Seehofer kann sich kürzere Vorratsdatenspeicherung vorstellen

Sueddeutsche.de verkündet mit Verweis auf den Focus, dass Horst Seehofer und damit die CSU vor den Koalitionsverhandlungen von der Vorratsdatenspeicherung Abstand nehme: Seehofer rückt von der Vorratsdatenspeicherung ab.

Nun geht er noch einen Schritt weiter. „Bei allem Verständnis für die Innenpolitiker und die Notwendigkeit der Terrorbekämpfung ist spätestens jetzt klar, dass der Datenschutz gleichrangig ist“, erklärt Seehofer im Focus. Im Lichte der neuen Erkenntnisse müsse unbedingt über die Vorratsdatenspeicherung gesprochen werden. Seehofer findet, die Speicherfrist von sechs Monaten sei „zu lang und erhöht das Risiko des Missbrauchs“.

Schön wäre es ja. Aber aus dem Zitat lese ich keinesfalls heraus, dass Horst Seehofer von der Vorratsdatenspeicherung abrückt. Er verfolgt damit nur dieselbe rhetorische Linie wie die SPD um Thomas Oppermann. Die sagte im Wahlkampf, dass die Vorratsdatenspeicherung grundrechtsfreundlicher sein sollte und meinte damit, dass man dazu die Laufzeit kürzen müsste. Das geht aber nur durch eine Änderung der EU-Richtlinie und ändert am eigentlichen Problem nichts: Vorratsdatenspeicherung bleibt Vorratsdatenspeicherung, damit wird die Unschuldsvermutung aufgehoben und wir werden alle unter Generalverdacht gestellt, ob sechs oder drei Monate!

Die zukünftige Bundesregierung sollte sich für eine Aufhebung der Europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung einsetzen. Dazu sind politische Vorstöße in den EU-Gremien ebenso geboten wie ein juristisches Vorgehen gegen die bestehende Richtlinie. Wir schlagen dazu u.a. die Erhebung einer Nichtigkeitsklage gegen die Richtlinie vor.

Wenn Horst Seehofer tatsächlich durch den NSA-Überwachungsskandal etwas mehr für Datenschutz sensibilisiert wurde, dann sollte er sich das mal zur Weiterbildung durchlesen: Vorratsdatenspeicherung: Warum Verbindungsdaten noch aussagekräftiger sind als Kommunikations-Inhalte.

6 Ergänzungen

  1. verkürzung? wer auch nur das wort VDS in diesen zeiten in den mund nimmt, gehört sofort aus allen ämtern gejagt. körperlich! und zwar ohne geld und sachbezüge.

  2. @Markus Beckedahl:

    „(…) und ändert am eigentlichen Problem nichts: Vorratsdatenspeicherung bleibt Vorratsdatenspeicherung, damit wird die Unschuldsvermutung aufgehoben und wir werden alle unter Generalverdacht gestellt, ob sechs oder drei Monate!“

    Ich teile deine Meinung, dass die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten nicht erstrebenswert ist.

    ABER: Haben wir nicht bereits überall Vorratsdatenspeicherungen? Melderegister, Kraftfahrzeugregister, Rundfunkteilnehmerregister, Krankenkassen, Finanzämter, Versicherungen, Banken.
    Überall Abschaffung der Unschuldsvermutung und Generalverdacht gegen jeden Bürger?

    Es gibt viele Bereiche, in denen Daten auf Vorrat gespeichert werden, weil z.B. der Staat diese Daten u.a. für Zwecke der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung zu Verfügung haben will.

    Dort sind die Speicherfristen mitunter erheblich länger als die 6 Monate bei der TK-VDS.

    10 Jahre werden alle Kontobewegungen bei den Banken aus steuer- und handelsrechtlichen Gründen gespeichert. 10 Jahre lang können Banken und Staat bspw. nachvollziehen, wann und wo und wofür die Bürger ihr Geld ausgegeben haben.
    Gibt es gegen diese 10-jährige Vorratsdatenspeicherung von Konsum-, Bewegungs- und Finanzprofil seit Jahren Kampagnen von Datenschützern und Bürgerrechtlern?

    Andere Daten werden 30 Jahre lang oder gar lebenslang (+ bis über den Tod hinaus) gespeichert. Das Melderegister ist eine lebenslange Vorratsdatenspeicherung.

    Wir haben den Rubikon schon lange überschritten.

    1. „Es gibt viele Bereiche, in denen Daten auf Vorrat gespeichert werden, weil z.B. der Staat diese Daten u.a. für Zwecke der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung zu Verfügung haben will.“
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      daher werden terroristen erfolgreich geblitzt und damit bombenanschläge verhindert!

      besonders die steuerhinterzieher haben die hose voll, siehe hoeneß…

      und da alternativlos ohne verstand gehandelt wurde, können wir das für die zukunft auch weiter machen!1!

      gebt mir meine kneifzange zum hose anziehen, verdammt, ist halt alternativlos!1!

  3. Besser ist es von Metadatenspeicherung ohne Anfangsverdacht oder einer konkrete Gefahr zu sprechen. Denn das ist es. Und genau das, was man gerade der NSA vorwirft, soll durch CDU/SPD in D zum Gesetz gemacht werden. Darüber sollte man mal schreiben, nicht über das olle Handy von Merkel. Und das sich Staaten gegenseitig ausspionieren ist bekannt. Aber das alle alle Bürger abhören, da liegt ein Problem, den der Bürger als aller unterster Souverän ist damit am Ende.

  4. Bin schon gespannt, wann die ersten Ortsdaten, Bewegungsmuster, zwischenmenschliche Kontakte und Verhaltensmuster von prominenten Persönlichkeiten – etwa einem Herrn Seehofer – geleakt werden. Die Länge der Speicherdauer ist unerheblich. Ob ein Tag oder sechs Monate, macht keinen Unterschied. Wird interessant … was für Pfosten.

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