Meldegesetz im Bundesrat: Länder wollen im Vermittlungsausschuss Opt-In erreichen

Proteste gegen einen Entwurf für das Meldegesetz im September 2012 (Foto: Ruben Neugebauer/ Campact)

Der Innenausschuss des Bundesrats plädierte heute dafür, das umstrittene Meldegesetz im Vermittlungsausschuss „nachzubessern“. Das sagte der Ausschussvorsitzende Andreas Breitner der Deutschen Presse-Agentur. Vor der Sitzung demonstrierten Datenschützer und überreichten 190.000 Unterschriften gegen das neue Gesetz.

Ende Juni beschloss der Deutsche Bundestag das neue Meldegesetz, das die Datenweitergabe von Opt-In zum schwächeren Opt-Out ändern und sogar den Widerspruch wirkungslos machen soll. Nach viel Kritik scheint der Bundesrat jetzt zurückzurudern:

Breitner sagte, das Ziel aller Länder sei eine Einwilligungslösung. Demnach müssten Bürger ausdrücklich zustimmen, bevor Meldeämter ihre Daten etwa an Firmen weitergeben. Nach den bisherigen Gesetzesplänen wäre dies auch ohne Einwilligung der Bürger möglich.

Vor dem Bundesrat demonstrierte das Bündnis „Meine Daten sind keine Ware“ aus Campact, FoeBuD, VZBV und DVD. Sie übergaben mehr als 190.000 Unterschriften gegen das neue Meldegesetz an die Innenministerien der Bundesländer:

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Update: Bilder gibts jetzt von Ruben Neugebauer in der Flickr-Galerie von Campact. Wie z.B. dieses:

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8 Ergänzungen

  1. Ende Juni beschloss der Deutsche Bundestag das neue Meldegesetz, das die Datenweitergabe von Opt-In zum schwächeren Opt-Out ändern und sogar den Widerspruch wirkungslos machen soll.

    Kleine Korrektur: Aktuell ist die Datenweitergabe AFAIK in den Ländergesetzen geregelt und auch dort ist maximal ein Widerspruch (Denglisch: „Opt-Out“) vorgesehen. Das neue Meldegesetz sollte aber ursprünglich eine Einwilligung (Denglisch: „Opt-In“) zur Pflicht machen bevor es dann kurz vor Verabschiedung nochmal geändert wurde.

  2. @Geralt: Dazu sei ebenfalls eine kleine Korrektur erlaubt: Das Gesetz welches am 28.06. in der grotesken 57 Sek. Abstimmung durchgewunken wurde hatte mit der urprünglichen, im Innenausschuss erarbeiteten Version, nicht mehr viel zu tun, da das Widerspruchsrecht quasi wirkungslos und damit ad absurdum geführt wurde.

  3. Und warum haben die Länder das Opt-In-Verfahren nicht schon eingeführt als die Gesetzgebungskompetenz noch bei den Ländern lag? Erst als die Kompetenz bei der schwarz-gelben Bundesregierung lag kam die Empörung dafür, nichts am Status Quo zu ändern. Und jetzt sind die Landesregierungen plötzlich unschuldige Engel oder was?

  4. „Das Gesetz welches am 28.06. in der grotesken 57 Sek. Abstimmung durchgewunken wurde“

    Was stellt ihr euch da vor? Für jedes Gesetz einen Hammelsprung?
    Bei der Anzahl an staatlicher Regulierung und Einmischung, die Seitens aller möglichen gesellschaftlichen Gruppierungen vom Gesetzgeber gefordert werden, bleibt halt für das einzelne Gesetzeswerk nur noch wenig Zeit übrig.

  5. @ #1: In Sachsen gibt es ein weitgehendes »opt-out«. Das wäre aber durch das neue Gesetz ausgehebelt worden. Unter dem Vorwand der Datenberichtigung (-aktualisierung) hätten die Daten aller Bürger abgefragt werden können — auch die Daten derer, die dagegen optiert haben.

  6. @stefanolix
    Erfreulicherweise stammt die Bundesratsinitiative „pro Zustimmung“ jetzt aus Sachsen. Offenbar ist man dort – wenn auch nur auf starken öffentlichen Druck – durchaus lernfähig…

  7. Soll die geplante „OPT-IN“-Funktion auch Anfragen, die von Anwälten kommen, beinhalten? In der Vergangenheit mussten, soweit ich weiß, diese doch nur einen Grund und eine Gebühr zahlen und haben bei den einzelnen Meldeämtern eine Auskunft erhalten.

  8. Zunächst dachte ich ja, Opt-In heißt faktisch, dass es keine Datenweitergabe gibt, denn wäre so saublöd, da zuzustimmen?

    Aber das wird garantiert wieder in irgendwelchen Neusprech verpackt, dass das für den Bürger total sinnvoll sei.

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