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Übermorgen: Worum geht es bei Netzneutralität?

Alexander Lehmann hat einen alten Film neu veröffentlicht, der bereits vor wenigen Jahren gut erklärte, worum es bei der Netzneutralitäts-Debatte geht: Inhalt von YouTube anzeigen In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein…

  • Markus Beckedahl

Alexander Lehmann hat einen alten Film neu veröffentlicht, der bereits vor wenigen Jahren gut erklärte, worum es bei der Netzneutralitäts-Debatte geht:

In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

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Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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Ein Kommentar zu „Übermorgen: Worum geht es bei Netzneutralität?“


  1. Guckt man sich die aktuellen Aussagen der Telekom an, will man diesen Sturm wohl aufsitzen.

    Wurde schon mal Kontakt zu den (Klein-)Aktionären aufgenommen?

    Dürfe man eigentlich „Gedrosselt!“-Aufkleber, die sich nach einiger Zeit selbst zersetzen in Umlaufen bringen oder gilt dann § 303 StGB immer noch?

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