Im Streit um das Meldegesetz fordert der Bundesrat eine Einwilligungslösung zur Datenauskunft. Diese soll jedoch nicht das Meldeamt, sondern das Unternehmen einholen. Das geht aus den Empfehlungen des federführenden Innenausschusses hervor. Das Bündnis „Meine Daten sind keine Ware“ kritisiert das als unzureichend, Thilo Weichert sieht noch weitere Probleme.
Über das umstrittene Meldegesetz haben wir wiederholt berichtet. Der Innenausschuss des Bundesrates hatte angekündigt, eine Weitergabe der Daten von Einwohnermeldeämtern nur zu erlauben, wenn die Betroffenen eingewilligt haben. Das steht auch tatsächlich in der Empfehlung von Innen- und Rechtsausschuss. Nur soll die Einwilligung nicht das Meldeamt einholen, das die Daten verkauft, sondern die Unternehmen, welche die Daten kaufen.
Aus der Empfehlung:
2. die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht zu verwenden für Zwecke
- der Werbung oder
- des Adresshandels,
es sei denn, sie versichert, dass die betroffene Person ihr gegenüber in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck eingewilligt hat. Auf Verlangen sind der Meldebehörde entsprechende Nachweise vorzulegen.
Das Bündnis Meine Daten sind keine Ware bezeichnete diesen Vorschlag heute als unzureichend. Gerd Billen vom Verbraucherzentrale Bundesverband:
Grundsätzlich muss gelten, dass jegliche Melderegisterauskünfte ohne rechtliches Interesse nur mit Einwilligung des Betroffenen erteilt werden dürfen. Eine wirksame Durchsetzung dieses Prinzips ist nur möglich, wenn Einwilligungen direkt beim Meldeamt erklärt werden müssen.
Und Sönke Hilbrans von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz:
Unternehmen zu erlauben, die Einwilligung für die Meldedatenabfrage bei den Betroffenen einzuholen, würde den Datenschutz bei den Meldeämtern ins Chaos stürzen. Die Meldeämter wären nicht in der Lage, die Rechtmäßigkeit der Einwilligungserklärungen wirksam zu prüfen.
Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, kritisiert, dass sich sich der Bundesrat „auf den konkreten öffentlichen Aufreger [beschränkt]“, statt „eine umfassende datenschutzrechtliche Überarbeitung des Meldegesetzentwurfes vorzunehmen“:
Das Entgegenkommen gegenüber der Adress- und Inkassowirtschaft hätte zur Folge, dass auf die Melde- und die Datenschutzbehörden ein erhöhter Prüfaufwand zukommt. Die Durchführung von Stichproben bei behaupteten Einwilligungen und das Kontrollieren von absehbar mehr Einzelanfragen und Beschwerden sind ein hoher Preis dafür, dass der Privatwirtschaft insbesondere für Werbezwecke hoheitliche Meldedaten bereitgestellt werden.
Patrick Beuth bezeichnet den Vorschlag auf Zeit Online als „Verschlimmbesserung“.
Am Freitag ist das Meldegesetz Thema in der Plenarsitzung des Bundesrates. Laut bundesrat.de dürfte dieses das Gesetz in den Vermittlungsausschuss schicken:
Da der Bundestag selbst das Gesetz nicht mehr von sich aus ändern kann – dies verbietet der sogenannte Grundsatz der Unverrückbarkeit parlamentarischer Entscheidungen – richten sich die Hoffnungen nun auf den Bundesrat. Dieser hat am 21. September die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um die Widerspruchslösung durch eine Zustimmungslösung ersetzen zu lassen. Nötig hierzu ist eine absolute Mehrheit von 35 Stimmen in der Länderkammer.
Innen- und Rechtspolitiker aus den Bundesländern haben in den Ausschussberatungen übereinstimmend empfohlen, ein solches Vermittlungsverfahren durchzuführen. Und wenn man den Äußerungen zahlreicher Ländervertreter in den Medien Glauben schenken darf, dürfte die Anrufung des Vermittlungsausschusses am kommenden Freitag nur noch eine Formalie sein.
Vor der Sitzung wollen die Aktivistinnen des Bündnisses die über 190.000 Unterschriften gegen das Meldegesetz erneut an den Bundesrat überreichen.