Wir freuen uns, dass die CDU/CSU-Bundstagsfraktion sich darüber freut, dass das EU-Parlament heute in Brüssel deutlicher engagierter für Netzneutralität gestimmt hat als es zu erwarten war. Möglicherweise liegt das auch daran, dass nicht alle EU-Abgeordneten der CDU/CSU überhaupt zur Abstimmung vor Ort waren.
In einer gemeinsamen Pressemitteilung verkünden jetzt der Sprecher für Digitale Agenda der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Jarzombek, und der zuständige Berichterstatter Andreas Nick:
Wir begrüßen es auch, dass zukünftig in engen Grenzen Spezialdienste angeboten werden können, die nicht zulasten der Qualität und der Verfügbarkeit des Internetzugangs gehen dürfen. Außerdem dürfen Internetzugangsanbieter bestimmte Inhalte, Anwendungen oder Diensten oder bestimmten Diensteklassen nicht blockieren, verlangsamen, verändern oder verschlechtern. Maßnahmen zum Netzwerkmanagement sind auch weiterhin möglich. Der Beschluss in Europa entspricht damit grundsätzlich dem Koalitionsvertrag.
Die Frage ist nur, wie dann grundsätzlich dieser Satz aus dem Koalitionsvertrag zu interpretieren ist:
Zudem müssen Mobilfunkanbieter Internettelefonie gegebenenfalls gegen separates Entgelt ermöglichen.
Fällt der Satz jetzt weg, weil „blockieren, verlansgamen, verändern oder verschlechtern“ möglicherweise endlich verboten werden (wenn die Verordnung mit dem jetzigen Stand den EU-Rat überlebt)? Und wird dann endlich auch in Deutschland verboten, dass in vielen mobilen Verträgen tief im Kleingedruckten bestimmte Dienste wie „IM“, „VoIP“ oder „P2P“ rechtlich untersagt werden?
Wir würden uns freuen und erinnern die Große Koalition gerne an ihre Aussagen, wenn es um konkrete Umsetzungen geht.