Es ist wieder Buchmesse in Frankfurt und die Urheberrechtslobby nutzt diesen Event selbstverständlich, um für eine schärfere Durchsetzung von Urheberrechten und damit einer Einschränkung von Grundrechten zu fordern. Zum Auftakt der Frankfurter Buchmesse 2011 warnt Prof. Dr. Gottfried Honnefelder, der Vorsteher des Börsenvereins, vor dem Internet und fordert „Regeln“:
„Ich bin überzeugt: Bei der kriminellen Energie einzelner Internetplattformen gibt es jedes Buch, das es legal gibt, irgendwann auch illegal. Deshalb muss es genügend Leser und Mediennutzer geben, die sich legal verhalten.“
Und ich bin überzeugt, dass Plattformen nicht kriminell handeln, sondern dies nur Personen können. Für genügend Leser und Mediennutzer braucht es auch erstmal gute Angebote, aber das kommt noch:
Dafür brauche man nicht nur hervorragende digitale Angebote von Verlagen – die es auch bereits gebe, sondern ebenfalls spürbare Sanktionen für rechtswidriges Handeln. Noch habe das Thema einen zu geringen Stellenwert in Politik und Gesellschaft.
Vielleicht kennt der Börsenvereins des Deutschen Buchhandels ja andere „hervorragende digitale Angebote“ als ich. Was ich bisher von den Verlagen gesehen habe, entmündigt Nutzer und ist dafür auch noch vollkommen überteuert.
Wenn ich heute ein eBook kaufe, kann ich das Morgen vielleicht nicht mehr nutzen, die Kopierschutz-Standards wechseln ja oft und die nächste Generation hat dann einen neuen Kopierschutz. Ich kann eBooks in der Regel nicht auf allen meinen digitalen Geräten lesen, sondern nur auf manchen. Wenn sich die Buchbranche fragt, warum e‑Books sich nach wie vor eher schlecht verkaufen, dann auch deshalb, weil die Nutzer oft nur mangelhafte, minderwertige Dateien bekommen. Weder kann man sich von den DRM-geschützten Büchern legale zukunftssichere Kopien machen, noch sollte man Unterhaltungsindustrie und Verlage für diese minderwertigen Produkte belohnen.
Und dann kaufen wir keine Bücher, sondern lediglich eine Nutzungslizenz. In einer langen AGB ist geregelt, was ich alles mit meinem eBook machen darf. Und das ist wenig: Verleihen und Verkaufen ist in der Regel verboten, lesen darf ich noch, solange der Verkäufer dies erlaubt. Diesem erlaube ich, bei mir zu Hause einzusteigen und meine Bücher wieder mitzunehmen. Dass das möglich ist, hat Platzhirsch Amazon ausgerechnet an Orwells „1984“ vorgeführt. Tausende Kunden hatten es bei Amazon erworben und wunderten sich dann, als das Buch verschwunden war. Schöne neue Welt.
Aber weiter zum Börsenverein. Der wünscht sich kein neues Urheberrecht, sondern „Regeln für die Freiheit im Netz“. Und meint damit ein Warnmodell, mit dem Providern in den Datenverkehr hineinschauen und bei Urheberrechtsverletzungen den Datenverkehr drosseln oder angebliche Verletzungen ganz ausfiltern sollen, die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung und einiges mehr.
Er betonte, 81 Prozent derjenigen, die selbst Medieninhalte illegal herunterladen, glaubten, dass die Versendung von Warnhinweisen dazu führen würde, dass illegales Filesharing eingestellt werde. Ein solcher Ansatz könne also so falsch nicht sein. „Deshalb fordern wir von der Politik, die Internet-Provider verpflichtend in solche Maßnahmen einzubeziehen. Ohne sie ist ein Warnhinweismodell nicht umsetzbar.“
Falsch ist der Ansatz, weil für ein Warnmodell Grundrechte eingeschränkt werden. Außerdem widerlegen die Rechteinhaber inklusive Börsenverein in ihrer aktuellen „Digitale Content-Nutzung“-Studie selbst ihre Behauptung, dass „Raubkopieren“ Massenphänomen sei. Nach dieser Studie ist das Problem des illegalen Kopierens gar nicht so groß wie beschrieben. Nur fünf Prozent der Deutschen laden demnach überhaupt rechtlich umstrittene Werke im Netz herunter. Und für die Studienverfasser scheint jeder Download illegal zu sein, bei dem kein Geld bezahlt wird.
(Danke an Frederics)