NRW will modern regieren im digitalen Zeitalter

Rot-Grün hat in Nordrhein-Westfalen einen Koalitionsvertrag der Öffentlichkeit präsentiert. Alle relevanten netzpolitischen Punkte aus den 189 Seiten Papier habe ich hier mal zusammen kopiert. Kurzzusammenfassung: Zertifizierte Trojaner gegen Nazis, besseren Datenschutz, mehr Breitband, Netzneutralität gesetzlich verankern, weg mit der 7-Tage-Regelung beim Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk, mehr Partizipation und mehr Open Government. Den Koalitionsvertrag von Rot-Grün-SSW in Schleswig-Holstein fand ich aber spannender und besser.

Wie immer gilt: Koalitionsverträge sind blumige Texte und wir lassen uns von der Realität überraschen.

In Zusammenarbeit mit der Bundesebene und anderen Bundesländern wollen wir das Ziel einer Breitbandversorgung von 50 MBit/s für alle Haushalte gewährleisten und dies bis 2018 erreichen. Wir werden eine Bundesratsinitiative für die Verankerung einer Breitband-Universaldienstverpflichtung im Telekommunikationsgesetz ergreifen.
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Wir werden uns auf Bundesebene für ein modernes Datenschutzgesetz einsetzen, das festlegt, dass Kundinnen- und Kundendaten nicht ohne explizite Einwilligung weitergegeben und verarbeitet werden dürfen und die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser geschützt werden müssen. So hilft Datenschutz auch bei der Bekämpfung und Eindämmung von Wirtschaftskriminalität durch Datenhandel. Wir begrüßen die Entwicklungen auf europäischer Ebene, den Datenschutz sowohl im öffentlichen wie auch im nicht-öffentlichen Bereich zu stärken und Strafen bei Missachtung zu erhöhen.
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Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist und bleibt eine unverzichtbare Säule unserer Medienordnung. Wir stehen zur Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Wir werden eine Initiative ergreifen, mit der die Telemedien als „dritte Säule“ neben Hörfunk und Fernsehen gestärkt werden. Beitragszahlerinnen und -zahler sollen die öffentlich-rechtlichen Telemedienangebote über die im Rundfunkstaatsvertrag festgeschriebene 7-Tages-Frist hinaus abrufen können – online und mobil. Zugleich werden wir uns dafür einsetzen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf Werbung und Sponsoring verzichtet.
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Wir wollen partizipative Elemente offline und online einführen und die Durchführung von Medienversammlungen wieder ins Landesmediengesetz aufnehmen, damit Mediennutzerinnen und Mediennutzer über Inhalte und das Internet diskutieren und Hinweise für die gemeinsame Gestaltung der Mediengesellschaft geben. Wir wollen die Medienaufsicht stärken, hierzu gehört u.a. die Erweiterung der Kompetenzen der Medienkommission der Landesanstalt für Medien (LfM) sowie des Rundfunk- und Verwaltungsrates des WDR. Dies soll durch die gesetzliche Verankerung eines eigenen Haushaltes sowie die entsprechende Personalhoheit erreicht werden. Ferner soll geprüft werden, wie die Transparenz der Gremienarbeit und ihre Kommunikationsprozesse mit den Mediennutzerinnen und Mediennutzern erreicht werden kann. Zur Partizipation und Vielfaltserweiterung gehören in NRW die Bürgermedien, wir wollen sie stärken und die Teilhabemöglichkeiten verbessern.
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Wir stärken die Verfassung und schärfen die Instrumente im Kampf gegen Rechtsextremismus Wir wollen dem Verfassungsschutz NRW die sog. Quellen- Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) ermöglichen und die gesetzliche Grundlage dafür schaffen. Eine Anwendung erfolgt erst dann, wenn die genannten technischen und rechtlichen Bedingungen erfüllt sind. Für den Einsatz einer Quellen-TKÜ sind folgende Bedingungen an die eingesetzte Software zur Durchführung unverzichtbar: Zertifizierung der Software für jeden Einzelfall nach Zugriff auf den Quelltext unter Beteiligung der G10-Kommission. Eine Nachladefunktionalität ist genauso unzulässig wie Zugriffe auf weitere Schnittstellen des Computers wie Kamera oder Tastatur. NRW setzt sich für eine Zertifizierung der Software durch eine von Weisungen unabhängige Stelle ein.
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Netzpolitik – Freiheitsrechte im Internet sichern Wir unterstützen weitere Initiativen für eine Open Government-Strategie mit dem Ziel, dass Partizipation im Netz Akzeptanz und Eingang in Regierungshandeln findet. Unsere Vision des sozial und digital vernetzten Zusammenlebens in der Digitalen Gesellschaft ist nicht vereinbar mit der Idee eines Überwachungsstaates. Das Recht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung gilt analog wie digital. Wir fördern und unterstützen den Dialog mit den Urheberinnen und Urhebern, den Nutzerinnen und Nutzern und den Werkvermittlerinnen und Werkvermittlern mit dem Ziel einer Modernisierung des Urheberrechts. Es sollen in diesem Prozess einfache und nutzerfreundliche Modelle für einen fairen Interessensausgleich entwickelt werden, durch die das Urheberrecht zum Wohle aller gestaltet und genutzt werden kann. Die Eindämmung massenhafter Abmahnungen ist für uns ein wichtiges Vorhaben insbesondere für einen wirksamen Verbraucherinnen- und Verbraucherschutz im Internet und zur Stärkung der Akzeptanz des Urheberrechts. Die bisherige Regelung zur Begrenzung der Abmahnkosten ist für uns nicht weitgehend genug. Wir werden eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen, um Fälle mit geringem Unrechtsgehalt zu entkriminalisieren.
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Modernes Regieren im digitalen Zeitalter Wir wollen die Öffnung von Politik und Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein- Westfalen weiter engagiert vorantreiben. Wir bekennen uns zu den Prinzipien des Open Government. Open Government bedeutet eine Politik für mehr Transparenz in der Verwaltung (Open Data), mehr Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an politisch-administrativen Entscheidungsprozessen (Partizipation) und mehr Zusammenarbeit zwischen Verwaltungen, Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden sowie Expertinnen und Experten. Politik und politische Institutionen sind somit gefordert, sich für den politischen Diskurs im Internet, aber auch offline weiter zu öffnen und damit eine neue politische Kultur zu leben. Um das demokratische Miteinander in unserem Land zu stärken, müssen wir den Bürgerinnen und Bürgern auch die der Regierung und den Verwaltungen vorliegenden Daten, Dokumente und Informationen möglichst einfach zugänglich und nutzbar machen, nämlich maschinenlesbar in offenen Formaten und unter freien Lizenzen. Denn die Voraussetzung für Beteiligung ist Information – nur wer sich informieren kann, kann an ausgewogenen Entscheidungen mitwirken und an Debatten gleichberechtigt teilhaben. Wir sehen nicht nur die Chance, die demokratische Legitimation der öffentlichen Verwaltung auszubauen, sondern vor allem auch neue Möglichkeiten, über einen proaktiv angelegten Prozess mehr „Demokratie 2.0“ zu wagen. Wir werden dazu das Open.NRW-Portal anbieten, um dort die Aktivitäten in diesem Bereich zu bündeln und in zentraler Verantwortung weiterzuentwickeln. Über das Informationsfreiheitsgesetz werden wir die Holschuld unserer Bürgerinnen und Bürger bzgl. Informationen, Dokumente und Daten, in eine Bringschuld des Staates umwandeln. Hierfür werden wir ein zentrales Online-Portal für Daten des Landes einrichten und dieses im Informationsfreiheitsgesetz verankern. Wir werden die Veröffentlichungspflichten der öffentlichen Stellen deutlich ausweiten und damit das Informationsfreiheitsgesetz hin zu einem Transparenzgesetz weiterentwickeln. Die durchgeführten Konsultationen verdeutlichen, dass Partizipation im Internet Akzeptanz und Eingang in das Regierungshandeln finden kann und gefunden hat. Wir werden weiterhin Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft und der Open-Government Community einladen, sich an diesem Prozess zu beteiligen. Dazu werden wir ein Zukunftsforum „Digitale Bürgerbeteiligung“ durchführen. Das dient letztlich auch dem Ziel, damit unser Land Nordrhein-Westfalen auf seinem Weg zu mehr Transparenz (Open Data), Beteiligung (E-Partizipation) und Zusammenarbeit (Kollaboration) nicht den Anschluss an die nationale und internationale Open Government-Entwicklung verliert, sondern in dieser voranschreitet. Wir werden unsere Open Government Strategie auf der Basis technischer Offenheit vorantreiben. Deshalb wollen wir den Einsatz von Offenen Standards, Protokollen und Formaten sowie freier und offener Software in der Landesverwaltung unter Beachtung der vergaberechtlichen Rahmenbedingungen weiter fördern und mit IT.NRW prüfen, wie eine Strategie der Landesregierung hierzu aussehen kann. Gerade im Bildungsbereich wollen wir freie Medien und Software nutzen, um technische Vielfalt vorzuleben. Dazu soll es Modellprojekte zur Schaffung offener und freier Lehr- und Lerninhalte geben. Wir wollen die Prinzipien von Open Data und Open Government auch für den Hochschul- und Wissenschaftsbereich umsetzen. Wir werden regelmäßig Wettbewerbe durchführen, bei denen Entwicklerinnen und Entwickler unter Verwendung öffentlich bereitgestellter Daten Applikationen erstellen, die zu Transparenz, Partizipation und Zusammenarbeit beitragen. Wir wollen die Daten auch zur kommerziellen Nutzung unter freier Lizenz bereitstellen
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Teilhabe am Internet stärken Zugang zum Internet ist heute Voraussetzung für soziale, demokratische und ökonomische Teilhabe in der digitalen Gesellschaft. Deshalb werden wir uns weiterhin für den Ausbau der Breitband-Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen einsetzen. Wir werden eine Bundesratsinitiative für die Verankerung einer Breitband- Universaldienstverpflichtung im Telekommunikationsgesetz ergreifen. Wir stellen Beispiele öffentlicher WLAN-Zugänge auf einer NRW-Plattform zusammen, um den WLAN-Ausbau zu erleichtern. Wir bereiten eine Bundesratsinitiative vor mit dem Ziel, eine Haftungsprivilegierung von Betreiberinnen und Betreibern öffentlicher WLAN- Zugänge zu erreichen. Wir wollen die Netzneutralität gesetzlich absichern. Zukünftige staatliche Förderungen des Landes NRW beim Breitbandausbau sollen an eine Verpflichtung zur Netzneutralität durch die Anbieter verknüpft werden. Wir werden eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel starten, die Netzneutralität im Telekommunikationsgesetz durchsetzungsstark festzuschreiben.

6 Ergänzungen

  1. der Vertrauensverlust in das Wirken (ich möchte hier nicht von Arbeit sprechen) des Verfassungsschutzes wird also dadurch behoben, dass der Landestrojanereinsatz legalisiert wird?

    interessanter Ansatz…

  2. Bis ende des Jahres ist das Primatennetz bei mir Geschichte, Die ursprüngliche Idee verkommt genauso wie beim Mobiltelefonieren oder Rundfunk. Der Grund: Geisteskranke Raffgier!

  3. „Zertifizierte Trojaner gegen Nazis“

    Staats Trojaner werden nicht duch Zertifizierung besser daher weg damit für immer, denn der Szaat wird diesen Cyber Krieg nicht gewinnen können auf der Strecke bleiben dabei nur die Bürger und Freiheitsrechte!
    Nun sollen „Nazis“ der Türöffner für den Trojaner Cyber War sein, wie die Kinderporno für Websperren?

    „Eine Nachladefunktionalität ist genauso unzulässig wie Zugriffe auf weitere Schnittstellen des Computers wie Kamera oder Tastatur. NRW setzt sich für eine Zertifizierung der Software durch eine von Weisungen unabhängige Stelle ein.“

    Wie lange wird es wohl Dauern bis die Innenmister eistimmig Rufen , wir benötigen all diese Funktionen und noch mehr im Kampf gegen Nazis und Salafisten… ect.

  4. Inzwischen geht es mir wirklich so, daß ich mich schäme, Rot-Grün dereinst gewählt zu haben. Das ist zwar Jahre her, aber nur so wenige, erst 7. Das ist alles so peinlich.

    Jetzt kommen die also mit dem Staatstojaner gegen Rechte daher.

    Ich bin nicht mehr der jüngste, meine Zähne sind nicht mehr die besten, und die werden hoffentlich noch ein paar Jahre gebraucht. Ich will nicht einfach in eine Tischkante beißen.
    Indes, ich tät’s, wenn es denn helfen würde.

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