IFG-Ablehnung des Tages: Bekanntwerden der Dateistruktur von „Sportgewalt Berlin“ kann innere Sicherheit gefährden

Fußballfans (Symbolbild) CC BY-NC-SA 2.0 via flickr/nericblein

Die heutige IFG-Ablehnung des Tages ging nicht an uns, sondern an einen Leser. Da sie sich durch besondere Dreistigkeit auszeichnet, wollen wir sie hier veröffentlichen. Gefragt wurde nach der „Errichtungsanordnung der Datei ‚Sportgewalt Berlin‘ inkl. Beschreibung der darin vorhandenen Datenkategorien und Datenmodelle.“

Eine Errichtungsanordnung ist für die Einrichtung neuer Dateien mit personenbezogenen Daten erforderlich. Sie enthält Vorschriften „aus denen jeder Anwender entnehmen kann, wie mit der Datei, den Daten umzugehen ist.“

In der Berliner Sportgewalt-Datei waren im Februar 2015 laut einer Anfrage der Piraten die Daten von 1612 als „gewaltbereit“ oder „gewaltsuchend“ eingestuften Fußballfans gespeichert.

In der Ablehnung der Anfrage durch den Polizeipräsidenten Berlin wird unter anderem auf § 19 a Abs. 1 Satz 7 des Berliner Datenschutzgesetzes verwiesen.

Die Errichtungsanordnung für die Datei „Sportgewalt“ ist gemäß § 19 a Abs. 1 Satz 7 BlnDSG von einer Einsichtnahme ausgeschlossen […] Die aus der Errichtungsanordnung der Datei „Sportgewalt“ ersichtliche Datenstruktur der Datei enthält neben allgemeingültigen Datenfeldern auch Felder, deren Inhalte wichtige Grundlage für gefahrenabwehrrechtliches Handeln in diesem Phänomenbereich darstellen. Das Bekanntwerden der besonderen Datenfelder könnte zu einer Anpassung und weiteren Abschottung der Hooliganszene führen, was zu einer nicht unerheblichen Erschwerung der Arbeit der szenekundigen Beamten durch Informationsverluste und Wegfall wichtiger Ermittlungsanhalte führen könnte.

In diesem Fall besteht die Gefahr, dass die gesetzlich übertragene Aufgabe der Polizei zur Gefahrenabwehr und der vorbeugenden Strafverfolgung nicht mehr erfüllt werden kann. Wenn in Gefährdungslagen die Polizei eines Landes auf Grund von Störmaßnahmen diesen nicht mehr oder nur teilweise begegnen könnte, ist auch eine Gefährdung der inneren Sicherheit zu erwarten.

Liest man sich den korrespondierenden Satz im Gesetz durch heißt es, Beschreibungen könnten unentgeltlich eingesehen werden, das gilt nicht jedoch…

[…] für Beschreibungen für Aufgaben des Verfassungsschutzes, der Gefahrenabwehr, der Strafverfolgung und der Steuerverwaltung, soweit die Daten verarbeitende Stelle eine Einsichtnahme im Einzelfall mit der Erfüllung ihrer Aufgaben für unvereinbar erklärt, sowie für öffentliche Stellen, die am Wettbewerb teilnehmen.

Dieser Paragraph findet Anwendung, wenn auf dem Deckblatt der Anordnung vermerkt ist, dass diese nicht zur Einsicht bestimmt sei.

Uns fehlt die Phantasie, uns vorzustellen, wie die Struktur der Datei die innere Sicherheit gefährden könnte und wie die bloße Existenz von Datenfeldern Hooligans zu anderem Verhalten bewegen könnte. In einer früheren Anfrage der Piraten nach den in der Datei erfassten Daten antwortete man zwar, aber allgemeiner wäre es kaum möglich gewesen:

In der Datei werden personenbezogene sowie vorgangsbezogene Daten erfasst.

Wir sind optimistisch, dass der Rechtfertigungsversuch im aktuellen Fall einem Widerspruch kaum standhalten können wird und sind gespannt, wie es weitergeht. Denn andere Errichtungsanordnungen, wie etwa für die „Stadtweite Veranstaltungsdatenbank“ wurden bereits veröffentlicht. Und wenn man sich die 15 Seiten Stichpunkte zu erfassten Merkmalen in der Datei „Politisch motivierte Kriminalität links“ des BKA mit über 20 Freitextfeldern ansieht, kann man sich kaum eine Sammlung noch kritischerer Informationen vorstellen.

4 Ergänzungen

  1. Zu „wie die bloße Existenz von Datenfeldern Hooligans zu anderem Verhalten bewegen könnte“ kämen mir schon Ideen. Wenn zum Beispiel die Datenbank ein Feld PGP_KEY enthält, dass zu jeder Person gespeichert werden kann, könnte das die Hooligans dazu bewegen ihre Schlüssel zu ändern, wodurch die Fähigkeit der Polizei, ihre Kommunikation einzusehen, eingeschränkt würde.

    Das ist zwar in keinster Weise eine ausreichende Rechtfertigung für die Ablehnung, insbesondere da eine solche Kommunkationsüberwachung mit Sicherheit illegal wäre da eher nicht richterlich für 1500+ Personen angeordnet, aber das wäre ein Beispiel, wie die das Bekanntwerden der Struktur das Verhalten beeinflussen kann.

    Mit ähnlich gearteten Begründung lässt sich schlichtweg jede IFG-Anfrage ablehnen – passt ja ungefähr zu dem, was wir in der Realität beobachten.

  2. Ich weiss was die innere Sicherheit nicht gefährdet. Wir verbieten Fussball und die Bonzenliga. Stattdessen gibts dann Wochenendprügeleien in der Live-Ausstrahlung. Dann können sich die Hohlköpfe endlich mal nützlich machen und den Leuten zeigen was es heißt gewaltsuchend zu sein.
    *duck-und-wech*

  3. Fußball ist das Opium des Volkes. Die paar Rangeleien am Rande sind vernachlässigbar dem gegenüber, falls Besoffenen und Bekloppten vor der Glotze nüchtern und selbst aktiv werden würden.
    Ein schlechtes Fernsehprogramm zum Beispiel verursachte in einigen Städten seltsame Massenspaziergänge. Die Öffnung erster Gartenwirtschaften hat „die Bewegung“ saisonbedingt gestoppt.

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