Wegen der illegalen Verbreitung eines Fragebogens aus dem Jahre 1974 wurden heute, laut einer Stellungnahme der Betreiber, die Blogs von über eineinhalb Millionen Lehrern und Schülern vom Netz genommen. Die Verantwortlichen hatten das betreffende Dokument zuvor aus dem öffentlichen Bereich ihrer Server entfernt- doch das war nicht genug. Die Vorwarnzeit betrug 12 Stunden, zählend ab Sonntag Abend.
Hier die lange Version: Die (kommerzielle) Website edublogs.org hostet die Internetauftritte von derzeit 1,458,060 amerikanischen Lehrern und Schülern. Da kann es schon einmal vorkommen, dass ein Lehrer unwissentlich urheberrechtlich geschütztes Material online stellt. Die Betreiber der Seite bieten deshalb in ihrem Kontaktformular eine Möglichkeit, illegale Inhalte zu melden und entfernen zu lassen und implementierten sogar ein eigenes „Anti-Spamblog-System“.
Dem US-Lehrbuchverlag Pearson war das offenbar zu einfach: Als er in einem Blog-Post von 2007 einen geschützen Fragenkatalog aus dem Jahre 1974 – bestehend aus 20 Fragen – entdeckte, zögerte er nicht, eine DMCA-Notice einzureichen. Das hatte katastrophale Konsequenzen: Der Hosting-Provider ServerBeach nahm ohne zu zögern die gesamte Seite edublogs.org vom Netz. Zwar verschickte er zuvor eine Warnung per E-Mail. Ob allerdings eine Frist von 12 Stunden an einem Sonntagabend wirklich ausreicht um die gemeldeten Probleme zu beheben, sei dahingestellt. Eine angeblich zehn Tage vorher verschickte Warnung erreichte die Betreiber der Seite nie.
Der betreffende 38 Jahre alte Fragebogen ist übrigens immer noch im Google Cache zu finden. Ob hier auch eine Komplettabschaltung ins Haus steht?
Andere Beispiele für fälschliche DMCA-Takedowns finden sich übrigens haufenweise.
Wow – ein urheberrechtlich geschützter, fast 40 Jahre alter Fragebogen. Ich habe mir die Fragen mal durchgelesen. Die Schöpfungshöhe diese geschützten Werkes mit literarisch anspruchsvollsten Fragen nach den Zukunftserwartungen der Teilnehmer raubt einem glatt den Atem. ;-)
Update: Der gute Herr Beck (Urheber des Fragebogens „BECK’S HOPELESSNESS SCALE“) war/ist wohl amerikanischer Psychiater und hat mit diesem Bogen suizidale Tendenzen ausmachen wollen/können. Das Teil gibts mit Manual und Erweiterungen für teilweise über 100 US$ zu kaufen. Da wird dem Verlag mit demBlogpost wohl tatsächlich ein satter Schaden entstanden sein. Gut, dass sie es schon nach fünf Jahren bemerkt haben.
BTW: Diesen Kommentar stelle ich, mangels Schöpfungshöhe, gemeinfrei.
ad absurdum…
…sonst fehlen mir wirklich die Worte dazu. Also wer macht Sie jetzt darauf aufmerksam das es bei Google noch zu finden ist? :)
„The day after google“ :D
Ich verstehe hier nicht, warum der Provider das Recht hat, dem Kunden ohne Gerichtsurteil, bei einem in der Relation zur Nutzerinnenzahl irrelevanten, nur möglichen, behaupteten, Verstoß den Vertrag zu kündigen, oder inhaltlich einzuschränken. Kann mich da jemand aufklären, warum dass in dem entsprechenden Rechtsraum legal sein könnte, wenn.
Ich kenne mich mit USAmerikanischem Recht nicht aus. Irritierend erscheint mir aber auch, dass nicht alternativ das weitaus weniger schädliche und geringere Mittel der Ansprache der vermeintlichen Verursacher gewählt werden muss.
Das Problem ist, dass so ein Provider Angst haben muss, wenn er nichts tut, dann ist er selbst dran. Dann wird eben lieber mal etwas überreagiert als eine Klage abzuwarten.
Genau das ist ja das Problem mit diesen Copyright-Gesetzen. Niemand kann genau sagen, wer möglicherweise mit was bestraft werden könnte. Deshalb gehen Firmen, die etwas zu verlieren haben (das hier könnte man ja sogar als gewerbsmäßig auslegen!) lieber zwei Schritte auf die Content-Industrie zu, als auch nur den Verdacht aufkommen zu lassen, sie würden in die andere Richtung gehen.
Darum haben Youtube/Google auch diese tollen Ein-Klick-Lösungen samt Beweislastumkehr. Die (wirtschaftlichen) Folgen, die man bei Nichtbeachtung einer Notice zu erwarten hat, sind im Zweifelsfall höher als die bei einem zu Unrecht gesperrten Inhalt.
Sehr interessant, was mit einem so umstrittenem Gesetz wie DCMA bewirkt werden kann. Ob das genau so von der Legislative beabsichtigt war?
Wir können uns sehr warm anziehen wenn ähnliche „Gesetze“ bei uns wirksam werden!!!
Bald regieren die Lobbyisten uns alle:(((
Die Diskussion über Schöpfungshöhe geht vollständig am Thema vorbei. Solche Fragebogen werden in tausenden Stunden Arbeit validiert, häufig mit vielen hundert oder sogar tausenden Probanden.
Zusätzlich gibt es jede Menge Research, welches genau auf *diesem* Fragebogen aufbaut und den Fragebogen in Beziehung zu anderen Test-Systemen stellt (gerade wenn der Fragebogen älter ist, so erledigt sich auch das „ohhh, schon 38 Jahre alt“-Argument).
Die Veröffentlichung eines solchen Fragebogens erschwert u.U. seine weitere Nutzung als Testinstrument.
Nicht alles ist so simpel, wie sich das mancher Blog-Kommentator zuhause vor seinem Rechner vorstellt.
Und das rechtfertigt deiner Meinung nach das Vorgehen?
Das Ding ist von 1974! Genau darum gehts auch in der Reform, Anpassung an neue Entwicklungen und Ermöglichung von Fortschritt. Eine Möglichkeit wäre, die Laufzeit des Urheberrechts an die Person des Urhebers zu binden, von mir aus bis zu seinem Tod, bei einem Übergang auf andere (Erben, Verwerter, Verlage usw.) verfällt das Urheberrecht nach 5 Jahren (Patente verfallen etwa immer nach spätestens 20 Jahren), erfahrungsgemäß zeigen sich die eigentlichen Urheber nicht so radikal wie kommerzielle Rechteverwerter, man kann das zuerst mal auf wissenschaftliche Arbeiten anwenden. Im anderen Bereich darf bezweifelt werden, ob diese Abmahnmafia noch irgendwas mit Kunst und Kultur zu tun hat und ob man das nicht auch darauf anwenden sollte.
Die Nichtveröffentlichung eines solchen Fragebogens erschwert u.U. seine Nutzung als Gegenstand wissenschaftlicher Diskussion.
@5. nein: Zweifellos hat Herr Beck als Universitätsprofessor (wo ein Großteil seiner Forschungen stattfand) hier eine Menge Arbeit investiert, in die cognitive Therapie im Allgemeinen und in seine Fragebögen (da gibts noch mehr) im Speziellen.
Auch sein Becks Depression Inventory ist bis heute kostenpflichtig obwohl (engl. Wikipedia): „… There is no evidence that the BDI-II is more valid or reliable than other depression scales, and public domain scales such as the Patient Health Questionnaire – Nine Item (PHQ-9) has been studied as a useful tool…“
Nichtsdestoweniger hat Herr Beck auch unter Nutzung universitärer Ressourcen sicherlich weitreichende Erkenntnisse erzielt und zumindest sein Verlag gute Einkünfte erzielt (Kosten (!) und Preise von wissenschaftlicher Fachliteratur sind mir bekannt). Der aktuelle Vorfall zeigt aber auch den hysterischen Umgang und die in Kauf genommenen Kollateralschäden von Rechteinhabern mit ihren in vielen Fällen über Generationen reichenden „Erbrechten“.
Dieser Fragenkatalog liest sich wie meine Twitter-Timeline…
Der Fragebogen ist nicht nur alt, er findet sich überall im Netz:
http://www.psychwiki.com/dms/other/labgroup/MeasuresWeek1/Isabel/Abbey%202005.pdf
http://www2.uwstout.edu/content/lib/thesis/2001/2001oftedahll.pdf
http://library.umassmed.edu/ementalhealth/clinical/beck_hopeless.pdf
http://www.cefforsd.ca/test_eng.htm
usw
Eine etwas differenziertere und ausführlichere Darstellung findet sich auf http://arstechnica.com/information-technology/2012/10/how-a-single-dmca-notice-took-down-1-45-million-education-blogs/
Die Blogs sind ja nun anscheinend wieder online. Natürlich hätte das niemals passieren dürfen.
Ich finde nichts Ehrenrühriges dabei, wenn ein Verlag die widerrechtliche Verbreitung geschützter Inhalte im Internet unterbinden will. (Nein, es ist kein Argument, dass man diese auch woanders findet oder dass sie alt sind).
Aber was für ein Sauladen ist denn der Hoster? Sind die irre? Oder war das ein verkappter Protest gegen den DMCA? ServerBeach ist übrigens seit acht Jahren kein eigenständiges Unternehmen mehr.
„ServerBeach“ ist ein geschützter Begriff, den hättest du jetzt besser nicht benutzt.