EU-Wettbewerbskommissarin Vestager: Keine neue Regulierung marktbeherrschender Internet-Unternehmen

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager denkt vorerst nicht daran, marktbeherrschende Internet-Unternehmen wie Google oder Facebook zu regulieren und ihnen neue Auflagen aufzuerlegen. „Wir sollten zuerst einmal die Wettbewerbsregeln ausschöpfen, bevor wir an neue Gesetze denken,“ sagte sie der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Zudem könne sie sich nicht vorstellen, wie so unterschiedliche Plattformen wie Ebay oder Airbnb individuell per Gesetz reguliert werden sollten.

„Es ist immer verführerisch, sofort nach einem neuen Gesetz zu rufen, wenn irgendein Problem auftaucht. Gerade in der digitalen Welt kann es aber sein, dass sich das Problem schon erledigt hat, bis das Gesetz in Kraft tritt,“ sagte Vestager der FAZ. Gegen Google läuft seit 2010 ein von der EU-Kommission angestrengtes Verfahren, das dem Konzern den Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung vorwirft. Google soll Mitbewerber benachteiligt und den eigenen Preisvergleichsdienst „Google Shopping“ bevorzugt behandelt haben. In den Kartellregeln der EU heißt es, dass ein marktbeherrschendes Unternehmen besondere Verantwortung dafür trage, den Wettbewerb nicht zu verzerren.

Vergangenes Jahr waren in Europa Stimmen zu vernehmen, die eine verschärfte Regulierung marktbeherrschender Internet-Unternehmen gefordert haben. So konnte sich etwa Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel vorstellen, als „letztes Mittel“ eine Entflechtung ernsthaft in Betracht zu ziehen, wenn Wettbewerber systematisch verdrängt würden.

1 Ergänzungen

  1. sorry. Vom Wettbewerbsrecht und den Ordnungsprinzipien einer erfolgreichen Sozialen Daten Marktwirtschaft sind wir in Europa weit entfernt, Frau Kommissarin, hat keine Ahnung von den Grundlagen für eine Wettbewebsgestaltung mehr. Solche Festellungen über die derzeitige Google Marktmorphologie in allen ehren, aber sie genügen wie der Kartellexperte Barnickel in analoger Vorzeit richtig festgestellt hat, aber leider nicht. Machtstellugen sind anahnd von Angebots oder Nachfrage Elastizitäten (= Leichtigkeit oder Schwierigkeit, alternative Waren oder Leistungen nachzufragen oder anzubieten) zu bestimmen.Je größer die Elastizitä der Nachfrage, umso geringer ist die MACHT eines Monopoles. Je größer die Substitutionsmöglichkeiten, desto geringer ist die Macht des Unternhmens, denn die Abnehmer können dann einfach einer Preiserhöhung oder einer Produktqualitäts Verschlechterung ausweichen. Wie hoch ist der Marktdurchdringungsgrad von Google bei SuchMASCHINEN? Wie leicht kann ich als über den Datenschutz besorgter Verbraucher dem Google und seinen Zukäufen von Startups via Kaggle und anderen Plattformen ausweichen? Wenn google findet, dass ich gegen ihre Regeln verstoßen habe, dann bin ich als Abnehmer in der Welt nicht mehr existent, Frau Kommissarin. Probieren sie es mal mutig aus, was von Ihrer Arbeit nach Ausschalten der Google Verbindungen von Ihnen in Medien wieder zu finden ist. Dann gehen sie und machen Ihre Hausaufgaben, bevor sie über die Zukunft möglicher Eingriffe philosophieren. Reden sie mal mit den Schöpfern der Grundzüge der Wettbewerbspolitik, ein Gesetz ist eben nicht das Ganze einer ordnungspolitischen Konzeption, für die sie gewählt worden sind, aber ohne ein einziges Verbraucherschutz Gesetz gehts auch nicht..

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