Die russische Regierung verschärft weiter seine Bemühungen gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet. Nach dem „russischen SOPA“ sie geht nun noch einen Schritt weiter und hat einen Gesetzesentwurf gebilligt, der er erlaubt Internetprovider, Suchmaschinen, Webhoster und sogar Nutzer mit Geldstrafen von bis zu rund 22.000 Euro zu belegen, sollten diese den Websperren nicht zeitnah nachkommen.
Vor rund einem Monat ist das „russische SOPA“ in Kraft getreten, mit dem Rechteinhaber vor Gericht Beschwerde gegen Content Provider und Plattformen einreichen können – eine genaue Angabe von Adressen oder Links ist hierfür jedoch nicht notwendig. Die Gerichte können daraufhin bestimmte Webseiten auf Blacklists setzen, die von den Internetprovidern und Suchmaschinen blockiert werden müssen. Sollten die Dienste einer Umsetzung der Blacklists nicht schnell genug nachkommen, droht ihnen eine Klage. Diese Regelung soll nun durch einen neuen Gesetzesentwurf, der bereits die erste Lesung in der Duma passiert hat, weiter verschärft werden, wie Torrentfreak unter Berufung auf die russischsprachige Webseite Vesti.ru berichtet.
According to Vesti.ru a parliamentary committee approved a new bill yesterday which will allow a range of Internet entities to be fined if they fail to block content and sites as dictated by the country’s blacklist. The bill, which was approved in the first of three planned readings in the State Duma, introduces fines of up to one million rubles ($29,853) to be levied against search engines, web hosts, ISPs, and even regular web users.
Die Höchststrafe von 1 Millionen Rubel, umgerechnet rund 22.000 Euro, ist demnach für Unternehmen vorbehalten, welche die Umsetzung der Blacklist nicht, oder zu langsam, durchführen. Normale Nutzer sollen mit einer Strafe von rund 5.000 Rubel, umgerechnet rund 115 Euro, belegt werden können.
Dieser Vorstoß der russischen Regierung ist bereits der Zweite in kurzer Zeit. Bereits eine Woche nach in Kraft treten des „russischen SOPA“ berichtete Torrentfreak, dass die russische Regierung eine Ausweitung des Anwendungsbereichs des Gesetzes plane. Ist es zur Zeit nur für Urheberrechtsverstöße an TV-Serien und Filmen anwendbar, soll es schon bald auch auf die Bereiche Musik, Fotos, „andere Bilder“ sowie textbasierte Inhalte ausgeweitet werden.
0 Ergänzungen
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.