ECO-Kurzgutachten zu 2-Strikes-Plänen

Professor Thomas Hoeren hat für den ECO-Verband ein 40-Seitiges Kurzgutachten (PDF) zur BMWi-Studie zum „Vergleich von Modellen zur Versendung von Warnhinweisen durch Internet-Zugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen“ geschrieben. Der ECO hat das Kurzgutachten jetzt veröffentlicht. Wenig überraschend ist, dass die 2Strikes-Idee viele verfassungsrechtliche Fragen aufwirft und daher abzulehnen ist.

Aus dem Fazit:

Seit Jahren ist eine einseitige Verschiebung des Rechtssystems zugunsten der Rechteinhaber erkennbar. Es gibt mittlerweile genügend zivil und strafrechtliche Sanktionierungsmittel. Dieser Rechtsrahmen stellt den Rechteinhabern ausreichende Instrumentarien zur Durchsetzung ihrer Rechte zur Verfügung. Sinnvoller als eine weitere Verschärfung der jetzigen Rechtslage wäre eine grundsätzliche Reform des Urheberrechts, das eine Anpassung an die Ansprüche des digitalen Zeitalters beinhaltet.

Zu einem ähnlichen Ergebnis kam der Digitale Gesellschaft e.V. schon vorher in unserem ebenfalls 40 Seiten langem Schattenbericht zur Studie.

7 Ergänzungen

  1. Schade nur das man soetwas nicht sehen will da könnten ja aber millionenmilliarden verloren gehen ….

  2. Grundsätzlich ist erstmal die Frage zu stellen, inwieweit sich Leute von Warnhinweisen abwimmeln lassen. Kriminelle, Kenner, Könner und Mir-Egalos werden darüber nur lachen.

    Die Kameras in den U-Bahnhöfen beweisen täglich, daß sie genauso nutzlos sind. Sie haben noch keinen Menschen vor Totschlag gerettet. Ich denke, im Netz ist derlei noch nutzloser und unsinniger. Daher ist diese Diskussion völlig überflüssig.

    -Baustelle nicht betreten.
    -Zugang auf eigene Gefahr
    -Eltern haften für ihre Kinder
    -Eintritt verboten

    Mal ehrlich, wirkt sowas im Alltag? Kaum. Im Netz dann doch? Blödsinn. Ganz im Gegenteil ist eine Grenzüberschreitung für Teens und Fans geradezu eine Herausforderung.

  3. Auch wenn es nicht 100% zu diesem Thema passt;

    „Unterdessen plant die Bundesregierung offenbar, trotz des Aufschubs ACTA mittelfristig zu unterzeichnen. Auf eine Anfrage des grünen Bundestagsabgeordneten Konstantin von Notz antwortete das Justizministerium, dass nur ein konkreter Termin dafür und die „zeitlichen Planungen zum Ratifikationsverfahren“ noch nicht feststünden. Berlin wolle nur abwarten, bis sich die Wogen geglättet haben, meinte von Notz darauf. Gegenüber heise online sprach er von einem „vergifteten Verfahren“, das „in seiner Grundatmung“ nicht gewünscht sei und durch „etwas Intelligenteres“ ersetzt werden müsse.“

    Quelle: heise.de (http://heise.de/-1446716)

    Die wollen uns hier nur verarschen und warten bis der Protest auf der Straße verpufft ist. Das geht so nicht..!

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