Open Access, das heißt der freie digitale Zugang zu wissenschaftlichem Wissen, ist gerade in Deutschland ein vernachlässigtes Thema. Anlässlich der internationalen Open-Access-Woche 2014 wollen wir mit einer dreiteiligen Artikelserie in die Debatte um Open Access einführen. Nachdem wir im ersten Teil die Probleme mit dem Markt für wissenschaftliche Zeitschriften erklärt haben, ging es im zweiten Teil um die Geschichte und Etablierung von Open Access. Im dritten Teil unserer Serie befassen wir uns schließlich mit der politischen Debatte um Open Access.
Dies ist ein Gastbeitrag von Jeanette Hofmann und Benjamin Bergemann aus der Projektgruppe Politikfeld Internet am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung. Der Text basiert auf Recherchen für einen Artikel im Band „Thomas Dreier/Veronika Fischer/Anne van Raay/Indra Spiecker gen. Döhmann (Hrsg.), Zugang und Verwertung öffentlicher Informationen, Nomos Verlag Baden-Baden, 2015.“ (im Erscheinen).
Die politische Dimension von Open Access
Die großen internationalen Unterschiede in der Verbreitung von Open Access resultieren aus unterschiedlichen OA-Politiken. Diese können als nationale OA-Policies sowie als „Mandate“ der Forschungs- und Forschungsförderungsorganisationen daherkommen. OA-Politiken können den Charakter bloßer Empfehlungen (wie in Deutschland) haben oder aber obligatorisch sein und dadurch enormen Einfluss entfalten.
Open-Access-Policies: Schlupflöcher, Mandate, Zweitverwertungsrecht
OA-Mandate schreiben vor, dass begutachtete Arbeiten entweder in Repositorien deponiert oder in OA Journalen veröffentlicht werden müssen. Erlassen werden können sie entweder von den wissenschaftlichen Einrichtungen, bei denen die WissenschaftlerInnen beschäftigt sind, oder von den Forschungsförderern, die die Finanzierung bereitstellen.
Die ersten institutionellen OA-Mandate entstanden um 2004. Derzeit gibt es weltweit etwa 230 institutionelle Mandate und weitere 90 Mandate von Förderungsinstitutionen. OA-Mandate variieren untereinander im Hinblick auf den Umfang der obligatorischen öffentlichen Zugänglichkeit, die Ausnahmen von der OA-Regel und auch bezüglich ihrer Sanktionsmechanismen. Anders formuliert lassen sich OA-Mandate entsprechend des institutionellen Gegengewichts kategorisieren, das Forschungs- und Förderungseinrichtungen gegenüber Verlagen und Veröffentlichungskonventionen in die Waagschale legen. Je weitgehender und strikter die Regelungen der wissenschaftlichen Einrichtungen, desto enger die Handlungsspielräume der Verlage – und AutorInnen.
Peter Suber unterscheidet zwischen drei verschiedenen Mandatstypen – eine Art OA-Durchsetzungshierarchie: die schwächste Form des Mandats sind „loophole“ Regelungen, die eine Selbstarchivierung nur dann erfordern, wenn der Verlag dieser zustimmt. „Deposit mandates“ wiederum verlangen eine Selbstarchivierung unter allen Umständen, aber die Zugänglichkeit der Texte orientiert sich an Sperrfristen und ist somit ins Belieben der Verlage gestellt. Die weitest gehende Regelung enthält eine „rights retention“ Pflicht, mit der sich Universitäten grundsätzlich ein Zweitveröffentlichungsrecht vorbehalten, so dass Autoren erst gar keine ausschließlichen Verwertungsrechte an Verlage übertragen können (auch hier bestehen Ausnahmeregelungen).
Als internationales Vorbild und Kompromisslösung für OA-Mandate gilt derzeit das von der Universität Liège im Jahr 2008 eingeführte „deposit mandate“, das alle Autoren dazu verpflichtet, ihre Arbeiten im Repositorium der Universität zu deponieren sobald diese den Begutachtungsprozess erfolgreich durchlaufen haben und zur Veröffentlichung angenommen worden sind; unabhängig davon, ob der Verlag eine Sperrfrist für Zweitveröffentlichungen verhängt oder nicht. Um die Befolgung der „immediate-deposit clause“ sicherzustellen, werden bei Evaluationen grundsätzlich nur die im universitätseigenen Repositorium befindlichen Veröffentlichungen berücksichtigt. Neben diesem offenbar sehr erfolgreichen Durchsetzungsmechanismus besteht ein besonderes Merkmal des Liège-Modells im „email-eprint-request button“, der es Forschern erlaubt, auch Sperrfristen unterliegende Artikel mit einem Klick vom Autor per E-Mail anzufordern.
Passt Grün zu Gold? Die Zukunft des OA-Publizierens
Rund 10 Jahre nach der Berliner Erklärung lautet die zentrale Frage derzeit nicht, ob sich OA durchsetzt, sondern verhandelt werden die Bedingungen und der Umfang der freien Zugänglichkeit zu wissenschaftlicher Literatur. Die Verlage bevorzugen den Goldenen Weg und das damit verbundene „author pays“ Modell, weil es die Struktur des Zeitschriftenmarktes im besten Fall nur geringfügig ändert. Universitäten und Förderungseinrichtungen geben zumeist einer Kombination aus Grünem und Goldenem Weg den Vorzug. Beide Verfahren sind allerdings mit spezifischen Vor- und Nachteilen behaftet. (Zur Definition des Grünen und Goldenen Weges vgl. den 2. Teil dieser Serie.)
Als großer Vorteil des Goldenen Wegs gilt, dass Texte und Daten ohne Umweg über Embargos sofort verfügbar sind. Zudem können über „gratis OA“ hinausgehende Lizenzmodelle, d.h. „libre OA“ mit den Verlagen explizit vereinbart werden oder sind bereits vorgesehen. Nachteilig an der Goldenen Lösung ist, dass sich die (Preissetzungs-)Macht der Verlage auf die Autorengebühren ausdehnt. Ein weiteres – umstrittenes – Argument ist, dass das „author pays“ Modell die Gefahr sinkender Qualitätsstandards mit sich bringe. Denn Autorengebühren könnten Anreize schaffen, die Anzahl der Veröffentlichungen zu erhöhen und Begutachtungs- und Selektionsprozesse durchlässiger zu gestalten.
Die Vorteile des Grünen Wegs sind, dass nahezu keine zusätzlichen Veröffentlichungskosten anfallen. Anders als beim Goldenen Weg können die Förderungsinstitutionen – wie oben anhand des Liège-Modells erklärt – den Grünen Weg verpflichtend vorschrieben ohne in die Wissenschaftsfreiheit einzugreifen. (Wissenschaftsfreiheit ist wiederum ein umstrittener Begriff im OA-Diskurs.) Der Nachteil des Grünen Wegs besteht vor allem in seiner schwierigen Durchsetzbarkeit, weil in vielen Ländern (darunter Deutschland) keine OA Mandate bestehen oder diese durch Embargoregeln und die verbreitete Nichtbefolgung unterlaufen werden. Hinzukommt, dass die Selbstarchivierung zumeist die Form von „gratis OA“ annimmt, weil viele AutorInnen und Repositorien nicht ausdrücklich auf die Urheberrechte verzichten.
Die Advokaten des Grünen Wegs sind der Meinung, dass eine flächendeckende Durchsetzung von Selbstarchivierungsregeln Voraussetzung dafür ist, dass die Nachteile des Goldenen Wegs begrenzt und faire Goldene Geschäftsmodelle möglich werden. Erst wenn alle Artikel und Daten zumindest im Rahmen von „gratis OA“ allgemein zugänglich sind und Bibliotheken überteuerte Zeitschriften tatsächlich abbestellen können, so das Argument, wird sich die Verhandlungssituation im Zeitschriftenmarkt zugunsten von AutorInnen und Bibliotheken ändern. Die Verfechter des Goldenen Wegs halten dem entgegen, dass nur dieser die sofortige und vollständige Verfügbarkeit von qualitätsgeprüften Texten und Daten garantiert.
Obwohl viele Stimmen betonen, dass die jeweiligen Wege nicht als konkurrierende, sondern als komplementäre Verfahren verstanden werden sollten, besteht aufgrund ihrer unterschiedlichen Konsequenzen für die weitere Entwicklung des Zeitschriftenmarkts ein unübersehbares Spannungsverhältnis zwischen Grün und Gold. Die Befürworter des Goldenen Modells sehen sich dem Vorwurf ausgesetzt, den Interessen der Verlage Vorrang gegenüber jenen der Forschung einzuräumen.
„Pay to say“? Die britische Open-Access-Politik
Einer der wichtigsten Schauplätze der gegenwärtigen Aushandlung von OA-Policies ist Großbritannien, eines der OA-Pionierländer. Bereits 2004 hatte das Science and Technology Committee des Britischen Unterhauses empfohlen (PDF), dass AutorInnen ein Zweitveröffentlichungsrecht erhalten und Kopien ihrer Artikel in öffentlich zugänglichen Repositorien deponieren. Heute ist Großbritannien das Land mit der weltweit höchsten Anzahl von OA-Mandaten, einer respektablen Anzahl von Repositorien und einem Anteil von öffentlich zugänglichen Veröffentlichungen von rund 40%.
Im Jahr 2011 setzte die britische Regierung die OA-Politik erneut auf die Tagesordnung und berief eine unabhängige Arbeitsgruppe mit dem Ziel ein, Vorschläge zur Verbesserung des Zugangs zu Forschungsergebnissen zu entwickeln. Die aus VertreterInnen der Wissenschaft, der Förderungseinrichtungen, des zuständigen Wirtschaftsministeriums und der Verlage zusammengesetzte Expertengruppe sprach sich für eine grundlegende Neuausrichtung der britischen OA-Politik aus. In Abkehr von der bisherigen OA-Politik favorisierte der „Finch Report“ (PDF) den Goldenen Weg und reduzierte den Grünen Weg auf eine Rückfalloption für graue Literatur (z.B. Abschlussarbeiten und Arbeitspapiere), Forschungsdaten und die Fälle, in denen eine Publikation in Goldenen Journalen nicht möglich ist. Zugleich empfahl die Expertengruppe, das bisherige subskriptionsbasierte Finanzierungsmodell wissenschaftlicher Zeitschriften auf ein „author pays“ Modell umzustellen. Die Begründung für diesen radikalen Schritt lautet, dass die Selbstarchivierung das Ziel einer allgemeinen Zugänglichkeit wissenschaftlicher Arbeiten nur unzureichend erfülle. Der Goldene Weg erlaube demgegenüber einen nachhaltigen Wandel in der Publikationspraxis unter Beibehaltung der akademischen Qualitätsmessungsverfahren und Zusammenarbeit mit den etablierten Verlagen.
Die britische Regierung folgte den Empfehlungen des Finch Reports und stellte sogleich eine Anschubfinanzierung für den Aufbau von Publikationsfonds bereit. Der britische Research Council reagierte auf die Empfehlungen des Finch Reports noch im gleichen Jahr mit einer Änderung seiner Förderungsrichtlinien (PDF). Seit 2013 müssen RCUK geförderte Veröffentlichungen nicht nur öffentlich zugänglich gemacht werden, sondern dem Goldenen Weg ist Priorität einzuräumen, sofern öffentliche Mittel für die Publikationsgebühren zur Verfügung stehen.
Der Finch Report und die darauf gründende Förderungspolitik des RCUK haben national wie international Kritik ausgelöst. Ein Committee des britischen Unterhauses reagierte auf den Finch Report mit einem eigenen Konsultationsverfahren und einer Stellungnahme, die sich sehr kritisch gegenüber der Kehrtwende in der britischen OA-Politik äußerte. Auch WissenschaftlerInnen meldeten sich zu Wort und wiesen auf die problematischen Folgen einer verbindlichen Einführung des Goldenen Wegs hin. So stünde angesichts knapper Ressourcen zu befürchten, dass die Publikationsfonds für das „author pays“ Modell nicht ausreichen und die Universitäten daher gezwungen würden, diese nach Kriterien zu verteilen, die nicht wissenschaftlichen Standards und der Praxis des Peer-Reviews entsprechen. Publikationsmöglichkeiten würden unter diesen Umständen künftig weniger von der wissenschaftlichen Qualität als von den vorhandenen Publikationsressourcen abhängen. Die Autonomie und Qualitätskontrolle der Wissenschaft werde hierdurch geschwächt. Zudem bestehe die Gefahr, dass öffentliche Forschungsmittel dauerhaft in Publikationsfonds umgewandelt werden und somit an die Verlage abfließen. Das „pay-to-say“ Modell bedrohe mithin die Freiheit der Wissenschaft.
Die Kritik an der Privilegierung des Goldenen Wegs hat inzwischen einen Niederschlag in den neuen Richtlinien des Higher Education Funding Council for England (HEFCE) gefunden, der für die Ressourcenzuteilung und Evaluierung der britischen Forschungseinrichtungen zuständig ist. Ab der Evaluierungsperiode 2016 bezieht HEFCE ausschließlich Publikationen in die Begutachtung ein, die frei zugänglich sind. Die neuen Richtlinien stützen sich ausdrücklich auf das Verfahren der Université de Liège. Es können daher nur Veröffentlichungen geltend gemacht werden, die nach einer positiven Begutachtung innerhalb von drei Monaten in einem Repositorium der Universität deponiert wurden.
Die jüngeren Entwicklungen in der britischen OA-Politik vermitteln einen guten Eindruck von den relevanten Akteuren, ihren Zielen und Einflussmöglichkeiten. Regierungen, Universitäten, Förderungsorganisationen, Verlage und WissenschaftlerInnen ringen um die Ausgestaltung der künftigen Evaluierungs- und Förderungsrichtlinien, und sie verhandeln damit nichts Geringeres als die Kontrolle über die wissenschaftlichen Inhalte und die Modi ihrer Verbreitung. Die Verlage sind an der Etablierung von Publikationsfonds interessiert, die das „author pays“ Modell und damit verknüpfte Gewinnerwartungen absichern. Die Wissenschaft wiederum befürchtet eine Umverteilung von Forschungsressourcen zugunsten der Verlagswirtschaft und neue Publikationsengpässe. Die Regierung, die Forschungs- und Forschungsförderungsorganisationen wiederum sind in der Position, verbindliche OA Regelungen durchzusetzen, aber dem voraus geht eine Abwägung der beteiligten öffentlichen und privaten Interessen; eine schwierige Gratwanderung mit offenem Ausgang, wie die britische Entwicklung demonstriert.
Die Auseinandersetzungen in Großbritannien bieten auch Anhaltspunkte für die Bewertung der europäischen OA-Politik. Das neue EU-Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020 enthält erstmals ein OA-Mandat (PDF). Alle durch das Programm geförderten Forschungsergebnisse müssen in einem Repositorium abgelegt werden, auch wenn sie in einem Goldenden OA-Journal erscheinen. Es bleibt abzuwarten, ob die europäische Regelung Impulse für Länder mit schwachen OA-Politiken wie etwa Deutschland geben kann.
Fazit: Der Zaun um die wissenschaftliche Allmende
Die OA-Bewegung hat den von James Boyle beklagten Zaun um die Wissensalmende (vgl. die Einleitung zu dieser Artikelreihe) zwar nicht eingerissen, aber sie hat ihn zweifellos auf die (wissenschafts)politische Tagesordnung gesetzt. Das große Verdienst von OA besteht in der Politisierung der akademischen Publikationsbedingungen und der privatwirtschaftlichen Kontrolle über Forschungsergebnisse. Nach und nach geraten etablierte Geschäftsmodelle und akademische Veröffentlichungskonventionen unter Rechtfertigungsdruck und müssen sich den Vergleich mit OA gefallen lassen.
Unterdessen ergibt die Entwicklung von OA bislang ein sehr uneinheitliches Bild mit großen Unterschieden zwischen einzelnen Disziplinen und Ländern. Allerdings werden die konkreten OA-Politiken und ihre Durchsetzungsmechanismen von einzelnen Pionierorganisationen und großen Förderorganisationen ausgehandelt. Zur Diskussion steht hier nicht mehr die Einführung von OA, sondern dessen Ausgestaltung: Bleibt die Selbstarchivierung eine wählbare und gleichberechtigte Option oder wird sie durch verlagsfreundliche Förderpolitiken und lange Sperrfristen marginalisiert? Offen ist auch die weitere Entwicklung der Verwertungsrechte. Können sich Creative-Commons-Lizenzen gegenüber „gratis OA“ durchsetzen, so dass die erlaubnisfreie Nachnutzung von Texten und Daten die Norm wird? In der Verbindung zur Lizenzierungsfrage zeigt sich, dass die Bedeutung von OA über den reinen Zugang zu Forschungsergebnissen hinausgeht und die Forschungsbedingungen in einem viel weiteren Umfang betrifft.
Lässt sich Open Access also als eine Abkehr von der Umzäunung der „intellectual commons“ deuten? Zumindest sollte der verbreiteten Annahme über die lineare Expansion von Ausschlussrechten in der Informationsökonomie nicht mehr widerspruchslos gefolgt werden.
Einige (frei verfügbare) Referenzen:
Zu den OA-Politiken:
Suber, Peter (2012): Open access (Kapitel 4). Cambridge, Mass: MIT Press.
Zu den Vor- und Nachteilen von Grün und Gold (exemplarisch):
Suber, Peter (2012): Open access (Kapitel 3). Cambridge, Mass: MIT Press.
Poynder, Richard (2014): The Subversive Proposal at 20. Open and Shut?
Zur Situation in Großbritannien (zusammenfassend):
Frosio, Giancarlo F (2014): Open Access Publishing: A Literature Review (S. 173-178). In: CREATe Working Paper, 2014 (1) [PDF].
Kurze Frage: Wer hat denn den zitierten blogpost geschrieben, habe als Hinweise auf den/die authorIn nur die Worte:
An der Uni-Konstanz sind ja irgendwie ein bisschen zu viele Leute um das zu erraten und ich weiss auch nicht was das für ein Aktionsbündniss ist :)
Ich hatte da nämlich ein paar Verständnisprobleme, wie z.B. mit dem Satz:
-Ich kenne den Ausdruck „Verabschiedung eines Verständnisses“ (von Wissensproduktion, das an individuelle Kreativität und individuell verantwortete Freiheit gebunden ist.) nicht. Ist hier das „Abschiednehmen von einem Verständnis“ (von Wissensproduktion, das an individuelle Kreativität und individuell verantwortete Freiheit gebunden ist) gemeint?
-Gerade wenn es hier um Ethik geht (nach dem Blogtitel zu urteilen), dann sollten doch zumindest ethische Bedenken zu der „exklusiven individuellen Verfügung über das produzierte Wissen“ gehören.