Kollateralschäden durch eine falsche Urheberrechtsgesetzgebung

Für das Zukunftsforum Urheberrecht des Bundesjustizministerium wurde ich gebeten, zu Beginn des Abschlußpanels einen fünf Minuten langen Impulsvortrag zu geben. Da drei Panels vorher schon alles rauf und runter diskutiert wurde, habe ich mich in der Vorbereitung vor allem auf andere Punkte konzentriert: Kollateralschäden durch eine falsche Urheberrechtsgesetzgebung.

Fehlende Akzeptanz

Wir brauchen daher dringend eine Reform des Urheberrechts. Es ist unverständlich und komplex geworden und überfordert Nutzer, Kreative und Politiker gleichermaßen. Doch was niemand versteht, ist zum Scheitern verurteilt. Man kann es auch überspitzt sagen: Jeder, der im Internet als Sender auftritt – das werden immer mehr, und damit meine ich jetzt nicht Filesharing – tritt ständig in Urheberrechtsverletzungen – ob wissentlich oder unwissentlich. Das steigert nicht unbedingt die Akzeptanz – ganz im Gegenteil! 

Was ich noch nie verstanden habe: Warum sind viele Nutzungsformen durch Fair-Use in den USA legal, aber bei uns verboten?

Wir brauchen ein Recht auf Remix, um transformative Werke zu legalisieren. Das kann durch eine neue Schrankenregelung in der Europäischen Urheberrechtsrichtlinie erreicht werden. Da gibt es sicher auch noch andere Wege zum Ziel.

Abmahnindustrie

Das Bundesjustizministerium ist mit dem Vorschlag rausgekommen, dass Abmahnungen gedeckelt werden sollen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aber ich gehe noch weiter: Die erste Abmahnung sollte kostenlos sein. Das kann man rechtlich hinbekommen, da bin ich von der Kreativität vieler Juristen überzeugt. Und damit meine ich kein Warnhinweismodell.

Störerhaftung beseitigen

Ein weiterer Kollateralschaden geht zu Lasten der Überwindung der digitalen Spaltung: Aufgrund des Bundesgerichtshofsurteil zur sogenannten Störerhaftung gibt es immer weniger offene WLANs – in Cafes, in der Nachbarschaft, für Touristen oder einfach nur Menschen im mobilem Funkloch.

Unser Verein Digitale Gesellschaft hat einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, der für die haftungsrechtliche Gleichstellung von normalen Bürgern sowie Gewerbetreibenden, die einen  Internet-Zugang via WLAN anbieten, mit kommerziellen Internetprovidern gleichstellt. Damit sollen auch die “Mini-Provider” von der Haftungsfreiheit profitieren, die derzeit bereits für große Provider wie etwa T-Online gilt.

So kann rechtlich sichergestellt werden, dass private Nutzer, aber z.B. auch Cafés und Geschäfte ihre Netze anderen zur Verfügung stellen  können, die auf die Mitnutzung von Internetzugängen angewiesen sind, ohne unkalkulierbare Risiken in Kauf nehmen zu müssen.

Keine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung

Große Sorgen machen uns der zunehmende Trend einer Privatisierung der Rechtsdurchsetzung bei Urheberrechtsverletzungen. ACTA oder die nationale Debatte um die Einführung eines grundrechtsschädigenden 2-Strikes-Warnmodells sind nur zwei Beispiele dafür. In anderen Staaten wird bereits von Providern sogenanntes Deep-Packet-Inspection genutzt, um in Echtzeit in den Datenverkehr reinzuschnüffeln und Urheberrechtsverletzungen zu ahnden. Andere Provider beginnen mit einem freiwilligem 3-Strikes-System.

Die Herausforderung ist: Nicht die Gema, nicht die IFPI und auch nicht Google und Facbeook sollen beliebig schalten und walten dürfen. Das Urheberrecht braucht gesamtegesellschaftliche Lösungen, die nicht durch Privatvereinbarungen unterlaufen werden dürfen. Und die Netzneutralität muss gesetzliche verankert werden.

Gerätehoheit erhalten

Unter Digitale Rechteminderung (DRM) versteht man jede Technik, die in elektronische  Produkte oder Dienste eingebaut wird, um deren Einsatzmöglichkeiten nach dem Kauf einzuschränken. Das Problem:
Uns als Geräteeigentümern wird mit DRM die Kontrolle über unsere Computer entzogen. Ich erwerbe nicht mehr unbedingt ein Gerät, ich erwerbe eher eine Nutzungslizenz! Den Käufern ist vor dem Erwerb eines Gerätes meist unklar, welche technischen Maßnahmen in diesem Gerät eingebaut sind und welche Nutzungseinschränkungen und andere Konsequenzen das für sie hat. Damit werden Verbraucherrechte eingeschränkt:

Wir müssen Käufer schützen und diese Nutzungseinschränkungen klar kennzeichnen. Sie verlieren bei vielen Anbietern das Recht, die erworbenen Medien zu verkaufen oder zu verleihen. Digitale Rechte-Minderung bedeutet, dass die Nutzer die Kontrolle über die bei sich liegenden Inhalte abgeben und Dritten die  technische Hoheit über ihre Inhalte geben müssen. Das ist inakzeptabel!

Und wir sollten das Verbot von Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen aus der Europäischen Urheberrechtsrichtlinie rausnehmen, sowie den Weiterverkauf von legal erworbenen digitalen Medien ermöglichen.

Ständige Verlängerung der Urheberrechtslaufzeiten zurückdrehen

Klaus Staeck hat in seiner Einführungsrede die These aufgestellt, dass eine Verkürzung von Schutzfristen das Urheberrecht insgesamt infrage stelle. Ich frage mich: Warum? In den vergangenen Jahrzehnten gab es eine ständige Ausweitung von Urheberrechtslaufzeiten. Das ging jedes Mal zu ungunsten der Allgemeinheit, weil mit einer Ausweitung wiederum der Zugang zum kulturellen Erbe der Menschheit blockiert wird. Das führt zu unzähligen Problemen, wovon die verwaisten Werke nur eins sind.

Diese lange Dauer der Urheberrechtslaufzeiten wirken auf mich wie eine Lotterie: Alle hoffen, irgendwann mal der nächste Goethe oder die nächste Madonna zu sein und dann auch noch die Kinder und Enkelkinder davon finanzieren zu können. Aber seien wir doch mal ehrlich: Die Wahrscheinlichkeit, dieses Lotterielos zu ziehen, ist ziemlich gering. 

-> Wir müssen über eine Verkürzung diskutieren, um einen Zugang zum kulturellen Erbe der Menschheit noch zu unseren Lebzeiten zu ermöglichen.

Epilog:

Aus Sicht der Nutzer hat sich in den letzten Jahren wenig positives beim Urheberrecht getan. bestrafen, verlängern, verschärfen, diese Trias hat uns in die Sackgasse geführt, in der wir nun stecken. Wenn heute die Vertreter der Industrien, die nun erstmals etwas in die Defensive geraten, nachdem jahrelang ihre Wünsche einfach nur abgenickt wurden, sich einem Dialog verweigern, dann muss man sagen:

Sie haben allen Grund dazu. Film-, Musik- und Buchwirtschaft haben die Suppe eingebrockt, die die Nutzer nun auslöffeln dürfen. Zu möglichen konstruktiven Lösungen der von ihnen verursachten Probleme wollen diese Player offensichtlich nichts beitragen. Und das ist schade, aber ihre Entscheidung.

Die Nutzer können nicht länger darauf warten, dass die Film- und Musikindustrien ihnen auch mal ein paar Rechte gewähren, die ihnen vorher weggenommen wurden. Wir brauchen Zahlen, wer vom Urheberrecht wie profitiert. Wir brauchen Zahlen, was die Durchsetzung des Urheberrechts wen kostet.

Wir brauchen aber eines nicht: Verzögerungstaktiken. Das Kind liegt für alle Beteiligten im Brunnen, holen wir es so schnell wie möglich heraus. Wer nun wegrennt, handelt verantwortungslos.

16 Ergänzungen

  1. Gute Schärfe – denn mit Freundlichkeit erreicht man nix mehr heutzutage … Und doch schön an der Grenze der Verteidigungsreflexe vorbeigeschrammt.

    Aber mit den Konservatoren an der Regierung ändert sich eh nix – dazu muss schon mal ein AKW explodieren …

    Aber die Hoffnung stirbt zuletzt.

    mfg

  2. Schöner Text ohne Überheblichkeit aber mit dem nötigen Drängen. Leider wird es sich wohl wie schon so oft um die sprichwörtlichen Perle vor die Säue handeln.

    Letztendlich fürchte ich, dass es nie zu einer Einigung kommen wird. Die Verwerterindustrie wird so lange die Verweigerungstaktik fahren, bis sie sich selbst damit ausgebootet hat. Spätestens wenn die ersten DRM-Server aus Kostengründen, wegen Pleite, wegen [Grund einsetzen] abgeschaltet werden und auch der Laie ohne große Erklärung versteht, wo das Problem liegt, wird es vielen Konsumenten einfach keinen Spaß mehr machen, für so etwas auch noch Geld auszugeben. In der Zwischenzeit wird man dann weiter mit den illegalen Angeboten Hase und Igel spielen und irgendwann erkennen, dass die Geschwindigkeit der Eisenbahn auch keine Hirnschäden verursacht hat. Leider werden wohl in dieser Zeit noch einige Kulturgüter als Kollateralschaden für immer verloren gehen.

  3. Sehr Gut ,
    endlich einmal die richtigen Punkte statt immer um den Brei herrumzureden.
    Aus sicht des Datenschutzes fehlt vielleicht noch der eine oder andere dabei?

  4. „Was ich noch nie verstanden habe: Warum sind viele Nutzungsformen durch Fair-Use in den USA legal, aber bei uns verboten?“

    Ich glaube das ist ein entscheidender Kernsatz. Es ist in eine globalen Welt, die wir auch global regulieren mit Genfer Konventionen für unsere zahlreiche Krieg, mit WIPO, mit UNO usw. überhauopt nicht einsehbar warum es Menschen erster (USA) und zweiter (D) Klasse geben soll. Ich halte es sogar für dreist, wenn man dafür nicht mal eine Begründung gibt, sondern in einer globalen Welt wie im 19.Jahrhundert nationalstaatliche Regelungen zum Nachteil des Bürgers durchsetzen will.

    In New Yorck reisst sich der Bürgermeister Bloomberg den Arsch auf, dass die Bürger völlig easy auch im Park WALN_Access haben, und bei uns will selbst die SPD an Access-Points User-Passwort-Pflicht und beschließt auf ihrem Parteitag Vorratsdatenspeicherung (wie auch für WLANs im Gespräch ist:
    “To connect to the internet through one of the free AT&T Wi-Fi access points in parks, simply look for and select the network name “attwifi” in the list of networks in your device’s Wi-Fi settings screen. That’s it – no username or password is required.”
    http://www.nycgovparks.org/highlights/places-to-go/wi-fi

    Irgendwann stellt sich die Frage, ob in der Informationsgesellschaft der freie Zugang zu Wissen nicht schon ein globales Menschenrecht sein muss. Da kann es nicht angehen, dass China, Iran und die SPD Überwachung fordern, während in den freien Staaten unserer NATO-Verbündeten das völlig undenkbar ist.

    Ich glaube mittlerweile, dass die deutschnationale Sonderbehandlung dazu geführt hat, dass wir so mittelmäßig herabgewirtschaftet haben. Es hört sich schräg an, aber nicht nur beim WLAN und Fair Use ist es so, sondern auch bei der Beschneidung ist es auch so. In den USA sind 75 Mio Männer beschnitten, davon über 95 % Christen. Kinderärzte haben vor zwei Wochen die Empfehlung für die Beschneidung im Kindsalter herausgegeben, da nach ihren empirischen Untersuchungen die Vorteile überwiegen. In Deutschland dagegen lässt sich die Bevölkerung von Juristen aufhetzen, dass das eine religiöse Frage wäre, die man den Juden verbieten müsse, und Ärzte geben Empfehlung auf Basis von moralischenGefühlen statt medizinischer Empirik wie in USA. Das ist entsetzlich.

    Genauso wie es nicht der Souverän und sein Gesetzgeber waren, die eine Verschlüsselung am WLAN fordern, sondern Richter versucht haben, ohne Gesetzgeber durch Richterrecht den Rechtsstaat umzudrehen, anstatt die Anwendung vom vom Souverän gesetzten Recht zu überprüfen, wie es die Verfassung vorsieht.

    Aber auch bei den anderen Punkten gebe ich Dir recht. Vielleicht noch als Ergänzung die ökonomische Sicht: 200 Jahre Urheberrecht haben in Deutschland nach den Zahlen von Künstlersozialkasse und GEMA dazu geführt, dass Künstler in ihrem Einkommen im Durchschnitt weniger haben als Hartz4-Empfänger (wenn beide Familie haben). Dieses dramatische Versagen des Urheberrechtes sollten wir in den Vordergrund stellen, wobei die jämmerlichen Zahlen für Lifeauftritte, Papier und Internet zusammen gelten, also keine Frage des Internets ist, da dieses prekäre Situation schon vor dem Internet so bestand. Das Urheberrecht hat sich in 200 Jahren als unfähig erwiesen, Urhebern auskömmliche Lebensverhältnisse zu schaffen. Also sollten wir nach diesem Versagen die ökonomischen Fragen von dem Bestimmungsrecht der Verwendung des Urhebers komplett trennen.

    1. Wie konnte aus einem Land der Dichter und Denker ein Land der Hamburger Richter und … GEMA werden ?
      Diese „German Angst“ vor dem unkonrollierbaren Internet und wohl auch die maßlose Gier der Anwälte , welche teilweise schon Abmahnbankster genannt werden könnten, verhindern nicht nur jegliche Startup-Kultur sondern krimmilalisieren mittlerweile schon die halbe Bevölkerung wenn sie nur das Netz benutzen wollen.

  5. Schöner Beitrag, danke. Ich möchte nur ein paar Gedanken dazu beitragen. Erste Abmahnung kostenlos ist schwierig, denn rechtlich kann es so weit ich weiß nur _eine_ Abmahnung geben, danach muss geklagt werden. Man müsste also nicht nur die „erste“ Abmahnung kostenlos machen, sondern auch noch mehrere Abmahnungen ermöglichen, aussichtslos. Daher meine ich eine Deckelung auf 100 bis 200 EUR bei Verbrauchern wäre durchaus ein sinnvoller Schritt.

    Fair-Use, früher gab es bei uns mal sowas wie gentlemen agreement, bzw. gesunder Menschenverstand oder gesellschaftliche Übereinkunft, wurde leider von Seiten der Urheber (weniger den tatsächlichen Urhebern, sondern den Verwertern, Rechteinhabern, Erben) aufgekündigt, daher kam es ja erst zu den Schwierigkeiten, hinter allem steht das Geschäftsmodell Abmahnung und die Interessen der Anwälte. Tja, jetzt müssen sie damit leben, die Urheber, dass das mal grundsätzlich angegangen wird (werden muss). Werd ich nie verstehen, wie man so ungeschickt sein kann. Anstatt sich ganz ruhig zu verhalten und die staatlichen Privilegien zu genießen und vorsichtig auszubauen haut man vor lauter Übermut auf den Putz.

    Störerhaftung, ein wunderbares Wort, wurde eBay in Frankreich nicht mal sogar wegen _Mit_störerhaftung verurteilt? Ging glaube ich um irgendeine Markensache, Chanel oder so.

    Der Gedanke, die Netzneutralität gesetzlich zu definieren und regeln ist natürlich gut, allerdings muss man befürchten, dass der Gesetzgeber mit so einem Gesetz, gerade mit einem so wohlklingenden Namen, ganz andere Ziele verfolgen würde, leider!

    Zu Gerätehoheit fällt mir nur irgendwie ein, dass Amazon gerade wohl einen großen Coup gestartet hat, irgenwas mit cloud und Musik, habs mir noch nicht näher angesehen, kommt bei mir aber immer, wenn ich die Startseite amazon de aufrufe …

    Urheberrecht, schwer zu fassen, mehr Philosophie als sonstwas. Was die Laufzeit von Urheberrechte betrifft sollte man mal darüber nachdenken, diese grundsätzlich von der Person des Urhebers abhängig zu machen. Von mir aus kann man ja sagen, die Rechte laufen bis zum Tod, verfallen aber beim Übergang auf andere nach sagen wir mal 5 Jahren, auch wenn der Urheber noch lebt, alles andere ist kapitalistischer Unfug und hat weder mit Urheberrecht noch mit Kunst und Kultur was zu tun. Durch eine konsequente Deckelung der Abmahnkosten würden aber wohl auch so schon fast alle Probleme gelöst werden können ;)

    1. Einfach Abmahnungen wieder als Rechts Mittel für das Gewerbe machen, wofür sie auch Ursprünglich vorgesehen waren und nicht gegen Privat Personen Anwenden .
      Bedingt beide Seiten müssen mind ein Gewerbeschein Besitzen.

  6. „Was ich noch nie verstanden habe: Warum sind viele Nutzungsformen durch Fair-Use in den USA legal, aber bei uns verboten?“

    Kannst Du Beispiele für die „vielen Nutzungsformen“ bringen, die in den USA (ANGEBLICH) „legal, aber bei uns verboten“ sind?

    Oder ist es nicht so, dass FAIR USE ist KEIN RECHT ist, sondern eine Möglichkeit, Klagen wegen angebelicher Copyrightverstöße abzuwehren. Wobei die Entscheidung, ob etwas Fair Use ist oder nicht, beim jeweiligen Gericht liegt, das heißt, wer genug Geld hat, durch alle Instanzen zu klagen, kann sich vielleicht erfolgreich auf Fair Use berufen. Für „normale“ Internet- und Copyrightnutzer bietet Fair Use dagegen keinen größeren Schutz als die deutschen Schrankenregelungen, Eher im Gegenteil.

    1. Allein die zahlreichen dank „Fair Use“ auf der englischsprachigen Wikipedia verfügbaren Bilder und deren langjähriger Bestand zeigt doch klar, worin der Nutzen einer freizügigen Nutzung zur rein darstellenden Zwecken — unter engen Grenzen und Auflagen — liegt.

  7. Der Artikel spricht viele wichtige Punkte an.

    Einen Kritikpunkt hätte ich noch:

    Die Privatisierung von Rechtsdurchsetzung ist nicht Grundsätzlich ein Problem. Es gibt private Schlichter, mit denen man Konflikte ohne öffentliche Gerichte lösen kann. Was der Artikel also kritisiert, ist etwas anderes:

    Das Problem ist der gesetzliche Zwang, dem Staat bei seiner Rechtsdurchsetzung helfen zu müssen.

    Durch diese Formulierung lässt sich das Problem generalisieren auf Schweigerecht, Störerhaftung, etc…

    Initiierende Gewalt und Zwang ist immer schlecht.

  8. Die Störerhaftung gehört zu den Dingen, für die ich durchaus Verständnis habe, denn ohne diese bräuchte man über so etwas wie „Beschränkung der Abmahnkosten“ gar nicht erst nachzudenken, da sowieso jeder dann im Falle einer Abmahnung einfach „seinem offnen WLAN“ die Schuld in die Schuhe schieben und weiter aus der Tauschbörse saugen würde.

    Das die großen Provider nicht von der Störerhaftung erfasst würden ist übrigens nicht korrekt. Die Haftungsprivilegien von Dienstanbietern nach §8 bis 10 TMG sind nämlich nicht auf Unterlassungsansprüche anwendbar, worauf das ganze Störerhaftungskonstrukt ja basiert und was auch in der entsprechenden EU Richtlinie 2000/31/EG (worauf wiederum das TMG basiert) ihren Niederschlag findet.

    Siehe dazu z.B. auch die Einstweiligen Verfügung des LG Hamburg gegen CyberBunker:

    http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/1042-LG-Hamburg-Az-310-O-15410-Pirate-Bay-Sperrung.html

    (Wobei es bezüglich der dort behandelten Frage der Sperrung von Webseiten auch andere Entscheidungen aus Hamburg gibt, die aber nicht die Anwendbarkeit der Störerhaftung auf Provider an sich in Frage stellen, sondern sich nur auf die Zumutbarkeit von Sperren beziehen.)

    Die großen Provider wie die Telekom sind im Falle von P2P-Tauschbörsen nur deshalb nicht im Visier der Medienindustrie, weil sie eine inoffizielle Vorratsdatenspeicherung betreiben (Telekom 7 Tage) und somit bezüglich der Störerhaftung aus dem Schneider sind.

    Im Falle der Funknetze wird es wohl auch daraus hinaus laufen, dass der Betreiber entsprechend loggen muss, wie es in einem Vorstoß der SPD soweit ich weiß auch bereits angedeutet wurde. Vermutlich werden private Nutzer hierbei spezialisierte Provider (wie FON) für ihre freigegebenes Netz einsetzen müssen, da sie selbst die datenschutzrechtlichen Anforderungen für das Logging (Datenschutzbeauftragter ect.) nicht erfüllen dürften.

    Beim Thema DRM fehlt mir übrigens noch der Hinweis auf die Kopierschutzabgaben! Es geht ja nicht nur darum, dass der Bürger seine erworbenen Medien auf allen Geräten nutzen möchte, sondern dass er dafür im Moment auch noch gezwungen wird entsprechende Abgaben zu bezahlen

    siehe den tollen ZPÜ Pauschalabgaben Rechner: http://bytefiction.com/pi/

    nur um dann gleich darauf dieses bezahlte Recht durch den Kopierschutzumgehungsparagraphen wieder abgesprochen zu bekommen! Wie absurd ist das denn? Bitte das nächste mal auch noch einbauen. ;)

  9. Schönes Beispiel Stockbilder. Haben eben unsere Homepage neu gestaltet. Man liest dann bei jedem Anbieter eine andere Vorgabe was man wie tun darf und was nicht. Das krasseste ist jedoch die Auflösungsbeschränkung, um zu vermeiden, dass niemand anderes die Bilder klaut…

    Ich bezahle also für Bilder und darf Sie dann nur bedrückend eingeschränkt nutzen auf die Gefahr hin, dass jemand anderes die Bilder kopiert?

    Haben die Stock leute nicht genügend Budget eine Software zu betreiben die solche Bilder im Internet findet und prüft ob dafür die Lizenz bezahlt ist oder nicht? Was soll das? Ich rede hier von Bildern die zwischen 50 und 300 € Kosten. Allein durch unsere Nutzung hat so ein Stock dienst schon etliche Euros verdient – und da sind wir wieder beim Urheberrecht das einem täglich über den Weg läuft und vorallem eines tut: nerven.

    Ich bezahle gern für solche Bilder aber ich möchte Sie dann auch vollumfänglich nutzen können – die Gesetzgeber sollten endlich diese verstaubten Regelungen an eine neue Zeit anpassen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.