Wer seine Lebensführung oder Freizeitgestaltung nicht gleich offen ausplaudert, macht sich des islamistischen Extremismus und Terrorismus verdächtig. Das geht aus einem Bericht der Projektgruppe Antiradikalisierung des niedersächsischen Innenministeriums hervor. Arbeitgeber und Lehrer sollen damit ihre Kollegen und Schüler beobachten.
Bereits seit März arbeitet der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) an einem Konzept zur „Antiradikalisierung“. Das MiGAZIN hat jetzt den noch unveröffentlichten Abschlussbericht erhalten, worin sich 30 Radikalisierungsmerkmale finden. Darunter:
So haben Mitarbeiter, die sich im Laufe des Lebens etwa dazu entschließen, zu fasten oder in die Moschee zu gehen, bereits einen Anfangsverdacht gesetzt.
Mit dem Schutz der Privatsphäre sollten muslimische Mitarbeiter ebenfalls nicht übertreiben. Denn „Bemühungen, besondere Umstände der Lebensführung oder Freizeitgestaltung zu verheimlichen“, sind dem Innenministerium ebenso suspekt wie der Besuch eines Kampfsportvereins.
Genauso könnte ein plötzlicher Geldsegen aus einem Lotteriegewinn oder Geldverlust in Las Vegas auf dem Pokertisch dem Muslime zum Verhängnis werden. Laut Bericht sollte eine „veränderte finanzielle Situation“ ebenso kritisch beäugt werden wie die „Beschäftigung mit dem Leben nach dem Tod“, das bekanntlich bei älteren Arbeitgebern aus natürlichem Anlass häufiger anzutreffen ist.