Der Arbeitskreis Urheberrecht der SPD-Bundestagsfraktion hat in einem siebenseitigen Papier Änderungen des Gesetzentwurfs zur Störerhaftung vorgebracht. Das Papier liegt der Rheinischen Post vor.
Der Entwurf wird bereits im Bundestag debattiert, zuletzt wurde er in einer Anhörung Sachverständiger im Wirtschaftsausschuss scharf kritisiert. Der Arbeitskreis folgt in dem Papier der Kritik der Sachverständigen, § 8 Telemediengesetz so zu ändern, dass es zukünftig keine Störerhaftung für Anbieter_innen freier WLANs mehr gibt.
Zudem soll § 10 Telemediengesetz, in dem es um das Host-Providerprivileg geht, ersatzlos gestrichen werden. Problematisch an dem aktuellen Gesetzentwurf ist, dass das Haftungsprivileg nicht mehr für sogenannte gefahrengeneigte Host-Provider gelten soll. Damit sind Provider gemeint, bei denen überwiegend rechtswidrige Daten gehostet werden.
Aktuell sieht es mit der Abschaffung der Störerhaftung nicht sonderlich gut aus. Wird der derzeitige Gesetzentwurf nicht noch maßgeblich geändert, könnte er in zweiter und dritter Lesung schon im Januar vom Bundestag verabschiedet werden. Es besteht jedoch noch die Hoffnung, dass die Bundesregierung ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Störerhaftung abwartet.
[Update, 6. Januar 2016: Das Positionspapier des Arbeitskreises Urheberrecht der SPD-Bundestagsfraktion lässt sich hier abrufen.]