Liveblog: Zukunftsforum Urheberrecht

Liveblog über das Zukunftsforum Urheberrecht vom Bundesjustizministerium von Mathias Schindler, Projektmanager bei Wikimedia Deutschland e.V. Dieser Beitrag wird ständig aktualisiert. Rechtschreibfehler können enthalten sein. Einen Livestream findet man hier.

Seit 10:30 läuft die Anmeldung in der Akademie der Künste am Pariser Platz, der Saal ist inzwischen mit knapp 150 Teilnehmern und Teilnehmerinnen gefüllt. Werner Lauff gibt gerade bekannt, dass die Bundesministerin sich mit ihrer Chefin verquatscht habeund erst jetzt auf dem Weg zum Konferenzort sei. Die Teilnehmer werden gebeten, sich gegenseitig vorzustellen. Premiere, es wird das Hashtag (#zufo) bekanntgegeben. Hier ist wirklich die Zukunft zuhause.

11:15: Es geht los, Lauff hat sich in den Gang im Saal gestellt und beginnt souverän mit der Anmoderation.

Klaus Staeck schreitet zum Podium und macht den Buzzkill. Er sei für ein Grußwort eingeladen worden und bemängelt die “falsche” Erwartungshaltung, die die Ankündigung einer Eröffnungsrede auslöse.

Keine 5 Minuten später sind wir bei den Kernthemen der UrhG-Diskussion seit vielen Jahren: Verwaiste Werke (aktuelle Lösung springe zu kurz), Open Access-Regelungen nicht absehbar und überall fehle das Geld für alle.

Ich lerne gerade, dass die Forderung nach Verkürzung von Schutzfristen das Urheberrecht insgesamt infrage stelle. Eine Forderung, die wie Staeck betont, nicht nur von Piraten komme.

Kann jemand bitte eine UrhG-Bullshit-Bingo-Tabelle aufmachen? Wenn es schon beim Start eine gegeben hätte, würde ich jetzt laut rufend “BINGO” aufstehen.

Klaus Staeck hat erst heute morgen von der Pressemitteilung der Boykotteure Boersenverein und Co gehört. Naja, es kommt dann ein mehrsätziger apologetischer Sermon gegenüber den Fernbleibenden.

11:.25 Es spricht nun SLS.

$Begrüßung,
$Danke.
“wo besser könnte man eine solche Veranstaltung machen als in diesen Räumen? Ich weiss, Herr Staeck, dass sie ihre Räume nie zur Verfügungstellen würden, wenn wir hier nur über altbekannte Positionen reden würden.”
Wir wollen uns nicht mit Wahrnehmungsmustern beschäftigen, nicht mit reflexartigem Schlagabtausch. Austausch zu Warnhinweismodellen gehört nicht in eine Urheberrechts-Zukunftsveranstaltung.

SLS zum Leistungsschutzrecht: Wir wollen nicht etwas schaffen, das sich gegen den privaten Nutzer richtet. Das ist gelungen mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf.

SLS ärgert sich gemeinsam mit Staeck über die europäische Richtlinie zu Verwaisten Werken. Will größtmöglichen Spielraum ausnutzen bei der nationalen Umsetzung.

Ankündigung von SLS, dass es keinen hit and run von ihr geben wird, sie will den ganzen Tag auf der Konferenz bleiben. Nice.

Verweis von SLS auf die jüngste Rechtsprechung zu Auskunftsansprüchen, insbesondere zu case law zum Begriff der “Gewerblichkeit”.

Irgendwas mit Offen.

Spiegel Online bringt heute was zum Urheberrecht
. Kann man lesen, während die Orga-Punkte verlesen werden.

11:35 Es beginnt das Panel 1: Neue Geschäftsmodelle – wofür zahlt der Kunde der Zukunft?

Es gibt nun einen Impulsvortrag von Thomas Mosch, BITKOM. Vertreter der Leute, die heute Geld von heutigen Kunden nehmen.

Steile These 1: Alles wird $demnächst digital. (Meint er wirklich digital oder meint er internetvermittelt?)

“niemand von uns geht noch in ein Reisebüro und kauft dort sein Bahnticket” – Haha, der Mann gehört vermutlich zu denen, die sich ihr Ticket vom Büro buchen lassen, sonst würde er den Mund in Deutschland nicht so vollnehmen.

“Ich glaube nicht an die Legende von der Gratiskultur im Internet”. Das ist ein großartiges Beispiel für Rhetorik 101: Behaupten, dass andere etwas abstruses behaupten und dann die abstruse These widerlegen und dann behaupten, man habe seine eigene abstruse These belegt.

#funfact BITKOM/GEMA-Verhandlungen für Streamingdienste haben 7 Jahre gedauert.

Steile These 2: Leute bezahlen lieber für Bezahldienste, sobald sie Geld verdienen, mit dem sie die Bezahldienste bezahlen können.

[Es geht gerade im Zukunftsforum um Geschäftsmodelle der Gegenwart. Spotify. Und um die Frage, ob ein Download genauso vergütet werden soll wie ein “Stream”.]

Weiter Gegenwarts- und Vergangenheitsbetrachtung, jetzt von Tim Renner, der darauf hinweist, dass die Musikindustrie bislang kaum Rahmenbedingungen vorfand, die Innovation provozierte.

So sehr ich Cay Wesnigk mag, ich halte ihn auf allen Podien deplaziert, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:

  1. Es geht um Zukunft oder Gegenwart und nicht um Vergangenheit
  2. Es geht um erfolgreiche Beispiele für irgendwas

Inhaltlich hat er natürlich sehr viel zu sagen.

Wesnigk weist darauf hin, dass aus seiner Sicht OnlineFilm gegen (illegale) Anbieter von Filmen vorgeht, die kostenlos, schnell, komfortabel Inhalte anbieten.

Joerg Heidrich von heise darf jetzt über die Gegenwart reden. Betont das Dilemma deutscher zahlungsbereiter Kunden, die nirgendwo ihr Geld ablassen können (Wo ist das deutsche Hulu?).

Heidrich: Hartes DRM bei uns hätte nicht zum Ruf des Hauses gepasst.

Stefan Zilch:: „Je länger sie mit legalen Angeboten warten, desto teurer wird es, die illegalen Nutzer zurückzuholen“

Gerade das Thema heise ist lustig, ich bin glücklicher Kunde im Heise-Verlag und alle zwei Wochen freue ich mich auf die c’t, alle vier Wochen auf die iX. Aber irgendwie habe ich nicht das Gefühl, dass der Verlag mir als “analog-Kunden” bereit ist, digital die Inhalte anzubieten.

Du bist auf einer deutschen Zukunftskonferenz zum Urheberrecht, wenn über den Mehrwertsteuersatz von E-Books geredet wird.

Endrunde mit Wunschliste an das Ministerium:

BITKOM: Wir müssen schneller verhandeln. Wir brauchen legale Systeme mit der gleichen Geschwindigkeit der Weiterentwicklung der Technik.

Spotify: Wir haben wenig Berührungspunkte mit der Politik.

Renner: 1. VGs von den Fesseln befreien. 2. Wettbewerb forcieren (C3S) 3. “Senderecht” fürs Internet? Das klingt eher nach Compulsory Licensing. Ui! Das erste Stück Zukunft!

Wesnigk: Was schon gesagt wurde. Kommt mit einem großartigen Bild vom Kunden, der ins Kino geht (mit Popkorn und Cola 20 Euro), der sich dann die DVD kauft (15 Euro), es später im Pay-TV schaut und dann, wenn es dann, wenn er bei ihm vom Torrent gefallen ist, die Handschellen klicken.

Wunschliste Heidrich: Keine Verschärfung, freies und offenes Netz.

12:23 [Jetzt ist Pause] Und dann sollen die Fetzen fliegen: Rechtsdurchsetzung.

 

Panel 2: Schutz des geistigen Eigentums – eine Frage der Rrechtsdurchsetzung

Peter Weber, ZDF Justiziar
Arnd Haller, Google
Micki Meuser, Komponistenverband
Christian Solmecke, Rechtsanwalt
Cornelia Tausch, VZBV

Impuls von Weber: Entschuldigt sich für die Uneindeutigkeit beim Satz “Gottseidank macht die Musikindustrie wieder mehr Umsatz”. Betont, dass es keine Ironie sei.

“Wir müssen über Erziehung reden”.

Jetzt weiss ich auch, warum die GVU diese Veranstaltung boykottiert, die wollen nur ihr Geschäftsmodell schützen. Bisher ist es fast schon Konsens auf den Podien, die Zahl legaler Angebote zu erhöhen statt die Repressionsschraube anzuziehen. So etwas kann nicht im Interesse der GVU sein, die von der Illegalität der Gesamtsituation lebt.
Weber singt ein Loblied auf ECL aus nordischen Ländern. Kritisiert Verwaiste Werke-Regelung als zu kurz greifend (seine Kritik: keine Übertragung der dilligent search-Verpflichtung auf VGs)

Jetzt kommt Christian Solmecke zieht gerade in Schen Abmahnpraxis vom Leder. Schlägt die DMCA notice vor: Formalisiert und kostenfrei. Muss man sich auf Video ansehen, würde als youtube-clip ein trending verdienen.

Cornelia Tausch: Deckelung greift nicht. Es gibt keine Fälle, bei denen dieser Fall greift. Schafft es super, den Bogen zu spannend von “klar illegalen” Fällen zu den Leuten, die sich legal in einem Land Nutzungsrechte holen und dann beim Umzug in ein anderes Land ihre Lizenzen verlieren. DRM und Lizenzflickenteppichrant for teh win.

Ceterum censeo servitia arcana esse delendam.

Micki Meuser darf jetzt die ihm zugewiesene Rolle “des Künstlers” einnehmen und lobt Warnhinweismodelle und kritisiert das offensichtliche: Profiteure der Abmahnsysteme sind nicht die Künstler, sondern die abmahnenden und die verteidigenden Rechtsanwälte.

Arnd Haller bringt dankenswerterweise nochmal zur Sprache, dass das Instrument der Abmahnung als solches zur außer- bzw. vorgerichtlichen Rechtsdurchsetzung ist nicht illegitim, es ist nur die Massenpraxis.
Immer, wenn über “die Künstler”geredet wird, deren Rechte und Anspruch auf Einnahmen geschützt werden sollen, denke ich an xkcd.com. Heute erst recht.

Frage: “Was tut Google konkret, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern?”
Haller: “[langes präludium] Wir wenden takedown-Prinzipien des US-Urheberrechs an”

Wer sich dies genauer anschauen will, schaut sich mal die Aggregation der Daten auf google.com an.

Immer, wenn der ZDF-Justiziar über Rechtedurchsetzung bei Google redet, solltte man ihm diesen Takedown-Request hier zeigen: ZDF hat bei Google die Löschung von Inhalten von zdf-jahrbuch.de aus dem Google-Index erwirkt.

Jetzt wird es heuchlerisch von Meuser: Er wirft Google nicht illegales Handeln vor, sondern wirft ihm legales Handeln (aber gegen seine Interessen vor), wenn Google in legalen Einigungen den Künstlern “zu wenig” zahlt.

Solmecke mit wichtigen Hinweisen darüber, wie viel normale Handlungen im Web a) heute illegal sind und b) digitale Entsprechung von erlaubten analogen Handlungen (Poesiealbum-Ausrisse) sind.

Micki Meuser will Screenshots von irgendwelchen Behauptungen haben, die von Google falsch behauptet werden.

Peter Weber: “Ich habe kein ausgefeiltes Warnhinweismodell”.

Vorschlag zur Güte an das Panel: Wenn ihr alle keine harte repressive Rechtedurchsetzung mit strafrechtlichen Instrumenten mehr wollt, dann schafft doch bitte die Vorschriften des Nebenstrafrechts im UrhG ab.

Christian Solmecke: Schafft den Fliegenden Gerichtsstand bei solchen Verfahren ab. Solmecke erwähnt, dass er bei (Köln, Hamburg, München) teilweise Textbausteine mit Tatsachenfeststellungen aus anderen Verfahren von den Richtern bekomme.

Vorhersehbare Debatten sind vorhersehbar.

LSR ist das neue ceterum censeo.

Ich lerne gerade durch Cornelia Tausch, dass nicht Nichten urheberrechtlich geschützte Werke hochladen, sondern Geschäftsmodelle. Guns don’t kill people, people do.

Jetzt ist bis 14:45 Mittagspause. Danke an die zugeschalteten Funkhäuser.

15:00 Es geht weiter.

Panel 3: Einfach und verständlich – ein modernes Urheberrecht

Stephan Wernicke, DIHK
Fred Breinersdorfer, Anwalt
Frank Rieger, CCC
Matthias Spielkamp, iRights
Alexander Wolf, GEMA

Werbeblock meinerseits: Ich halte diese Konferenz für sehr gut organisiert mit einer reibungslosen, guten Durchführung. Ob die hohe inhaltliche Qualität am Fernbleiben von Börsenverein, GVU und Musikindustrie liegt, kann nur vermutet werden. Danke jedenfalls an das BMJ für diese Veranstaltung!

Impuls des DIHK. Alles wird komplizierter. Fast forward zu den Forderungen: Wir brauchen einfacherere Lizenzen, als Beispiel wird Creative Commons genannt. Wir brauchen mehr Icons. Und einfachere Rechteklärung. Flexibilisierung bei Schrankenregelungen im Urheberrecht. Wäre es nicht Zeit, über Anleihen aus dem US-”fair use” zu reden? (das letzte formuliert er besonders schön defensiv). “Ich glaube nicht, das Territorialitätsprinzip in der Europäischen Union zu halten sein wird”. Loblied der estnischen Kreditkarte.

Palun sisestage oma krediitkaardi number siin:

Matthias Spielkamp wird vom Moderator gebeten, iRights zu erklären. Nach der Erklärsequenz fragt der Moderator “Aber Sie vertreten die Rechte der Urheber, sehe ich das richtig?”. Yeah. Sounds legit.

Jetzt weiss ich von Spielkamp, was iRights ist, aber nicht, wie einfaches und verständliches Urheberrecht aussehen kann.

Frank Rieger darf jetzt über die Akzeptanz des bisherigen Urheberrechts reden. Und die Depublikationspflicht, die VG Musikeditionen und die anderen Auswüchse des Medienrechts im weiteren Sinne tadeln.

Alexander Wolf: Es gibt zwei GEMAs. Die eine ist in den Medien und verzerrt das Bild und die andere existiert tatsächlich und verhandelt und schliesst Verträge. “Wir schöpfen mit den Verträgen mit Apple, Vodafone, Spotify den Markt ab”. Die Antworten für uns als Gema müssen von der europäischen Ebene kommen oder aus internationalen Verträgen.

Fred Breinersdorfer: “Gehen Sie heute Abend mal auf kinox.to” (wehe, einer von Euch verlinkt das)

Und nachher wird es ein Gruppenbild mit Dame geben. Genau eine Teilnehmerin auf dem Podium, der Rest sind Männer. Und eine Justizministerin, die die Frauenquote verdoppelt.

Spielkamp: Piratenpartei gibt es, weil 20 Jahre lang Kampagnen gegen Verbraucher gefahren wurden.

Spielkamp und Rieger rocken das Panel mit der ungefilterten Dosis Realität (überzeugen zueigen gemacht). Z.B. in Schulklassen. “Und ihr wollt jetzt mit Medienkompetenz kommen”.

GEMA-Highlights überschlagen sich. Lt Wolf ist alles, was man braucht, ein wenig re-education und in 10 Jahren ist dann die Akzeptanz fürs Urheberrecht wieder da.

Zukunft, die:

  1. nach chronologischer Sichtweise der Zeitraum, der nach der Gegenwart folgen wird
  2. nach urheberrechtspolitischer Sicht jeder beliebige Zeitraum

Zukunftskonferenz: Jahrestreffen der Besitzstandswahrer mit den obligatorischen Feigenblättchen.

Endlich mal ein prägnanter Satz: Das Urheberrecht in Deutschland ist zu viel Verhinderungsrecht und zu wenig Ermöglichungsrecht (Kopfnicken überall). Till Kreutzer, ein paar Kollegen und ich haben dazu mal einen Vorschlag für ein Urheberrecht als Beteiligungsrecht geschrieben.

Matthias Spielkamp stellt fest, dass im Saal alle eine Änderung des Urheberrechts fordern. Wo seien denn die, die für das “Weiter so” sind? Und beantwortet dann die Frage selbst: Vielleicht sind das diejenigen, die heute die Veranstaltung boykottieren. Überleitung zu Fair Use als Möglichkeit, das Urheberrecht realitätstauglicher zu machen. Und Fair Use als Vorteil für die Urheber.

Frage: Ist ein “unsichtbares Urheberrecht denkbar?”
Antwort: Das wäre die Kulturflatrate.

Deutliche Worte von Rieger: Das Desinteresse von Verwertern an der Urheberrechtsreform und an Kulturflatratemodellen liegt an dem drohenden Verlust der engen vertraglichen direkten Bindung zum Kunden.



Deutliche Worte von Rieger: Das Desinteresse von Verwertern an der Urheberrechtsreform und an Kulturflatratemodellen liegt an dem drohenden Verlust der engen vertraglichen direkten Bindung zum Kunde.

Zwei schöne Vorschläge von Spielkamp an die Bundesregierung:
* Den Leistungsschutzrechtsunsinn für Presseverleger stoppen
* Einführung einer Bereichsschranke für den Wissenschafts- und Gedächtnisorganisationsbereich

Rieger will einen zweiten Versuch, Abmahnkosten zu deckeln (“50 Euro”).

[redaktioneller Hinweis: Ich habe diverse Statements und Hin- und Her-Geplänkel nicht aufgeschrieben, insbesondere den Wortwechsel zwischen ZDF-Weber und einem Drehbuchtoren. Gab aber auch nicht mehr dazu zu sagen.]

Beeindruckend, wie komfortabel sich die GEMA in der Rolle des “wir haben das Recht, wozu brauchen wir die Herzen?”-Bösewichts eingenistet hat.

Es gilt ja aber sowieso immer das gesprochene Wort für die komplette Veranstaltung. Ob das BMJ eine Aufzeichnung bereitstellen wird?

Jetzt ist gerade eine kleine Pause vor dem letzten Panel mit der Bundesministerin, die tapfer den drei Panels zugehört hat.

16:30:

Ich freue mich auf das Abschlusspanel mit

Markus Beckedahl, Digitale Gesellschaft e.V.
Fred Breinersdorfer, Anwalt/Drehbuchautor
Thomas Mosch, BITKOM
Peter Weber, ZDF, Justiziar
Stephan Wernicke, DIHK

und

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin der Justiz.

Und das nicht nur, weil es das _abschluss_panel ist.

Markus Beckedahl ist Impulsgeber. Er lebt ebenfalls in der Zukunft, er hat seinen Impulsbeitrag auf einem ipad dabei (siehe Panel 1).

Markus bedankt sich für die undankbare Aufgabe, die drei bisherigen Panels zusammenzufassen. Er nimmt die Aufgabe an und konzentriert sich auf die Kollateralschäden des realexistierenden Urheberrechts.

“Ich habe nicht Jura studiert, beschäftige mich seit 10 Jahren mit Urheberrecht und habe noch lange nicht alles verstanden. Da draussen haben noch mehr Menschen nicht Jura studiert”.

Loblied des Fair use: “Erkläre mir jemand, warum dort Dinge erlaubt sein sollen, die hier nicht erlaubt sind.”

Erster großer Fehler von Markus: Er will Juristen vertrauen.

  • Baustelle 1: Abmahnungen. Will die kostenlose Erstabmahnung
  • Baustelle 2: Störerhaftung. Technische Lösung sind freie WLAN-Hotspots, keiner traue sich mehr, seine Anschlüsse zur Verfügung zu stellen. Digiges habe dazu einen Vorschlag gemacht.
  • Baustelle 3: Privatisierung der Rechtsdurchsetzung. Am Beispiel von Warnhinweismodellen oder Providern, die ihren Kunden hinterherschnüffeln.
  • Baustelle 4: Keine Verankerung der Netzneutralität bisher, die Zahl der Brüche von Netzneutralität nehme zu.
  • Baustelle 5: Hoheit über eigene Geräte. Firmware und installierte Software auf eigenen Geräten, die die freie Benutzbarkeit von Geräten einschränken. DRM-Umgehungsverbot verhindere die freie Nutzung von gekauften Geräten. Analogie zu Warnhinweisen bei Lebensmitteln.

Markus nimmt Bezug auf Staecks Eröffnungsrede und seine Behauptung, die Diskussion um Schutzfristenverkürzung stelle das Urheberrecht infrage.

Mosch stellt nun sein Panel und die Ergebnisse vor. Alle waren sich einig über die generelle Bereitschaft von Kunden, für Inhalte unter bestimmten Voraussetzungen zu zahlen. Und dass alles schneller werden soll.

Peter Weber rekapituliert seine Positionen, alle sind wie immer für Medienerziehung. Und für ECL. Gaanz steile These “Repressive Formen der Rechtsdurchsetzung sind nicht der Akzeptanz des Urheberrechts dienlich”.



Breinersdorfer will die Ausdehnung der Schutzfristen auf immer.

Jetzt SLS:

Ich hatte viele Stunden Gelegenheit, diesem Forum und den Beratungen zuzuhören. Es hat sich geleohnt, diesen Rahmen zu schaffen. Es bleiben immer kontroverse Punkte. Den ganzen Tag beschäftigen uns die Interessen von Nutzern, Urhebern und Nochjemandem. Unser Urheberrecht wurde immer wieder ergänzt, weil man immer wieder unterschiedliche Interessen berücksichtigen will. Wir brauchen die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Die Akzeptanz zum Urheberrecht wird nicht gewonnen, wenn Rechte auf abschreckende Weise durchgesetzt werden. Es wurden viele Punkte genannt. Ja, da sehe ich auch bei dem prozesshaften Vorgehen einen Änderungsbedarf. Mit den Grenzen, was überhaupt geht. Und da ist das EU-Recht eine striktere Vorgabe, als das auf den Panels durchklang. Beispiel: Auskunftsrecht. Auch was die Schutzfristen angeht. 70 Jahre – auch für audiovisuelle Werke – sind vorgegeben. Wir können uns nur innerhalb dieses Rahmens bewegen. Dies erklärt, warum man sich vom deutschen Gesetzgeber erhofft, was er nicht leisten kann.

Ich will zu einem konkreten Vorschlag gehen: Warnhinweise. Wir haben die illegale Nutzung von geschützten Werken. Was könnte man mit Warnhinweismodellen verbessern im Interesse der Urheber und Rechteinhaber? Ein Kritikpunkt an dem BMJ ist, dass wir uns dem Modell nicht öffnen. Dazu gehört, dass die Provider nicht nur Warnhinweise verschicken, sondern dass sie auch durch die Analyse der Daten in die Verkehrsdaten schauen, um zum Ergebnis zu kommen, dass beim mehrmaligen Verstoß eine Sperrung vorliege. Was in anderen Staaten passiert. Diesem Modell wollen wir uns nicht annähern. Das Abmahnen ist hier als Abmahnindustrie genannt worden. Wir haben Abmahnmöglichkeiten, breit, nicht nur im UrhG, weil das natürlich eine Möglichkeit zur Rechtsdurchsetzung ist, die nicht das teurere Instrument Klage verlangt. Wir haben Auswüchse, die genauen Zahlen will ich nicht festlegen. Minimum 220.000, manche sagen deutlich mehr. Das ist sehr einprägsam dargelegt worden, dass es dort zu Überziehungen kommt, auch zu Entwicklungen für Anwälte wie ein Geschäftsmodell mit Textbausteinen mit horrenden Summen für junge Mitglieder im Haushalt oder Gäste zu Besuch. Viele verstehen nicht, warum man da mit Kostendrohungen abgemahnt wird. Das gefährdet die Akzeptanz.

Der Gesetzentwurf, den wir erarbeiten, das ist mühsam genug, zur Eindämmung des Abmahnwesens. Ich will nicht jede Abmahnung per se diskreditieren. Andere in der Bundesregierung sagen, da muss man nichts tun. Wir sind bald soweit, dass wir zu den Verbänden gehen. Da fühle ich mich durch die Beratungen in den Panels bestätigt.

Schrankenregeln: Was kann man da tun, wo kann man öffnen. Nicht im Sinne von Einschränkungen im Interesse des Urhebers, sondern im Sinne der Öffnung. Es ist – mit Blick auf USA – eine völlig andere Ausgestaltung mit mehreren Schrankenregelungen. Wir könnten nicht in Deutschland unsere Schrankenregelungen abschaffen und dann eine reine Fair use regelung einführen. Das würde gegen Europarecht verstoßen. Ich abin aber der Meinung, dass man sehrwohl im Rahmen unseres UrhG überlegen muss, wo kann man möglicherweise fair use als Ergänzung im ein oder anderen Punkt machen. Das muss man sich sorgfältig anschauen. Ich denke, wir sollen, wir müssen die Offenheit mitbringen, wie können wir im Rahmen unseres UrhG fair use als Ergänzung einfügen. Wir sind noch nicht soweit, das man morgen in eine gesetzgebung eintreten kann.

Verwertungsgesellschaften. Ich glaube, wir bruachen Verwertungsgesellschaften. Es wäre für einige absolut nicht machbar, das Urheberrecht alleine schon in Deutschland, in der Verwendung von Büchern, von Überrechtswerken selbst durchzusetzen. Es ist gut, dass wir sie habne. Was kann man flexibilisieren, was kann man transparenter machen. Das wurde schon durch einen Bundetagsausschuss angestossen. Dat hat man sich intensiv mit beschäftigt. Jetzt ist aber die EU dran. Es muss über die Territorialgrenzen durchgesetzt werden. Stattfindender Wettbewerb. Legitim, Erlöse zu erziehlen. Der Gesetzgeber hat Rahmenbestimmungen vorgesehen. Beispiel Mietshausbau. Artikel 14 Grundgesetz. Es geht jetzt darum, wie finden wir eine Balance zwischen Gemeinwohlinteressen und zwischen Urhebern auf der anderen Seiten.

Technologieneutrale Weiterleitung: Das ist für mich ganz klar, wann wir das machen. dass wir das klarstellen. Das hätten wir schon gemacht, wenn es nicht durch die EU bei Verwaisten Werken zu Verzögerungen gekommen wäre. JEtzt, wo die EU-Richtlinie einem Ergebnis nähert, wollen wir die Spielräume ausschöpfen. Wir hatten das vor der Sommerpause fertig, das hat uns in unseren Möglichkeiten gestoppt.

Beim Urheberrechtswahrnehmungsgesetz wollen wir da versuchen, Möglichkeiten der Beschleuniggung zu nutzen, beispielsweise bei den Gutachten einen Beschleunigungseffekt zu erzielen. Sie sehen, da kommt ein Strauss zusammen.

P2P macht noch 20%  des Internettraffics aus. Bei allen Einwänden (Art 10GG), man kommt damit, weil es ja andere Wege gibt, man kommt maximal an 20% heran. Man sollte das – Beckedahl sagte es – vom Rechteinhaber aus eine kostenfreie Warnung schicken. Wir werden ja nicht die Abmahnung unmöglich machen. In angemessener Form. Das wäre wenn. Da müsste man nach geltendem Recht nichts ändern

Vielleicht das als kleiner Blick darauf, wie aus dem Ministerium, das, was hier diskutiert wurde, gesehen wird.

Herr Beckedahl, zur Störerhaftung, da sprechen sie die Rechtssprechung an. Die rechtsprechung hat, mit Dauer, für Klarstellung gedauert. Die Justizministerkonferenz hat den Auftrag erteilt bis November zu prüfen, wie die Störerhaftung und WLAN-Haftung tatsächlich auswirkt und ob es da Handlungsbedarf gibt. Es gibt hier ein Ungleichgewicht unterschiedlicher Haftung beseitigt.

Danke Frau Ministerin.

Rückfrage: Ist Fliegender Gerichtsstand ein Thema:

SLS: Jain. Gut wäre Spezialzuständigkeit. Sache der Länder. Müsste sein. Komplizierte Einzelfragen.

Vorschlag von Beckedahl: BMJ soll C3S unterstützen. Zweiter Vorschlag: BMJ soll seine eigenen Inhalte unter Freier Lizenz herausgeben.

SLS: Wir machen Open Access

Moderator: Super, zweiter Vorschlag gleich angenommen.

Warum bezahlen wir eigenltich einen ZDF-Justiziar, der so tut, als sei das ZDF kein öffentlich-rechtlicher Sender mit einem besonderen Auftrag?

Ja, wir brauchen natürlich in Zukunft noch einen ZDF-Justiziar, der den ZDF dabei unterstützen wird, dass möglichst viele Inhalte unter Freie Lizenzen gestellt werden. Das geht über ECL hinaus.

Wer einmal lesen möchte wie Europäisches Urheberrecht aussehen könnte: Wittem Group-Vorschlag.
SLS: Natürlich arbeiten wir in dieser Legislaturperiode bis zum letzten Tag, bis zur Sommerpause. Wir werden jetzt das machen, was im Körbchen-Bouquet ist. Eines kann ich sagen: Wir werden das System jetzt nicht änder (Leerkasettenabgabe).

“Es war von Anfang der Legislaturperiode klar, dass es nicht denen einen großen 3. Korb geben wird, der alle glücklich macht und alles löst”.

3 Ergänzungen

  1. Vielen Dank Herr Schindler für die Mühe des Protokollierens. Was mir aber fehlt, ist eine Schlussbewertung von Ihnen. Sie haben doch zwischendrin auch jede Aussage mit einer La Ola oder einem Buh begleitet. Wie fällt nun das Fazit zur Ministerin aus?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.