Gesetzentwurf: Bundesregierung beschließt Leistungsschutzrecht für Presseverleger

Wie angekündigt hat die Bundesregierung in ihrer heutigen Kabinetts-Sitzung das Leistungsschutzrecht für Presseverleger beschlossen. Neben Suchmaschinen sollen auch News-Aggregatoren wie Rivva betroffen sein. Jetzt kommt der Gesetzentwurf in den Bundestag.

Das Justizministerium hat den Text des Gesetzentwurfs veröffentlicht. Die wichtigsten Teile:

§ 87f (1) Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen. Ist das Presseerzeugnis in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller.

§ 87g (4) Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten.


Und aus der Begründung:

Der Presseverleger wird so vor der systematischen Nutzung seiner verlegerischen Leistung durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen und von gewerblichen Diensten, die Inhalte entsprechend aufbereiten, geschützt, die ihr spezifisches Geschäftsmodell gerade auf diese Nutzung ausgerichtet haben.

Andere Nutzer, wie z. B. Blogger, Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Rechtsanwaltskanzleien oder private bzw. ehrenamtliche Nutzer, werden somit nicht erfasst. Ihre Rechte und Interessen werden durch das vorgeschlagene Leistungsschutzrecht für Presseverleger mithin nicht berührt.

Damit trifft dieser Gesetzentwurf Suchmaschinen wie Google und Rivva. Was aus unserer Sicht trotzdem falsch ist.

Jetzt geht das Gesetz in den Bundestag und dort in die Ausschüsse. Auch dort gilt das Strucksche Gesetz:

Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hineingekommen ist.

Hoffen wir, dass das noch gekippt werden kann.

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29 Ergänzungen

    1. Solange die Listung der Verlage Google Geld kostet oder rechtlich unsicher ist, bin ich der Ansicht, dass Google niemals gezwungen sein kann, die Verlage im Index zu behalten. Aber Google ist ja noch nicht einmal der einzige Anbieter von Suchmaschinendienstleistungen, insofern kann Google einfach sagen „lasst euch doch von Bing oder einer der x anderen Suchmaschinen listen“. Es ist ja nicht so, dass ausschließlich Google in der Lage wäre, die Verlagsseiten zu indexieren.

      1. Ganz so einfach ist das nicht: Sollte sich ein „ausschließen“ von Verlagsinhalten für Google & Co. überhaupt umsetzen lassen (was nicht so einfach ist, wie viele hier offensichtlich irrig meinen), dann werden die Verleger, wenn sie es bei den Werbeeinnahme spüren sollten, anschließend an die Regierung herantreten und unter Bezugnahme auf das faktische Monopol von Google auf dem Markt der Suchmaschinen bzw. dem Oligopol mit wenigen anderen Anbietern ein kartellrechtliches „must carry“ verlangen. Mit ziemlich guten Erfolgsaussichten, wenn man mich fragt. Das ist dann die gleiche Situation wie sie die Kabelnetzbetreiber mit der GEMA schon erlebt haben…

      2. @Jan Mönikes

        Ein faktisches Monopol ist also wenn ein großer Konkurrent wie Bing im Feld der Suchmaschinen existiert?

  1. Warum schützen die Verleger ihre wertvollen Inhalte nicht mit einem Passwortschutz, der nur für Abonnenten zugänglich ist? So bleiben sie in ihrem alten Geschäftsmodell und sind „sicher“. Es zwingt sie niemand, ihre Inhalte frei zugänglich zu „veröffentlichen“. Wie will die Politik zwischen einer Suchmaschine und einem Blogger unterscheiden, der auch Werbung auf seiner Seite laufen hat??? Das ist mir alles zu unausgegoren. :(
    Übrigens rechnen die Verlage zu ihrer verkauften Auflage immer gern bei der Anzeigenpreisberechnung die Leser einer Ausgabe dazu, weil das Stück Papier durch mehrere Händern wandern könnte. Dann sollen sie doch einfach 7,5% des Googletraffics in Deutschland zum eigenen Traffic dazurechnen, um ihre Bannerpreise neu zu berechnen. Mehr ist es nicht ;)

  2. Was ist eigentlich ein Presseerzeugnis?

    Zitat: „Ist das Presseerzeugnis in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller.“

    –> Wenn zum Beispiel eine Homepage eines Unternehmens ein Presseerzeugnis wäre, dürfte Google ja keine Unternehmensseiten mehr indizieren!?!?

    1. Es müsste einen frei zugänglichen Index geben. Woher sollte eine Suchmaschine oder Aggregator sonst wissen, ob eine Webseite geschützt sein soll? Was ist eigentlich mit ausländischen Suchmaschinen und Aggregatoren?

      1. Man könnte es so machen:
        Wer wegen dem Gesetz eine Rechnung an Google stellt, wird nicht mehr gelistet.

  3. jo daraus habe ich soeben frei zitiert

    Voraussetzung für Abmahnungen und Abzockerei ist dass man erstens gewerblich handelt und zweitens die Inhalte ähnlich wie Suchmaschinen aufbereitet.

    1. Wenn man dir folgt, ist jeder private Blog und jedes private Forum, welche sich über Werbung finanzieren (zur Erinnerung: Space und Traffic kosten Geld) eine Geldmaschine und sie müssen an die GVU bezahlen.

  4. Ein herkömmlicher Pressedienst, der Artikel zu einer Liste von Stichwörtern zusammenstellt, ist auch eine Suchmaschine, oder?

    1. Gibt es auch eine offizielle Liste derer die das Leistungsschutzrecht in Anspruch nehmen? Derartiges müsste es frei verfügbar geben, denn woher sollte eine Suchmaschine oder ein Aggregator wissen, ob eine indizierte Seite zu einem Pressekonzern gehört, der ihn verklagen könnte?

      1. Mir ist keine bekannt, ich vermute mal die wird es irgendwann geben, evtl. sogar auf Wikipedia.
        Sobald ich eine habe, werde ich einfach auf diese verlinken…

      2. Auch netzpolitik wird für Google kostenpflichtig wenn beispielsweise, ich hier in diesem Kommentar auch nur ein paar Wörter von einem Verlag zitieren würde.
        Das ist das wahre Problem. Google muss leider nahezu alles hierzulande abschalten wollen sie nicht zahlen.

  5. Heisst das, dass wenn $suchmaschine nurnoch kurzinfos anzeigt zu seiten, die nicht aus deutschland stammen, wären sie fein raus, oder würde dann $firma_aus_amerika $rechteinhaber_in_de $suchmaschine abmahnen können?

  6. Ist eigentlich jemandem aufgefallen wie handwerklich schlecht das Gesetz ist? In Absatz 1 hat man sich wenigstens noch die Mühe gemacht zu definieren wer Hersteller ist.
    In Absatz 2 heißt es nur noch “ … gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten“. Fehlt nur noch ein Link auf Wikipedia.
    Die Beantwortung der Frage wer den Inhalte entsprechend einer Suchmaschine aufbereitet, wird dann wohl in 1000 Zivilklagen vor überlasteten Gerichten geklärt werden müssen.

    1. Ja, aber das ist schon seit einiger bei allen Gesetzen so, da nun mal Stümper am Werk sind, weswegen auch so viel wieder vom Verfassungsgericht einkassiert wurde.

  7. Wenn das LSR so umgesetzt wird, wäre es dann auch lizenzpflichtig betreffende Erzeugnisse in einer Presseschau oder einem Kommentar zu zitieren?

  8. Na, mal sehen, wie lange es dauert, bis Google den Spieß umdreht und von den Verlagen Geld dafür verlangt, dass sie gelistet werden…

  9. Auch hier sei in die Runde gefragt:

    Ich hätte bitte gerne folgende Fragen beantwortet: Wenn die vom LSR profitierenden Unternehmen, d.h. die (nicht inhaltlich) großen Verlage, Suchmaschinenoptimierung betreiben (z.B. lesbarere URL) – begehen sie dann nicht soetwas wie einen Aufruf zum Bruch des LSR? (Siehe auch unten, Frage 2)

    ->Frage 1 ist also: Welche der Hauptagitatoren für ein LSR betreiben SEO?

    Ebenso wenn sie eine facebook-Anbindung anbieten: Klickt ein User drauf und „teilt“ dadurch den Artikel über die (auf der Nachrichtenseite ja ohne Zwang) angebotenen Funktion verstößt er gegen das LSR.

    ->Frage 2 ist dementsprechend: Welche der Hauptagitatoren für ein LSR bieten eine facebook-Schnittstelle zum einfachen Teilen der Artikel an?

    Interessant wäre letztendlich auch: welche der Hauptagitatoren verwenden auf ihren „Nachrichten“-Portalen den Dienst Google Analytics? Denn: Um an Google Analytics teilnehmen zu können, muss man ja ein Code-Schnipsel in den Quelltext des jeweiligen Portales einbinden, um den Dienst überhaupt erst nutzen zu können; wie kann man also ein LSR fordern aber Google Analytics nutzen?
    Und: Ist die Nutzung des Google-Analytic-Dienstes nicht schon gleichzusetzen mit der Erlaubnis, dass Google die Inhalte bzw. Auszüge derselben „nutzen“ darf?

    ->Frage 3 ist deshalb: Welche der Agitatoren für ein LSR (nicht nur Verlagsgesellschaften, sondern auch Parteien) nutzen Google Analytics?

    Ich kann mir gar nicht vorstellen, wie sehr sich die Leute bei Google Deutschland jedes Mal auf dem Boden ROFLn wenn die deutsche Politik solche Zoten bringt. Mit dem, was auf Seiten der Politik scheinbar an Sachverstand und logischem Denken fehlt, könnten sich noch ein paar andere Länder zurück in die Steinzeit katapultieren:

    Schließt die Augen, stellt euch vor: Es ist *wieder* 1982 (oder ein beliebiges anderes Jahr vor der Postreform II). Die Versandhäuser, die ihre Kataloge per Post verschicken und die Bestellungen auch gerne telefonisch annehmen, wollen von der Post Geld, weil sie – also die Post – ja dadurch Umsätze erzielt.

    Leistungsschutzrechte? So ein Keese!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.