Kanzleramtsminister Ronald Pofalla erwähnte in seiner legendären Rede zur Beendigung der Spionageaffähre auch folgendes Detail:
Am 28. April 2002 wurde in einem Memorandum of Agreement detailliert festgelegt, dass zwischen dem BND und der NSA Daten ausgetauscht sowie Programme und Methoden zur Erfassung entwickelt werden sollen. Unterzeichnet worden ist dieses Dokument vom damaligen Chef der NSA, Hayden, und dem damaligen BND-Chef, Präsident Hanning.
Die Grundsatzentscheidung, dass ein solches Memorandum of Agreement abgeschlossen werden soll, hat Herr Steinmeier bereits am 24. Juli 2001, also sogar noch vor den Anschlägen des 11. September, getroffen. Das geht zweifelsfrei aus den Akten des Kanzleramtes und des BND hervor.
Dieses Memorandum of Agreement taucht seitdem immer wieder auf und ist ein zentraler Eckpfeiler der Zusammenarbeit von BND und NSA. Logisch, das wir das haben wollen, also haben wir auf FragDenStaat.de danach gefragt. Wenig überraschend lautet jetzt die Antwort:
Für den Bundesnachrichtendienst gilt die Bereichsausnahme des § 3 Nr. 8 IFG. Nach dieser Vorschrift besteht gegenüber den Nachrichtendiensten des Bundes kein Anspruch auf Informationszugang.
Das gleiche beim „Auftragsprofil der Bundesregierung“ für den BND, der es selbst so beschreibt:
Das Auftragsprofil der Bundesregierung (APB) bestimmt die regionalen und thematischen Arbeitsschwerpunkte des Bundesnachrichtendienstes. Es gibt die Detailtiefe der zu beschaffenden Erkenntnisse und damit auch den Ressourcenansatz vor.
Das APB wird kontinuierlich dem aktuellen Informationsbedarf der einzelnen Ressorts angepasst und regelmäßig aktualisiert.
Momentan sind beispielsweise Proliferation, Internationaler Terrorismus, Staatszerfall oder Auseinandersetzungen um Ressourcen prioritäre thematische Aufklärungsziele. Bedeutende regionale Aufklärungsziele sind zurzeit u.a. der Nahe und Mittlere Osten, Nordafrika sowie West- und Zentralasien.
Haben wir angefragt bei FragDenStaat.de, die Antwort:
Für den Bundesnachrichtendienst gilt die Bereichsausnahme des § 3 Nr. 8 IFG. Nach dieser Vorschrift besteht gegenüber den Nachrichtendiensten des Bundes kein Anspruch auf Informationszugang.
Im Dezember verkündete BND-Präsident Gerhard Schindler:
Wir brauchen mehr Transparenz – nicht als Selbstzweck, sondern als Voraussetzung für eine breitere Vertrauensbasis in der Gesellschaft. Die Diskussion über die Zusammenarbeit des BND mit der NSA hat leider mehr als deutlich gezeigt, dass in der Bevölkerung, in den Medien, in der Politik teilweise völlig falsche Vorstellungen darüber existieren, wie wir arbeiten und warum wir es tun.
Da hilft kein Jammern und auch keine Medienschelte, sondern wir müssen selbstkritisch feststellen, dass es uns bislang offensichtlich nicht gelungen ist, die Grundlagen unserer Tätigkeit, die Art und Weise unserer Tätigkeit und den Zweck unserer Tätigkeit hinreichend in die Gesellschaft hinein zu vermitteln.
Unser Ziel, mein Ziel muss daher sein, den BND durch mehr Transparenz als das zu zeigen, was er ist, nämlich als modernen Dienstleister, der fest verankert in der Gesellschaft, täglich auf hohem Niveau Hintergrundberichterstattung für die Entscheidungsträger in Regierung und Parlament liefert.
Ich weiß, mehr Transparenz ist eine Herausforderung für einen Nachrichtendienst, aber ich bin mir sicher, sie ist möglich.
Falls uns jemand bei der Herstellung dieser Transparenz unterstützen will: Braune Briefumschläge nehmen wir jederzeit gerne entgegen.
Ich will auch kein Geld dafür ausgeben und werde trotzdem dazu gezwungen.
Die Bevölkerung sollte auf die Schließung des BND beharren.