Microsoft ist in den USA dabei erwischt worden, dass der Konzern auf der Suche nach Leaks in den eMail-Konten seiner Nutzer gewühlt hat. Hintergrund war ein Fall, wo ein Mitarbeiter Teile von Windows 8 an einen Blogger weitergegeben habe. Um den Verrat von Betriebsgeheimnissen zu untersuchen hat man dann die Mails des verdächtigen Bloggers ausgewertet und den Schuldigen gefunden. Einen Gerichtsbeschluß hat Microsoft nicht dafür benötigt, damit in die Privatsphäre von Kunden einzudringen. Das sei durch die eigenen Nutzungsbedingungen gedeckt, wie Heise aus Gerichtsunterlagen zitiert:
Die Entscheidung, die E‑Mails des Bloggers auszuwerten, sei im September 2012 von Microsoft-Juristen getroffen worden, geht aus Gerichtsunterlagen hervor. Microsoft erklärte am Donnerstag, bei der Entscheidung, auf die E‑Mails des Bloggers zuzugreifen, habe es sich an dieselben Standards gehalten wie bei einem Gerichtsbeschluss. Microsoft beruft sich zudem auf seine Nutzungsregeln, die Zugang zu E‑Mail-Konten erlaubten. „Gerichte erteilen keine Erlaubnisse, sich selbst zu durchsuchen, da dies offenkundig nicht notwendig ist“, argumentierte der Konzern.
Wer jetzt denkt, das sei in diesem Fall gerechtfertigt, weil doch offensichtlich Geschäftsgeheimnisse weitergegeben worden sind: Als wir hier vor vier Jahren mal interne Unterlagen der Deutschen Bahn AG zu deren Überwachungsskandal veröffentlicht haben, kam die Abmahnung auch mit Verweis auf „Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen“. Und wie wird sichergestellt, das Microsoft in anderen Fällen nicht denselben Weg geht?
Das ist nur ein weiteres Beispiel dafür, dass man als Journalist und Blogger sich bei seiner Kommunikationsinfrastruktur besser nicht von großen US-amerikanischen Diensten abhängig macht. Auch wenn es einfach und bequem ist.