Um Fragen zum Referentenentwurf zur Regelung der Haftung bei öffentlichen WLANs zu begegnen, erstellte das BMWi eine FAQ mit dem Titel „Mehr Rechtssicherheit bei WLAN – Potentiale der kabellosen Kommunikation nutzen“. Wir berichteten hier.
Leider gelingt es auch mit Hilfe des FAQs nicht, eine wirkliche Klärung des Sachverhalts zu erreichen. Viel mehr wird noch deutlicher, dass das BMWi nicht verstanden hat, mit welchen Regelungen es möglich ist eine größere Ausbreitung von öffentlichen WLANs zu befördern.
Passend dazu ein Auszug aus dem Fazit von Reto Mantz auf offenenetze.de.
Für mich persönlich verfestigt sich das Bild. Der Gesetzgeber möchte mehr WLANs, zielt aber eigentlich auf ein Weniger an WLAN-Nutzung ab, weil über WLANs Rechtsverletzungen begangen werden könnten.
Das WLAN soll verschlüsselt werden, um Nutzer vom WLAN abzuhalten. Der Private soll den Namen kennen, damit auf sozialer Ebene eine „Kontrolle“ stattfindet. Leider hat der Gesetzgeber bisher noch nicht verstanden, dass sich das mit dem Ziel der Verbreitung von WLANs vollständig beißt.
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