Herr Friedrich, der Datenschutz und die Selbstregulierung II

Unser Lieblingsinnenminister Hans-Peter Friedrich arbeitet derzeit hart an seinem Image als Datenschutzminister. Darüber hatten wir uns schon am Montag ausgiebig gewundert. Zum einen wegen Friedrichs Vorliebe für Vorratsdatenspeicherung und Videoüberwachung, zum anderen aufgrund der zweifelhaften Rolle Deutschlands bei den Verhandlungen zur EU-Datenschutzreform.

Genau hier setzte Friedrich heute nach. Anlässlich des Treffens der Innen- und Justizminister am 7. und 8. März (Tagesordnung)* veröffentlichte er zusammen mit Justizkommissarin Viviane Reding die bedeutungsschwanger betitelte Pressemitteilung: „Bundesinnenminister Friedrich und EU-Justizkommissarin Reding betonen Bedeutung der EU-Datenschutz-Grundverordnung für den digitalen Binnenmarkt und den Grundrechtsschutz in Europa“.

Bemerkenswert ist dabei, wie Friedrich potenzielle Verwässerungen des Datenschutzes als Fortschritte labelt. Da hätten wir den „risikobasierten Ansatz“ bei der Datenverarbeitung, sowie die „flexible“ Ausgestaltung der Datenschutzverordnung im öffentlichen Sektor. Wer aufmerksam liest, bemerkt, dass diese Punkte auch von der Justizkommissarin mitgetragen werden. (Wen es interessiert: Ein Korrektiv dieser Positionen findet sich im aktuellen Statement der Artikel 29 Datenschutzgruppe zur Datenschutzgrundverordnung.)

Last but not least, huldigt Friedrich im Alleingang der Selbstregulierung:

Deutschland hat ebenso wie andere Mitgliedstaaten bereits eine ganze Reihe von konkreten Änderungsvorschlägen eingebracht, die jetzt gemeinsam mit der Kommission, den übrigen Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament verhandelt werden. Akzeptanz und Praktikabilität des Datenschutzrechts sind dabei zentrale Ziele. Bundesinnenminister Friedrich wünscht sich daher einen klaren Rahmen für Selbstregulierungsverfahren. „Eine rechtlich abgesicherte Co-Regulierung, in die die Datenschutzaufsichtsbehörden eingebunden sind, schafft Rechtssicherheit für Unternehmen und Konsumenten“, sagte Bundesinnenminister Friedrich. „Die Kommission muss dabei die Möglichkeit einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung solcher Co-Regulierungen erhalten.“

Diese Aussage fügt sich gut in das Bild, dass wir am Montag skizziert hatten: Friedrich baut die Datenschutzgrundverordnung als Anleitung zur Selbstregulierung. Doch wir lassen uns gerne vom Gegenteil überzeugen. Vielleicht setzt sich Herr Friedrich ja auch endlich für feste Sanktionen und den den Beibehalt des Erlaubnisvorbehalt ein. Was genau beim Rat der Innen- und Justizminister herauskommt, werden wir wohl wieder tröpfchenweise erfahren. Verhandlungsergebnisse der de facto zweiten Kammer der europäischen Politik sind Verschlusssache. Da es sich um eine öffentliche Ratssitzung handelt, wird diese sogar live übertragen. Ihr könnt also verfolgen, wie Herr Friedrich sich verhält. Hinter verschlossenen Türen finden die informellen Treffen der Innen- und Justizminister (wie im Januar) sowie die Sitzungen der Ratsarbeitsgruppen, wo die Hauptarbeit verrichtet wird, statt. Immer noch genug Intransparenz.

*In diesem Rahmen wird übrigens auch über so datenschutzfreundliche Maßnahmen wie das geplante „Smart-Borders-Programm“ gesprochen.

Und noch einer: In einem Interview auf tagesschau.de bekräftigt Friedrich, er wolle „internationalen Konzernen, die unsere Persönlichkeitsrechte verletzten, die Zähne zeigen“. Im Ministerrat verwässere Deutschland im übrigen die Datenschutzverordnung nicht, sondern konkretisiere sie. Außerdem wolle er große Unternehmen strenger behandeln, als kleine und solche, die „im Industriebereich nur sekundär was mit Daten zu tun haben“. Problem dabei: Wir befinden uns im Zeitalter des Cloud Computings. Instagram hatte zum Zeitpunkt der Übernahme durch Facebook 12 Mitarbeiter.

2 Ergänzungen

  1. Man lese einfach, was sein Unions-Kollege Axel Voss (CDU) und Parteikollegin Monika Hohlmeier (CSU) im verantwortlichen Ausschuss für Bürgerrechte eingebracht haben. Die Speerspitze der Verwässerer im Europaparlament.

    Eine Anleitung zur Verwässerung durch Stärkung der Pseudonymisierung hat freundlicherweise die Internetfirma YAHOO! bereit gestellt. Mit dem YAHOO! Plan sind die Anträge der Union im Ausschuss viel besser zu verstehen. YAHOO! hat übrigens sein Hauptquartier in Sunnyvale, Kalifornien. Kalifornien hat bislang noch nicht um Beitritt in die E.U. ersucht. Um so freundlicher, dass sich dortige Firmen so detailversessen in unsere gemeinsame Gesetzgebung in Brüssel einbringen und der CDUCSU unter die Arme greifen.

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