Koalitionsvertrag Schleswig-Holstein: Das Versprechen von mehr Offenheit

Das Jamaika-Bündnis in Schleswig-Holstein hat seinen Koalitionsvertrag vorgelegt. Das klare Bekenntnis zu Open-Government und Open-Source-Software sticht dabei hervor. Die Praxis wird zeigen, wie ehrlich die Versprechungen gemeint sind.

Der Landtag Schleswig-Holsteins in Kiel. CC-BY-SA 4.0 UphoffHe

Vor fünf Jahren setzte der Koalitionsvertrag der damaligen rot-grünen Landesregierung in Schleswig-Holstein neue Standards, die sich andere Landesregierungen als Vorbild nahmen. Jetzt hat sich eine schwarz-grün-gelbe Jamaika-Koalition gebildet und Ende der vergangenen Woche ihren Koalitionsvertrag präsentiert. Aus netzpolitischer Sicht ist dieser Koalitionsvertrag überraschend gut – dafür, dass die CDU als stärkste Partei mit in der Regierung sitzt.

Schleswig-Holstein bekommt ein Digitalisierungskabinett

Die neue Regierung sieht „die Digitalisierung als ressortübergreifende Querschnittaufgabe von höchster Bedeutung“. Deshalb will man ein Digitalisierungskabinett auf Ministerinnen- und Ministerebene unter Leitung des Ministerpräsidenten gründen, „um so eine klare, abgestimmte und umfassende Digitalisierungspolitik sicherzustellen“. Das Modell wurde bei Rheinland-Pfalz abgeschaut. Die Federführung soll der grüne Politiker Robert Habeck übernehmen, der jetzt Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung wird.

Erstmal mehr Datenschutz wagen – und möglichen Abbau später verhandeln

Im Koalitionsvertrag ist viel von Grundrechten und Datenschutz zu lesen. Hier zeigt sich, dass mit den Grünen und der FDP zwei Parteien mit in der Regierung sitzen, die sich dafür einsetzen. Ob die Bekenntnisse lediglich Lippenbekenntnisse bleiben oder auch in die Realität umgesetzt werden, zeigt sich dann immer im laufenden Betrieb in der Innenpolitik. Mehr Datenschutz und Datensicherheit möchte man „durch den verstärkten Einsatz von unabhängig überprüfbarer Hard- und Software, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, Open-Source-Technologie und die Förderung innovativer IT-Sicherheitskonzepte“ erreichen. Eine „flächendeckende, anlasslose Videoüberwachung“ wird abgelehnt, aber „an Gefahrenschwerpunkten werden wir eine maßvolle und am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierte Ausweitung der Videoüberwachung bzw. Videobeobachtung anlassbezogen prüfen“. Mit anderen Worten: Der Ausbau der Videoüberwachung ist möglich und wird noch nachverhandelt. Versprochen werden auch Modellversuche zu „Predictive Policing zur besseren Erkennung möglicher Einbruchsschwerpunkte“, wobei dabei keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen. Das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum Schleswig-Holstein soll „angesichts neuer Aufgaben angemessen“ gestärkt werden.

Offene WLANS in Bussen und allen öffentlichen Gebäuden

Offenes WLAN soll es zukünftig in Bussen und Bahnen geben. Und jedes mit Internet versorgte öffentliche Gebäude soll einen offenen WLAN-Zugang für die Öffentlichkeit bereitstellen. Zusammen „mit Kommunen, Akteuren aus der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft, wie z. B. den Freifunkinitiativen, wollen wir Strategien entwickeln, um kostengünstige Wege für eine breite Versorgung mit öffentlich zugänglichen WLAN-Hotspots zu ermöglichen“. Für eine Abschaffung der Störerhaftung will man sich im Bundesrat einsetzen, um dafür mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Freifunk-Communities sollen durch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit weiter gefördert werden. Mehr Geld will man in den Breitbandausbau stecken. Details dazu liest man aber erst in den kommenden Haushalten.

Mehr Open Source gegen die Abhängigkeit von Microsoft

Spannend sind vor allem die klaren Ankündigungen von Bausteinen einer Offenheitsstrategie. „Offene Schnittstellen, Standards und Software erhöhen die Verbrauchersouveränität und stellen einen wichtigen Baustein für die Erhöhung von IT-Sicherheit und die Ermöglichung innovativer Anwendungen dar.“ Das langfristige Ziel einer vollständigen Ablösung aus der Abhängigkeit von Microsoft liest man selten. Dazu möchte man Open-Source-Software fördern, „auch um Abhängigkeiten der öffentlichen Verwaltung von einzelnen Softwareanbietern soweit wie möglich zu reduzieren“. Dazu will man „die entsprechenden Ausschreibungsbedingungen überarbeiten“. Offene Bildungsmaterialien sollen ebenso wie die Digitalisierung von Lernmaterialien „mehr als bisher“ genutzt und „für die Bildungs- und Erziehungsarbeit“ eingesetzt werden.

Schleswig-Holstein verspricht eine offenere Regierung

Man will „das Ziel einer transparenten, offenen und nachvollziehbaren Verwaltung“ verfolgen. Dazu soll das Informationsfreiheitsgesetz weiterentwickelt werden, um „dem Rechtsanspruch auf Wissen und Informationen […] weiter entgegenkommen als bisher“, ein Open-Data-Gesetz vorgelegt werden, um „die Behörden [zu] verpflichten, vorhandene Daten von sich aus, leicht auffindbar, maschinenlesbar und kosten- und lizenzfrei für die Öffentlichkeit bereitzustellen“, sowie ein zentrales Open-Data-Portal aufgesetzt werden, da „offene Schnittstellen, Standards und Software [können] wirtschaftliche Innovationen begünstigen“. Im Rahmen der Open-Data-Strategie sollen auch alle Umweltdaten „auf einer zentralen Online-Plattform unter Wahrung der Grundrechte für die Öffentlichkeit bestmöglich nutzbar“ gemacht werden. Das klingt erstmal gut, aber kann in der Umsetzung auch weniger gut werden.

Die Medienkompetenzstrategie soll weiter entwickelt werden, und man will in diesem Rahmen die „Einführung eines Online-Fortbildungscampus zur Medienkompetenz prüfen, auf dem Angebote zur Medienbildung sowie Vernetzungs- und Kontaktmöglichkeiten aufgeführt sein sollen“. Die Koalition will sich weiter für die „Abschaffung der Depublikationspflicht in der Mediathek öffentlichrechtlicher Angebote einsetzen“. Und ein zu prüfendes Ziel ist, „dass zukünftig jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit hat, Mitbestimmungsprozesse auch digital zu initiieren und/oder sich daran zu beteiligen“.

Koalitionsvertrag Schleswig-Holstein: Auszüge über Digitalisierung

Aus den 116 Seiten Koalitionsvertrag haben wir alle netzpolitisch relevanten Punkte rausgefischt und hier chronologisch mit Seitenzahlen zusammengefasst.

2017-06-20

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5
Wir werden die Digitalisierung mit größerer Dynamik vorantreiben und zu einem unserer Schwerpunkte machen. Sie hilft uns dabei, ökologische Verantwortung und ökonomische Vernunft miteinander zu verknüpfen. Die Digitalisierung bietet vielfältige Chancen, unsere Wirtschaft zu stärken, die Energiewende und den Klimaschutz voranzubringen, allen Bürgerinnen und Bürgern Teilhabe zu ermöglichen, den ländlichen Raum zu entwickeln, das Bildungssystem zukunftsfähig zu machen und unsere Verwaltung zu modernisieren. Bei all dem werden wir für einen verlässlichen Ordnungsrahmen sorgen, der vor allem die datenschutzrechtlichen Belange der Bürge-rinnen und Bürger besonders beachtet.

9
Digitalisierung
Wir werden für die Digitalisierung, die Weiterentwicklung der Digitalen Agenda und neue E-Government-Strate-gien zusätzliche Haushaltsmittel bereitstellen. Dazu werden wir auch Mittel aus bestehenden Förderprogrammen verstärkt nutzen und uns bemühen, zusätzliche neue Finanzierungsquellen zu erschließen.

12f
Die kompatible, flächendeckende Digitalisierung aller Schulen in Schleswig-Holstein in den Bereichen Arbeiten, Lehren und Lernen unter optimaler Ausnutzung von Bundesmitteln haben wir uns vorgenommen. Die Finanzierung frühkindlicher und schulischer Bildung wird u.a. gemeinsam von Land und Kommunen getragen. Dies führt in den Bereichen Digitalisierung, Inklusion, Ganztagbetreuung etc. immer wieder zu komplizierten und hemmenden Finanzierungsstrukturen. Gemeinsam mit den Kommunen ist im Rahmen der Überarbeitung des kommunalen Finanzausgleichs auszuloten, ob eine transparentere Zuordnung der Zuständigkeiten zu verbesserten Grundvoraussetzungen führen kann.

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Hochschule und Wissenschaft
In der Digitalisierung sehen wir große Chancen für unser Bundesland, insbesondere wenn es uns gelingt, die Digitalisierung als Querschnittsthema mit hoher Priorität in sämtlichen Bereichen zu verankern. Für die Vereinbarkeit von Ökonomie und Ökologie, beispielsweise in den Bereichen Landwirtschaft, Energiewirtschaft, Umwelt, Infrastruktur und Bau, spielt sie eine ebenso große Rolle wie für die Zukunft der Arbeit, der Bildung, der gesellschaftlichen Teilhabe, der medizinischen Versorgung sowie die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wissenschaftslandschaft. Die Hochschulen und Forschungseinrichtungen des Landes haben hierbei die Rolle eines Impulsgebers und Entwicklungslabors der Digitalisierung in Schleswig-Holstein.
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Im Zeitalter von Globalisierung und Digitalisierung können und wollen viele Studierende ihre Module weltweit zusammenstellen. Die Hochschulen müssen daher soweit noch nicht geschehen Richtlinien zur Anerkennung von Studienleistungen auf der Basis der Lissabon-Konvention entwickeln.Die Hochschulen sollen in die Lage versetzt werden, die Zahl der Online-Studiengänge zu erhöhen und die Übertragung von Lehrveranstaltungen im Internet deutlich auszuweiten. Teilzeit- und Fernstudienangebote sollen ausgebaut werden. Insbesondere Fachhochschulen sollen das Angebot dualer Studiengänge bedarfsgerecht ausbauen.

31
Soziales und Gesundheit
Arbeitsmarkt und soziale Sicherung in der digitalen Gesellschaft

Der Arbeitsmarkt hat sich in den letzten 15 Jahren dramatisch verändert. Nach der Massenarbeitslosigkeit der Vergangenheit werden Fachkräftemangel und vor allem die veränderten Bedingungen einer digitalisierten Arbeitswelt die Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte prägen. Daher müssen auch die Instrumente zur Arbeitsmarktsteuerung und der sozialen Absicherung der Menschen neu ausgerichtet werden. Deshalb wollen wir konstruktiv daran mitwirken, dass flexible und gebrochene Erwerbsbiographien in Zukunft nicht zu unkalkulierbaren Armutsrisiken für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer führen. Damit sich die Menschen in Zukunft eigenverantwortlich und flexibel im Arbeitsmarkt bewegen können, muss auch das Verhältnis von Arbeit und Absicherung neu austariert werden.
Wir werden daher ein Zukunftslabor mit den Akteurinnen und Akteuren der Arbeitsmarktpolitik und aus der Wissenschaft ins Leben rufen, in deren Rahmen die Umsetzbarkeit neuer Absicherungsmodelle, z.B. ein Bürgergeld, ein Grundeinkommen oder die Weiterentwicklung der sozialen Sicherungssysteme, diskutiert und bewertet werden sollen. Ebenso wichtig wie die soziale und ökonomische Flexibilisierung des Arbeitslebens soll dabei auch die Entbürokratisierung der Arbeits- und Sozialverwaltung sein. Die Ergebnisse dieses Prozesses wollen wir in die bundespolitische Debatte tragen, um unser Land fit für die Herausforderungen der Zukunft zu machen und um Existenzängste von den Bürgerinnen und Bürgern fern zu halten.

41
Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Tourismus
Die mittelständische Struktur ist in Schleswig-Holstein ausgeprägt und verleiht unserem Wirtschaftsstandort Stabilität und Stärke. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen und das Handwerk gilt es, unnötige bürokratische Hemmnisse abzubauen und bei der Bewältigung zentraler Herausforderungen wie der Fachkräftesicherung, der Digitalisierung und der Stärkung von Forschung, Entwicklung und Wissenstransfer eine aktive Begleitung sicherzustellen. Wir wollen das mittelstandsfreundlichste Bundesland werden.

Einen besonderen Schwerpunkt wollen wir auf eine Stärkung der Gründer- und Unternehmerkultur, die Steigerung der Dynamik bei der Digitalisierung und neue Technologien zum Umwelt und Klimaschutz im Zusammenhang mit der Energiewende setzen. Es gilt, sowohl traditionelle Branchen zu stärken und zu entwickeln als auch vielversprechende Zukunftsfelder auszubauen. Gleichzeitig werden wir ein für das Land geeignetes industriepolitisches Konzept weiterentwickeln und umsetzen. Zur Stärkung Schleswig-Holsteins im Wettbewerb mit anderen Standorten werden wir die Ansiedlungspolitik dynamischer betreiben und dabei auch für beste Rahmenbedingungen für neue Wirtschaftszweige, insbesondere aus der Kreativ- und Digitalwirtschaft und Unternehmensgründer sorgen.
[…]
42
Auf dem Weg zum mittelstandsfreundlichsten Bundesland wollen wir den Mittelstand frühzeitig einbinden, indem wir einen Mittelstandsbeirat“ beim Wirtschaftsministerium gründen, der auch konkrete Vorschläge aus dem Mittelstand aufnimmt. Dort sollen in regelmäßigen Abständen mittelstandsrelevante Themen wie Bürokratieabbau, Erleichterungen im Vergaberecht, Ausbau der Infrastruktur und der Digitalisierung, die Akquisition von Fachkräften und Probleme bei der Unternehmensnachfolge – insbesondere im Handwerk erörtert werden. Der Beirat aus Expertinnen und Experten sowie Vertreterinnen und Vertretern des Mittelstandes soll ein möglichst breites Spektrum von Perspektiven und Wirtschaftsbereichen vertreten und den regelmäßigen Dialog mit Kammern und Verbänden ergänzen und frühzeitig Problemstellungen, innovative Ideen und Lösungsansätze beraten.
[…]
42
Eine besondere Rolle spielt die Gruppe der „neuen Freiberufler“ insbesondere in der Beratungs- und Digitalwirtschaft (Kreativ- und IT-Freelancer sowie Beraterinnen und Berater). Wir respektieren die Arbeit dieser hochqualifizierten, selbstständigen Menschen in einem frei gewählten Geschäftsmodell und werden uns dafür einsetzen, auch diese Experten als Freiberufler anzuerkennen. Für diese wirtschaftlich erfolgreichen Tätigkeiten wollen wir Rechtssicherheit (insbesondere in Sachen Scheinselbstständigkeit) schaffen. Gleichzeitig wollen wir sicherstellen, dass Freelancer in den modernen digitalen Ökonomien nicht schlechter gestellt werden.
[…]
43
Wirtschaft im ländlichen Raum und strukturschwache Gebiete
Wir werden die Westküsteninitiative neu aufstellen. Dazu gehört neben dem Ausbau der digitalen Infrastruktur die Basisversorgung in Bildung, Kita, Pflege, Medizin und öffentlichem Nahverkehr. Wir werden gezielt mögliche Mittel für strukturschwache Regionen einsetzen. Dazu gehören auch Optionen wie die Interterritorialen Investi-tionen (ITI) aus dem Europäischen Regionalfonds (EFRE). Wir werden dabei auf einen massiven Bürokratieabbau und die Stärkung der Beteiligung von Kommunen und Zivilgesellschaft setzen.

44
Industriepolitik

Schleswig-Holstein verfügt über industrielle Kerne, die wir stärken wollen. Die Industrie ist von großer Bedeutung für eine ausgewogene und zukunftsfähige Wirtschaftsstruktur, sorgt für qualifizierte Arbeitsplätze, höhere Steuereinnahmen und eine gute Auftragslage im Mittelstand. Die Digitalisierung verändert die Industrie so stark wie keine andere Entwicklung seit über einem Jahrhundert (Industrie 4.0), was wir als Chance für Schleswig-Holstein begreifen.

Wir werden in einem breiten beteiligungsorientierten Prozess mit Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften, Kammern, Hochschulen und Kommunen die industriepolitischen Konzepte mit neuen Akzenten weiterentwickeln. Glasfaser, Sicherheit bei der Energieversorgung, Strompreise, Erreichbarkeit und Abbau von Verwaltungsaufga-ben sind ansiedlungsrelevante Faktoren. Wir werden deshalb vor allem die Verkehrsinfrastruktur, die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für die Digitalisierung, die Fachkräftesicherung, die Steuer- und Energiepolitik, einen möglichen Bürokratieabbau und die Bereitstellung von geeigneten Flächen in den Mittelpunkt stellen.

47
Vernetzte Wirtschaft
[…]
Gleichzeitig sehen wir in zwei der Schwerpunktfelder ganz besondere Zukunftschancen, denen wir uns verstärkt zuwenden wollen:
[…]
2. Im Bereich der Informationstechnologien, Telekommunikation und Medien (ITM) sehen wir einen zweiten, besonders zukunftsträchtigen Schwerpunkt. Der Ausbau der Digitalwirtschaft auf der Grundlage des notwendigen beschleunigten Ausbaus der digitalen Infrastruktur schafft hierbei in der Nähe zum Standort Hamburg ganz besondere Chancen. Wir wollen dabei die noch stärkere Vernetzung mit der zunehmend digitalen Kreativwirtschaft in den Blick nehmen, denn diese ist als Teil einer zukunftsweisenden, wissensorientierten Gesellschaft ein bedeutender Innovationsfaktor in unserem Land.
[…]
48
Telekommunikation, Internet- und Medienwirtschaft

Nicht nur aufgrund der Nähe zum Medienstandort Hamburg bieten sich in Schleswig-Holstein besondere Chancen für Wachstum und neue Beschäftigungsmöglichkeiten in der Telekommunikations-, Internet- und Medienwirtschaft. Dies gilt auch im Bereich klassischer Medienanbieter, wie Verlage, Druckereien und Design- oder Werbeagenturen, vor allem aber für die Digitalwirtschaft, die mit neuen Geschäftsmodellen und innovativen Produkten und Dienstleistungen in alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens vordringt. Auch die Konvergenz der Medien schafft hier vielfältige Innovationen über bisherige Mediengrenzen hinweg. Wir wollen besonders diese Potentiale digitaler Wertschöpfungsprozesse in unterschiedlichen Wirtschaftssektoren durch eine gezielte Ansiedlungsstrategie für unser Land begeistern. Deshalb werden wir im Rahmen der Clusterpolitik hier auch einen besonderen Schwerpunkt bilden. Dabei sollen insbesondere auch zunehmend digitalisierte Branchen der Kreativwirtschaft in den Blick genommen werden. Architektur- und Designbüros, Firmen der Games-Industrie und Softwareentwicklungsschmieden, aber auch Musikschaffende und Filmemacherinnen und Filmemacher – um nur einige zu nennen – stehen für die wirtschaftliche Dynamik einer modernen Branche, die vor allem auf Wissen und Innovation basiert. Für diese Unternehmen soll in Schleswig-Holstein ein ideales Umfeld entstehen und ausgebaut werden

Metropolregion, Zusammenarbeit mit Hamburg und anderen Nachbarländern

Geographisch wie wirtschaftlich sind Hamburg und Schleswig-Holstein eng miteinander verflochten. Flächenland und Stadtstaat profitieren wechselseitig von den individuellen Vorzügen der engen Nachbarschaft. Traditionell nutzt Hamburg vor allem mit seiner Hafen- und Dienstleistungswirtschaft auch Ressourcen Schleswig-Holsteins, während Schleswig-Holstein aus der Wirtschaftskraft der Freien und Hansestadt Vorteile zieht. Wir wollen die Zusammenarbeit mit Hamburg und im Besonderen innerhalb der Metropolregion Hamburg verstärken. Gerade in den Clustern Erneuerbare Energien und Digitalwirtschaft sehen wir hier besondere Möglichkeiten. Um die wirtschaftlichen Chancen der Metropolregion Hamburg besser nutzen zu können, die im Auslandsmarketing unbedingt gebotene gemeinsame Bewerbung als zusammengehöriger Wirtschaftsstandort zu untermauern und damit auch dem schleswig-holsteinischen Mittelstand die Erschließung neuer Absatzmärkte zu erleichtern, werden wir die Gewerbeflächenausweisung im Hamburger Umland und die gemeinsame länderübergreifende Gewerbeflächenausweisung vereinfachen. Zudem werden wir prüfen, ob und wie eine gemeinsame Landesplanung mit der Freien und Hansestadt Hamburg umgesetzt werden kann. Wir suchen die enge Kooperation mit der Hansestadt Hamburg und wollen die Beziehungen nach Dänemark, als wichtigsten Auslandsmarkt Schleswig-Holsteins verbessern. Hamburg und Dänemark laden wir zu einer „Allianz für den Norden“ im Sinne einer kooperierenden „Wirtschaftsregion Nord“ ein, die für Weitsicht und Zukunft steht. Den gemeinsamen Ausschuss mit der Hamburgischen Bürgerschaft wollen wir fortsetzen und weiterentwickeln.

48
Arbeit
Arbeit, Ausbildung , Fachkräftesicherung, Arbeitsmarktintegration

Der demographische Wandel, die Globalisierung und immer mehr auch die Digitalisierung verändern die Arbeitswelt in einem erheblichen Maße. Durch die Digitalisierung entsteht eine ganz neue Beziehung von Mensch, Markt und Maschine. Während einige Berufe verschwinden oder sich zunehmend verändern, entwickeln sich parallel viele neue Berufsfelder. Die Erwerbsbiographien der meisten Menschen werden in Zukunft ganz anders aussehen als im Industriezeitalter. Wir wollen den Menschen helfen, die Chancen, die sich aus diesen Entwicklungen ergeben, für sich zu nutzen und die Risiken abmildern.

49f
Verkehrsinfrastruktur und Mobilität
ÖPNV qualitativ verbessern und ausbauen

Den ÖPNV im Land wollen wir mit den zusätzlichen Mitteln des Bundes finanziell besser unterstützen und dabei vor allem Vernetzung und Qualität verbessern. Das Sondervermögen MOIN.SH werden wir entsprechend weiterentwickeln und einmalig um zehn Millionen Euro Landesmittel aufstocken. Wichtig sind uns dabei der Umweltverbund, die Barrierefreiheit, modernes Ticketing, freies WLAN in Bussen und Zügen, bessere Informationen für die Fahrgäste, moderne Fahrzeuge, attraktive Haltestellen und mehr Zuverlässigkeit. Wir wollen die verschiedenen Verkehrssysteme besser miteinander verknüpfen. Mit den öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen organisieren wir den digitalen Wandel im Land, indem wir eine Vernetzung untereinander sowie mit neuen Mobilitätsangeboten ermöglichen.

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Verbraucherpolitik und Verbraucherschutz, Bildung für nachhaltige Entwicklung

Dabei ist die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein ein wichtiger Partner. Eine langfristige und stabile Finanzierung der Landesgeschäftsstelle und der Beratungsstellen wollen wir sicherstellen, um Planungssicherheit und qualifiziertes Personal zu erhalten. Wir wollen einen niedrigschwelligen Zugang zum Beratungsangebot für alle hier lebenden Menschen ermöglichen. Zusätzlich soll die Digitalisierung des Beratungsangebotes der Verbraucherzentrale weiter ausgebaut werden.
[…]
Wir werden uns im Bund für eine Weiterentwicklung des Verbraucherschutzes einsetzen, zum Beispiel dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Energiewende nicht einseitig belastet werden, die Regelungen im Bereich der Finanzdienstleistungen und der Altersvorsorge verbraucherfreundlicher werden, die Patientenrechte gestärkt werden und eine unabhängige Patientenberatung sichergestellt wird, Transparenz bei der Lebensmittelkennzeichnung verbessert und der Schutz persönlicher Daten beim online-Einkauf gesichert wird.
[…]
74
Die Koalition wird dem Thema Datenschutz in Fragen des digitalen Verbraucherschutzes eine hohe Priorität einräumen. Das Unabhängige Landeszentrum für den Datenschutz (ULD) dient durch seine Arbeit dem Verbraucherschutz. Die Arbeit des ULD werden wir daher sicherstellen.

78
Innen und Rechtlich
Innere Sicherheit

Im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung aller Wohn- und Lebensbereiche nimmt die Spurensicherung in der digitalen Welt eine immer größere Bedeutung ein. Daher bauen wir bestehende Strukturen aus und schaffen zusätzlich ein „Kompetenzzentrum digitale Spuren“ im Landeskriminalamt, welches bei Bedarf Polizeidienststellen im Land mit Rat und Tat zur Seite steht
[…]
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Aufgrund des damit verbundenen Eingriffs in das Recht auf die informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger lehnen wir eine flächendeckende, anlasslose Videoüberwachung ab. Videoüberwachung ersetzt kein Personal. An Gefahrenschwerpunkten werden wir eine maßvolle und am Grundsatz der Verhältnis-mäßigkeit orientierte Ausweitung der Videoüberwachung bzw. Videobeobachtung anlassbezogen prüfen. Beim Einsatz von Videotechnik achten wir auf hohe technische Qualität.

79
Einbruchskriminalität

Wir nehmen unsere besondere Verantwortung für den Schutz der unmittelbaren Wohn- und Lebensbereiche der Bürgerinnen und Bürger ernst. Die Bekämpfung der Wohnungseinbruchskriminalität hat weiterhin große Priorität und wird mit exklusivem Personaleinsatz im Bereich der Fahndung, Ermittlung und der Spurenauswertung nach modernsten Methoden der Wissenschaft ausgebaut. Dabei wollen wir die zwischen den norddeutschen Ländern bereits abgestimmten Handlungskonzepte zur Bekämpfung der Einbruchskriminalität verstärken und werden entsprechende polizeipolitische Initiativen starten. Unter strikter Wahrung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung werden wir Analyse- und Prognosesoftware, wie Predictive Policing zur besseren Erkennung möglicher Einbruchsschwerpunkte, in Modellversuchen erproben, wobei ausgeschlossen werden muss, dass personenbezogene Daten verarbeitet werden und die Nutzung zur Stigmatisierung von Betroffenen führt.

Wir werden darüber hinaus eine stärkere Verknüpfung polizeilicher und staatsanwaltschaftlicher Datenbanken und die tagesaktuelle Auswertung der räumlichen und zeitlichen Verteilung von Einbruchsdelikten zur besseren Erfassung von Brennpunkten und Tatserien und die Klassifizierung von Tatmustern zur Effizienzsteigerung von Spurensicherungsmaßnahmen einführen.

Außerdem werden wir Schwerpunkt-Ermittlungsgruppen mit ausschließlich dafür eingesetztem Personal und Einbruchteams für die unmittelbare Tatortaufnahme in allen Polizeidirektionen aufbauen.

Wir arbeiten auch an konkreten Hilfen für Betroffene, insbesondere wollen wir die Effektivierung der Auffindung von Stehlgut verbessern.

79
Rechts- und Handlungssicherheit

Die Sicherheitsbehörden sind bei ihrer Arbeit stets darauf angewiesen, dass der Gesetzgeber notwendige und hinreichend bestimmte Eingriffsbefugnisse nach Maßgabe des geltenden Rechts und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung, insbesondere der des Bundesverfassungsgerichtes, schafft. Das zurzeit geltende Polizeirecht im Landesverwaltungsgesetz werden wir in enger Zusammenarbeit mit anerkannten Polizeirechtsexpertinnen und -experten unverzüglich einer Schwachstellenanalyse unterziehen, um Handlungsnotwendigkeiten, insbesondere im Bereich der Terrorismusbekämpfung und in Fällen der organisierten Kriminalität, zu identifizieren. Damit schaffen wir zum einen Rechts- und Handlungssicherheit für die Polizistinnen und Polizisten und schützen zudem die Bürgerinnen und Bürger vor ungerechtfertigter Beeinträchtigung ihrer persönlichen Freiheitsrechte. Bei lebensbedrohlichen Einsatzlagen gebietet unsere besondere Fürsorgeverantwortung für die Polizistinnen und Polizisten ein Höchstmaß an Rechtssicherheit in den notwendigen Eingriffsbefugnissen.

Änderungen der Sicherheitsgesetze werden die Koalitionspartnerinnen und -partner nur im Konsens vollziehen.

Der Telekommunikationsüberwachung und der Online-Durchsuchung sowie anderen grundrechtssensiblen Verschärfungen von Seiten des Bundes werden wir nur dann zustimmen, wenn die Maßnahmen nach Auffassung aller Koalitionspartnerinnen und -partner keine unverhältnismäßigen Eingriffe in Freiheitsrechte darstellen.

80
Ausstattung

Neben der personellen Ausstattung braucht die Polizei auch eine bestmögliche sächliche Ausstattung.Wir werden sicherstellen, dass unsere Polizistinnen und Polizisten modernste Schutzausrüstungen und eine angemessene Bewaffnung weiterhin erhalten, um auch im Falle terroristischer Angriffslagen handlungsfähig zu sein. Ferner werden wir prüfen, ob und welche verhältnismäßigen Mittel im polizeilichen Einzeldienst zu einer Verbesserung der Sicherheit für die Beamtinnen und Beamten führen. Den bereits geplanten Test sog. Body-Cams werden wir fortsetzen und nach Auswertung der Ergebnisse über den flächendeckenden Einsatz in Absprache mit der polizeilichen Praxis entscheiden.

Vor dem Hintergrund des Personalaufbaus werden wir auch für die insoweit gebotene Ausstattung sorgen. Zur Reduzierung von Doppelarbeit in der Polizei und zur Verbesserung der Bürgerfreundlichkeit streben wir eine flächendeckende Ausstattung der Landespolizei mit digitalen mobilen Endgeräten als persönliche Ausstattung an. Für die erforderliche Entwicklung polizeispezifischer Fachanwendungen werden wir mit den norddeutschen Ländern Gespräche über ein gemeinsames Projekt führen, um über die Landesgrenzen hinweg unter Einbeziehung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) einheitliche Standards und eine stärkere Vernetzung zu erreichen.

Wir werden eine zeitgemäße technische Ausstattung aller Polizeidienststellen – nicht nur mit Digitalfunk und internetfähigen Computern – sicherstellen – und in medienbruchfreie IT-Fachverfahren investieren.

Die Kennzeichnungspflicht mit Individualnummern bei geschlossenen Einsätzen werden wir beibehalten, allerdings werden wir den Schutz vor Nachstellungen im persönlichen Umfeld der Polizistinnen und Polizisten und in den sozialen Medien verbessern.

80f
Extremismus und Terrorismus

Schleswig-Holstein ist ein Land der Freiheit, der Weltoffenheit, des Respekts und der Toleranz. Von diesen Werten ist auch unsere Politik geprägt.

Wir werden frühzeitig die inhaltliche Auseinandersetzung mit populistischen und extremistischen Strömungen in allen Erscheinungsformen führen und nicht zulassen, dass die Deutungshoheit über gesellschaftliche und politische Themen von denjenigen geführt wird, die sich gegen unsere gesellschaftlichen und rechtsstaatlichen Werte stellen.

Extremismus und rassistisches Gedankengut haben in unserem Land keinen Platz. Wir werden Extremistinnen und Extremisten, zu denen wir ausdrücklich auch Anhängerinnen und Anhänger der Reichsbürger- und der identitären Bewegung zählen, durch einen konsequent hohen Überwachungsdruck mit spezialisierten Observations- und Ermittlungsgruppen begegnen. Wir werden prüfen, wie wir die wichtige Arbeit des Beratungsnetzwerkes gegen Rechtsextremismus, gegebenenfalls auch durch Personalaufstockungen und weitere Standorte, stärken können. Möglichen Aussteigerinnen und Aussteigern aus der rechtsextremistischen Szene und ihren Angehörigen bieten wir Anlaufstellen an, in denen Aufklärungsarbeit und Hilfe zum Ausstieg aus der rechten Szene erfolgen.
[…]
81
Die zunehmende Zahl religiös motivierter Extremistinnen und Extremisten stellt ebenfalls eine Gefahr für eine freie und sichere Gesellschaft dar. Wir werden auch in diesem Bereich Programme zur Aufklärung und Deradikalisierung stärken und insgesamt einen Schwerpunkt auf verstärkte Prävention setzen, um unsere Werte- und Rechtsordnung zu schützen. Dabei werden wir auch den Kontakt zu muslimischen Verbänden und Kulturvereinen verstetigen.

Sofern radikal-religiöse Tendenzen erkennbar sind, werden wir auch in diesem Bereich einen hohen Überwachungsdruck sicherstellen. Dies gilt umso mehr für Versammlungsorte und Zentren religiöser Gruppen, in denen eine gezielte Radikalisierung anderer Menschen erfolgt. Mit geschulten Einsatzkräften der Sicherheitsbehörden werden wir gezielte Ansprachen von radikalisierten Personen durchführen.Bei Personen, von denen eine erhebliche Gefahr für Gesellschaft und Staat ausgeht und die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, müssen die bestehenden rechtlichen Regelungen genutzt werden, um diese – wenn möglich – vorrangig in ihre Heimatländer zurückzuführen.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es im Umgang mit Gefährderinnen und Gefährdern erhebliche Probleme gibt. Wir wollen hier zu gezielten, effektiven und rechtsstaatlichen Verbesserungen im Sinne der Sicherheit kommen.Die Geeignetheit und die relevanten Anwendungsfälle der elektronischen Fußfessel sind umstritten. Im Anwendungsfall muss sichergestellt sein, dass der Einsatz nicht zu einer weiteren Radikalisierung der Betroffenen führt. Wir werden prüfen, wie wir durch eine landesrechtliche Umsetzung der elektronischen Fußfessel die Sicherheit effektiv erhöhen, wenn ihre Geeignetheit und rechtssichere Anwendung im Hinblick auf den Grundrechtsschutz der Betroffenen gewährleistet ist.

Der Verfassungsschutz bleibt eine wichtige Säule unserer Sicherheitsarchitektur. Wir werden uns auf der Ebene des Bundes weiter dafür einsetzen, dass die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder verbessert wird. Defizite beim Datenaustausch müssen unter Wahrung aller rechtlichen Vorgaben abgebaut werden. Auch bei durchreisenden relevanten Personen oder Gruppen, die einer Beobachtung durch Verfassungsschutzbehörden unterliegen, muss eine Überwachungsübernahme durch Behörden anderer Bundesländer ohne Verzögerung erfolgen können. Den Einsatz von V-Personen richten wir am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit aus. Den Einsatz von schwersten Straftäterinnen und Straftätern als V-Personen lehnen wir ab. Wir stärken den Verfassungsschutz und gleichzeitig die parlamentarische Kontrolle.

82f
Gerichte und Staatsanwaltschaften
Digitalisierung

Die Digitalisierung stellt für die Justiz auf der Verwaltungsebene eine der großen Herausforderungen dieser Legislatur dar. Dabei kann die Umsetzung des elektronischen Rechtsverkehrs zu einer erheblichen Effektivierung von Abläufen beitragen. Dafür müssen in der Umsetzungsphase die erforderlichen personellen Ressourcen bereitgestellt und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Fortbildung konsequent unterstützt werden. Auch für die Geschäftsstellen und Serviceeinheiten soll es hierzu gezielte Fortbildungsprogramme geben. Wir wer-den als Landesregierung dafür sorgen, dass dieser Prozess von der ministeriellen Seite angemessen begleitet wird. Das Ziel muss eine effektive Steuerung des Prozesses sein.

Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs muss bei aller Effizienzsteigerung immer auch den Aspekt einer bürgernahen und vertrauensbildenden Rechtsprechungspraxis im Blick behalten.

Der Aspekt der IT-Sicherheit hat bei der Umstellung auf den elektronischen Rechtsverkehr höchste Priorität. Entsprechende Sicherheitskonzepte werden schnellstmöglich erstellt.

91
Kommunales
Moderne Verwaltung

Eine moderne Verwaltung bedeutet vor allem guter Service für die Bürgerinnen und Bürger: Nachhaltig, mit weniger Zeitaufwand, weniger Wegen und weniger Kosten. So stellen wir uns eine effiziente und bürgernahe Verwaltung vor. Die Chance dazu bietet die Digitalisierung. Weil wir sie nicht nur als „Nutzung von Technik“ ver-stehen, sondern damit eine konsequente Verbesserung der Geschäftsprozesse der Verwaltung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger organisieren wollen, werden wir durch die Weiterentwicklung der E-Government-Strategie unsere Verwaltungen für die Zukunft fit machen. Mit dem Ausbau des E-Governments wollen wir dazu bei-tragen, dass Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmerinnen und Unternehmer einfach und zeitlich flexibel Zugang zur Verwaltung haben, bestehende Hürden abgebaut und Verfahren beschleunigt werden.

Wir werden eine gemeinsame Strategie von Land und Kommunen für einen konsequenten Ausbau des E-Governments entwickeln. Ziel soll hierbei insbesondere der Aufbau eines zentralen Internet-Portals für die Verwaltungsleistungen des Landes und der Kommunen unter Einbindung des „Einheitlichen Ansprechpartners“ sein. Die Erarbeitung und Umsetzung soll landesweit von einer zentralen Stelle koordiniert und evaluiert werden. Dabei sind insbesondere verstärkt die Möglichkeiten des E-Government-Gesetzes zu nutzen, die es dem Land unter anderem erlauben, einheitliche Standards für digitale Verwaltungslösungen zu definieren.Bei der Entwicklung der Strategie zum Ausbau des E-Government werden wir von Beginn an die besonderen datenschutzrechtlichen Herausforderungen, die mit einer verstärkten digitalen, auch verwaltungsträgerübergreifenden Datenverarbeitung verbunden sind, im Blick haben und ausschließlich Lösungswege verfolgen, die den umfassenden Datenschutz für die Bürgerinnen und Bürger gewährleisten. Aus diesem Grund werden wir das ULD von Beginn an in die Entwicklung von E-Government-Lösungen einbinden.

Wir wollen künftig an zentraler Stelle ein strategisches Innovationsmanagement implementieren, welches unter Einbindung externer wissenschaftlicher Beratung neue Modernisierungsansätze für die öffentliche Verwaltung entwickelt und Hilfestellungen bei der Umsetzung gibt.

94
Landesplanung und Städtebau
[…]
Regional abgestimmte Konzepte der Kreise, Städte und Gemeinden sollen stärker als bisher berücksichtigt wer-den. Interkommunale Planungen werden erleichtert und kleinräumige Entwicklungskonzepte und Stadt-Umland-Kooperationen werden besonders gefördert.Die Digitalisierung hat für uns auch bei der Landesplanung eine zentrale Bedeutung. Den Ausbau der Breitbandversorgung werden wir landesplanerisch unterstützen.

96
Medien

Ohne Medien wäre unsere Demokratie nicht möglich. Medienvielfalt ist heute wichtiger denn je und die Grundvoraussetzung für persönliche Meinungsbildung, Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit. Die Freiheit der Medien und der Zugang zu ihnen ist eines der wichtigsten Grundrechte einer lebendigen Demokratie. Diese werden wir schützen und verteidigen. Zu einer vielfältigen Medienlandschaft gehören die öffentlich-rechtlichen Sender genauso wie die privaten Radio- und Fernsehsender, die traditionellen Verlagshäuser, Newsblogs, Kinos, Druckereien und mittelständische Design- und Werbeagenturen. Wir werden diese Medien-Vielfalt unterstützen und sie zu einem wichtigen Innovationsmotor unseres Landes machen. legen. Wir setzen uns für eine sinnvolle Förderung der Vielfalt von Medien ein.

Deshalb werden wir einen Bericht zur Situation der Medienlandschaft in Schleswig-Holstein erstellen. Auf dieser Grundlage sollen gegebenenfalls Modelle entwickelt werden, die qualitativ gute lokale und regionale Berichterstattung ermöglichen sollen sowie neue Formen des Journalismus zur Sicherung der Meinungsvielfalt unterstützen. Beispielhaft hierfür sind Stiftungsmodelle.

Die fortschreitende Konvergenz erfordert von der Medienregulierung neue innovative Wege; öffentliche, private, europäische und globale Ebenen verschmelzen und erfordern ein ganzheitliches Denken und Handeln (Media Governance). Was die Medienlandschaft und -wirtschaft in einer globalen, digitalisierten Welt längst lebt, werden wir innovativ unterstützen. Dabei soll es ausgewogene Maßnahmen zwischen Selbstregulierung und staatlicher Kontrolle geben, wobei öffentliche Schutzgüter, zum Beispiel im Bereich des Jugendschutzes immer staatlich gewährleistet werden müssen.In diesem Sinne setzen wir uns für eine Überprüfung der Struktur der Medienaufsicht im Föderalstaat ein.

Wir bekennen uns zu einem modernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR).

Zur Sicherung der Medienvielfalt braucht es einen auskömmlich finanzierten und unabhängigen ÖRR, den wir auf seinem Weg zu effizienten und transparenten Strukturen aktiv begleiten werden.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass Studentinnen und Studenten sowie Auszubildende von den Rundfunkbeiträgen befreit werden.
[…]

97
Wir werden uns weiter für die Abschaffung der Depublikationspflicht in der Mediathek öffentlichrechtlicher Angebote einsetzen.

Der Offene Kanal Schleswig-Holstein hat eine wichtige Funktion als Forum für Bürgerinnen und Bürger, als Lokalradio und Lokalfernsehen. Er hat Bedeutung in der Aus- und Weiterbildung in Medienberufen. Insbesondere bei der Vermittlung von Medienkompetenz werden wir ihn weiter stärken. Wir begrüßen, dass durch den Onlinebereich zahlreiche neue Möglichkeiten für einen neuen Bürgerjournalismus und zur unabhängigen Informationsgewinnung hinzugekommen sind. Mit den neuen nichtkommerziellen Lokalradios in Schleswig-Holstein gibt es zudem neue Formen von Bürgermedien, die eine Förderung erhalten, um sie in ihrer Existenz zu sichern. Diesen Bereich des Lokalradios werden wir entsprechend evaluieren.

Medienkompetenz sehen wir als wichtigen Bestandteil eines selbstbestimmten und souveränen Handelns mit Medien. Wer Wahrheit nicht von Unwahrheit, Fakes nicht von News und echte nicht von unechten Bildern unter-scheiden kann, wird zum manipulierbaren Spielball von Interessen. Damit wächst hierdurch auch die Notwendigkeit einer mit dieser Entwicklung schritthaltenden, altersübergreifenden Vermittlung von Medienkompetenz. In der digitalen Gesellschaft ist Medienkompetenz eine Schlüsselqualifikation. Daher wollen wir die Medienkompetenzstrategie des Landes weiterentwickeln und in diesem Rahmen die Einführung eines Online-Fortbildungscampus zur Medienkompetenz prüfen, auf dem Angebote zur Medienbildung sowie Vernetzungs- und Kontaktmöglichkeiten aufgeführt sein sollen.

101
Europa

Digitale Bürgerrechte international und europäisch sichern

Digitalisierung endet nicht an Staatsgrenzen. Daher sind in vielen Bereichen europäische und internationale Regelungen notwendig. Der digitale Wandel darf nicht von einigen wenigen bestimmt werden, sondern muss nach fairen Grundprinzipien geordnet sein. Wir orientieren uns am Grundprinzip, dass die Souveränität des Einzelnen bei der Verfügbarkeit von Daten jederzeit gewahrt bleiben muss und das Recht auf Privatheit sowie die Zugänglichkeiten von digitaler Teilhabe gewährleistet wird.

Deshalb werden wir im Interesse Schleswig-Holsteins auf die Verabschiedung gemeinsamer Standards in den Bereichen technischer Regulierungen, Datenschutz und Datensicherheit sowie den Abbau von Hemmnissen für einen freien digitalen Waren- und Dienstleistungsverkehr, eingebettet in das Kernziel der Errichtung eines einheitlichen digitalen europäischen Binnenmarktes, hinwirken.

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Digitalisierung

Wir wollen Schleswig-Holstein zu einer digitalen Vorzeigeregion machen. Wir verstehen die Digitalisierung als ressortübergreifende Querschnittaufgabe von höchster Bedeutung. Deshalb wollen wir ein Digitalisierungskabinett auf Ministerinnen- und Ministerebene unter Leitung des Ministerpräsidenten gründen, um so eine klare, abgestimmte und umfassende Digitalisierungspolitik sicherzustellen. Die fachliche Federführung des Digitalisierungskabinetts liegt beim Ministerium für Digitalisierung. In diesem Rahmen werden alle Ressorts ihren Beitrag für die gemeinsame Digitalisierungsstrategie erarbeiten und fortentwickeln und so die vom Kabinett zu verabschiedende Grundlage für eine sinnvolle Verknüpfung sämtlicher Aktivitäten gewährleisten.

Verlässlicher Ordnungsrahmen

Der digitale Wandel verändert unsere Gesellschaft nachhaltig. Die Digitalisierung ist für unsere Gesellschaft, den Staat und die Bürgerinnen und Bürger Chance und Herausforderung zugleich. Wie in jedem Bereich des Lebens bedarf es auch in der digitalen Welt verlässlicher Ordnungsprinzipien, die den Schutz des Einzelnen sicherstellen. Es ist die Aufgabe des Staates, für diese Ordnungsprinzipien zu sorgen. Dazu gehören die Gewährleistung der Netzneutralität, der Schutz der Grundrechte, insbesondere der Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung sowie der Schutz vor digitaler Kriminalität. Wir brauchen einen Ordnungsrahmen, der Verbraucher- und Freiheitsrechte sowie die informationelle Selbstbestimmung online wie offline weiterhin gewährleistet. Nur dessen Durchsetzung kann Vertrauen und Sicherheit im Digitalen stärken. Wir werden die Digitale Agenda Schleswig-Holstein gemeinsam weiterentwickeln.

Digitale Infrastruktur

Das digitale Angebot von Inhalten und der Bedarf, selbst Daten zu senden, entwickeln sich rasant und werden weiter steigen. Die vielfältigen Anwendungsgebiete und die Vernetzung von Milliarden intelligenter Geräte in Haushalten und Unternehmen erfordern zukünftig deutlich höhere Bandbreiten. Eine leistungsfähige digitale Infrastruktur wird deshalb über die Attraktivität unseres Landes und insbesondere der ländlichen Räume als Orte für das Leben und Arbeiten entscheiden. Dies erfordert verstärkte Investitionen in die flächendeckende Versorgung des Landes mit Hochgeschwindigkeitsnetzen und die Beseitigung regulatorischer Hemmnisse. Unter Berücksichtigung verschiedener Finanzierungsmöglichkeiten auf EU- und Bundesebene wollen wir diese Herausforderung angehen, aber dafür auch deutlich mehr Landesmittel investieren. Unser Ziel ist es, den flächendeckenden Glasfaserausbau vor dem Jahr 2025 weitgehend abzuschließen. Wir bekennen uns zum Glasfaserausbau, denn nur mit einem Netzinfrastrukturwechsel weg vom Kupfer hin zur Glasfaser bis zum Gebäude erreichen wir deutlich höhere Bandbreiten in Sende- und Empfangseinrichtungen. Die flächendeckende Versorgung mit 50 Mbit/s sehen wir deshalb nur als Zwischenschritt.

Die Dynamik des Netzausbaus wollen wir durch strategische Förderungen beschleunigen (z. B. mit zinsgünstigen Darlehen unterstützen) und konsequent bürokratische Hemmnisse abbauen. Wo kein marktgetriebener Ausbau erfolgt, wollen wir mit Landes-, Bundes- und Europamitteln die Wirtschaftlichkeitslücke schließen, wobei entscheidend sein wird, dass der Bund zu diesem Infrastrukturausausbau einen wesentlichen Beitrag leistet. Deshalb werden wir uns auf Bundesebene für eine strategische Förderung des Netzinfrastrukturwechsels einsetzen. Der Breitbandausbau wird nur durch ein gemeinsames Zusammenwirken verschiedener Akteurinnen und Akteure gelingen. Deshalb werden wir dies mit Telekommunikationsunternehmen, Energieversorgern, kommunalen Spitzenverbänden und weiteren Partnerinnen und Partnern in einem breiten Bündnis für den Netzausbau in Schleswig-Holstein vorantreiben. Wir wollen das Breitbandkompetenzzentrum stärken und ausbauen.Neben dem stationären Internetanschluss hat auch das mobile Internet stark an Bedeutung gewonnen. In Schleswig-Holstein muss die mobile Internetversorgung an touristischen Orten und öffentlichen Plätzen, aber auch in öffentlichen Verkehrsmitteln, entlang wichtiger Verkehrswege, an größeren Verkehrsknotenpunkten wie z.B. Häfen oder Bahnhöfen und auch in Industrie- und Gewerbegebieten deutlich ausgebaut werden.

Wir wollen dafür sorgen, dass jedes mit Internet versorgte öffentliche Gebäude einen freien WLAN-Zugang für die Öffentlichkeit bereitstellt. Gemeinsam mit Kommunen, Akteuren aus der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft, wie z.B. den Freifunkinitiativen, wollen wir Strategien entwickeln, um kostengünstige Wege für eine breite Versorgung mit öffentlich zugänglichen WLAN-Hotspots zu ermöglichen. Dazu bedarf es für die Betreiber allerdings der Rechtssicherheit, weshalb wir uns für eine weitere Novelle des Telemediengesetzes mit dem Ziel einsetzen werden, die Störerhaftung gänzlich abzuschaffen. Das ehrenamtliche Engagement der Freifunkinitiativen wollen wir durch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit weiter fördern.

Für mobile Anwendungen der Zukunft etwa im Verkehrsbereich oder im Tourismus muss schnelles Internet auch unterwegs zuverlässig verfügbar sein. Dem Mobilfunk der fünften Generation (5 G) kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Als Flächenland hätte Schleswig-Holstein auch hier gute Chancen, zu einer Modellregion zu werden. Insgesamt werden zusätzlich mindestens 50 Millionen Euro Landesmittel über die Legislaturperiode eingesetzt, um die digitale Infrastruktur zu stärken.

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Netzneutralität und Verbraucherrechte

Wir bekennen uns zur Netzneutralität als Voraussetzung für wirtschaftliche und demokratische Chancengleichheit im Netz. Auch künftig müssen alle Datenpakete im Internet gleichberechtigt transportiert werden, um sicherzustellen, dass weder Inhalte noch Unternehmungen diskriminiert werden. Diese Chancengleichheit im Internet gilt es auch gesetzgeberisch zu schützen. Für uns sind digitale Verbraucherrechte aber mehr als nur die Wahrung der Netzneutralität.

Wir setzen uns für effektive Verbraucherrechte auch in der digitalen Welt, eine größtmögliche Transparenz digitaler Angebote, die tatsächliche Einhaltung vertraglicher Versprechungen (zum Beispiel, was die Bereitstellung von Bandbreiten angeht), einen effektiven Datenschutz, eine hohe IT-Sicherheit und faire Märkte ein. Die Arbeit der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein ist hierfür unerlässlich.

Datenschutz

Datenschutz dient dem Schutz der Menschenwürde und ist wesentliche Bedingung für eine freiheitliche Demokratie in einer digitalen Welt.

Der Umgang mit personenbezogenen Daten muss deshalb eindeutigen Regelungen unterworfen sein, die ihrer Bedeutung für die Rechte des Einzelnen gerecht werden. Wir setzen uns dafür ein, dass unser Datenschutzniveau im internationalen Wettbewerb Geltung hat. Wir wollen IT-Sicherheit und Datenschutz zu einem internationalen Wettbewerbsvorteil entwickeln.

Berechtigte Sicherheitsinteressen unseres Landes müssen mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden. Die Digitalisierung erfordert in besonderer Weise den Schutz personenbezogener Daten. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist gerade in der digitalen Welt zu gewährleisten. Es muss überprüfbar sein, ob sich die Datenverarbeiter an die rechtlichen Rahmenbedingungen halten und Verstöße müssen gegebenenfalls auch sanktioniert werden.Wir werden uns – auch um innovative Geschäftsmodelle und StartUps zu fördern – dafür einsetzen, die etablierten Datenschutzziele in der Entwicklung und als Voreinstellung von Technologie (privacy by design und privacy by default) zu verankern, Auditierungssysteme zu stärken und Gütesiegel auszubauen.

IT-Sicherheit

Voraussetzung für die Digitalisierung in allen Bereichen sind höchste Standards beim Datenschutz und der IT-Sicherheit. Die Bürgerinnen und Bürger müssen auf Datenschutz und Datensicherheit vertrauen können, gerade wenn sie sensible Daten in die Obhut des Staates geben. Dies erreichen wir durch den verstärkten Einsatz von unabhängig überprüfbarer Hard- und Software, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, Open-Source-Technologie und die Förderung innovativer IT-Sicherheitskonzepte. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden wir dabei unterstützen, in gute IT-Sicherheit zu investieren. Wir werden dazu ein Förderprogramm für mehr IT-Sicherheit auflegen und Anreize für die Etablierung datenschutzfreundlicher IT-Lösungen setzen.

EU-Datenschutzgrundverordnung

Die Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung werden wir konsequent vorantreiben und dafür sorgen, dass wir einen besseren Grundrechtsschutz durch europaweit geltende und durchsetzbare Datenschutzstandards bekommen.

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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz

Mit dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) setzt die Koalition auch weiterhin auf eine Einrichtung, die im Interesse des Datenschutzes die Arbeit von Staat und Privaten kritisch im Blick behält. Wir wollen das ULD angesichts neuer Aufgaben angemessen stärken.

Digitaler Staat

Eine lebendige Demokratie braucht Bürgerinnen und Bürger, die sich einmischen, mitgestalten und fundierte Wahlentscheidungen treffen können. Hierfür sind zeitnahe, umfassende und leicht zugängliche Informationen über staatliches Handeln essentiell. Die Digitalisierung kann einen Beitrag dazu leisten, unsere Demokratie zu vitalisieren. Die Digitalisierung ist auch eine große Chance für den Staat und seine Verwaltungsbehörden, weil wir sie nicht nur als „Nutzung von Technik“ verstehen, sondern damit eine konsequente Verbesserung, Vereinfachung und Effizienzsteigerung der Geschäftsprozesse der Verwaltung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger erreichen wollen. Die Weiterentwicklung des E-Governments, der dafür erforderlichen Infrastruktur und der Verwaltungsstrukturen sind zentrale Aufgaben der künftigen Landesregierung.

Wir verfolgen das Ziel einer transparenten, offenen und nachvollziehbaren Verwaltung. Open-Data und Open-Government sind für uns kein Selbstzweck, sondern integraler Bestandteil des Handelns der öffentlichen Verwaltung. Unter einer modernen Verwaltung verstehen wir eine transparente Verwaltung, die proaktiv mit den Bürgerinnen und Bürgern kommuniziert und sie bestmöglich an Entscheidungen beteiligt.

Open Data und E-Government-Angebote werden wir entschlossen ausbauen, ohne außer Acht zu lassen, dass es durchaus noch weiße Flecken gibt und noch nicht jeder Mensch in Schleswig-Holstein Zugang zum Internet hat.

E-Government-Strategie und Open Data

Schleswig-Holstein werden wir zu einem Pionierland guter digitaler Verwaltung machen. Landesbehörden und Institutionen sollen durch den Ausbau digitaler Technologien und eine Verbesserung der technischen Ausstattung modernisiert und an den Bedürfnissen sowohl der Bürgerinnen und Bürgern als auch der Unternehmen ausgerichtet werden. Die Digitalisierung von Staat und Verwaltung ist eine Zukunftsinvestition. Wir werden die Möglichkeiten eines zentrales Einstiegsportal zur Verwaltung prüfen und wenn möglich, zügig umsetzen. Auch werden wir uns an der Diskussion um den Aufbau eines bundesweiten Bürgerportals beteiligen.

Dem Rechtsanspruch auf Wissen und Informationen wollen wir weiter entgegenkommen als bisher und setzen uns für eine Weiterentwicklung bestehender Informationsfreiheitsgesetze und neue Open Data-Regelungen ein, die die Behörden verpflichten, vorhandene Daten von sich aus, leicht auffindbar, maschinenlesbar und kosten- und lizenzfrei für die Öffentlichkeit bereitzustellen. Dabei können offene Schnittstellen, Standards und Software wirtschaftliche Innovationen begünstigen.
Unser Ziel ist es, ein Transparenz- und Open-Data-Gesetz vorzulegen und ein zentrales Open-Data- Portal aufzusetzen.

Kommunen/Bund

Als Land werden wir uns intensiv in die beim Bund für neue digitale Angebote geschaffenen Koordinationsgremien einbringen und hierbei auch die Belange der Kommunen berücksichtigen.

Kommunikation mit Behörden

Um vertrauensvolle und sichere Kommunikation von Bürgerinnen und Bürgern mit den Landesinstitutionen zu ermöglichen, werden wir Möglichkeiten der verschlüsselten Kommunikation schaffen.

Die Erforderlichkeit persönlichen Erscheinens und der Leistung von Unterschriften bei Behörden wollen wir nach und nach abbauen. Unser Ziel ist es, zunächst schrittweise die am häufigsten vorkommenden Verwaltungsvorgänge auch in digitaler Form anzubieten und werden uns dafür einsetzen, dass der neue elektronische Personalausweis und mit ihm verbundene Anwendungen höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. Das für viele Bürgerinnen und Bürger weiterhin wichtige Angebot der Beratung durch die Verwaltung und den persönlichen Kontakt werden wir auch weiterhin sicherstellen.

Darüber hinaus wollen wir den Einheitlichen Ansprechpartner nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger einrichten.

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Barrierefreiheit

Ein Schwerpunkt der Landesregierung wird die Förderung der Barrierefreiheit von digitalen Angeboten sein. Barrierefreiheit ist Grundvoraussetzung dafür, dass möglichst alle Menschen an allen Facetten des Lebens teil-nehmen können. Dies gilt gerade für digitale Angebote und Systeme. Sie sollen genutzt werden, um Barrieren abzubauen oder zu verringern, um älteren Menschen und Menschen mit Einschränkungen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern. Gerade bei digitalen Angeboten ist es möglich, Hindernisse aus dem Weg zu räumen und somit zu mehr Barrierefreiheit beizutragen.

Nutzung von Open-Source-Software

Offene Schnittstellen, Standards und Software erhöhen die Verbrauchersouveränität und stellen einen wichtigen Baustein für die Erhöhung von IT-Sicherheit und die Ermöglichung innovativer Anwendungen dar. Wir verfolgen den vordringlichen Einsatz von Open-Source Software, auch um Abhängigkeiten der öffentlichen Verwaltung von einzelnen Softwareanbietern soweit wie möglich zu reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, werden wir unter anderem die entsprechenden Ausschreibungsbedingungen überarbeiten. Eine vollständige Ablösung ist das langfristige Ziel.

Bürgerbeteiligung und Transparenz

Die Digitalisierung bietet uns die Chance, Transparenz politischer Prozesse zu erhöhen und demokratische Teil-habe zu erleichtern nicht nur für das Land, sondern auch die schleswig-holsteinischen Kommunen. Für Bürgerinnen und Bürger soll die Nutzung von digitalen Werkzeugen der Beteiligung und der Mitbestimmung so einfach wie möglich gemacht werden. Hierbei berücksichtigt die Koalition, dass Menschen, die der Nutzung neuer Technologien zurückhaltend gegenüberstehen und auf eingeübte Verfahren setzen, sich weiterhin in die Beteiligungsprozesse des Landes einbringen können.

Unser Ziel ist es, dass zukünftig jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit hat, Mitbestimmungsprozesse auch digital zu initiieren und/oder sich daran zu beteiligen. Die Umsetzungsmöglichkeiten eines solchen digitalen Bürgerbegehrens werden wir unter Berücksichtigung daten- und verfassungsrechtlicher Vorgaben prüfen.

Digitale Bildungsrevolution

Die Erfassung aller Lebensbereiche durch die Digitalisierung stellt eine große Herausforderung mit Chancen und Risiken für unsere Gesellschaft und das Bildungssystem dar. Die Gestaltung des digitalen Wandels mit dem Ziel, Teilhabe und Mündigkeit sowie Chancengerechtigkeit für jedes Kind zu schaffen, ist einer der Schwerpunkte der schleswig-holsteinischen Bildungspolitik. Während der Schulzeit sollen Schülerinnen und Schüler auch die Kompetenzen entwickeln, die für einen fachkundigen, verantwortungsvollen und kritischen Umgang mit den neuen Medien erforderlich sind. Den Umgang im Unterricht mit den neuen Medien sehen wir im pädagogischen und fachdidaktischen Kontext. Dabei wollen wir die Chancen von E-Learning, die Digitalisierung von Lernmaterialen sowie die Nutzung von Open Educational Resources (OER) mehr als bisher nutzen und für die Bildungs- und Erziehungsarbeit einsetzen.

Digitalisierung der Schulen

Wir werden dazu das Modellprojekt Lernen in einer digitalen Gesellschaft zu einer Strategie Lernen, Lehren und Arbeiten in der digitalen Schule auf Grundlage der KMK-Strategie Bildung in der digitalen Welt und der Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft weiterentwickeln. Wir werden die hierfür erforderlichen Mittel zur Kofinanzierung bereitstellen.

Unser Ziel ist es, gemeinsam mit den Schulträgern und Schulen, eine Strategie für eine flächendeckende kompatible, digitale Vernetzung aller Schulen durch schnelles Internet, einschließlich WLAN in Unterrichtsräumen und Lehrerzimmern unter Verwendung von Bundesmitteln aus dem Digitalpakt zu erreichen. Auch länderübergreifende Lösungen werden wir prüfen.

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Ausstattung der Schulen

Auf Grundlage der technischen Bestandsaufnahme in den Schulen wollen wir Schulen und Schulträger dabei beraten und unterstützen, aus den Bundesmitteln eine kompatible, standardisierte und ggf. gebündelte Bildungscloud-Lösung unter Beachtung von Rechtssicherheit und Datenschutz zu schaffen, die die Bereiche Lernen, Lehren und Arbeiten umfassen. Dazu wollen wir in einem ersten Schritt drei zusätzlichen Stellen beim Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) einrichten. Wir werden die Schulen bei der Entwicklung von Medienplänen, der Organisation des fachkundigen Betriebs und bei der Wartung ihrer IT-Ausstattung beraten und unterstützen, damit engagierte Lehrerinnen und Lehrern von dieser Aufgabe entlastet werden können. Die Nutzung eigener Endgeräte und ggf. die Anschaffung von Endgeräten durch Schülerinnen und Schüler werden wir durch Standardisierung vereinfachen und im notwendigen Maße unter Berücksichtigung sozialer Kriterien bezuschussen. Gemeinsam mit den Schulträgern werden wir nach Lösungen suchen und werden diese im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs thematisieren.

Medienkompetenz und Informatik

Wir streben an, interdisziplinäre Medienbildung und Informatikunterricht als ein Angebot für alle Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen zu schaffen. Die Fachanforderungen werden wir auf den systematischen Aufbau von Kompetenzen in Hinblick auf die verschiedenen Aspekte der Digitalisierung in allen Schularten, insbesondere in Bezug auf Medienkompetenz, informatorische Bildung in der Grundschule und Informatik im Rahmen der KMK-Strategie altersgerecht weiterentwickeln.

Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte

Wir wollen die Lehrkräfte durch geeignete Fortbildungsmaßnahmen zur Umsetzung der Lerninhalte unterstützen und alle Anstrengungen unternehmen, um möglichst viele Lehrkräfte in der Vermittlung digitaler Kompetenzen zu schulen. Über das IQSH sollen zudem geeignete digitale Angebote für Schulen in einer landesweiten E-Learning-Plattform gebündelt und die Digitalisierung von Lernmaterialen verstärkt vorangetrieben werden. Gleichzeitig werden wir die digitale Lehreraus- und -fortbildung in allen Phasen unter Berücksichtigung der KMK-Strategie nachhaltig intensivieren.

Digitale Knotenpunkte

Volkshochschulen und Bibliotheken sind mit ihrem breiten Angebot wichtige Partner in der Weiterbildung und in allen Regionen des Landes verankert. Wir wollen ihre Finanzierung sichern und die Einrichtung von digitalen Knotenpunkten als neue Orte der digital-analogen Lernwelten im Haushalt verankern. Nutzerinnen und Nutzer finden hier freies WLAN und Angebote zur Fortbildung mit digitalen Medien. Sie werden zu zentralen Orten der Kommunikation, von Zusammenarbeit und Bildung, wie es in unserem Nachbarland Dänemark bereits vielerorts vollzogen ist.

Digitalisierung in der Kultur

Digitalisierung ist Chance und Herausforderung für eine zeitgemäße Kulturpolitik. Hierzu gehören insbesondere die Realisierung von webbasierten Marketing- und Öffentlichkeitsmaßnahmen, die Vermittlung kultureller Inhalte und die Nutzung von Anwenderdaten. Konkret sind dies die Auflage webbasierter Kulturführer sowie die Digitalisierung von Museumsobjekten, Bibliotheks- und Archivbeständen, um die Allgemeinzugänglichkeit zu erhalten und ermöglichen. Um diese Chancen zu nutzen, werden wir einen digitalen Masterplan Kultur zu Marketing, Vermittlung und Datenschutz in der kulturellen Infrastruktur erstellen und über eine schwerpunktorientierte Programmförderung die Realisierung der Digitalisierungsmaßnahmen fördern, und dabei digitale Insellösungen vermeiden.

Digitalwirtschaft und Arbeitswelt 4.0

Der digitale Wandel erleichtert es Unternehmen zunehmend, ressourcenschonende und umweltfreundliche Geschäftsmodelle und -prozesse effizient umzusetzen. Mit der papierlosen Administration, Tätigkeiten im Home-Office, Online-Trainings und Maßnahmen des Energie-Managements um nur einige Beispiele zu nennen gilt dies nicht nur für Unternehmen der Digitalwirtschaft. Oft fehlt es insoweit an begleitender Beratung und Know-how. Wir werden diese Beratungskompetenz insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen und das Handwerk ausbauen und dabei mit den privaten und öffentlichen Kompetenzträgern zusammenarbeiten.Wir werden eine Landesstrategie Digitale Wirtschaft entwickeln. Im Zusammenspiel mit dem gezielten Netzausbau in Schleswig-Holstein und in Zusammenarbeit mit der Freien und Hansestadt Hamburg sehen wir als Teil der Metropolregion Hamburg hierin besondere Chancen. Zur Unterstützung dieser Strategie und der Entwicklung digitaler Unternehmen in Schleswig-Holstein werden wir gezielt Kompetenzen in der Landesregierung aufbauen.

Einen besonderen Schwerpunkt wollen wir darauf legen, ein attraktiver Standort für Unternehmensgründungen zu sein. Denn Gründerinnen und Gründer von Start-Ups sind der Motor des digitalen Wandels. Von ihnen können Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung profitieren. Sie bringen Risikobereitschaft, Erfolgswillen, Offenheit für neue Wege, innovative Ideen und oft die Nähe zu Technik und Forschung mit. Deshalb wollen wir in Schleswig-Holstein zu einem positiven Klima gegenüber Unternehmen, Gründerinnen und Gründern kommen, in dem diese Unterstützung und Ermutigung erfahren.

Die bisher kaum bekannte Einrichtung des Einheitlichen Ansprechpartners wollen wir gerade für den Bereich der Unternehmensgründungen deutlich stärken, bessere Finanzierungsmöglichkeiten durch geeignete rechtliche Rahmenbedingungen für Wagniskapitalinvestitionen oder Crowd-Funding-Modelle ermöglichen und für kleine und mittlere Unternehmen die Möglichkeit einer steuerlichen Forschungs- und Entwicklungsförderung schaffen. Wir werden die IKT-Netzwerke und die Netzwerkbildung fördern und den Austausch mit den Hoch-schulen herstellen oder verbessern. Im Rahmen der Studien- und Berufswahlorientierung wollen wir auch bereits in der Schule jungen Menschen eine Unternehmensgründung als Möglichkeit der Zukunftsgestaltung aufzeigen.
Die Digitalisierung wird ein prägender Faktor für die Arbeitswelt von morgen. Zahlreiche Jobs werden sich stark verändern, viele Berufe wird es möglicherweise in Zukunft nicht mehr geben.

Genauso werden aber viele neue Berufsfelder entstehen, die wir heute gar nicht kennen. Wir wollen dafür sorgen, dass die Digitalisierung mit einer Stärkung von Arbeitnehmerrechten im Sinne einer besseren Zeitsouveränität und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf einhergeht. Möglichkeiten flexibler Arbeitszeitmodelle schaffen ebenso Beschäftigungschancen wie ortsunabhängige Arbeitsgestaltungen zum Beispiel im Home-Office. Diese Modelle wollen wir fördern und stärken. Gleichzeitig wollen wir die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Unternehmen darin unterstützen, die Chancen der Digitalisierung durch Qualifizierungsangebote und Weiterbildungsmöglichkeiten mutig zu ergreifen und solche Maßnahmen auch zur Integration besonders zu fördern.

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Umwelt, Landwirtschaft und ländliche Räume

Digitalisierungen und sogenanntes „Smart Farming“ sind Hilfsmittel für die Landwirtschaft, die unabhängig von der Betriebsgröße zu positiven Entwicklungen führen können. Digitale Technologien werden die Landwirtschaft deutlich verändern. Schon heute nutzt fast jeder fünfte Landwirtschaftsbetrieb 4.0-Anwendungen. Neben steigender Flexibilität innerhalb der Arbeitsabläufe auf den Betrieben wird es zu Neu- und Umgestaltungen von Arbeitsprozessen kommen. Die Bereitschaft, sich auf diese Entwicklungen einzulassen, ist eines der ausschlaggebenden Kriterien für eine erfolgreiche und unternehmerische Umsetzung der Digitalisierung in der Landwirtschaft. Mit dem zunehmenden Einsatz von zum Beispiel Sensortechnologien können Prozessabläufe optimiert werden, die auch Gemeinwohlzielen dienen. Die Digitalisierung kann ein wichtiges Hilfsmittel auf dem Weg zu einer effizienten und damit ressourcenschonenden Produktion sein. Sie kann die Landwirtschaft umweltverträglicher machen und eine wichtige Hilfe zu ihrer wirtschaftlichen Verbesserung sein. So können schon heute precision (lifestock) farming/smart farming – Ansätze, zum Beispiel zur Vermeidung von Nährstoffüberschüssen durch Echtzeitanalyse von Gülleinhaltsstoffen, zum Einsatz nährstoffreduzierter Fütterungsstrategien in der Nutztierhaltung und zum Bodenschutz bis hin zu Tierwohlaspekten mittels der sensorischen Erfassung von Bewegungsabläufen der Nutztiere genutzt werden.

Der Agrar- und Agrarumweltverwaltung stehen durch diese Technologien bessere, hoch aufgelöste Daten aus den Betrieben (Verknüpfung mit der klassischen Buchführung) und aus der Fläche zur Verfügung, die gleicher-maßen für Kontroll-, Weiterbildung- und Informationszwecke nutzbar sind. Damit stellen sich auch verstärkt Fragen des Datenschutzes für die Unternehmer und Unternehmerinnen. Die Konzentration von betriebswirtschaftlichen Daten in den Händen weniger großer Unternehmen kann zu Monopolstellungen führen. Unabhängige Beratungsangebote können helfen, auf diesem Markt die betriebsindividuellen Systeme mit ausreichendem Schutz und Kontrolle der Betriebsdaten zu nutzen. Das unkontrollierte Sammeln und Verwerten von Betriebsdaten wollen wir vermeiden. Wir wollen dafür Sorge tragen, dass die digitale Infrastruktur schnellst-möglich umfassend in den ländlichen Räumen zur Verfügung steht, datenschutzrechtliche Vorgaben gewahrt werden und Vernetzungspotentiale im Dialog mit den beteiligten Akteuren erarbeitet werden. Die Landesregierung wird zudem darauf hinwirken, die freie Verfügbarkeit von Daten für die Betriebe zu unterstützen (z.B. hoch aufgelöste Wetterdaten etc.). Wir werden auch darauf hinwirken, überbetriebliche Angebote sicher zu stellen, um auch kleinere Betriebe an der Entwicklung teilhaben zu lassen (z. B. Plattformen für Daten). Der Zusammenarbeit von Forschung und Beratung kommt für den vertikalen Wissens- und Technologietransfer eine zentrale Bedeutung zu (Smart Services). Entsprechende Neugründungen im IT-Bereich werden begleitet. Die Landesregierung wird ihren Teil zur der Qualitätssicherung von Big Data entlang der Wertschöpfungskette leisten (Zertifizierungssysteme usw.).

Digitalisierung bietet Chancen, den ländlichen Raum zu stärken und Standortnachteile im ländlichen Raum zu kompensieren. Hierzu zählen Telemedizin, Mobilitätsportale, Fortbildung oder bessere Vernetzung. Dies ist gerade angesichts des demografischen Wandels wichtig und um einer Landflucht entgegen zu wirken. Wir wollen die AktivRegionen auch nutzen, um gemeinsam mit den Kommunen weiterhin Musterprojekte für Digitalisierung zu entwickeln.

Im Rahmen einer Open Data-Strategie ist es unser Ziel, alle Umweltdaten (Wasserqualität, allergieauslösende Pflanzen, Belastungen usw.) auf einer zentralen Online-Plattform unter Wahrung der Grundrechte für die Öffentlichkeit bestmöglich nutzbar zu machen.

Auch die Informationstechnologie muss effizienter werden. Wir werden uns dafür einsetzen, nicht nur den Stromverbrauch zu reduzieren etwa durch Rechenzentren, deren Abwärme genutzt wird, oder durch digitale Wartungs-, Steuerungs- und Regeltechnik. Wir setzen uns auch dafür ein, dass möglichst alle Rohstoffe entlang der IT-Wertschöpfungskette im Rahmen einer Green-IT-Strategie in den Blick genommen werden.

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Energiewende

Die Digitalisierung spielt bei erneuerbaren Energien eine zentrale Rolle, denn so kann die fluktuierende Energieerzeugung verstetigt und die Nutzung fossiler Energieträger weiter verringert werden. Es geht immer mehr um den intelligenten Einsatz der erneuerbaren Energie. Eine konsequente Digitalisierung und Echtzeitsynchronisation von Erzeugung, Verbrauch und Infrastrukturen ist der Kern der Energieversorgung auf Basis erneuerbarer Energien. Der Energiestandort Schleswig-Holstein soll auch bei der Systemintegration und der Versorgungssicherheit mit erneuerbaren Energien Vorreiter sein. Dabei werden wir die Potenziale des Projekts NEW 4.0 nutzen.

Wir werden den Ausbau von Intelligente Stromnetze (Smart-Grids) sowie entsprechende Software- und IT-Firmen unterstützen. Wir setzen dabei sowohl im Einsatz und Betrieb der Systeme als auch im Datenschutz auf hohe Sicherheitsstandards. Smart Grids erleichtern es Energiekonsumenten und -konsumentinnen bereits heute, selbst Strom ins Netz einzuspeisen, den Transfer per App zu kontrollieren und sich als sogenannte „Prosumer” neue finanzielle Möglichkeiten auf dem Energiemarkt zu eröffnen. Den Einbau intelligenter Zähler (Smart Meter) im privaten Bereich begrüßen wir, wenn sie ein sinnvoll nutzbares Preissignal an die Verbraucherinnen und Verbraucher geben. Die Erfassung des Stromverbrauchs darf dabei aber nicht dazu führen, dass die persönlichen Lebensgewohnheiten der Verbraucherinnen und Verbraucher ausforschbar werden. Wir setzten uns dafür ein, dass intelligente Zähler in ihrem technischen Design und im häuslichen Einsatz hohen Datenschutzanforderungen genügen und der Kontrolle der Verbraucherinnen und Verbraucher unterliegen. Wir wollen die Entwicklung und den Einsatz datenschutzfreundlicher Smart Meter im Land fördern.

Medizinische Versorgung und Gesundheitswesen

Wir wollen die Chancen der Telematik im Gesundheitswesen nutzen. Dabei werden wir uns mit Projekten und auch strukturell an der Ausgestaltung beteiligen. Diese Technologien sollen Menschen nicht ersetzen, sondern sinnvoll unterstützen. Telemedizin bietet im Zusammenspiel mit vorhandenen personellen Versorgungskapa-zitäten die Chance, die medizinische Versorgung gerade im ländlichen Raum dauerhaft sicherzustellen. Ziel ist ein möglichst reibungsloses Zusammenwirken der verschiedenen Versorgungsebenen, um medizinisch sinnvolle Anwendungen für Patientinnen und Patienten zu bieten sowie die Kommunikation zwischen Ärztinnen und Ärzten und Patientinnen und Patienten zu erleichtern.Gerade angesichts der Sensibilität der Daten und heute oftmals unsicherer Übertragungswege sind auch hier gute Datenschutzstandards von zentraler Bedeutung.
Zur Verbesserung der Versorgung der Patientinnen und Patienten werden wir
• die Selbstverwaltung bei der Einführung einer einrichtungs- und sektorenübergreifenden elektronischen Patientenakte (ePA) unterstützen;
• gemeinsam mit der Ärztekammer Schleswig-Holstein berufs- und standesrechtliche Anforderungen für die Nutzung von Telemedizin weiterentwickeln;
• die medizinische Versorgung von Inseln und Halligen mit Unterstützung telemedizinischer Lösungen sicher stellen;
• den Einsatz von telemedizinischen Anwendungen zur Unterstützung des nichtärztlichen medizinischen Rettungsdienstpersonals fördern;
• die intersektorale Zusammenarbeit zwischen der präklinischen und klinischen Patientenversorgung erleichtern und hierzu in einem zu schaffenden Landeskrankenhausgesetz die Nutzung der Möglichkeit eines web-basierten interdisziplinären Versorgungsnachweises (IVENA E-Health) regeln;
• die Inanspruchnahme von Förderprogrammen zur Finanzierung des Ausbaus prüfen.

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