Anlässlich der Beratung des Bundestages über einen Entwurf zum E-Government, schildert der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar seine Sicht auf den Gesetzesentwurf. Schaar betonte, dass er E-Government für wichtig erachtet, da es „vielfältige Chancen zur datenschutzfreundlichen Gestaltung elektronischer Verwaltungsprozesse und zur Verbesserung der Transparenz staatlichen Handelns“ biete. Schaar begrüße aus diesem Grund auch das mit dem Gesetzesentwurf verfolgte Ziel, eine rechtliche Rahmenbedingungen fürs E-Government zu schaffen. Doch sei die Umsetzung mangelhaft. Schaar wörtlich:
Leider weist der Entwurf des E-Government-Gesetzes erhebliche Defizite auf.
und
[…] angemessene rechtliche Rahmenbedingungen für das E-Government zu schaffen, wird leider in wesentlichen Punkten verfehlt[…]
Insbesondere stört sich Schaar daran, dass keinerlei Vorgaben bezüglich einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der zu übermittelnden Daten vorhanden sind. Behörden seien nicht einmal verpflichtet, verschlüsselte Daten entgegen zunehmen. Darüber hinaus bemängelt Schaar die Speicherung von Ortsdaten zusätzlich zu einem Daten, wozu keine Notwendigkeit bestehe. Und auch die Bestimmungen zu Open-Data seien nicht ausreichend:
Auch in Sachen Open Data, dass heißt der aktiven behördlichen Bereitstellung von Informationen in elektronischer Form, ist der Entwurf unbefriedigend. Ich hätte es begrüßt, wenn das E-Government-Gesetz hierzu verbindliche Vorgaben enthalten und es nicht ins Belieben der Behörden stellen würde, welche Informationen sie im Internet zu veröffentlichen haben.
Diese Informationen zum Gesetzesentwurf sind keineswegs neu. Doch es ist gut und wichtig das auch der Bundesdatenschutzbeauftragte an dieser Stelle seine Kritik äußert.
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