Für das Zukunftsforum Urheberrecht des Bundesjustizministerium wurde ich gebeten, zu Beginn des Abschlußpanels einen fünf Minuten langen Impulsvortrag zu geben. Da drei Panels vorher schon alles rauf und runter diskutiert wurde, habe ich mich in der Vorbereitung vor allem auf andere Punkte konzentriert: Kollateralschäden durch eine falsche Urheberrechtsgesetzgebung.
Fehlende Akzeptanz
Wir brauchen daher dringend eine Reform des Urheberrechts. Es ist unverständlich und komplex geworden und überfordert Nutzer, Kreative und Politiker gleichermaßen. Doch was niemand versteht, ist zum Scheitern verurteilt. Man kann es auch überspitzt sagen: Jeder, der im Internet als Sender auftritt – das werden immer mehr, und damit meine ich jetzt nicht Filesharing – tritt ständig in Urheberrechtsverletzungen – ob wissentlich oder unwissentlich. Das steigert nicht unbedingt die Akzeptanz – ganz im Gegenteil!
Was ich noch nie verstanden habe: Warum sind viele Nutzungsformen durch Fair-Use in den USA legal, aber bei uns verboten?
Wir brauchen ein Recht auf Remix, um transformative Werke zu legalisieren. Das kann durch eine neue Schrankenregelung in der Europäischen Urheberrechtsrichtlinie erreicht werden. Da gibt es sicher auch noch andere Wege zum Ziel.
Abmahnindustrie
Das Bundesjustizministerium ist mit dem Vorschlag rausgekommen, dass Abmahnungen gedeckelt werden sollen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aber ich gehe noch weiter: Die erste Abmahnung sollte kostenlos sein. Das kann man rechtlich hinbekommen, da bin ich von der Kreativität vieler Juristen überzeugt. Und damit meine ich kein Warnhinweismodell.
Störerhaftung beseitigen
Ein weiterer Kollateralschaden geht zu Lasten der Überwindung der digitalen Spaltung: Aufgrund des Bundesgerichtshofsurteil zur sogenannten Störerhaftung gibt es immer weniger offene WLANs – in Cafes, in der Nachbarschaft, für Touristen oder einfach nur Menschen im mobilem Funkloch.
Unser Verein Digitale Gesellschaft hat einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, der für die haftungsrechtliche Gleichstellung von normalen Bürgern sowie Gewerbetreibenden, die einen Internet-Zugang via WLAN anbieten, mit kommerziellen Internetprovidern gleichstellt. Damit sollen auch die “Mini-Provider” von der Haftungsfreiheit profitieren, die derzeit bereits für große Provider wie etwa T‑Online gilt.
So kann rechtlich sichergestellt werden, dass private Nutzer, aber z.B. auch Cafés und Geschäfte ihre Netze anderen zur Verfügung stellen können, die auf die Mitnutzung von Internetzugängen angewiesen sind, ohne unkalkulierbare Risiken in Kauf nehmen zu müssen.
Keine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung
Große Sorgen machen uns der zunehmende Trend einer Privatisierung der Rechtsdurchsetzung bei Urheberrechtsverletzungen. ACTA oder die nationale Debatte um die Einführung eines grundrechtsschädigenden 2‑Strikes-Warnmodells sind nur zwei Beispiele dafür. In anderen Staaten wird bereits von Providern sogenanntes Deep-Packet-Inspection genutzt, um in Echtzeit in den Datenverkehr reinzuschnüffeln und Urheberrechtsverletzungen zu ahnden. Andere Provider beginnen mit einem freiwilligem 3‑Strikes-System.
Die Herausforderung ist: Nicht die Gema, nicht die IFPI und auch nicht Google und Facbeook sollen beliebig schalten und walten dürfen. Das Urheberrecht braucht gesamtegesellschaftliche Lösungen, die nicht durch Privatvereinbarungen unterlaufen werden dürfen. Und die Netzneutralität muss gesetzliche verankert werden.
Gerätehoheit erhalten
Unter Digitale Rechteminderung (DRM) versteht man jede Technik, die in elektronische Produkte oder Dienste eingebaut wird, um deren Einsatzmöglichkeiten nach dem Kauf einzuschränken. Das Problem:
Uns als Geräteeigentümern wird mit DRM die Kontrolle über unsere Computer entzogen. Ich erwerbe nicht mehr unbedingt ein Gerät, ich erwerbe eher eine Nutzungslizenz! Den Käufern ist vor dem Erwerb eines Gerätes meist unklar, welche technischen Maßnahmen in diesem Gerät eingebaut sind und welche Nutzungseinschränkungen und andere Konsequenzen das für sie hat. Damit werden Verbraucherrechte eingeschränkt:
Wir müssen Käufer schützen und diese Nutzungseinschränkungen klar kennzeichnen. Sie verlieren bei vielen Anbietern das Recht, die erworbenen Medien zu verkaufen oder zu verleihen. Digitale Rechte-Minderung bedeutet, dass die Nutzer die Kontrolle über die bei sich liegenden Inhalte abgeben und Dritten die technische Hoheit über ihre Inhalte geben müssen. Das ist inakzeptabel!
Und wir sollten das Verbot von Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen aus der Europäischen Urheberrechtsrichtlinie rausnehmen, sowie den Weiterverkauf von legal erworbenen digitalen Medien ermöglichen.
Ständige Verlängerung der Urheberrechtslaufzeiten zurückdrehen
Klaus Staeck hat in seiner Einführungsrede die These aufgestellt, dass eine Verkürzung von Schutzfristen das Urheberrecht insgesamt infrage stelle. Ich frage mich: Warum? In den vergangenen Jahrzehnten gab es eine ständige Ausweitung von Urheberrechtslaufzeiten. Das ging jedes Mal zu ungunsten der Allgemeinheit, weil mit einer Ausweitung wiederum der Zugang zum kulturellen Erbe der Menschheit blockiert wird. Das führt zu unzähligen Problemen, wovon die verwaisten Werke nur eins sind.
Diese lange Dauer der Urheberrechtslaufzeiten wirken auf mich wie eine Lotterie: Alle hoffen, irgendwann mal der nächste Goethe oder die nächste Madonna zu sein und dann auch noch die Kinder und Enkelkinder davon finanzieren zu können. Aber seien wir doch mal ehrlich: Die Wahrscheinlichkeit, dieses Lotterielos zu ziehen, ist ziemlich gering.
-> Wir müssen über eine Verkürzung diskutieren, um einen Zugang zum kulturellen Erbe der Menschheit noch zu unseren Lebzeiten zu ermöglichen.
Epilog:
Aus Sicht der Nutzer hat sich in den letzten Jahren wenig positives beim Urheberrecht getan. bestrafen, verlängern, verschärfen, diese Trias hat uns in die Sackgasse geführt, in der wir nun stecken. Wenn heute die Vertreter der Industrien, die nun erstmals etwas in die Defensive geraten, nachdem jahrelang ihre Wünsche einfach nur abgenickt wurden, sich einem Dialog verweigern, dann muss man sagen:
Sie haben allen Grund dazu. Film‑, Musik- und Buchwirtschaft haben die Suppe eingebrockt, die die Nutzer nun auslöffeln dürfen. Zu möglichen konstruktiven Lösungen der von ihnen verursachten Probleme wollen diese Player offensichtlich nichts beitragen. Und das ist schade, aber ihre Entscheidung.
Die Nutzer können nicht länger darauf warten, dass die Film- und Musikindustrien ihnen auch mal ein paar Rechte gewähren, die ihnen vorher weggenommen wurden. Wir brauchen Zahlen, wer vom Urheberrecht wie profitiert. Wir brauchen Zahlen, was die Durchsetzung des Urheberrechts wen kostet.
Wir brauchen aber eines nicht: Verzögerungstaktiken. Das Kind liegt für alle Beteiligten im Brunnen, holen wir es so schnell wie möglich heraus. Wer nun wegrennt, handelt verantwortungslos.