Strafanzeige gegen Staatstrojaner FinFisherStaatsanwaltschaft München lehnt Ermittlungen ab

Der Hackerparagraf gilt nur gegen Hacker, aber nicht gegen Staaten. Mit dieser Begründung lehnt die Staatsanwaltschaft München ab, gegen den Staatstrojaner-Hersteller Gamma FinFisher zu ermitteln. Das verkündet Anwalt Wolfgang Kaleck in seinem Blog – und will Beschwerde einlegen.

Surveillance made in Germany – FinFisher-Spionage-Software

Anfang August berichteten wir über den Hack des Trojaner-Herstellers Gamma International, bei dem über 40 Gigabyte interne Daten veröffentlicht wurden. Daraus ging unter anderem hervor, dass die Überwachungstechnologie „made in Germany“ auch gegen den Arabischen Frühling in Bahrain eingesetzt wurde.

Ein paar Anwälte um Wolfgang Kaleck (mittlerweile vor allem bekannt als Vertretung von Edward Snowden in Deutschland) erstatteten daraufhin Strafanzeige. Diese wurde jetzt eingestellt, wie Kaleck auf seinem Blog „Recht subversiv“ verkündet: Wie Deutschland repressiven Regimen hilft

Das, so dachten wir, muss doch die für Gamma zuständige Staatsanwaltschaft in München interessieren und erstatteten Mitte Oktober Strafanzeige wegen des Verdachts der Beihilfe zum Ausspähen von Daten, §§ 202 a, 27 StGB und Vorbereiten des Ausspähens von Daten, § 202 c StGB. Keine sechs Wochen später teilen uns die Münchener Staatsanwälte nun mit, dass sie Ermittlungen nicht einmal beginnen wollen. Die Begründung ist kurz und scheint einleuchtend: Traue keinem Hacker! Wir hatten den Anfangsverdacht für das Ausspähen von Daten auf gehacktes Material gestützt und ernsthaft erwartet, die Staatsanwälte nähmen das zum Anlass, genauer hinzuschauen, sprich: umfassend zu ermitteln. Stattdessen wird uns entgegengehalten, die Firma habe die von uns behauptete und durch die internen Dokumente belegte Verwendung „in ihren Vertragsbedingungen ausdrücklich untersagt“.

Gut zu wissen, das werden wir unseren verfolgten, inhaftierten und gefolterten bahrainischen Partnern mitteilen. Alles ein Irrtum – ist doch durch Vertragsklausel untersagt.

Doch damit nicht genug, die Staatsanwälte meinen – wieder: Traue keinem Hacker! – das Gesetz gegen das Ausspähen richte sich nur gegen Hacker – nicht aber gegen „einen Staat selbst (…) der Daten über Telekommunikationsvorgänge (…) erhebt“.

Wir werden Beschwerde gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft München I einlegen und darauf drängen, dass ermittelt wird. Da wäre es allerdings auch nicht schlecht, wenn sich diejenigen, die in Deutschland über Überwachung klagen, sich auch um die kümmerten, denen es infolge von Überwachung im wahrsten Sinne an den Kragen geht.

Wir wünschen viel Erfolg bei der Beschwerde.

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12 Ergänzungen

  1. Organisiert mal jemand ne Mahnwache vor der Münchener Staatsanwaltschaft? Ohne öffentlichen Druck geht in Bayern nix.
    Ich wäre auf jeden Falls dabei.

  2. Gamma ist eine deutsch/englische Firma mit Sitz in München. Und die sind kein Staat. Das „Gesetz gegen das Ausspähen“ trifft eindeutig auf die zu. Außerdem finde ich, der Export von Überwachuntstechnologie ist vergleichbar mit dem Verkauf von Rüstungsgütern in Krisengebiete.

    Mit der Argumentation „Ausschluss illegaler Verwendung in Vertragsbedingungen“ könnte Rheinmetall seine Waffen überall hin verkaufen … Nach der Vorlage interner Dokumente von Gamma dürfte diese Argumentation sowieso unsinnig sein. Sind diese Dokumente kein hinreichender Anfangsverdacht?

    Die Argumentation der Staatsanwaltschaft München ist für mich nicht nachvollziehbar.

  3. Aufpassen. Ich rate euch mehr Öffentlichkeit herzustellen. Ihr müsst es schaffen mehr in die Medien zu kommen. Euren Youtube-Kanal mehr mit aktuellen News oder selbst erstellten Reportagen füttern. Die Klicks sind nicht sehr überzeugend. Einen Mitstreiter bei ARD/ZDF gewinnen, der Sendungen vorbereitet und das Thema Überwachung einem breiteren Publikum darstellt.

    Ihr werdet beobachtet aber ihr seit keine bedrohung.

    1. Warum? Die Reichweite von Netzpolitik.org würde sich manch einer wünschen! :)

      similarweb.com/website/netzpolitik.org?competitors=bundeskanzlerin.de

  4. Raff ich nicht. § 202 c StGB ist doch gar nicht erfüllt, weil die Überwachung dort sicherlich eine rechtliche Grundlage hatte – auch wenn die mit unseren Überzeugungen nicht im Einklang steht. Wenn aber § 202c entfällt, ist auch eine Beihilfe nicht möglich.

    Darüber hinaus müsste das ganze überhaupt dem deutschen Strafrecht unterfallen (siehe § 5 ff StGB), wovon ihmo auch keiner greift. Mag zwar im Ergebnis nicht befriedigend sein, ist aber nicht die Schuld der Staatsanwaltschaft.

  5. Das ist eine wirklich schlimme Nachricht, daß die Systemjuristen offen davon sprechen, Gesetze nur gegen die Menschen und nicht für sie anzuwenden. Richtig wäre es natürlich genau andersherum, eben die Menschen vor staatlichen Übergriffen zu schützen, wie das früher mal üblich war, insbesondere zu Zeiten Friedrichs des Großen. Wer so ein Justizsystem auch nur erwägt, ernst zu nehmen, was mag in dem vorgehen?

  6. Ausgerechnet in Bayern wo man unbequeme Zeitgenossen lebenslang in die Psychiatrie interniert? Das konnte nur schief gehen. In diesem Bundesland herrscht Willkür und Klassenjustiz. Recht und Gesetzt dient dort nur als Feigenblatt und Werkzeug um den verfilzten Staatsapparat zu schützen.

  7. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen die Anwälte Staatsanwälte und Richter sind Heute alle korrupt !!!!!!!!!!!!!!!

  8. Hi, scheiße wenn sich die eigene Überwachung gegen einen stellt.
    Eben auf ARD gesehen „Polizei, Gewalt und Videos“

    http://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/sendung/swr/15122014-die-story-im-ersten-polizei-gewalt-und-videos-100.html

    Nur das Problem an der Sache ist, man kann bei dem Bericht den Eindruck erhalten, dass Staatsanwaltschaft und Polizei gemeinsame Sache machen. Auch hier fehlt eine unabhängige Behörde, die solche Fälle schonungslos aufarbeitet. >I have a dream<

    Aber nicht mehr in dieser Demokratie.

    Sorry, wußte nicht wo ich diesen Report eintragen soll.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.