Bundestag will Sofwarepatente begrenzen

Am Montag hat der Bundestag ein Zeichen gegen Softwarepatente gesetzt. In einem Antrag (pdf) von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen, der in erster Lesung angenommen wurde, hat das Parlament die Bundesregierung aufgefordert, dafür zu sorgen, daß Softwareentwickler ungehindert von Patenten arbeiten können. (heise.de vom Donnerstag) (Pressemitteilung FSFE)

Wie bereits berichtet, stellt der Antrag Urheberrecht und Patentrecht gegeneinander. Computerprogramme unterliegen nach der Europäischen Richtlinie 1991/250/EWG dem Urheberrecht. Nach Artikel 52 des Europäischen Patentübereinkommens ist Software nicht patentierbar. Dennoch hat das Europäische Patentamt mehrere zehntausend Patente auf sogenannte „computerimplementierte Erfindungen“ erteilt. In den vergangenen Jahren hat auch der Bundesgerichtshof zunehmend zugunsten solcher Patente entschieden.

Dem Antrag zufolge soll die Bundesregierung unter anderem sicher stellen, daß Entwickler ihre Programme auch als Freie Software veröffentlichen dürfen, ohne dabei von Patenten eingeschränkt zu werden.

In dem Antrag argumentieren die Parteien, daß Patente auf Software nicht nur illegal und schädlich für die Innovation sind. Sie hindern Softwareentwickler auch daran, ihre Programme so zu verwerten, wie es ihnen das Urheberrecht eigentlich erlaubt. Jimmy Schulz (FDP), den den Antrag eingebracht, beklagt den politischen Stillstand zum Thema Softwarepatente und hofft, daß der Antrag, der mit breiter Unterstützung angenommen wurde, der Sache neuen Schub gibt.

Es ist bemerkenswert, welch deutliche Sprache die Parteien finden:

Die betroffenen Softwareentwickler verlieren faktisch die urheberrechtlich vorgesehenen Verwertungsrechte an ihren selbst geschaffenen Computerprogrammen und sind bei der wirtschaftlichen Verwertungunkalkulierbaren Kosten- und Haftungsrisiken ausgesetzt. Auch sind patentbehaftete Bestandteile von Softwarelösungen mit den Lizenzbedingungen der überwiegenden Open Source-Software grundsätzlich unvereinbar. Als gesamtwirtschaftliche Folgen dieser Situation sind  Monopolisierungstendenzen im Softwaresektor mit entsprechend negativen Folgen für die Innovationsdynamik und den Arbeitsmarkt zu befürchten.

Einige Kernpunkte aus dem Antrag:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. zu gewährleisten, dass die wirtschaftlichen Verwertungsrechte des Softwarewerkes im Urheberrecht geschützt bleiben und nicht durch Softwarepatente Dritter leerlaufen;
[…]
4. den patentrechtlichen Schutz auf softwareunterstützbare Lehren zu beschränken, bei denen das Computerprogramm lediglich als austauschbares Äquivalent eine mechanische oder elektromechanische Komponente ersetzt, wie z.B. eine softwarebasierte Waschmaschinensteuerung ein elektromechanisches Programmschaltwerk aus drehbaren Walzen, die Steuerungsschaltkreise für einzelne Waschprogrammschritte aktivieren, ersetzen kann;
5. das Urheberrecht zu wahren, damit der Softwareentwickler sein Werk auch unter Open Source-Lizenzbedingungen rechtssicher veröffentlichen kann

In Bezug auf EU-weite Regeln sind unter anderem folgende Forderungen begrüßenswert:

2. darauf hinzuwirken, dass ein möglichst umfassendes patentrechtliches Interoperabilitätsprivileg europaweit normiert wird;
3. sich dafür einzusetzen, dass alternative Entwicklungskonzepte wie insbesondere Open Source-Projekte durch patentrechtliche Bestimmungen möglichst nicht beeinträchtigt werden

Ein „Interoperabilitätsprivileg“ gibt es für das Urheberrecht bereits, festgelegt in der sog. „software directive“. Eine ähnliche Herangehensweise für Patente wäre ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Nach dieser ersten Anhörung muss der Antrag ein weiteres Mal, am 13.Mai, von den Ausschüssen der Sachverständigen geprüft werden. Sollten diese das ohne größere Beanstandungen akzeptieren, steht einer Verabschiedung nichts mehr im Wege.

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2 Ergänzungen

  1. Begrenzen heißt, dass sie immerhin ein Stick anerkannt werden/(bleiben?)

    Die Regierung will ein Problem lösen, das wir zumindest in diesem Fall ohne sie gar nicht erst hätten.

  2. Hallo Markus,

    ich bin deiner Meinung. Allerdings ist die Einsicht, Patente auf Software zu begrenzen, ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn man das vor geraumer Zeit alles einfacher gehabt hätte.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.