In Schleswig-Holstein laufen die Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, Grüne und SSW dem Ende entgegen. Wir haben den bereits verhandelten Stand des Koalitionsvertrages zu Innen, Recht und Netzpolitik zugeschickt bekommen und bieten hier einen Überblick über die für uns relevanten Themen. Wir waren beim Lesen positiv überrascht, zumindest in den für uns relevanten Punkten gab es nicht auszusetzen und das liest sich alles gut. Wie immer gilt aber: Koalitionsverträge sind blumige Wörter, wichtig ist, was davon wie umgesetzt wird! Und da lassen wir uns mal überraschen.
Bereits vorgestern wurde bekannt, dass sich Schleswig-Holstein im Bundesrat gegen eine Vorratsdatenspeicherung einsetzen wird. Das ist etwas ungewöhnlich für eine Landesregierung aufgrund der Formulierung, die recht eindeutig ist: „Die Vorratsdatenspeicherung ist ein hochproblematischer Eingriff in die Grundrechte. Deshalb werden wir uns auf Europa- und Bundesebene im Bundesrat und der Innenministerkonferenz gegen jede Form der Vorratsdatenspeicherung einsetzen.“
Das Versammlungsfreiheitsgesetz soll gestärkt und damit verbunden ein Paradigmenwechsel umgesetzt werden: „Demonstrationen sind nicht als Gefahr, sondern als Ausübung eines Grundrechts zu begreifen.“ Dazu gehören „höhere Anforderungen an die technische Überwachung und ‑aufzeichnung auf Demonstrationen“.
Einen Staatstrojaner lehnt man ab, denn „Unseres Erachtens kann auf Grund des Aufbaus und der Vielzahl an Nutzungsmöglichkeiten solcher Software nicht sichergestellt werden, dass bei ihrem Einsatz der Eingriff in die Grundrechte der überwachten Person durch den Nutzen der Überwachung gerechtfertigt ist.“
Netzsperren werden auch abgelehnt, stattdessen soll „die Aufmerksamkeit der Menschen für Risiken bei der Nutzung des Internets steigern.“
Ganz modern sollen die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung ausgebaut werden, z.B. durch die Möglichkeit, „Ausschusssitzungen des Landtages von besonderem öffentlichem Interesse durch Audiostream zugänglich zu machen.“ (Musste mir dabei nochmal die Augen reiben, weil das nach 2002 und nicht 2012 klingt. Aber gut, wenn es das dort noch nicht gab…)
Ein Ziel ist, „Schleswig-Holstein gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz deutschlandweit zum Vorbild für eine aktive Informationsfreiheit“ zu entwickeln. Dazu hat man den Grundsatz vereinbart, „dass der Zugang zu Informationen zur Regel und die Verweigerung der Veröffentlichung zur Ausnahme werden soll. “ Behörden und andere öffentlich-rechtliche Stellen sollen „so viele Informationen wie möglich von sich aus zur Verfügung stellen auch im Internet, dort kostenfrei in offenen, standardisierten Formaten.“ Dazu gehört auch das obligatorische OpenData-Portal.
Die Unabhängigkeit, Progressivität und Innovativität des Unabhängigen Landesdatenschutzzentrums (ULD) soll gestärkt werden. „Wir werden die ausreichende Ausstattung sicherstellen, so dass das ULD alle Datenschutzvorhaben auf nationaler und internationaler Ebene weiter angemessen und im Dialog begleiten kann. Wir prüfen die Zuständigkeit bei Ordnungswidrigkeitsverfahren beim ULD bündeln.“ Das wird Facebook freuen. Der digitale Verbraucherschutz soll gestärkt werden, denn „Die informierte Einwilligung zur Speicherung und Verarbeitung von Daten wollen wir zum Grundprinzip machen.“ Dazu möchte man sich für eine Klagebefugnis von Verbraucherverbänden auch bei Datenschutzverstößen einsetzen.
Ein weiteres Ziel ist ein Breitbandanschluss für jede/n Schleswig-HolsteinerIn. Auf Bundesebene möchte man sich „für das Recht Aller auf einen Breitbandanschluss einsetzen, der als flächendeckender Universaldienst verfügbar sein muss.“ Man verpflichtet sich „dem Prinzip der Netzneutralität“ und möchte sich dafür auch auf Bundesebene einsetzen. Im Rahmen des Breitbandausbaus möchte man „die Vergabe von Fördermitteln an die Wahrung der Netzneutralität knüpfen.“
Zu einem Koalitionsvertrag gehört natürlich noch die Formulierung, dass man sich in der Urheberrechtsdebatte „um einen fairen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen von NutzerInnen und UrheberInnen“ kümmern möchte. Man möchte auch mehr Open Access wagen und „die politischen Rahmenbedingungen so ändern, dass auch Wissenschaft und Forschung stärker von den Chancen der Digitalisierung profitieren können. “
Gleiches gelte „für den Lehr- und Lernmittelbereich, in dem wir den Gedanken der Open Education Ressources nutzbar machen.“ Alternative Lizenzmodelle wie Creative Commons werden gleich mit unterstützt.
Man möchte sich an „allen Einrichtungen des Landes für einen verstärkten Einsatz von freier und quelloffener Software und die Umsetzung der Grundsätze von Green-IT einsetzen.“ Dazu sollen auch bestehende Ausschreibungsverfahren diesbezüglich überarbeitet werden.
Die Arbeit der Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks soll „transparent und öffentlich gemacht“ werden. Archive des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollen geöffnet werden und das unsinnige Depublizieren findet man auch incht gut: „Daher werden wir uns in den entsprechenden Gremien dafür einsetzen, dass die Depublizierungs-Vereinbarung aufgehoben wird. Darüber hinaus wollen wir darauf hinwirken, dass bereits vorhandene analoge und digitale Inhalte in digitaler Form der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden.“
Beim Jugendschutz möchte man sich „unter anderem unter Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen für eine transparente Novellierung des gescheiterten Jugendmedienschutzstaatsvertrags einsetzen.“ Die Einrichtung einer Infrastruktur zur Blockade von Internetseiten aus Jugendschutzgründen hält man für „nicht geeignet“ und deshalb wird sie abgelehnt.