Der Bundesrat hat das umstrittene Meldegesetz an den Vermittlungsausschuss verwiesen. Nun muss sich zeigen, ob die gesamte Kritik der Datenschützer ernst genommen wird, oder nur der öffentliche Aufreger Opt-In behandelt wird. Vor der Sitzung haben Aktivistinnen des Bündnisses Meine Daten sind keine Ware fast 200.000 Unterschriften an den rheinland-pfälzischen Ministerpräsident Kurt Beck übergeben.
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Der verlinkte Beitrag von euch gibt gerade nicht die gesamte Kritik der Datenschützer wieder, z.B. der wichtige Aspekt der Wiedereinführung der Mitwirkungspflicht für Vermieter fehlt.
Die gesamte Kritik findet sich in der Stellungnahme der Datenschutzkonferenz.
Der eiserne Kurt würde wenn er könnte.
Den hat die Partei auch entgratet – schade drum.
Jetzt ist er unwählbar.
Hilfe für die Behörden:
Was kann man mit Daten machen? Vor allem, wenn man keine genaue Ahnung hat an wen man die Daten eigentlich vertickt
(ich sehe schon Ute vom Meldeamt mit der Entschuldigung „[…] das war doch so eine nette Person […]“)
Stichwort: IDENTITÄTEN und DOKUMENTE!!!
Mit Online-Hilfe gibt es natürlich noch weitere Spielmöglichkeiten…weil viele Leute sich einfach zu unbedacht Eingaben in Computersysteme tätigen. Naja…
Falls die Mitarbeiter der Behörden das nicht verstehen, können sie es sich ja mal von unseren jüngeren Mitbürgern online unter
http://www.youtube.com/watch?v=-pe63i0uiKY erklären lassen.
Huch, dass mit der Verlinkung sollte jetzt nicht passieren.
Die Automatik…ENTSCHULDIGUNG ;)
Für die, die fantasielos sind um sich Namen auszudenken hier noch eine gute Seite für Fake Indentitäten ;).
http://de.fakenamegenerator.com/gen-random-gr-gr.php
alles redet vom neuen Meldegesetz, seltsam nur, dass auch beim „alten“ Meldegesetz Daten ungefragt verkauft werden.
Darüber muß man die Menschen informieren!
optoutday.de
Ist schon richtig, aber es macht einen Unterschied, ob etwas was gemacht wird legal, „halblegal“ oder illegal ist. Also, ist noch nicht so lange her, da war es oft ganz normal, seine Kinder zu schlagen, das konnte man als halblegal bezeichnen. Jetzt macht es doch einen Unterschied, ob der Gesetzgeber sagt, das legalisieren wir jetzt ausdrücklich (Rechtsanspruch! für Fremde auf Auskunft) oder ob er sagt, das verbieten wir, oder ob er sagt, wir machen mal gar nichts …