-Accounts der Bundesregierung,

b) für die Einrichtung und Betreuung des Youtube-Accounts der Bundesregierung,

c) für die Einrichtung und Betreuung des Flickr-Accounts der Bundesregierung,

d) für die Einrichtung und Betreuung des Instagram-Accounts der Bundesregierung,

e) für die Einrichtung und Betreuung des Twitter-Accounts von Regierungssprecher Steffen Seibert,

f) für die Einrichtung und Betreuung des Twitter-Kanals der deutschen G7-Präsidentschaft angefallen?

Antwort:
Für die Einrichtung und Betreuung der Social-Media-Kanäle der Bundesregierung sind folgende Kosten angefallen:

Für den Flickr-Account der Bundesregierung fällt ein jährliches Nutzungsentgelt von derzeit 24,95 US-Dollar an. Insgesamt wurden für diesen Account Mittel in Höhe von 124,75 US-Dollar aufgewendet. Die Erstellung der anderen Accounts des BPA war kostenfrei. Für die Betreuung der Accounts wurde kein neues Personal eingestellt. Dementsprechend entstehen keine gesonderten Personalkosten.

Abgesehen von der Einrichtung und Betreuung sind Kosten für die Schulung und Beratung der Social-Media-Redaktion angefallen.

Frage 13:
Gibt es eine bestimmte Zielgruppe, an die sich die Social Media Aktivitäten der Bundesregierung insbesondere richtet, beispielsweise Kinder oder Jugendliche oder junge Erwachsene einer bestimmten Altersklasse?

Antwort:
Das Angebot des BPA richtet sich vor allem an die politisch interessierte Öffentlichkeit, die in den sozialen Netzwerken aktiv ist.

Fragen 14 und 15:
Wird die Social Media Strategie der Bundesregierung regelmäßig aktualisiert? Falls ja, in welchen Intervallen, und durch wen?

Welche internen Kriterien gibt es darüber, welche Angebote der sozialen Medien durch die Bundesregierung bedient werden und welche nicht? Gibt es hierzu eine regelmäßige Evaluation, und wenn nein, warum nicht?

Antwort:
Das BPA überprüft fortlaufend, welche Social-Media-Strategien und -Angebote geeignet sind, um die politisch interessierte Öffentlichkeit zu erreichen und setzt die gewonnenen Erkenntnisse um.

Frage 16:
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Frage verfassungsrechtlich umstritten ist, ob das Internet (zumindest bezüglich bestimmter Kriterien wie der Regelmäßigkeit des Angebots, den Adressatenkreis etc.) als Rundfunk im Sinne von Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) einzuordnen ist, und wie bewertet die Bundesregierung einen möglichen Konflikt ihrer Online-Aktivität mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Staatsferne des Rundfunks, beispielsweise bei nachrichtlich gehaltenen Beiträgen des Regierungssprechers über die Reisen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel?

Antwort:
Die Bundesregierung kennt die Diskussion um den Rundfunkbegriff und beachtet die verfassungsrechtlichen Vorgaben.

Frage 17 und 18:
Hat die Bundesregierung bezüglich ihrer unterschiedlichen Aktivitäten in den Sozialen Netzwerken juristisch prüfen lassen, ob das Betreiben entsprechender Angebote verfassungsrechtlichen Vorgaben und Grundsätzen der zulässigen Öffentlichkeitsarbeit der Exekutive, vor allem vor dem Hintergrund regelmäßiger inhaltlicher Bewertungen eigener politischer Handlungen entspricht? Falls ja, was war das Ergebnis dieser Überprüfung? Falls nein, warum nicht?

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Schwelle einer zu staatsnahen Berichterstattung auf den Social Media Kanälen der Bundesregierung nicht überschritten wird, vor allem hinsichtlich der regelmäßigen inhaltlichen Bewertungen eigener politischer Handlungen?
Findet eine diesbezügliche, regelmäßige Evaluierung statt? Falls nein, warum nicht?

Antwort:
Die Bundesregierung beachtet in eigener Verantwortung die verfassungsrechtlichen Vorgaben für regierungsamtliche Öffentlichkeitsarbeit.

Frage 19:
Wie viele Posts werden im Namen der Bundesregierung durchschnittlich monatlich gepostet (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Kanälen)?

Antwort:
Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

Frage 20:
Wie hat sich die Zahl der „Follower“ der Bundesregierung seit Start der einzelnen Kanäle entwickelt (bitte Angaben zu Nutzerzahlen bei Start und heute, aufgeschlüsselt nach einzelnen Kanälen)?

Antwort:

Angebot Follower / Abonnenten beim Start Follower / Abonnenten Stand 23.10.2015
Facebook-Account der Bundesregierung 0 160.000
YouTube-Account der Bundesregierung 0 13.760
Flickr-Account der Bundesregierung 0 348
Instagram-Account der Bundeskanzlerin 0 84.100
Twitter-Account des Regierungssprechers 0 424.000

Frage 21:
Welche Einnahmen hat die Bundesregierung durch ihre Präsenz in den Sozialen Netzwerken beim Start bisher generiert, und was geschieht mit diesen Einnahmen?

Antwort:
Durch die Präsenz in den sozialen Netzwerken hat das BPA weder Einnahmen erzielt, noch ist dies beabsichtigt.

Fragen 22 und 23:
Welche Bundesministerien betreiben nach Kenntnis der Bundesregierung eigene Social Media Accounts (bitte aufgeschlüsselt nach Ministerien und einzelnen Social Media Kanälen)?

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den Bundesministerien und in den nachgeordneten Behörden für die Sozialen Medien zuständig?

Antwort:
Zur Beantwortung wird auf die als Anlage beigefügte Aufstellung verwiesen.

Frage 24:
Erfolgen im Vorfeld eines Postings im Namen der Bundesregierung Abstimmungen zwischen verschiedenen Ministerien? Falls ja, wie sieht das Prozedere konkret aus?

Antwort:
Nein, die Social-Media-Redaktion veröffentlicht Posts in eigener redaktioneller Verantwortung.

Frage 25:
Inwieweit fließen Ergebnisse von Meinungsumfragen in die Arbeit des Social Media Teams des Bundespresseamtes ein?

Antwort:
Ergebnisse von Meinungsumfragen des BPA fließen in die Arbeit der Social-Media-Redaktion nicht ein.

Frage 26:
Kommt es vor, dass Inhalte von anderen Personen als den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundespresseamtes erstellt und im Namen der Bundesregierung gepostet werden? Falls ja, von wem?

Antwort:
Die redaktionellen Inhalte in den sozialen Netzwerken – also Posts auf Facebook, Tweets auf Twitter, Videos auf YouTube, Fotos auf Instagram und Fotoalben auf Flickr – werden nur von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BPA im Namen der Bundesregierung veröffentlicht.

Frage 27:
Ist es Mitarbeitern des Social Media Teams erlaubt, eigenständig Postings im Namen der Bundesregierung zu tätigen oder gilt beispielsweise ein „Vier-Augen-Prinzip“?

Antwort:
In der Social-Media-Redaktion gilt für Posts ein „Vier-Augen-Prinzip“.

Frage 28:
Nach welchen Kriterien werden die Social Media Kanäle, insbesondere der Facebook-Auftritt der Bundesregierung, moderiert?

Antwort:
Ziel der Redaktion ist es, in den sozialen Netzwerken einen konstruktiven und sachlichen Dialog zu führen. Grundlage der Moderation ist die Netiquette, für Facebook ist diese hier abrufbar: https://www.facebook.com/Bundesregierung/app_1569895639915365

Frage 29:
Wer hat die „Netiquette“ auf der Facebook-Seite der Bundesregierung verfasst?

Antwort:
Die Netiquette wurde vom BPA verfasst.

Frage 30:
Wer nimmt nach welchen Kriterien die Bewertung vor, ob es sich bei auf den Seiten der Bundesregierung geposteten Inhalten um

a) „gewaltverherrlichende, diskriminierende, rassistische, fremdenfeindliche, sexistische, menschenverachtende oder verfassungsfeindliche Beiträge“,

b) „Beleidigungen oder solche Inhalte, die Persönlichkeitsrechte, Rechte Dritter oder Urheberrechte verletzen“,

c) „Spam und Werbung“
handelt, und durch wen werden diese Inhalte ggf. gelöscht?

Antwort:
Die Bewertung nimmt das BPA anhand der in der Netiquette festgelegten Grundsätze vor.

Frage 31:
Wer nimmt vor dem Hintergrund, dass sich die Bundesregierung das Recht vorbehält, „Äußerungen und Beiträge, die gegen geltendes Recht verstoßen, zu löschen“, diese Prüfung und ggf. anschließende Löschungen vor? Gibt es hierfür ein standardisiertes Prozedere? Falls ja, wie sieht dieses aus?

Antwort:
Die Prüfung und gegebenenfalls Löschung erfolgt durch das BPA entsprechend der
Netiquette. Das Prozedere folgt den Richtlinien des jeweiligen sozialen Netzwerks.

Frage 32:
Werden Inhalte, bei denen nach Prüfung angenommen wird, dass sie Straftatbestände erfüllen, vor Löschung an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet? Falls ja, wie häufig kam dies bis heute vor, und in wie vielen Fällen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet? Falls nein, warum nicht?

Antwort:
Ja, entsprechende Statistiken werden jedoch nicht geführt.
Für die Einleitung von Ermittlungsverfahren sind die Strafverfolgungsbehörden zuständig. Über die Zahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren liegen im BPA keine Erkenntnisse vor.

Frage 33:
Wie viele Kommentare wurde bislang aus welchem Grund gelöscht (bitte Aufschlüsselung)‚ und findet eine Evaluierung bezüglich gelöschter Inhalte statt?

Antwort:
Entsprechende Statistiken werden im BPA nicht erhoben.

Frage 34:
Gibt es eine Instanz, die Beschwerden gegen vorgenommene Löschungen überprüft? Falls ja, welche? Falls nein, warum nicht?

Antwort:
Die meisten sozialen Netzwerke sehen dazu jeweils eigene Überprüfungsverfahren vor. Darüber hinaus können Beschwerden jederzeit an das BPA gerichtet werden.

Frage 35:
Wie begründet die Bundesregierung, dass nach Information des Fragestellers englische Kommentare durch die Moderatoren zugelassen, Kommentare in anderen Sprachen jedoch gelöscht werden?

Antwort:
Das Social-Media-Angebot der Bundesregierung ist deutschsprachig. Englische Kommentare, die der Netiquette entsprechen, werden nicht gelöscht. Ausschlaggebend dafür ist die weltweite Verbreitung der englischen Sprache.

Fragen 36 und 37:
Nach welchen Kriterien werden die Inhalte und Kommentare anderer Nutzerinnen und Nutzer durch das Social Media Team des Bundespresseamts „geliked“, geteilt oder „retweetet“?

Nach welchen Kriterien folgen, abonnieren bzw. liken die einzelnen Mitglieder des Social Media Teams des Bundespresseamts anderen Angeboten?

Antwort:
Das BPA nutzt die in der Frage angesprochenen Funktionen der sozialen Netzwerke im Zuge einer medienadäquaten Öffentlichkeitsarbeit.

Frage 38:
Bei wem liegt das Urheberrecht der auf den Social Media Kanälen der Bundesregierung geposteten Inhalte?

Antwort:
Das Urheberrecht liegt bei den Nutzern selbst, soweit es sich um eigene Werke handelt. Die Betreiber der sozialen Netzwerke lassen sich für die geposteten Beiträge Nutzungsrechte einräumen.

Frage 39:
Gab oder gibt es auf Seiten der Bundesregierung Überlegungen, die auf den Social Media Kanälen der Bundesregierung verbreiteten Inhalte unter freie Lizenzen zu stellen? Falls ja, welche Überlegungen führten letztendlich dazu, dass dies nicht getan wird? Falls nein, warum nicht?

Antwort:
Für die vom BPA verantworteten Auftritte der Bundesregierung in den sozialen Medien werden solche Überlegungen derzeit nicht angestellt. Das Urheberrecht sieht zahlreiche Regelungen für eine freie Nutzung vor.

Frage 40:
Inwieweit hält die Bundesregierung den Datenschutz in den Sozialen Netzwerken, in denen entsprechende Angebote durch sie vorgehalten werden, für ausreichend und sieht die Bundesregierung nicht einen Widerspruch im Betreiben eigener Accounts vor dem Hintergrund, dass sich in der Vergangenheit mehrere Bundesminister mit Hinweis auf einen mangelnden Datenschutz wiederholt in Offenen Briefen an die Betreiber gewendet und die Beachtung grundlegender Datenschutzstandards und ein sehr viel rigoroseres Entfernen klar strafbarer Inhalte angemahnt haben, ohne dass dies bislang zu tatsächlichen Konsequenzen geführt hätte?

Antwort:
Die Bundesregierung nimmt das Thema Datenschutz sehr ernst. Die Nutzung eines Facebook-Accounts bedeutet nicht, dass sich die Bundesregierung mit allen Einzelheiten der Datenschutzpraxis des Unternehmens einverstanden erklärt.

Anlage 1 zu Fragen 2, 22 und 23 der Kleinen Anfrage der Abg. v. Notz, Rößner u.a. und die Fraktion Bündnis 90 – DIE GRÜNEN – Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung auf Social Media Kanälen – (BT-Drucksache: 18/06464)

Ressort Social Media Kanäle (Accounts) Frage 22 Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Social Media Stichtag 22.10.2015 (Frage 2, 1. Teil und Frage 23)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Facebook BMWi_Bund, Twitter BMWi_Bund, YouTube, Storify, Soundcloud, Google+, Facebook Unternehmergeist in die Schulen, Facebook Best of Ausbildung (nicht mehr genutzt) 10 Personen (1,15 Stellen)
Nachgeordneter Bereich BMWi
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 3 (0,7 Stellen)
Bundesnetzagentur 5 (1 Stelle)
BGR 1 (Nur Upload von Video)
Bundeskartellamt Keine Aktivitäten
Physikalisch-Technische Bundesanstalt Keine Aktivitäten
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Keine Aktivitäten
Auswärtiges Amt
Aufgrund der weltweit zunehmenden Bedeutung Sozialer Medien sowie als Teil der immer wichtiger werdenden „Digital Diplomacy“ baut das Auswärtige Amt die Social-Media-Präsenz im Rahmen der Auslandskommunikation aus. Derzeit sind neben dem Auswärtigen Amt insgesamt 117 Auslandsvertretungen in den Sozialen Medien präsent. Insgesamt werden vom Auswärtigen Amt und seinen Auslandsvertretungen derzeit 111 Facebook-Auftritte, 66 Twitter-Accounts sowie 16 YouTube-Kanäle betrieben. Hinzu kommen 17 weitere Social-Media-Kanäle, die vom Auswärtigen Amt und den deutschen Auslandsvertretungen auf kleineren (Vine, Storify) oder regional bedeutsamen Plattformen (z.B. Botschaft Washington: Buzzfeed, Botschaft Moskau: VK-net) gepflegt werden.
Eine aktuelle Übersicht über die Social-Media-Kanäle des Auswärtigen Amts und seiner Auslandsvertretungen ist auf der Webseite des Auswärtigen Amts abrufbar unter: http://www.auswaertiges-amt.de/wir-im-web-zwei-null
Nachgeordneter Bereich AA
Auslandsvertretungen
An den 117 deutschen Auslandsvertretungen, die in den Sozialen Medien präsent sind, sowie dem Deutschen Archäologischen Institut sind im Schnitt jeweils ein bis zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pressereferate in die Pflege der Social-Media-Accounts eingebunden. Diese sind zu einem großen Teil auch für die Pflege der mehrsprachigen Webseiten der Auslandsvertretungen sowie häufig schwerpunktmäßig für andere Aufgaben innerhab des Pressereferats zuständig.
Im Schnitt ein bis zwei MA je Auslandsvertretung und im Deutschen Archäologischen Institut
Bundesministerium des Innern
Es handelt sich ganz überwiegend um Mischarbeitsplätze (die bezifferten Mitarbeiter/innen nehmen die Social-Media-Aufgabe/n neben anderen Aufgaben wahr).
YouTube, weitere in Planung 3
Nachgeordneter Bereich BMI
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 2
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) 5
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden (BDBOS) 0
Beschaffungsamt (BeschA) 0
Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) 0
Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BIB) 5
Bundesinstitut für Sportwissenschaften (BISp) 0
Bundeskriminalamt (BKA) 1
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) 1
Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) BpB und BAköV betreiben keine Öffentlichkeitsarbeit für die Bundesregierung, sondern stellen laut Auftrag Bildungsangebote zur Verfügung, weshalb sie nicht in den erfragten Bereich fallen.
Bundespolizei (BPol) 17
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) 2
Bundesverwaltungsamt (BVA) 2
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (HS Bund) 0
Statistisches Bundesamt (StBA) 3
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) 6
Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) BpB und BAköV betreiben keine Öffentlichkeitsarbeit für die Bundesregierung, sondern stellen laut Auftrag Bildungsangebote zur Verfügung, weshalb sie nicht in den erfragten Bereich fallen.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
BMJV hat für die Betreuung der Social Media Angebote des Ministeriums kein eigenes Social Media Team. Die Aufgaben werden innerhalb des Referats „Öffentlichkeitsarbeit; Internet“ von insgesamt zwei Mitarbeitern/ Mitarbeiterinnen wahrgenommen, die überwiegend mit anderen Aufgaben des Referats befasst und im Bereich Social Media nur mit Zeitanteilen tätig sind.
Facebook, Twitter, YouTube 2 (mit Zeitanteilen: Referatsleitung ca. 10 %, Sachbearbeitung ca. 25 %).
Nachgeordneter Bereich BMJV Fehlanzeige
Bundesministerium der Finanzen
Im BMF gibt es keine „Social Media Teams“. Im BMF erledigen
Referenten/ Redakteure in der ÖA entsprechende Aufgaben
nebenbei.
Twitter, YouTube Twitter Im BMF betreuen die Referenten/Redakteure in der ÖA die Social Media-Kanäle nebenbei mit – es gibt weder eine eigene Einheit noch speziell dafür geschaffene Stellen.
Nachgeordneter Bereich BMF Fehlanzeige
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Facebook, Twitter, YouTube 1
Nachgeordneter Bereich BMAS
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 0,5
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Twitter, YouTube Eine Beschäftigte anteilig (ein ausgewiesenes Social-Media-Team gibt es im BMEL nicht
Nachgeordneter Bereich BMEL
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eine Person (anteilig mit 40% der Arbeitszeit)
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Person (anteilig mit 50% der Arbeitszeit)
Max-Rubner-Institut (MRI) Als anteilige Aufgabe bei der Pressesprecherin angesiedelt
Bundesministerium der Verteidigung
Keine Kanäle
Nachgeordneter Bereich BMVg
Bundeswehr:
Redaktion der Bundeswehr: Facebook, YouTube, Instagram, Flickr, Twitter
6 Mitarbeiter auf DP, bis zu zehn auf Basis Abordnung, Kommandierung, Reservedienstleistung oder Praktikum für Sonderprojekte wie
  • 60 Jahre Bundeswehr
  • Tag der Bundeswehr
Bundeswehr:
Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (BA PersBW): Facebook
2 Mitarbeiter
Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend
Twitter, YouTube, Instagram 1 MA (50$ VZÄ) in enger Abstimmung mit dem RL ÖA
Nachgeordneter Bereich BMFSFJ
Im BMFSFJ und den nachgeordneten Behörden sind insgesamt sieben Personen neben anderen Aufgabengebieten mit einem Anteil ihrer Arbeitszeit mit Aufgaben im Zusammenhang mit Social Media befasst. 6 MA
Bundesministerium für Gesundheit
Facebook, Twitter, YouTube Im BMG betreut eine Person, die im Internetreferat angesiedelt ist und auch andere Tätigkeiten wahrnimmt, federführend die Social Media Kanäle; mit entsprechender Vertretung für die Abwesenheitszeiten.
Nachgeordneter Bereich BMG
Von den fünf nachgeordneten Behörden des BMG betreibt das RKI einen Twitter-Account und die BZgA sowohl einen Twitter-, wie auch einen Facebook- und YouTube-Account In beiden Behörden gibt es keine Personen, die ausschließlich für die Sozialen Medien zuständig sind. Die Betreuung wird in einem Fall von Beschäftigten in der Pressestelle wahrgenommen, bei der anderen Behörde erfolgt sie kampagnenbezogen durch die Beschäftigten, die auch die Kampagnenarbeit leisten.
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Twitter, Flickr, YouTube, Periscope 0,2 hD
Nachgeordneter Bereich BMVI
Deutscher Wetterdienst
Twitter, Facebook, YouTube, Flickr, Instagram, Google+
Im Deutschen Wetterdienst (DWD) gibt es kein spezielles Social Media Team und keinen gesonderten Dienstposten. Die Betreuung der Accounts erfolgt neben den originären Aufgaben durch das Referat „Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“, dem die wissenschaftlichen Experten des DWD bei Bedarf zuarbeiten.
0,2 hD, 0,1 mD
Der Aufwand für alle Social Media Aktivitäten ist in jedem Fall niedriger als 1,0 Dienstposten (s.o.).
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Twitter, YouTube, Instagram 1
Nachgeordneter Bereich BMBU
UBA 1
BfN 2 (insgesamt: ca. 21% VZ)
BBR 1
BfS 2
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Twitter, weitere Social Media-Accounts, die im Rahmen der BMBF-Öffentlichkeitsarbeit für verschiedene vom BMBF geförderte Projekte, Programme und Initiativen betrieben werden. So hat zum Beispiel das Wissenschaftsjahr Accounts bei Facebook, Twitter, YouTube, Flickr und Instagram Der Twitter-Account des BMBF wird von 5 MA der Pressestelle neben ihren weiteren Aufgaben betreut.
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Facebook, Twitter, YouTube, Google+ Zwei Personen arbeiten im Social-Media-Team des BMZ. Mit ihrer Arbeit füllen sie 1,5 Stellen aus. Denn beide Personen sind außerdem mit Aufgaben in der Öffentlichkeitsarbeit und der Internetredaktion betraut.

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